Diskussion Auspuff evtl. zu laut, wann legal
Hallo zusammen,
verzeiht einem "naja" Harley Neuling diese Frage aber selbst mit der Suche habe ich nicht das Passende gefunden.
Folgende Situation:
Ich fahre eine CVO Pro Street Breakout(EZ: 2016) mit Penzl Komplettanlange MECHANISCH verstellbar. Diese Anlage hat ja ABE. Allerdings ist das Ding verdammt laut, zumindest offen ( gemessene 122 DB im Stand vor dem Auspuff bei einem Gasstoß bis 3.000 U/min).
Wie ist es nun, wenn ich sagen wir mal halb offen fahre und in eine Polizeikontrolle komme? Bekomme ich nur eine Strafe, weil ich ja illegal war, aber mit einem Handgriff wieder legal bin? Ich kann ja zudrehen!
Oder wird das Bike stillgelegt, was aber ja eigentlich meiner Meinung nach nicht sein kann, da ich es ja per Handgriff legal machen kann.
Un weiter, wenn gemessen wird, wie geht das? auf komplett zu? Was wenn etwas nicht eigenhalten wird, obwol alles ABE hat?
Ich blicke da nicht wirklich durch, vielleicht mögen die "alten Hasen" etwas dazu schreiben?
Besten Grüße
Beste Antwort im Thema
Hab lang überlegt ob ich mich jetzt mal zu dem Thema hier äußere,bin eigentlich als Sticki im Milwaukee Forum unterwegs.
Bzgl. den Kontrollen zum Faak Event.
Hab da mal mit nem Ex-Kollegen einer PI im Münchner Raum gesprochen.
KLar,in der Presse liest man,dass fast 80% Biker beanzeigt wurden.
Kennzeichenmissbrauch, da lag meist einfach ein zu flacher Winkel vor,oder es wurden Aufkleber auf dem Kennzeichen angebracht.
Manipulation Auspuffanlagen: fehlende db-Killer,Offene Anlagen usw.Einige elektrische automatische wurden wohl auch bemängelt, vermutlich zu unrecht aus Unwissenheit o.ä.
Was auch in die Statistik mit einfließ sind fehlende Rückstrahler.Ein gefundenes Fresse bei solche Kontrollen.
Ich bin froh dass ich in meiner aktiven Dienstzeit als Polizeibeamter mit solchen schwachsinnigen Kontrollaktionen nichts zu tun hatte.
Dann zu den völlig unsinnigen Äußerungen hier was die Legalität von elektrischen Anlagen betrifft.
Ich war einige Jahre mit im Team von Jekill and Hyde.
Das Thema mechanische Penzl ist ja logisch:
Legal nur geschlossen ,Versteller darf nicht am Lenker sein. Dann ist alles gut.Was dabei rauskommt,wenn man offen in eine Kontrolle fährt oder vorher noch zu macht.......da gibts keine pauschale Antwort drauf.
Ab Euro 4 ist Penzl nur noch elektrisch legal.Ohne Bescheißerknopf.Das Penzl den gleich mitliefert find ich allerdings seltsam.
Zur Jekill.
Jekill gab es seit 2010 legal, da hatte ich auch meine erste privat drauf.
Damals noch mit Kippschalter zum AUS und Automatikmodus Wechsel.
Im Stand war sie Anfangs immer zu, von 1 bis 49 kmh offen, zwischen 50 und 80 immer zu,egal in welchem Gang.Über 80 kmh offen.
Dieses System wurde von vielen überbrückt.Das sprach sich dann auch bei den Kontrolleuren rum.Die Überbrückung zu finden ist einfach,da man nur die Kabel am Kippschalter checken muss.
Dann kam die neue Variante ab Canbus.
Auch alles legal.
Im Stand offen, schließt nur bei Nenndrehzahl zur Standgeräuschmessung.
Unter der Fahrt offen.Schließ nur im 2. und 3. Gang zwischen 50 und 80 kmh, wenn man eine Fahrgeräuschmessung rechtlich verwertbar fährt. Also 50kmh laut GPS halten,dann Vollgas.
Nun gab es auch schon die Möglichkeit,über den Taster zu wählen ob AUS, Klappe halb offen oder ganz offen.
Halb offen bezog sich auch auf den Automatikmodus,somit auch legal.
Bei der ERSTEN Version der Canbus-Anlage konnte noch überbrückt werden , wenn man wusste wie man in den Werkstattmodus kommt.Durch Tastenkombinationen. Das ist natürlich nicht zulässig !!! Ist auch auf dem Funktionskarte bzw. Anleitung vermerkt.
Bei der ZWEITEN Version der Canbus-Anlage konnte nicht mehr überbrückt werden,Jekill hat diese Möglichkeit entfernt,um die Legalität der Anlagen zu festigen.
Das war der richtige und sinnvolste Schritt damals finde ich.
Seit Euro 4 ist vom Hersteller auch KEINE Möglichkeit mehr gegeben die Anlagen zu manipulieren.
Nun ist auch die Steuerung der Klappen nicht mehr so einfach zu erklären.
Je nach Motorrad, Abhängig vom Leistungsgewicht, schließen die Klappen in allen Gängen bei festgelegten Drehzahlen.Auch wieder nur spürbar,wenn die Punkte getroffen werden,gehalten werden usw.
Im Realbetrieb bei manchen mehr spürbar als bei Canbus vorher,bei anderen nicht.
Ist vom Fahrstil abhängig.
Das man natürlich schneller kontrollilert wird wenn man laut ist ,das versteht sich von selbst.Inzwischen ist aber auch bekannt,dass es legale elektrische Anlagen seit bald 10 Jahren gibt.
Dann wird eben bis Nenndrehzahl gas gegeben,die Klappe geht zu,und die Fahrt geht weiter.
Dass es vor Ort auch Beamte gibt,die meinen sie sind die Oberschlauen und versuchen generell jedem eines reinzudrücken,damit muss immer gerechnet werden.
Das ist aber auch schon einigen mir originaler Anlage passiert.
Ich war jeden Tag froh,wenn ich nen fachlich kompetenten Kollegen mit Menschlichkeit an meiner Seite hatte.
Hoffe ich hab etwas Licht hier reingebracht.
92 Antworten
Zitat:
@mk302 schrieb am 11. September 2019 um 11:26:11 Uhr:
Nur mal so, weil's gerade passt:"....insgesamt wurden 475 Motorräder kontrolliert, davon wurden 311 beanstandet. 9 Straftaten (hauptsächlich Kennzeichenmißbrauch in tateinheitlichem Zusammenhang mit technischen Veränderungen..."
Worum ging es bei dem ´Kennzeichenmißbrauch` ?
Soll jetzt eine Straftat werden... - da haben es ja wieder mal ein paar auf Teufel komm raus wissen wollen ...
Ähnliche Themen
Was mit Kennzeichen zu tun hat, war schon immer schon Straftatbestand.
Weil es eine amtliche Urkunde ist, das ist unabhängig von der StVo-Geschichte, die läuft nebenher .
Interessiert mich nur, worum es da so gehäuft in Sachen Kennzeichen genau ging, in diesem Report über das Treffen.
ja_ aber die EU will jetzt einen eigenen Straftatbestand - bis 5 Jahre (glaube ich) für Verunglimpfung oder ähnliches der Fahne oder Hoheitszeichen!
Und das soll dann neben der Urkundenfälschung oder dem Kennzeichenmißbrauch noch dazu kommen ?
Da fühle mich ja ins letzte Jahrhundert zurückgeglimpft.
Da war schon mal einer da, der sich nicht verunglimpfen lassen wollte.
ok, ist jetzt recht allgemein, keine Ahnung ob "Verunglimpfung" dann auch schon auf Aufkleber, die nur die Farbe verändern oder Ähnliches dann schon zutreffen soll.
Aber wie auch immer - ist eine andere Geschichte, da ja noch gar nicht in Kraft getreten.
Insofern interessiert mich immer noch, worum es bei den wegen Kennzeichenmißbrauch angezeigten Fahrern in dem verlinkten Polizeireport geht.
Die Fahne ist genau deviniert!
Das Kennzeichen auch!
Wenn ich etwas verändere um es zu "verschönern" könnte es für den einen "Schön" sein - für den anderen eine Verunglimpfung
Ich glaube Urkundenfälschung wiegt aber schwerer als die Verunglimpfung. Warten wir mal ab aber eine Doppeltbestrafung wird es da eher weniger geben. Soweit ich weiß geht das rechtlich auch gar nicht.
Zitat:
@Easygear schrieb am 23. September 2019 um 22:53:00 Uhr:
Weiß denn jetzt jemand, worum es bei den genannten Anzeigen zum Kennzeichenmißbrauch genau ging ?
Nö!
Uli
Kennzeichenmissbrauch geht von nicht lesbar
Winkel zu Steil -
Seitlich nicht lesbar
bis hinauf zu diesen Euro in Schwarz oä.
kannst dir rauspicken was es war - ich denke alles und jedes in Kombination