Drosselung 2.0 TDI Motoren
hatte heute termin wegen rúckhol aktion 27C5, und da erfuhr ich erstaunliches (ich blieb die ganze zeit dabei, weil mich das procedere interessierte)
laut dem meister dort, werden seit einiger zeit praktisch alle 2.0 TDI motoren entweder im zuge von rúckhol aktionen oder sonst sogar beim ersten service mehr oder weniger planmássig gedrosselt (zum halten der abgas werte und der motor lebens dauer)
er wunderte sich selbst, dass es so wenige beschwerden (beschleunigung verschlechterung) gibt. der grad der drosselung hángt vom fahrstil und fahrleistung ab. die software speichert dazu gewisse parameter, und danach wird mehr oder weniger gedrosselt; aber weniger die Pmax als der drehzahl verlauf (was sich genau mit meiner erfahrung deckt).
BTW: bei 27C5 dauerte der battery change (von 95 Ah auf 110 Ah) ca. 10 min, die diversen software láufe, updates, transmissions (es geht alles direct zu Audi und auch noch zu einer zentralen auswertungs stelle) aber úber eine stunde (sic!!!)
PS: ich frage mich, wann es so weit ist, bis die daten bei firmen KFZ auch an die firma gehen (fahrweise, speed, einhaltung pausen usw.)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von hohirode
........ja er geht zurück und ich bestelle definitiv einen Benziner, wobei von der Höhe der Ende der Woche noch genau zu verhandelnden Nutzungspauschale hängt die neue Motorisierung ab, ......
So, die Würfel sind gefallen, ein großes Krisengespräch im Autohaus ist Geschichte. Der Verteter von Audi erklärt zwar......blabla...ohne Rechtspflichten und aus Kulanz ...blablabla.....nehmen sie das Auto zurück, jedoch an für uns nicht annehmbare Bedingungen geknüpft. So soll ich mich zu stillschweigen über die Fehlerart, den weiteren Werdegang und die Umtauschaktion an sich verpflichten -
ich lasse mir jedoch von niemandem den Mund verbietenund die Nutzungspauschale soll auch in einen nicht akzeptablen Faktor gerechnet werden. Zudem soll ich sofort mein Fahrzeug abgeben und bis zur Neulieferung Anfang Februar mit irgendeiner ausgelutschten Rührschüssel rumfahren, u.a. habe ich Mitte Januar fest den Skiurlaub gebucht. Fakt ist, allein auf die 180 PS TFSI Maschine sollten 6.000,- aufgezahlt werden. Bei normaler Inzahlungnahme dagegen sind zwar zwischen 13 / 14,5 % auf das neue Auto drin, jedoch der maximale Inzahlungnahmepreis für unseren würde bei 28.000 liegen. Hallo Du liebe, vor dem Kauf so hochgepriesene Wertstabilität deutscher Ingenieurkunst !!!! Da sind wir bei knapp 30 % unter LP.
Die Audi-Herren sind so "cool" drauf, die geben, nach Vorlage der Beweise, sogar alles zu........ja war notwendig..... aufgrund Abgaswerte usw. und die Regierung ist doch schuld......und ganz im Kundeninteresse selbstverständlich...aber sehen Sie, alles liegt doch noch im Bereich der zu tolerierenden 5 %........ob da sich ein Rechtsstreit lohnt.....und grinsen dir dabei noch saufrech ins Gesicht.
Somit verkauft Audi an uns gar kein neues Auto mehr, der jetzige wird planmäßig noch 3 Jahre gefahren, er ist bezahlt und unser Eigentum. Anschließend wird man sich definitiv außerhalb des VW Konzerns umsehen. Auch mein in der Hinsicht unbewegliches Autohaus wird sich freuen, alle zwei Jahre haben wir dort ein neues Auto gekauft, seit 20 Jahren geht das so, immer im Wechsel - ein kleines für die Frau, ein großes für uns. In einer Kleinstadt wie hier sind die privaten Käufer nicht so zahlreich vorhanden und einer Kette zur Kompensation gehört das AH auch nicht an.
Heute nun habe ich ihn für kommenden Dienstag in Kempten bei der Fa. Abt angemeldet und zahle nun Geld dafür, für was - was er einmal hatte und selbstherrlich von Audi weggenommen wurde.
ein wunderschönes Wochenenende allen - wünscht.....
547 Antworten
Bravo,
endlich ein Audifahrer, der es begriffen hat. Es erinnert mich immer wieder an die Kinderzeit, wo Papas Auto auch das schnellste war. Wenn ich 143 Ps kaufe, dann kann ich auch nur 143 Ps erwarten. wenn ich schneller sein will, mehr Ps kaufen. Die Physikregeln sollte man doch verstehen........... Unser A3 hat 140 Ps und läuft eben nicht so schnell wie der SLK 32. Toleranzen bei Motoren gibt es, wer wollte dem Hersteller verbieten, wegen des Garantierisikos den bestellten Zustand des Autos herzustellen?
Kann doch jeder auf garantie verzichten und das Update verweigern?
Gruß
conferio
Zitat:
Original geschrieben von Karl Heinz Grabowski
was meinst du mit "etwas aufgemacht"?Zitat:
ich wich das letzte mal nicht von der stelle (und durch sehr gutes zureden, hat der supervisor dort offensichtlich die karre wieder etwas aufgmacht).
Kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand in der Werkstatt nach Lust und Laune die Leistung anpasst.
Weiter kann ich mir nicht vorstellen, dass das Ganze technisch beim 🙂 umsetzbar ist "die Karre wieder etwas aufzumachen". Entweder ganz oder ganricht, die Parameter werden doch direkt aus Ingolstadt vorgegeben, oder?
wie ich schon andern ortes einmal schrieb - seit dem battery change funktioniert erstmals der sub-woofer (und deckt nun auch den bereich der H- und E-saite am bass gut ab), und vor allem dreht er wieder hoch; merkte ich gleich beim raus fahren aus werkstatt. vmax test bisher nicht möglich, weil winter schlapfen usw.
lt. dem typen dort, loggt die electronic die fahrweise, und macht darauf basierend mehr auf oder zu. ich war davor viel bei regen, nacht und auf limited autobahns unterwegs, deshalb bekam ich "brave noten"
beim update davor war's genau nach einer fahrt bei guten bedingungen und "sehr zügiger" fahrweise, worauf hin ich offensichtlich ganz "schlimme noten" erhielt.
ob er selbst eingreifen kann? das bezweifle ich auch. tatsache ist aber auch, als der "offizielle teil" vorüber war, bat ich ihn noch die heckleuchten aktiv zu setzen (if TFL, then heck), was aber nicht ging, weil gesperrt, dafür hat er aber noch einiges anderes probiert / gemacht und dabei mehrmals sein password eingeben müssen.
Tach zusammen,
eine nachträgliche Kastrierung gabs auch schon beim 170 PS PD speziell mit dem "Downgrade" namens 23B9, siehe das 8E oder das Passat Forum hier auf MT.
Bin mit meinem A4 BJ 07 selbst in diese Falle getappt, und nur nach viel Geschrei fand sich ne Werkstatt, die den Leistungseinbruch wieder abmilderte.Gab auch schon 2 x ne Bildaktion zu diesem Thema. Anscheinend lernt Audi nix dazu und macht beim CR grad so weiter mit dem Vera--en.
Scheint bei Audi Methode zu sein, die Kunden probefahren zu lassen, mit fadenscheinigen und oft ungefragten Aktionen Haltbarkeitsprobleme in den Griff zu bekommen. Der 170 PS CR wurde nach dem 143 PS CR eingeführt, evtl musste da der "Abstand" etwas gewahrt werden. 😁
Es gibt halt Eckwerte wie Pmax und Vmax, die einklagbar sind, aber auch Angaben, die zwar im Prospekt stehen, aber schwer oder gar nicht einklagbar sind, wie zB Beschleunigung, und darüber hinaus der Drehomentverlauf oder gar dessen Dynamik, die nicht mal in nem Prospekt stehen.
Aber dafür gibts ja ne Probefahrt.
Es ist schon grenzwertig, ne Probefahrt mit nem "guten" zu machen, dann zu bestellen, und dann trotz derselben Prospektangaben nen "lahmen" geliefert zu bekommen. Aber nicht umsonst heisst es ja "technische Änderungen vorbehalten".
Und wenn Audi ohne Nachbesserung ein Problem damit hat, angegebene Spezifikationen einzuhalten, (CO2,etc), dann ist das deren Problem, was im Vorfeld zu beheben ist, nicht erst nach der Auslieferung.
Unseriös und vor allem illegal ist aber die nachträgliche ungefragte Manipulation von Audi oder der von Audi dazu angewiesenen Werkstätten an fremdem Eigentum, schliesslich gehören die Autos nicht Audi, sondern den Kunden, rechtlich unhaltbar, ein Witz, oder steht in einem Kaufvertrag etwa eine Nachbesserungsklausel zugunsten von Audi, bei deren Verweigerung durch den Kunden der Garantieanspruch verfällt ? Und selbst wenn, ist sowas m.M. nach sittenwidrig, schliesslich gilt vor dem Gesetz die Garantie für den Zustand, in dem der Wagen ausgeliefert wurde, ohne wenn und aber.
Und auch die Methode, der Kundschaft solche Sauereien mit "Aktionen" heimlich unterzujubeln, ist infam. Zu der o.g. Aktion findet man zB:
...scheint ein Freibrief für Audi für alles mögliche zu sein, nicht nur ein MSG SW Update.
Und geradezu grotesk ist es, die Leistung je nach Fahrverhalten des Benutzers mehr oder weniger zu drosseln.
BMW scheint leider langsam genauso unseriös zu werden, siehe auch die Drosselung des 123d, aber Audi/VW hat hier nachdem was ich bislang selbst damit erlebt und zusätzlich recherchiert habe, für meinen Geschmack wirklich den Vogel abgeschossen, was Unseriösität betrifft.
Für mich langsam gute Gründe, mir niemals ein neues Auto eines deutschen Herstelles zu kaufen (meine waren bisher immer gebraucht oder Firmenwagen) und vor allem in Zukunft Fachwerkstätten zu meiden, und stattdessen zum Bosch-Dienst o.ä zu gehen, um den Eintrag ins Service-Heft zu bekommen. Gut, dass es das Internet gibt.
MfG
iuw
Zitat:
Original geschrieben von immernochunterwegs
schliesslich gilt vor dem Gesetz die Garantie für den Zustand, in dem der Wagen ausgeliefert wurde, ohne wenn und aber.
Dann zeig mir mal, wo das steht. 😕
Grüße
Jan
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Dann zeig mir mal, wo das steht. 😕Zitat:
Original geschrieben von immernochunterwegs
schliesslich gilt vor dem Gesetz die Garantie für den Zustand, in dem der Wagen ausgeliefert wurde, ohne wenn und aber.Grüße
Jan
naja, wenn man nen gebrauchtwagen mit nem kratzer kauft, hat man das ja auch abgenommen, sobald man den wagen ohne klage vom hof gefahren hat... und nen neuwagen übernimmt man ja auch so, wie er am hof steht, wenn man seine schuld beglichen hat, ist der vertrag damit somit erfüllt - ich bin da zumindest skeptisch, ob man im nachhinein einfach so verfahren kann, wie das so mancher hersteller macht...
ich denke, wenn sowas korrekt abläuft, müsste der fahrzeughalter/kunde schon verständigt werden... wäre die drosselung keine softwareänderung, könnte man nicht einfach nen kleineren turbo reinklatschen oder sonstwas machen um den wagen eben um ein paar PS zu drosseln oder ähnliches, bei software lässt sich's nicht so leicht nachweise und wahrscheinlich ist so eine sache gesetzlich auch eine sehr schwammige geschichte, im gegensatz zur ner richtigen modifikation am motor...
Ok, muss mich mal etwas präziser ausdrücken:
Eine "Garantie" ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch eine Gewährleistung mit Verjahrungsfrist von derzeit 2 Jahren bei gewerblichem Verkauf einer neuen "Sache" an privat. Die Gewährleistung KANN vertraglich eingeschränkt werden, ABER (u.a.):
Die Beschränkung oder der Ausschluss ist unwirksam, wenn der Schuldner den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie übernommen hat (§§ 444, 639 BGB) bzw. vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat (§ 651h Absatz 1 BGB).
siehe zB
http://www.rechtslexikon-online.de/Gewaehrleistung.html
Die Garantie ist ein reiner Vertragsgegenstand, in den darin vereinbarten Bedingungen KANN alles mögliche zugunsten des Herstellers enthalten sein,
evlt. auch das Recht des Herstellers, jederzeit SW Änderungen einzubringen, bei dessen Verweigerung durch den Kunden der Garantieanspruch erlischt.
Wie gesagt, KANN, muss aber nicht. Wenn das nicht expliziet drinsteht, zieht Audi vor dem Kadi sehr wahrscheinlich den Kürzeren, weil die Garantie sich i.d.R. auf einen Zustand des Garantieobjekts mitsamt bestimmter Eigenschaften zu einem bestimmten Zeitpunkt (i.d.R. Überhabe des Wagens) bezieht.
Ironischerweise verbieten die Hersteller dem Halter ja alle möglichen eigenmächtigen Änderungen mit dem Hinweis auf den daraus folgenden Verlust der Garantie. Der Hersteller behält sich aber nach der bei Audi offensichtlich gängigen "Praxis" nachträgliche ungefragte Änderungen vor. Allein das ist doch schon eine rechtlich fragwürdige Asymmetrie.
Sollte der Garantieanspruch verweigert werden, ist Audi dann aber mit der Gewährleistung in der Zwickmühle, denn eine evtl zusätzlich vereinbarte Einschränkung verliert dann ihre Gültigkeit (s.o.).
Jetzt gilt die Gewährleistung erstmal für Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Da ist in der Tat erstmal der Käufer der Dumme, wenn er zB mit einem dicken Kratzer, also einem klar ersichtlichen Mangel vom Hof fährt, und im Übergabeprotokoll steht dieser Mangel nicht drin.
ABER: Das gilt nicht für sog. versteckte Mängel und auch nicht für Mängel, die arglistig verschwiegen oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Für einen Privatmann ist es nicht so ohne weiteres ersichtlich, dass zB der CO2 Austoss zu hoch ist. Kommt Audi jetzt daher, und will diesen Mangel nachträglich beheben, so muss Audi diesen Mangel klar anzeigen, die Behebungsmassnahme mitsamt Konsequenzen benennen und zudem das Einverständnis des Bestzers einholen, sonst stellt das einen nicht autorisierten Eingriff an fremdem Eigentum dar.
Unabhängig davon darf dabei eine andere laut Prospekt zugesicherte Eigenschaft wie zB Beschleunigungswerte oder Topspeed nicht zu ungunsten des Besitzers geändert werden. Wenn jetzt also zB CO2 Austoss oder Getriebeüberlastung als Grund genannt wird, sind wir wohl ganz klar bei einem versteckten Mangel. Und etwas ketzerisch gefragt: Ist ein statistisch häufig vorkommendes Nichteinhalten von CO2 Werten nicht mindestens Gegenstand von grober Fahrlässigkeit ??? 😁
Kann der Mangel nicht behoben werden, ohne eine zugesicherte Eigenschaft negativ zu beeinträchtigen, so hat der Käufer das Recht auf Wandlung, Umtausch, Minderung oder Schadenersatz nach BGB, völlig unabhängig von Garantieansprüchen.
Dazu bin ich der Auffassung, dass es sich bei dieser Art von Nachbesserung auf Kosten anderer Eigenschaften ganz klar um arglistige Täuschung handelt, erst recht, wenn die Auswirkung oder gar die ganze Aktion verschwiegen oder verschleiert wird, oder ungefragt stattfindet, und der Rückbau verweigert wird. Und es würde mich nicht wundern, wenn es den einen oder anderen Richter gibt, der das genauso sieht, denn solche Aktionen sind unerlaubte Eingriffe an fremdem Eigentum.
So oder so: Ich denke, in solchen Fällen hat man vor Gericht gegenüber Audi sehr gute Karten.
Nebenbei: Die ZR-Spannrolle im Golf 4 meines Kumpels wurde beim Service ungefragt getauscht, um einen Konstruktionsmangel zu beheben, und er durfte das dann auch noch bezahlen, so sind die drauf die Jungs in WOB..Ichhätte mir das nicht gefallen lassen.
Als
MfG
iuw
stellt sich jetzt noch die Frage, ob wo man die genauen Garantiebedingungen seitens Audi nachlesen kann.
Ich suche (als Beispiel) schon ne Weile nach den genaueren Vertragsbedingungen meiner Car-Life-Plus-Garantie, konnte nur leider nichts finden. Habe ich irgendwann einen Reparaturfall, kann der Freundliche mir erzählen was er will, da ich nirgends etwas zu den Garantiebedingungen der Car-Life gefunden habe.
wenn Du mal "car-life" in der SuFu hier eingibts, stösst Du zB auf:
Car Life Thread
Als Teil der Vertragsbedingungen werden vom User zB genannt:
"Also bei mir steht definitiv folgendes:
Grundsätzlich 100% Lohn,
Teile: 100% bis 100.000km
40% ab 100.000km
und dann war noch irgendwas ab 200.000km, aber das interessiert mich nicht..."
oder:
"Das ist gestaffelt. Bis 50T km zahlen die 100%, 50-60T km 90% ........ usw."
Scheint eine separate Police zu sein. Du zahlst ja nicht gerade wenig für diese Garantie.
Die Versicherungspolice ist nichts weiter als ein Vertrag, den Du auch haben musst, sonst zahlst Du wirklich für nichts. Darin müssen die Bedingungen genannt sein. Wenn da nichts von Vorbehalten seitens Audi für SW Upgrades oder andere Nachbesserungen drin steht, kann es sein, dass es einen Verweis auf die AGB oder sonstige Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft (ist vermutlich eine Audi-Tochter) gibt. Die muss man Dir auf Anfrage rausrücken, da würd ich zuerstmal den Händler fragen, der Dir das Teil verkauft hat, ansonsten sich direkt an Audi wenden unter Nennung Deines Vertrags. Soll angeblich auch als PDF existieren. Und genau dieses Ding würd ich mal beschaffen und gründlich lesen.
Kannst Du auch darin nichts von solchen Vorbehalten lesen (Garantie weg bei Weigerung bei Nichtzustimmung des Kunden zu SW Updates oder anderen Nachbesserungen), so begeht Audi klar Vertragsbruch, und hat im Streitfall vor Gericht definitiv die A...Karte gezogen.
Diese Garantie kostet ja nicht gerade wenig, so ca 700 - 1000 Eur liest man da pA. Die Herrschaften lassen sich die Angst vor ihrem Murks auch noch teuer bezahlen, und selbst gegen diesen horrenden Aufpreis (noch mal 2 - 3 tTsd Eur mehr für 3 Jahre Audi fahren) bekommt man trotzdem nur eine Schweizer-Käse-Garantie (ab 100tsd km nur noch teilweise Ersatz) ein schöner Verein ist das !
Dieses Garantieniveau gibt es bei anderen Herstellern auch ganz ohne Extra-Geld.
MfG
iuw
Gibt noch einen sehr schönen Thead, der sich mit dem Thema "Garantie" und "Gewährleistung" auseinandersetzt.
Interessant darin ist, dass zB die Querlenker offenbar als Verschleissteil gelten sollen, was ich so nicht sehe.
Wenn das stimmt, kann man auch gleich das ganze Auto als Verschleissteil gelten lassen, und den Kunden um jede Garantie- bzw Gewährleistung betrügen.
MfG
iuw
so, Ihr sensationellen Spassjuristen - vielleicht mal für´n Moment zurück zum Thema:
Am Wochenende bin ich auf extrem leerer und trockener Autobahn unterwegs gewesen.
Wie gehabt, ab 165 km/h wurde außerordentlich zäh auf 4000 u/min und 200 km/h gedreht.
Die Geschwindigkeit habe ich dann ca. 20 bis 30 sek. halten können und dann...
aufgepasst:
drehte die Mühle lustig weiter auf ca 4300 U/min und 220 km/h hä? hääääääää ? 😕
dies ist nicht reproduzierbar und war ein einmaliges Erlebnis!!!!
Auf Rückfrage bei Herrn Audi kam folgende Aussage:
DAS IST NORMAL UND ENTSPRICHT DER MT - CHARAKTERISTIK....
glaubt man denn sowas - das gibt´s doch wohl gar nicht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen, oder fällt irgendjemand etwas dazu ein??????
Zitat:
Original geschrieben von timmijimmy
so, Ihr sensationellen Spassjuristen - vielleicht mal für´n Moment zurück zum Thema:Am Wochenende bin ich auf extrem leerer und trockener Autobahn unterwegs gewesen.
Wie gehabt, ab 165 km/h wurde außerordentlich zäh auf 4000 u/min und 200 km/h gedreht.
Die Geschwindigkeit habe ich dann ca. 20 bis 30 sek. halten können und dann...aufgepasst:
drehte die Mühle lustig weiter auf ca 4300 U/min und 220 km/h hä? hääääääää ? 😕
dies ist nicht reproduzierbar und war ein einmaliges Erlebnis!!!!
Auf Rückfrage bei Herrn Audi kam folgende Aussage:
DAS IST NORMAL UND ENTSPRICHT DER MT - CHARAKTERISTIK....
glaubt man denn sowas - das gibt´s doch wohl gar nicht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen, oder fällt irgendjemand etwas dazu ein??????
welchen Motor, welches Getriebe hast Du ? Mein 105KW HS erreicht die 220 bei 4000 U/min (im 6. Gang).
Zitat:
Original geschrieben von Audimann77
welchen Motor, welches Getriebe hast Du ? Mein 105KW HS erreicht die 220 bei 4000 U/min (im 6. Gang).Zitat:
Original geschrieben von timmijimmy
so, Ihr sensationellen Spassjuristen - vielleicht mal für´n Moment zurück zum Thema:Am Wochenende bin ich auf extrem leerer und trockener Autobahn unterwegs gewesen.
Wie gehabt, ab 165 km/h wurde außerordentlich zäh auf 4000 u/min und 200 km/h gedreht.
Die Geschwindigkeit habe ich dann ca. 20 bis 30 sek. halten können und dann...aufgepasst:
drehte die Mühle lustig weiter auf ca 4300 U/min und 220 km/h hä? hääääääää ? 😕
dies ist nicht reproduzierbar und war ein einmaliges Erlebnis!!!!
Auf Rückfrage bei Herrn Audi kam folgende Aussage:
DAS IST NORMAL UND ENTSPRICHT DER MT - CHARAKTERISTIK....
glaubt man denn sowas - das gibt´s doch wohl gar nicht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen, oder fällt irgendjemand etwas dazu ein??????
2.0TDI Multitronic, würde ich schätzen.
ICH HABE EIN 143PS A4 STEHT SCHON IN DER GARAGE NOCH NICHT ABGEHOLT
WIE KAN MAN SEHEN WELCHES SOFTWARE MAN GERADE HAT?
ICH WOHNE IN BELGIEN UND IN BELGIEN HAT MAN 2 2.0 DIESEL EINMAL DIE 143PS UND 136PS VERSION
DER 143PS KOSTE BEIM EINSCHREIBEN 500€ MEHR
ALSO DAM KAN ICH IHM BESSER EERST TESTEN LASSEN
UND ALS ER KEIN 143 PS IST DAN SPARRE ICH 500€
Wenn in den Papieren 143 PS stehen, hast du 143. 😉
P.S.: Bitte ab und an ein paar Kleinbuchstaben einfließen lassen, ich bin beim Lesen spontan fast erblindet 😉