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Drehzahlbegrenzer aktivieren

BMW 5er F11

Hallo zusammen,

habe ein 530xDrive, Bj. 2011. F11.
Besitze das Auto seit 2 Jahren, jetzt ist der TÜV fällig, bekam heute kein TÜV weil der Motor keine Drehzahlsperre hat, heißt dreht über 6000 u.
Wie kann man ohne die Freundlichen es beheben?
Habe zur Hand Ethernet Diagnose Interface für BMW F-Modelle komp. Rheingold, E-SYS + Software aber bin kein Experte darin. Hatte es eigentlich für zurücksetzen der Parkbremse gekauft.
Die freundlichen verlangen hier für eine Neuprogrammierung ca. 100-150€.
Danke in Voraus für Eurer Hilfe.

Gruß aus Erding

56 Antworten

Um den Threadersteller zu helfen. Die Abregeldrehzahl ist in der Motorsoftware hinterlegt. Diese Software lässt sich aber nicht mit Esys oder RG verändern. Du bekommst nämlich nicht ohne weiteres Zugriff auf das Steuergerät.

Jetzt ist die Frage, warum da was nicht stimmt.
Entweder dein Auto wurde mit einer geänderten Motorsoftware (Chiptuning) versehen vom Vorbesitzer oder dir und da das Drehzahllimit verändert oder das Steuergerät hat eine Macke.
Lösen lässt sich das aber relativ einfach. Entweder einen Chiptuner aufsuchen, der dir den Wert anpassen kann oder einfach ein I Stufen Update des SG machen, dann ist der vorherige Datenstand überschrieben. Sollte es dann immer noch so sein, dass ist entweder das SG wirklich hinüber oder ein Sensor spuckt falsche Werte aus...

Oder eine weitere Möglichkeit: Der TüV Prüfer ist ein Depp...

Zitat:

@marco80_E60 schrieb am 18. April 2019 um 15:18:01 Uhr:


.................
Im Beispieldokument auf der nächsten Seite des PDF steht doch der Wert der Abregeldrehzahl. Und die wird der Prüfer ermitteln, indem er bis zu eben dieser hochdreht.
Und Drehzahl im Stand hat im Übrigen erstmal wenig bis gar nichts mit Nennleistung zutun...dazu gehört meines Wissens prinzipell noch eine Kraftübertragung (P = F × s / t bzw. P = F × r × w). 😉

Ja und was ist jetzt inhaltlich neu an dieser Aussage, außer dass sie noch mehr Zweifel an einem durchgeführten Test bis mindestens 6000 U/min aufwirft😕?

Die Abregeldrehzahl beim 530d liegt, wie ich oben schon schrieb, serienmäßig bei 5200-5400 U/min, vielleicht bei Beschleunigung in Automatikstellung "P" sogar noch deutlich niedriger.

Dass Drehzahl im Stand = Nennleistung, habe weder ich noch jemand anders hier behauptet. Weiß gar nicht, weshalb dieser Unterschied hier angesprochen wird, denn dass bei der ASU die Abregeldrehzahl unter Last auf der Rolle gemessen wird, wäre mir neu.

Hallo,
habe auch irgendwo schonmal gehört, dass die Automatik hohe Drehzahlen im Stand überhaupt nicht mag.
Was ist da dran?
Und wenn es so ist, dann verstehe ich dieses wieder seit 2019??? eingeführte Prüfverfahren nicht....

Achso...
Alles klar...

Das löst aber wie gesagt dein Problem nicht.
Wo hast du den Wagen gekauft? Wurde angegeben, dass Tuning vorlag (wenn es nicht ein defekter Sensor sein sollte)?

Falls Sensor, sollte ja eigentlich auch was im Fehlerspeicher stehen!?

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 17. April 2019 um 23:02:32 Uhr:


Wie hat der TÜV denn überhaupt den fehlenden Drehzahlbegrenzer festgestellt?

Der TÜV-ler gab Gas und es drehte einfach durch.
Heute hatte ich das selber versucht und die Begrenzung war drin. Ziemlich kommisch.

Zitat:

@marco80_E60 schrieb am 18. April 2019 um 22:06:04 Uhr:


Das löst aber wie gesagt dein Problem nicht.
Wo hast du den Wagen gekauft? Wurde angegeben, dass Tuning vorlag (wenn es nicht ein defekter Sensor sein sollte)?

Falls Sensor, sollte ja eigentlich auch was im Fehlerspeicher stehen!?

Das Auto wurde beim freien Händer gekauft. Nichts von Chiptuning erwähnt.
Ich war bei TÜV Süd. Motor war erstmal kalt, er hielt den Motor erstmal auf 3000u/m bis er fast auf Temperatur kam. Dann gab er Vollgas und sagte, wegen der fehlende Begrenzung macht er mit Abgasuntersuchung nicht weiter.
Heute hatte ich selber versucht es hoch zu jagen, mehr als 4200 kam die Drehzal nicht hoch.
Hatte mal gelesen, wenn man sehr langsam von N auf P schaltet, umgeht man diese Begrenzung.
Könnte das der Grund sein wieso das passiert ist?
Hatte den Fehlerspeicher gelesen, morgen poste über den Fehler.

Habe der letzter TÜV-Bericht. Da stand auch drin Mängel-Nr. 813 der HU-Richtlinie wurde behoben. Stand bei Vorprüfung aber nicht was der Fehler war.
Für mich ist es sehr kommisch das Ganze. Vielleicht hilft der Fehler der ich gelöscht hatte.
Da es im Auto liegt, bleibt es für morgen.

So, jetzt kann ich es einfügen was in der Fehlerspeicher stand:
0x279000 Drallklappensteller Position, Langzeit-Drift: Positionsabweichung zu hoch.
Die Ansaugbrücke wurde vor 1 Jahr getauscht.
Hat das mit der Drehzahl zu tun?

Na, ich denke, Drallklappe und fehlende Abregelungsgrenze haben keinen Zusammenhang.

Meine Vermutung ist, das möglicherweise an dem Fahrzeug die Abgasrückführung komplett raus- oder sonst umcodiert wurde ...... und dann besteht man die ASU nicht.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 19. April 2019 um 12:14:30 Uhr:


Na, ich denke, Drallklappe und fehlende Abregelungsgrenze haben keinen Zusammenhang.

Meine Vermutung ist, das möglicherweise an dem Fahrzeug die Abgasrückführung komplett rauscodiert wurde ...... und dann besteht man die ASU nicht.

Wie kommt es dann das auf einmal die Begrenzung drin ist? Ist sehr Rätselhaft.

Zitat:

@adi28g schrieb am 19. April 2019 um 12:18:10 Uhr:



Wie kommt es dann das auf einmal die Begrenzung drin ist? Ist sehr Rätselhaft.

Ich schrieb ja bereits oben, dass ich nicht glaube, der Prüfer habe den BMW bis 6000 U/min hochgejagt😁.

Die Drehzahlbegrenzung selbst war deshalb vermutlich auch beim TÜV-Termin vorhanden und nicht das Problem bei der ASU, sondern beanstandet wurde wohl das nicht korrekte Abgasverhalten. Dieses konnte der Prüfer durch Auslesen der gesetzen Codierungen und Vergleich der Soll/Ist-Messwerte feststellen und brauchte dazu den Motor nicht bis über die Abregelgrenze drehen.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 19. April 2019 um 12:27:16 Uhr:



Zitat:

@adi28g schrieb am 19. April 2019 um 12:18:10 Uhr:



Wie kommt es dann das auf einmal die Begrenzung drin ist? Ist sehr Rätselhaft.

Ich schrieb ja bereits oben, dass ich nicht glaube, der Prüfer habe den BMW bis 6000 U/min hochgejagt😁.

Die Drehzahlbegrenzung selbst war deshalb vermutlich auch beim TÜV-Termin vorhanden und nicht das Problem bei der ASU, sondern beanstandet wurde wohl das nicht korrekte Abgasverhalten. Dieses konnte der Prüfer durch Auslesen der gesetzen Codierungen und Vergleich der Soll/Ist-Messwerte feststellen und brauchte dazu den Motor nicht bis über die Abregelgrenze drehen.

Doch, er hatte vor mir hochgejagt damit ich es auch sehe. Sonst hätte ich nicht geglaubt.

Ich meine neben der V-Max auch ein Codierwert für die maximale Motorumdrehung gesehen zu haben, frag mal @milk101 ob man da ein Codierwert findet.

Allerdings würde ich den Drosselklappenfehler löschen und weiter beobachten. Kann man mit Rheingold auch testen.

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