Drei Mal eine Verwarnung wegen Falschparken, obwohl man parken darf
Hallo,
ich habe im August eine Verwarnung zum Falschparken erhalten, wo als Beweis ein Bild der Privatperson geschickt wurde. Mein Auto stand VOR dem Schild "Absolutes Halteverbot" (s. Bild). Laut StVO ist das Schild ab dem Ort des Schildes gültig. Ich konnte online zu diesem Fall Stellung nehmen und habe das auch gemacht. Ich geschrieben, dass nach meiner Kenntnis das dieses Parken dem StVO entspricht und habe es auch kurz erklärt.
Danach habe ich nichts weiteres vom Ordnungsamt gehört und denke auch, dass der Fall geschlossen wurde.
Nun bekam vor kurzem noch zwei weitere Verwarnungen zum Falschparken am selben Ort und auch mit Beweisbild einer Privatperson. Ich habe wieder eine Stellungnahme geschickt, aber ich frage mich zwei Sachen:
1. Soll ich nun jedes Mal das machen, wenn jemand die Anzeige erstattet?
2. Wie kann es sein, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die StVO nicht verstehen und so oft Verwarnungen schicken? Kann man etwas dagegen machen, damit man nicht ständig auf diese Verwarnungen antworten soll?
81 Antworten
Ist das nicht Parken im Kreuzungsbereich? Das soll dieses Schild vermutlich verhindern. Würde an der Stelle auch Sinn ergeben, um kritische Situationen zu verhindern.
Zitat:
@Twinni schrieb am 11. November 2024 um 17:36:53 Uhr:
Ist das nicht Parken im Kreuzungsbereich?
Keine Kreuzung sondern Einmündung - und nicht auf dieser Seite.
Ich vermute da sollte ursprünglich Halten nur in markierten Flächen erlaubt sein. Ist aber nicht ausgeschildert.
Kannst du dich nur jedes Mal gegen das Ticket wehren bis sie die Beschilderung korrigieren.
Gruß Acki
Wenn alles noch wie auf Street View ist und wenn es nicht in einem Zonenhaltverbot oder einer Parkraumbewirtschaftungszone liegt, dann steht das Auto korrekt. Davor und danach ist eine Einfahrt, die aber frei bleiben. Der abgesenkte Bordstein beginnt auch erst ein Stück weiter, der 5-Meter-Bereich vor und nach Einmündungen ist auch nicht betroffen und das Haltverbot beginnt erst am Schild.
Es wäre natürlich schon sinnvoll, wenn wir erfahren, was eigentlich der Tatvorwurf ist. Ich kann jedenfalls keine Ordnungswidrigkeit erkennen.
Ist der Vorwurf unzutreffend, dann würde ich das Ordnungsamt darum bitten, Anzeigen dieser Privatperson künftig genauer daraufhin zu untersuchen, ob sie zutreffend sind. Bei uns bearbeitet das OA Anzeigen von Privatpersonen in der Regel nur zusammen mit einem aussagekräftigen Foto.
Hier die Stelle:
https://maps.app.goo.gl/wJtiwEyfrgmtiVSj7
Edit: Ein Foto gab es ja, denn:
Zitat:
@baho97 schrieb am 10. November 2024 um 14:41:04 Uhr:
... mit Beweisbild einer Privatperson.
Dann frage ich mich, was darauf zu sehen war. Das solltest du mal das OA fragen.
Dieser Ausage würde ich vollumfänglich zustimmen. Wobei..... in einer Parkraumbewirtschaftungszone kann man auch so parken, zumindest würde das in Stuttgart nicht beanstandet.
Edith nach dem Edith: der Tatvorwurf wäre in der Tat interessant.
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Wenn man sich in Maps die Umgebung ansieht, dann sind überall Stellflächen auf der Straße markiert und nur dort wird geparkt.Die beschriebene Stelle hat keine Bodenmarkierung.
Solange der Tatbestand welcher dem TE vorgeworfen wird, kann man hier nur rätseln. Vielleicht kommt ja die Auflösung noch.
Es wir wohl "Parken im Einmündungsbereich" werden. Für einen großen Lieferwagen, aus "Alt-Heddernheim" kommend, wird es da schon ein wenig eng.
"Parken im Einmündungsbereich" ist in § 12 Abs. 3 klar definiert. Die Tatbestandsnummern im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog sind 112262 bis 112275, davon passt in diesem Fall kein einziger.
Wenn man an der Stelle nicht parken dürfen soll, muss man dort eine entsprechende Beschilderung aufstellen, oder eine Sperrfläche oder Grenzmarkierung aufbringen.
In dem ganzen Bereich sind die Flächen, in denen Parken erlaubt ist, durch Markierungen auf der Straße gekennzeichnet.
Ich hätte dort nicht geparkt.
Also wenn ich mir das google Foto anschaue, ich hätte da nicht geparkt. Man sieht schon, daß das Probleme gibt.
Zu der nicht ganz unberechtigten Frage von Taunusrenner bezüglich der Schattenwürfe hat keiner , auch der TE nichts zu sagen?
Auch wenn das in Bezug auf die Frage unerheblich ist.
Zitat:
@Hermy66 schrieb am 12. Nov. 2024 um 00:14:35 Uhr:
Das wäre mal wieder mal so ein ganz spezieller Fall für "Schwugge'le" 😁
Gibt's den noch?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. November 2024 um 00:23:05 Uhr:
Zitat:
@Hermy66 schrieb am 12. Nov. 2024 um 00:14:35 Uhr:
Das wäre mal wieder mal so ein ganz spezieller Fall für "Schwugge'le" 😁Gibt's den noch?
Glaub nicht , ... kurz mal über die SUFU probiert = leider keine Treffer 🙁