Drei Mal eine Verwarnung wegen Falschparken, obwohl man parken darf

Opel Corsa C

Hallo,
ich habe im August eine Verwarnung zum Falschparken erhalten, wo als Beweis ein Bild der Privatperson geschickt wurde. Mein Auto stand VOR dem Schild "Absolutes Halteverbot" (s. Bild). Laut StVO ist das Schild ab dem Ort des Schildes gültig. Ich konnte online zu diesem Fall Stellung nehmen und habe das auch gemacht. Ich geschrieben, dass nach meiner Kenntnis das dieses Parken dem StVO entspricht und habe es auch kurz erklärt.
Danach habe ich nichts weiteres vom Ordnungsamt gehört und denke auch, dass der Fall geschlossen wurde.
Nun bekam vor kurzem noch zwei weitere Verwarnungen zum Falschparken am selben Ort und auch mit Beweisbild einer Privatperson. Ich habe wieder eine Stellungnahme geschickt, aber ich frage mich zwei Sachen:
1. Soll ich nun jedes Mal das machen, wenn jemand die Anzeige erstattet?
2. Wie kann es sein, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die StVO nicht verstehen und so oft Verwarnungen schicken? Kann man etwas dagegen machen, damit man nicht ständig auf diese Verwarnungen antworten soll?

81 Antworten

Zitat:

@HJOrtmann schrieb am 11. November 2024 um 22:53:26 Uhr:


Aber du hättest gedurft…

Vielleicht, vielleicht aber auch nicht.
Das zeigt sich erst, wenn man das oder die Knöllchen erfolgreich abgewehrt hat.

Parken auf engen Straßen, gegenüber von Einmündugen, ist eine Unsitte, leider aber weit verbreitet.
Ob das jeweils erlaubt ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Im Fall des TE ergibt sich anhand der Gesamtsituation, dass parken dort zumindest unerwünscht und nicht gewollt ist.
Um das für jeden ganz klar zu machen, sollten dort entsprechende Markierungen aufgebracht werden, oder das Halteverbotsschild mit Doppelpfeil versehen werden.

Zitat:

@HJOrtmann schrieb am 11. November 2024 um 22:53:26 Uhr:


Aber du hättest gedurft…

Warum? Wenn in einem Gebiet überall Stellflächen markiert sind, dann gibt es sicherlich diesbezüglich eine Regelung die vermutlich in dieser Zone auch so ausgeschildert ist.

Es gibt dort keine Zone. Und die Markierungen und Beschilderung, die man dort vorfindet, grenzen an Schwachsinn.

Man findet:

- Phantasie-Ladezonen-Markierungen, deren genaue Regelung im Unklaren bleibt:
https://maps.app.goo.gl/QwVG7eAwoT6ozu387

- unsinnige und unnötige Parkerlaubnisse, an Stellen, an denen das Parken ohnehin erlaubt ist bzw. die das Zuparken der Einfahrt erlauben würden:
https://maps.app.goo.gl/AyMS6y4LQ6mGr9xt7

- Parkflächenmarkierungen, die manchmal nur anfangen ohne aufzuhören, manchmal nur aufhören ohne begonnen zu haben und die sowieso nicht das Parken an anderen Stellen außerhalb verbieten:
https://maps.app.goo.gl/iDPga2sP5hwXPP1s7

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. November 2024 um 08:03:50 Uhr:


Es gibt dort keine Zone.

Kann ich nicht beurteilen weil ich nicht aus dieser Gegend komme.

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. November 2024 um 08:03:50 Uhr:


Und die Markierungen und Beschilderung, die man dort vorfindet, grenzen an Schwachsinn.

Man findet:

- Phantasie-Ladezonen-Markierungen, deren genaue Regelung im Unklaren bleibt:
https://maps.app.goo.gl/QwVG7eAwoT6ozu387

Keine Ahnung was das zu bedeuten hat. Es wirkt so, als wäre das nachträglich aufgetragen worden. Es entkräftet aber nicht meine Vermutung einer Zonenregel.

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. November 2024 um 08:03:50 Uhr:


- unsinnige und unnötige Parkerlaubnisse, an Stellen, an denen das Parken ohnehin erlaubt ist bzw. die das Zuparken der Einfahrt erlauben würden:
https://maps.app.goo.gl/AyMS6y4LQ6mGr9xt7

Stehen die Fahrzeug nicht allesamt unrechtmäßig auf dem Gehweg und wäre die verbleibende Fahrbahnbreite, bei korrekter Aufstellung, nicht zu gering?

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. November 2024 um 08:03:50 Uhr:


- Parkflächenmarkierungen, die manchmal nur anfangen ohne aufzuhören, manchmal nur aufhören ohne begonnen zu haben und die sowieso nicht das Parken an anderen Stellen außerhalb verbieten:
https://maps.app.goo.gl/iDPga2sP5hwXPP1s7

Wo fangen da Markierungen unvermittelt an und hören unvermittelt auf? Für mich haben die Parkflächen alle eine Anfangs- oder Endmarkierung oder die Fläche wird auf einer Seite durch eine Pflanzinsel begrenzt.

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Zitat:

@ktown schrieb am 12. November 2024 um 08:23:44 Uhr:


Kann ich nicht beurteilen weil ich nicht aus dieser Gegend komme.

Trotzdem behauptest du, dass es eine Zone sei?

Zitat:

@ktown schrieb am 12. November 2024 um 08:23:44 Uhr:


Für mich haben die Parkflächen alle eine Anfangs- oder Endmarkierung oder die Fläche wird auf einer Seite durch eine Pflanzinsel begrenzt.

OK, dann mach halt deine eigene StVO. Anfang des erlaubten Parkens durch "Pflanzinsel", Zonenregelung ohne Zonenbeschilderung, Gehwegparken erlaubt durch Zeichen 314 statt 315, Parkverbot in Nicht-Pflanzinsel-oder-Markierungsbereichen.

Mit der "Ladezone" gebe ich Dir recht, über die anderen Beispiele kann man nachdenken. Was aber bleibt, ist der fehlende gesunde Menschenverstand wie beim Parken gegenüber einer erkennbar engen Einmündung. Hilfreich ist auch die Erinnerung an die Fahrschule, hier haben wir alle den §1 StVO gelernt.

Natürlich könnte man sich darauf berufen, dass ich überall parken darf, wo es nicht ausdrücklich verboten ist und im andern Fall ein entsprechender Hinweis fehlt. Allerdings ergeben sich manchmal auch Situationen einer bestimmten Entbehrlichkeit. Allein die Vorstellung, wie sich ein größerer Lieferwagen hier um die Ecke mühen muss, würde mich selbst dort niemals parken lassen.

Ob der Einspruch gegen das Ticket nützt, kann ich nicht beurteilen. Ich gehe aber davon aus, dass im Anschluss ein weiteres, unnötiges Schild in der ohnehin schon überbeschilderten Straße aufgestellt wird oder zumindest eine weitere Sperrfläche aufgepinselt wird. Ob das Sinn macht?

Die Verwarnung wurde zurück gezogen also darf er parken.

Die erste ja, die beiden anderen scheinen noch offen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. November 2024 um 08:33:51 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 12. November 2024 um 08:23:44 Uhr:


Kann ich nicht beurteilen weil ich nicht aus dieser Gegend komme.

Trotzdem behauptest du, dass es eine Zone sei?

Da du eine Frage stellst, kann ich dies mit nein beantworten.

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. November 2024 um 08:33:51 Uhr:


OK, dann mach halt deine eigene StVO. Anfang des erlaubten Parkens durch "Pflanzinsel",

Wenn ich dich also richtig verstehe kann die Pflanzinsel nicht als Begrenzung einer Parkfläche herhalten sondern es muss mit einer weißen Linie nochmals eine Begrenzung aufgetragen werden?

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. November 2024 um 08:33:51 Uhr:


Zonenregelung ohne Zonenbeschilderung,

Wie schon gesagt, ich ziehe nur Rückschlüsse aus der Vielzahl markierten Parkbereichen. Ich habe nicht den kompletten Bereich in Maps durchsucht um zu sehen, ob eventuell es irgendwo eine Zonenbeschilderung gibt. Oder muss diese an jeder Straßenkreuzung wiederholt werden?

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. November 2024 um 08:33:51 Uhr:


Gehwegparken erlaubt durch Zeichen 314 statt 315,

Wie du vielleicht erkennen kannst, bin ich auf den Sachverhalt mit dem VZ 314 überhaupt nicht eingegangen. Ich habe schlicht und ergreifend deine Aussage das dort eh geparkt werden darf hinterfragt. Aber darauf gehst du ja nicht ein.

Du bist mir zu anstrengend. Mach mit deinen Pflanzinseln, was du willst. ;-)

Du willst also deine eigene Meinung nicht erklären?
Ich lass mich ja gerne von meiner falschen Sichtweise überzeugen aber dafür benötige ich mehr als nur Statements die nicht begründet werden. Vielleicht hast du sie ja begründet und ich verstehe sie nur nicht, dann wäre es schön, wenn du es für mich als Doofen nochmal erklärst.

Mach es doch nicht so kompliziert. Es ist keine "Zone" und die weißen Linien bedeuten kein Parkverbot außerhalb dieser Linien.

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. November 2024 um 10:59:43 Uhr:


Es ist keine "Zone"

und das weißt du weil du die Gegend kennst oder woran machst du das fest?

Ist es so schwer zu verstehen, dass ich gerne eine Begründung für deine Aussage hätte.

Wenn man die Straße per Streetview abfährt, sieht man weder eine Beschilderung eingeschränktes Haltverbot für eine Zone (VZ 290.1), noch für eine Parkraumbewirtschaftungszone (VZ 314.1).

Es kann natürlich sein, dass die Straßenverkehrsbehörde Frankfurt hier mitliest und gestern die Beschilderung entsprechend geüändert hat 😁.

Wenn man den sogenannten gesunden Menschenverstand gelten lässt, dann parkt man dort nicht, wo der TE parkt.
Ich habe mir die Mühe gemacht, mit Google-Maps das Örtchen zu erkunden.
Überall dort, wo die Straßen eng sind, befinden sich auf den Straßen markierte Parkflächen.
Wenn diese Markierungen keinerlei Bedeutung haben sollten, könnte man sie auch weglassen.

Ganz genau genommen sollte es aber, am Anfang des Bereiches, ist glaube das ist eine 30er Zone, ein Halteverbotsschild mit Zusatzkennzeichen geben, auf dem stehen sollte, „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“.

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