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Wagen Stillgelegt! obwohl alles Rechtens war!!

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 1:47

Hallo,

Heute wurde ich spontan von einer Zivilstreife angehalten und wusste überhaupt nicht warum die das tun sollten (Klar, kann jeden passieren, aber in 5 Jahren Führerschein war ich jetzt zum 2ten Mal angehalten worden und aufgefallen bin ich nie).

Ich fragte den Herren, was ich falsch gemacht habe?

-Er: SIe wissen es !

-Ich: Was wissen? :confused:

-Er: Haben sie keine Papiere bekommen?

-Ich: Welche Papiere?

-Er: Sie haben keine Versicherung auf den Wagen, das Auto ist auf der Fahndungsliste!

-Ich (immer noch cool und gelassen): Wieso denn? Ich hatte vor 2 Monaten Kurz Probleme mit denen gehabt und seit dem Telefonat mit meinen Berater der Allianz, ist alles Okay gewesen und Ich habe eine Versicherung!

...-> Er glaubte mir das nicht, ich war aber sowas von Sicher! Ich habe ihn gebeten darum , ,,Kontrollieren Sie es bitte nach!''

Nach paar Minuten kam er Zurück und sagte, Okay tut uns Leid, sie sind doch versichert aber merkwürdiger weise sind sie auf Fahndung. Wann haben sie denn gezahlt und wie lange ist das her? Ich sagte , knapp 2 Monate bald.

....-> Er war verwundert, denn eigentlich löschen die das sofort wieder meinte Er.

Danach aber war ich echt schockiert, mein Wagen wurde dennoch Stillgelegt. Währenddessen die Papierkram erledigten, hatte ich mein Berater angerufen und er sagte: ,,Ja du bist natürlich versichert , willst du das Telefon mal den Beamten geben, vielleicht haben die was nicht verstanden?'' (Ich versuche es weiterzuleiten) -> Beamter: ,,Nein nein, wir werden trotzdem die Plakette abkratzen jetzt''. :eek: Ich daraufhin: ,,WIESO?! Hier reden sie gerne mit meinen Berater, Er ist der meinung dass sie das nicht machen müssten!''

Er Verneinte es wieder und NUR weil ich noch auf Fahndung bin (und das ohne grund, laut Ihm sei alles mit meinen Führerschein und Versicherungtechnisch okay!) legten sie den Wagen still an Ort und Stelle!

Ich soll jetzt morgen zum LABO (Zulassungsbehörde) Fahren und es dort neu Anmelden und es bestätigen lassen (???).

 

Frage: Wer Erstatt mir das jetzt, die ganzen Kosten ...und durften die das machen? Was kann ich dagegen tun?

Also ehrlich gesagt, hab ich jetzt schon keine lust darauf! Mir stinkt das gewaltig alles. Wenn alles sauber ist, wieso müssen die solch ein Theater hinlegen nur wegen einen Eintrag der einfach (nach so vielen Wochen sogar) noch nicht entfernt wurde?

 

Freue mich über jeden Tipp :)

Danke.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Johann24

Sammle Beweismaterial gegen die Zivilstreife und halte die Namen der Polizisten fest und schreibe deren Autokennzeichen auf. Kannst du beweisen das bei dir alles rechtens war, biete dieses Material der Bildzeitung an. Die Polizeistreife und ihr Vorgesetzter werden "hocherfreut " sein, wenn sie plötzlich in der Bildzeitung auftauchen. Unter Umständen bekommst du für dein Infomaterial auch noch etwas Geld von der Bildzeitung.

Wow, ein richtig guter Tip, denn 30 Millionen Leser können nicht irren und warten auf die Enthüllungsstory des Jahres. Die Bildzeitung mein Freund und Helfer. Das wird eine Schlagzeile. "Bullenterror auf Berliner Straßen!" oder "Die Kratzer vom Dienst"...

 

Wie wäre es, wenn man die brisante Geschichte noch den investigativ hochwertigen Sendungen, wie Akte 07 oder Welt der Wunder anbietet...:rolleyes:

Ich mag dem TE nichts unterstellen, aber ohne Grund wird ein Auto nicht einfach so zwangsstillgelegt.

Bestehen irgendwelche Zweifel, selbst wenn sie sich später als falsch herausstellen, haben die Polizisten die Pflicht, das Auto stillzulegen. Sie dürfen kein Fahrzeug weiter fahren lassen, wo der Verdacht besteht, dass keine Versicherung existiert.

Die Polizisten vor Ort haben vollkommen korrekt gehandelt. Der Fehler liegt an anderer Stelle.

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Zitat:

Original geschrieben von bstid20

Frage: Wer Erstatt mir das jetzt, die ganzen Kosten

Niemand!

Die Beamten haben nach Dienstvorschrift gehandelt und hätten Dich eh nicht weiterfahren dürfen, das wäre ein Dienstversäumniss gewesen.

In den AGB der Allianz steht, dass der Kunde für das Fehlverhalten der Allianz und seiner Mitarbeiter verantwortlich ist.

Zitat:

Freue mich über jeden Tipp

Der Allianz kündigen, damit tust Du einem zukünftigen Unfallgegner einen mächtigen Gefallen. ;)

Die Polizei hat nur das gemacht, was sie machen musste.

Gründe, warum die Polizei dein Kennzeichen hat, können unter anderem sein, dass deine Versicherung nichts der Zulassungsstelle mitgeteilt hat.

Liegen auf der Kfz-Zulassung Versicherungsanzeigen vor, werden zunächst einmal einige Schreiben rausgeschickt (wir erinnern mind. 3 Mal an den fehlenden Schutz, kann aber je nach Zulassungsstelle anders sein), danach ruft die Polizei noch bei unseren Bürgern an und wenn dann noch nichts passiert, wird entstempelt.

Zahlen wird dir das Ganze niemand, da bleibst du selbst drauf sitzen ;)

am 17. Februar 2012 um 5:33

Zitat:

Original geschrieben von bstid20

Wieso denn? Ich hatte vor 2 Monaten Kurz Probleme mit denen gehabt und seit dem Telefonat mit meinen Berater der Allianz, ist alles Okay gewesen und Ich habe eine Versicherung!

Interessant wäre ja was denn diese "Probleme" waren?

Zitat:

Original geschrieben von bstid20

Hier reden sie gerne mit meinen Berater, Er ist der meinung dass sie das nicht machen müssten!''

Er Verneinte es wieder ...

Finde ich persönlich richtig. Wer sagt den dem Beamten, dass du den Versicherungsberater am Telefon hast und nicht irgendnen Kumpel von dir?

Mfg Zille

am 17. Februar 2012 um 5:38

Probleme mit der Versicherung und keine Deckung resultieren eigendlich nur daraus das mal ein Beitragsrueckstand bestand. Wenn die Versicherung der Zulassungstelle mitteilt das keine Deckung mehr besteht, dann bekommst du erst Post von der Zulassungsstelle. Du musst dann dort eine neue Doppelkarte vorlegen. Dies wurde sicherlich nicht von dir oder der Allianz gemacht. Auf den Kosten dazu bleibst selber sitzen.

am 17. Februar 2012 um 5:49

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Probleme mit der Versicherung und keine Deckung resultieren eigendlich nur daraus das mal ein Beitragsrueckstand bestand.

Wenn man den Zeitpunkt beachtet, könnte auch der 30.11. eine Rolle gespielt haben. Unzufrieden - Kündigung - Berater kommt einem entgegen - doch nicht kündigen - upps, irgendwas ist schiefgelaufen.

Mfg Zille

Es gab natürlich Fälle bei denen die Versicherung vergißt die Karre aus der Fahndung zu nehmen.Ich kenne so einen Fall. Die Kosten würde ich mir schön von der Versicherung zurückholen - sofern denn die Geschichte so richtig ist.Bei fehlendem Versicherungsschutz wird nämlich erst eine Stillegungsverfügung nach Hause geschickt.Schon komisch, der Falll....

Hast Du einen Fehler gemacht? Nein! Wenn Du also durch einen Fehler auf die Fahndungsliste gekommen bist, hat jemand anders einen Fehler gemacht. Und dieser muß auch dafür haften.

Wieso bitte sind die Polizisten im Recht? Die haben sich erkundigt und festgestellt, das doch Versicherungsschutz besteht. Warum sollten die dann noch etwas abkratzen dürfen? Dienstnummer geben lassen und Anzeige machen. Über Anwalt Schadenersatzklage (Zulassung, Fahrtkosten, Verdienstausfall etc.) einreichen, dabei der Versicherung den Streit verkünden. Kann auch sein, daß die Polizei geschlampt hat und den Wagen nicht aus der Liste gelöscht hat. Das Gericht muß dann den Schuldigen feststellen.

Die Versicherung kann in ihre AGB schreiben was sie will, gültig bleiben dennoch die üblichen rechtlichen Vorschriften. Jeder muß für seine Fehler haften ohne wenn und aber! Das kann man nicht durch AGB ausschließen. Solche AGB sind unzulässig und zudem wettbewerbsrechtlich abmahnfähig.

Wie hier schon erwähnt, wird es manchmal versäumt, die Fahrzeuge aus der Fahndung zu nehmen. Sollte nicht sein, kommt aber vor. Habe selbst einmal erlebt, dass ein Fahrzeug über mehrere Wochen noch in der Fahndung war, obwohl nachweislich wieder Versicherungsschutz bestand. Obwohl mehrmals telefonisch auf den Umstand hingewiesen, hat es lange gedauert bis dass die Karre gelöscht war. Als Begründung/Entschuldigung wurde tatsächlich Urlaub und Krankheit vorgetragen.

Es gibt nichts was es nicht gibt.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von BBB

Die haben sich erkundigt und festgestellt, das doch Versicherungsschutz besteht.

Kaum.Da wurde höchstens festgestellt das eine Versicherung eingetragenist. Ob der fehlende Beitrag gezahlt wurde kann so nicht festgestellt werden.Da die Fahndung noch bestand konnten die nur davon ausgehen, daß dies nicht der Fall war.Untätigkeit hätte ernste Konsequenzen für die beteiligten Beamten gehabt.Außerdem wird die Fahndung bei der Zulassung vermerkt.Irgendwas ist an der ganzen Story faul :rolleyes:

am 17. Februar 2012 um 7:09

ich hatte auch mal den fall das mein wagen wegen fehlendem versicherungsschutz zur fahndung ausgeschrieben war.

ich hatte auch ein schreiben zur zwangsstilllegung erhalten.

wenn ich mich recht erinnere habe ich mir damals ein schreiben von der versicherung geholt das alles rechtens ist,beiträge alle bezahlt waren und das das beim strassenverkehrsamt bereits gemeldet wurde.

nachdem mich die scheriffs abgefischt haben und kratzen wollten habe ich denen den wisch von der versicherung und die bestätigung vom strassenverkehrsamt unter die nase gehalten.

das wurde vermerkt,stempel sind dran geblieben und gut wars.nix mehr von gehört.

am 17. Februar 2012 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von BBB

Hast Du einen Fehler gemacht? Nein!

Bist du da so sicher? Ich habe auch irgendwie den Verdacht, dass die Story so noch nicht ganz komplett ist.

Mfg Zille

Der übliche Verfahrensablauf ist der, dass die Versicherung eine Versicherungsanzeige an die Zulassungsstelle schickt. Die schreibt den Halter dann (durchaus auch mal mehrmals) an, was genau zu tun ist, nämlich entweder Fahrzeug abmelden oder die Versicherung muss eine neue eVB übermitteln. Passiert dies nicht, erfolgt also keine Reaktion, wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben. Und diese Fahndung kann nur die Behörde zurücknehmen, die die Ausschreibung auch veranlasst hat, in dem Fall die Zulassungsbehörde. Somit hat die Polizei also durchaus richtig gehandelt, denn sie kann das Vorliegen einer neuen Versicherung gar nicht überprüfen und musste entsprechend vorgehen.

Gruß Tecci

Sammle Beweismaterial gegen die Zivilstreife und halte die Namen der Polizisten fest und schreibe deren Autokennzeichen auf. Kannst du beweisen das bei dir alles rechtens war, biete dieses Material der Bildzeitung an. Die Polizeistreife und ihr Vorgesetzter werden "hocherfreut " sein, wenn sie plötzlich in der Bildzeitung auftauchen. Unter Umständen bekommst du für dein Infomaterial auch noch etwas Geld von der Bildzeitung.

Zitat:

Original geschrieben von Johann24

Sammle Beweismaterial gegen die Zivilstreife und halte die Namen der Polizisten fest und schreibe deren Autokennzeichen auf. Kannst du beweisen das bei dir alles rechtens war, biete dieses Material der Bildzeitung an. Die Polizeistreife und ihr Vorgesetzter werden "hocherfreut " sein, wenn sie plötzlich in der Bildzeitung auftauchen. Unter Umständen bekommst du für dein Infomaterial auch noch etwas Geld von der Bildzeitung.

Wow, ein richtig guter Tip, denn 30 Millionen Leser können nicht irren und warten auf die Enthüllungsstory des Jahres. Die Bildzeitung mein Freund und Helfer. Das wird eine Schlagzeile. "Bullenterror auf Berliner Straßen!" oder "Die Kratzer vom Dienst"...

 

Wie wäre es, wenn man die brisante Geschichte noch den investigativ hochwertigen Sendungen, wie Akte 07 oder Welt der Wunder anbietet...:rolleyes:

Ich mag dem TE nichts unterstellen, aber ohne Grund wird ein Auto nicht einfach so zwangsstillgelegt.

Bestehen irgendwelche Zweifel, selbst wenn sie sich später als falsch herausstellen, haben die Polizisten die Pflicht, das Auto stillzulegen. Sie dürfen kein Fahrzeug weiter fahren lassen, wo der Verdacht besteht, dass keine Versicherung existiert.

Die Polizisten vor Ort haben vollkommen korrekt gehandelt. Der Fehler liegt an anderer Stelle.

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