Drei Mal eine Verwarnung wegen Falschparken, obwohl man parken darf

Opel Corsa C

Hallo,
ich habe im August eine Verwarnung zum Falschparken erhalten, wo als Beweis ein Bild der Privatperson geschickt wurde. Mein Auto stand VOR dem Schild "Absolutes Halteverbot" (s. Bild). Laut StVO ist das Schild ab dem Ort des Schildes gültig. Ich konnte online zu diesem Fall Stellung nehmen und habe das auch gemacht. Ich geschrieben, dass nach meiner Kenntnis das dieses Parken dem StVO entspricht und habe es auch kurz erklärt.
Danach habe ich nichts weiteres vom Ordnungsamt gehört und denke auch, dass der Fall geschlossen wurde.
Nun bekam vor kurzem noch zwei weitere Verwarnungen zum Falschparken am selben Ort und auch mit Beweisbild einer Privatperson. Ich habe wieder eine Stellungnahme geschickt, aber ich frage mich zwei Sachen:
1. Soll ich nun jedes Mal das machen, wenn jemand die Anzeige erstattet?
2. Wie kann es sein, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die StVO nicht verstehen und so oft Verwarnungen schicken? Kann man etwas dagegen machen, damit man nicht ständig auf diese Verwarnungen antworten soll?

81 Antworten

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. November 2024 um 10:59:43 Uhr:


Mach es doch nicht so kompliziert. Es ist keine "Zone" und die weißen Linien bedeuten kein Parkverbot außerhalb dieser Linien.

Nein, es ist keine Zone und ein (eingeschränktes) Halteverbot besteht dort auch noch nicht. Soweit hast Du völlig recht, an der besagten Stelle kann eigentlich geparkt werden- unter der Bedingung, dass niemand behindert wird beispielsweise gegenüber einer engen Einmündung. Oder wie kommt jemand aus der Garageneinfahrt? Und genau deswegen hat man mit den weißen Linien Möglichkeiten zum Parken ohne Behinderung eingerichtet. Wahrscheinlich in der Hoffnung, dass das auch so verstanden wird....

Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. November 2024 um 06:31:35 Uhr:


das Halteverbotsschild mit Doppelpfeil versehen werden.

Ohne Anfangsschild nutzt ein Halteverbotsschild mit Doppelpfeil auch nix.

Gruß Acki

Das ist auch richtig.
Vielleicht wurde es genügen, das Schild parallel zur Straße zu drehen und mit einer Bereichsangabe zu versehen.
Hätte ich dort was zu sagen, würde der Bereich schraffiert.

Alle meckern über den Schilderwald, aber ohne diesen geht’s scheinbar nicht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. November 2024 um 11:54:15 Uhr:


Wenn man den sogenannten gesunden Menschenverstand gelten lässt, dann parkt man dort nicht, wo der TE parkt.
.............

Soviele Autofahrer mit gesundem Menschenverstand gibt es gar nicht 🙄. Die, welche es noch gibt, sind alle auf MT unterwegs 😁.

Da die Straße nicht wirklich breit ist, hat man die Parkmarkierungen dort aufgebracht, damit (fast) jeder Autofahrer dort entsprechend parkt. Parkt er nicht entsprechend der Markierungen (über diese hinaus), kann die Verkehrsüberwachung eine Verwarnung mit dem Tatbestand 141015 (sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung) oder 141018 (sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung und behinderten* dadurch Andere (*hier muss dann der Andere eingetragen werden)) ausstellen. Desweiteren könnte noch der Tatbestand 112062 bis 112065 (sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand....) hinzugefügt werden. Wenn die vorgeschriebene Durchfahrtbreite nicht mehr gegeben ist, käme noch der Tatbstand 112102 bis 112105 (Sie hielten/parkten an einer engen/unübersichtlichen *) Straßenstelle.....) in Frage.

Von den o.g. Tatbeständen passt keiner an dem Ort, wo das Fahrzeug im Eingangspost steht. Deshalb wäre es durchaus interessant zu wissen, wie der Tatvorwurf an den TE @baho97 ist. Vielleicht teilt er uns das ja doch noch mit.

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Nachdem ich von meiner Kommune mehrmals an derselben Stelle ein Knöllchen erhielt und stets zwei Schreiben von mir notwendig waren, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, habe ich im letzten Schriebs angedroht, eine Feststellungsklage vorm Verwaltungsgericht zu erheben mit dem Ziel, die Behörde zur Lektüre der einschlägigen Regeln *vor* Übersendung irgendwelcher Post zu zwingen.

Nee, das letzte war ein Scherz. Der Antrag müsste natürlich anders lauten.

Jedenfalls bin ich es auch etwas leid, ständig neue Textbausteine zusammenstellen zu müssen, um unberechtigte Vorwürfe abzuwehren, ohne eine angemessene Bezahlung zu erhalten.

Das könnte man auch dem TE empfehlen. Es besteht kein Anwaltszwang und die Verfahrenskosten sind niedrig. Bei Obsiegen werden sie erstattet.

Die richtige Antwort ist, der Anzeigenhauptmeister ist der Meinung
der PKW darf hier nicht parken, weil eine Stellflächenmarkierung fehlt.

Die Bussgeldstelle weiss um diesen Umstand kann aber nix machen,
weil das Parken regelkonform ist.

Solange sich Bussgeldstelle und Anzeigenhauptmeister nicht verständigen
geht dieses Spielchen weiter. 😁

Tom

Wahrscheinlich.
Persönlich wäre es mit aber zu blöd und würde mir lieber einen anderen Parkplatz suchen.

Zitat:

@Taunusrenner schrieb am 12. November 2024 um 11:59:10 Uhr:


Oder wie kommt jemand aus der Garageneinfahrt?

Aus welcher Garage soll man denn da nicht rauskommen? Das reicht doch problemlos. Und da der Garagenausfahrende nach rechts in eine Einbahnstraße abbiegen muss, die für Radfahrer freigegeben ist, ist es nicht mal besonders schlimm, dass er einen kleinen Bogen um das geparkte Auto machen muss.

Hier noch mal zwei Ansichten der Garagenausfahrt:

https://maps.app.goo.gl/ZZtuvFUburb1A5W47
https://maps.app.goo.gl/BZXe48KBKVUxMT5d9

Ich habe ja nichts dagegen, wenn man freiwillig auf einen Parkplatz verzichtet, den man für nicht optimal hält, aber es geht doch hier um den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Und der Vorwurf basiert bestimmt nicht auf der Garagenausfahrt.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 12. November 2024 um 11:51:16 Uhr:


Es kann natürlich sein, dass die Straßenverkehrsbehörde Frankfurt hier mitliest und gestern die Beschilderung entsprechend geüändert hat

"Gestern" muss das nicht gewesen sein. Prinzipiell sollte man sich nicht allein auf Street View verlassen. Die Aufnahmen sind hier von Juli 2022 und 2023 hat die Stadt Frankfurt begonnen, sehr viele Bewohner-Parkbereiche zu errichten. Dabei gab es temporär auch Widersprüche zwischen der Zonen-Beschilderung und der Beschilderung direkt vor Ort. Artikel dazu: https://www.faz.net/.../...wirrend-ist-die-neue-regelung-19023650.html

Insofern wäre jetzt mal der TE an der Reihe, der wenigstens mal den genauen Tatvorwurf nennen sollte.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 12. November 2024 um 00:20:35 Uhr:


Zu der nicht ganz unberechtigten Frage von Taunusrenner bezüglich der Schattenwürfe hat keiner , auch der TE nichts zu sagen?
Auch wenn das in Bezug auf die Frage unerheblich ist.

Der Schatten rechts vom blauen Auto am linken Bildrand ist rechteckig. Das muss also der Schatten des Hauses links davon sein.

Der Schatten rechts vom blauen Auto (das mit dem gut leserlichen Kennzeichen) ist der Rest der Baumkrone des Baumes, der auf der anderen Seite steht. Das reingebastelte Auto wirft gar keinen Schatten. Und warum wurde das Auto in das Foto reingebastelt?

Da wurde nichts reingebastelt. In der Heckklappe des Corsa spiegelt sich die Fassade des Kosmetikstudios, im Seitenteil spiegelt sich der rot-weiße Pfosten und die Fenster des gegenüber liegenden Hauses und sogar den Aufsteller des Sonnenstudios erkennt man. Das passt also insofern alles.

Aber selbst wenn der Corsa reingebastelt wäre, würde es doch keine Rolle spielen. Es geht doch nur um die Frage, ob an der Stelle geparkt werden darf.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 12. November 2024 um 00:20:35 Uhr:



Auch wenn das in Bezug auf die Frage unerheblich ist.

Gerade ein Moderator sollte sich doch Postings, die nichts zum Thema beitragen eher verkneifen.
Besonders dann, wenn er sich der Irrelevanz ganz offensichtlich bewusst ist.

Wir kommen so nicht weiter.
Wenn der TE sich nicht mehr meldet, hilft nur selber hinfahren und die Lage überprüfen.
???????

Oder einfach sein lassen und nicht weiter über den Photoshop-Fail nachdenken. 😉

Gruß Metalhead

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