Diskussion Auspuff evtl. zu laut, wann legal
Hallo zusammen,
verzeiht einem "naja" Harley Neuling diese Frage aber selbst mit der Suche habe ich nicht das Passende gefunden.
Folgende Situation:
Ich fahre eine CVO Pro Street Breakout(EZ: 2016) mit Penzl Komplettanlange MECHANISCH verstellbar. Diese Anlage hat ja ABE. Allerdings ist das Ding verdammt laut, zumindest offen ( gemessene 122 DB im Stand vor dem Auspuff bei einem Gasstoß bis 3.000 U/min).
Wie ist es nun, wenn ich sagen wir mal halb offen fahre und in eine Polizeikontrolle komme? Bekomme ich nur eine Strafe, weil ich ja illegal war, aber mit einem Handgriff wieder legal bin? Ich kann ja zudrehen!
Oder wird das Bike stillgelegt, was aber ja eigentlich meiner Meinung nach nicht sein kann, da ich es ja per Handgriff legal machen kann.
Un weiter, wenn gemessen wird, wie geht das? auf komplett zu? Was wenn etwas nicht eigenhalten wird, obwol alles ABE hat?
Ich blicke da nicht wirklich durch, vielleicht mögen die "alten Hasen" etwas dazu schreiben?
Besten Grüße
Beste Antwort im Thema
Hab lang überlegt ob ich mich jetzt mal zu dem Thema hier äußere,bin eigentlich als Sticki im Milwaukee Forum unterwegs.
Bzgl. den Kontrollen zum Faak Event.
Hab da mal mit nem Ex-Kollegen einer PI im Münchner Raum gesprochen.
KLar,in der Presse liest man,dass fast 80% Biker beanzeigt wurden.
Kennzeichenmissbrauch, da lag meist einfach ein zu flacher Winkel vor,oder es wurden Aufkleber auf dem Kennzeichen angebracht.
Manipulation Auspuffanlagen: fehlende db-Killer,Offene Anlagen usw.Einige elektrische automatische wurden wohl auch bemängelt, vermutlich zu unrecht aus Unwissenheit o.ä.
Was auch in die Statistik mit einfließ sind fehlende Rückstrahler.Ein gefundenes Fresse bei solche Kontrollen.
Ich bin froh dass ich in meiner aktiven Dienstzeit als Polizeibeamter mit solchen schwachsinnigen Kontrollaktionen nichts zu tun hatte.
Dann zu den völlig unsinnigen Äußerungen hier was die Legalität von elektrischen Anlagen betrifft.
Ich war einige Jahre mit im Team von Jekill and Hyde.
Das Thema mechanische Penzl ist ja logisch:
Legal nur geschlossen ,Versteller darf nicht am Lenker sein. Dann ist alles gut.Was dabei rauskommt,wenn man offen in eine Kontrolle fährt oder vorher noch zu macht.......da gibts keine pauschale Antwort drauf.
Ab Euro 4 ist Penzl nur noch elektrisch legal.Ohne Bescheißerknopf.Das Penzl den gleich mitliefert find ich allerdings seltsam.
Zur Jekill.
Jekill gab es seit 2010 legal, da hatte ich auch meine erste privat drauf.
Damals noch mit Kippschalter zum AUS und Automatikmodus Wechsel.
Im Stand war sie Anfangs immer zu, von 1 bis 49 kmh offen, zwischen 50 und 80 immer zu,egal in welchem Gang.Über 80 kmh offen.
Dieses System wurde von vielen überbrückt.Das sprach sich dann auch bei den Kontrolleuren rum.Die Überbrückung zu finden ist einfach,da man nur die Kabel am Kippschalter checken muss.
Dann kam die neue Variante ab Canbus.
Auch alles legal.
Im Stand offen, schließt nur bei Nenndrehzahl zur Standgeräuschmessung.
Unter der Fahrt offen.Schließ nur im 2. und 3. Gang zwischen 50 und 80 kmh, wenn man eine Fahrgeräuschmessung rechtlich verwertbar fährt. Also 50kmh laut GPS halten,dann Vollgas.
Nun gab es auch schon die Möglichkeit,über den Taster zu wählen ob AUS, Klappe halb offen oder ganz offen.
Halb offen bezog sich auch auf den Automatikmodus,somit auch legal.
Bei der ERSTEN Version der Canbus-Anlage konnte noch überbrückt werden , wenn man wusste wie man in den Werkstattmodus kommt.Durch Tastenkombinationen. Das ist natürlich nicht zulässig !!! Ist auch auf dem Funktionskarte bzw. Anleitung vermerkt.
Bei der ZWEITEN Version der Canbus-Anlage konnte nicht mehr überbrückt werden,Jekill hat diese Möglichkeit entfernt,um die Legalität der Anlagen zu festigen.
Das war der richtige und sinnvolste Schritt damals finde ich.
Seit Euro 4 ist vom Hersteller auch KEINE Möglichkeit mehr gegeben die Anlagen zu manipulieren.
Nun ist auch die Steuerung der Klappen nicht mehr so einfach zu erklären.
Je nach Motorrad, Abhängig vom Leistungsgewicht, schließen die Klappen in allen Gängen bei festgelegten Drehzahlen.Auch wieder nur spürbar,wenn die Punkte getroffen werden,gehalten werden usw.
Im Realbetrieb bei manchen mehr spürbar als bei Canbus vorher,bei anderen nicht.
Ist vom Fahrstil abhängig.
Das man natürlich schneller kontrollilert wird wenn man laut ist ,das versteht sich von selbst.Inzwischen ist aber auch bekannt,dass es legale elektrische Anlagen seit bald 10 Jahren gibt.
Dann wird eben bis Nenndrehzahl gas gegeben,die Klappe geht zu,und die Fahrt geht weiter.
Dass es vor Ort auch Beamte gibt,die meinen sie sind die Oberschlauen und versuchen generell jedem eines reinzudrücken,damit muss immer gerechnet werden.
Das ist aber auch schon einigen mir originaler Anlage passiert.
Ich war jeden Tag froh,wenn ich nen fachlich kompetenten Kollegen mit Menschlichkeit an meiner Seite hatte.
Hoffe ich hab etwas Licht hier reingebracht.
92 Antworten
79 Durchgänge / Tag. Fleißig, da soll nochmal einer sagen die im öffentlichen Dienst seien nicht arbeitseifrig.
Wenn es allerdings 400 Beamte/Kontrolleure waren, -steht ja leider nirgends- dann ist es fast Arbeitsverweigerung 🙂🙂.
Da dann jeder einzelne nur 5 Maschinen/Tag prüfte.
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Zitat:
@TDIBIKER schrieb am 11. September 2019 um 10:56:03 Uhr:
Gibt's keinen, der mit der O-Tüte zufrieden ist?
Meine Road King ist noch original... ;-)
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 11. September 2019 um 07:00:37 Uhr:
Träum weiter, HD-Man. Manipulationen am Auspuff sind nicht erlaubt, egal mit welcher Begründung. Und bei uns in BaWü werden Dank grüner Regierung inzwischen Moppeds wegen falscher Bremshebel hingestellt - erst recht wegen manipulierten Auspuffs. Natürlich macht das nicht jeder Dorfbulle, aber es gibt durchaus auch bei der Rennleitung Leute, die ein Kabel zum passenden Knöpfchen verfolgen können - auch wenn es in der Zündspulenabdeckung endet......
Ein Auspuff mit E-Norm darf vielleicht künftig nicht mehr in England montiert werden.
In BaWü hingegen ist er genauso zulässig wie in Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern.
---Mit Knopf am Lenker---
zumindest war das bisher der Fall.
Mit diesem Knopf manipuliert man den Auspuff nicht sondern verstellt ihn im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Man muß den Auspuff nichtmal eintragen lassen, das Mitführen des ABE-Kärtchens reicht.
Die Benutzung des Mikrotasters ist natürlich nicht zulässig, nicht Bestandteil der ABE.
Der Bremshebel is ne ganz andere Baustelle. Vergleich hier nicht Äpfel mit Birnen.
Zitat:
@Tony.Stark schrieb am 11. September 2019 um 18:52:07 Uhr:
Zitat:
@TDIBIKER schrieb am 11. September 2019 um 10:56:03 Uhr:
Gibt's keinen, der mit der O-Tüte zufrieden ist?Meine Road King ist noch original... ;-)
Super, Tony, das wird sofort ins Weissbuch eingetragen 🙂
Vielleicht sind gerade bei den Tourenmodellen doch ein paar Vielfahrer, denen ein übermässiges Motorgeräusch auf Dauer auf den Keks geht und die mit der O-Tüte eigentlich besser bedient sind.
An meiner Fatbob sitzen auch die originalen Töpfe, ohne "entfernte Kats" oder "gegronkt". Einzig die Klappe ist offen (immer, weiß auch nicht, wie das geht 😉). Die sind so mehr als laut genug, wenn das Ding gedreht wird (was es bei mir immer wird). Die meisten Zubehörauspuffe hören sich beim Beschleunigen …. Naja -sagen wir mal vorsichtig- "bescheiden" an 😉 🙁.
Ständig nur laut würde mir auf den Senkel gehen, so wie es nur allzu häufig "Mitfahrer" mit "Brülltüten tun, hinter denen man nicht hinterher fahren mag. Und wenn die Vögel dann auch noch dauernd am Hahn drehen, "Auf"/"Zu"/"Auf"/"Zu"/ …, werden sie komplett unerträglich und dürfen ganz hinten fahren (oder allein!, eine andere Route) 😁.
Grüße
Uli
Zitat:
@airforce1 schrieb am 11. September 2019 um 12:14:33 Uhr:
79 Durchgänge / Tag. Fleißig, da soll nochmal einer sagen die im öffentlichen Dienst seien nicht arbeitseifrig.Wenn es allerdings 400 Beamte/Kontrolleure waren, -steht ja leider nirgends- dann ist es fast Arbeitsverweigerung 🙂🙂.
Da dann jeder einzelne nur 5 Maschinen/Tag prüfte.
Mehr Maschinen prüfen war halt nicht möglich, weil der Rest ist ja auf dem Hänger gekommen.😁
@ HD-Man: Wenn der Knopf am Lenker zum Auspuff gehört (sprich: zum originalen Lieferumfang), dann ist er natürlich legal. Wenn Du ihn selber einbaust, um die Klappen auch im "falschen" Drehzahl-Bereich offen halten zu können (was zum. bei uns anscheinend sehr gerne gemacht wird), dann ist es eben nicht legal. Und wenn Du dann in der Kontrolle meinst, Du bräuchtest nur das Knöpfchen zu drücken und die Rennleitung ist zufrieden, dann wird die dich schnell vom Gegenteil überzeugen.
Wenn das Knöpfchen legel ist, dann muß ich es auch nicht in der Zündspule verstecken.
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 12. September 2019 um 08:58:29 Uhr:
Das Köpfchen ist doch meist legal. Nur drücken darfsts net (im Bereich der StVO) 😉
Quatsch.
Original Knopf, z.b. J& H = legal, egal ob gedrückt oder nicht.
es = noch ein wenig komplexer, vielseitiger was die Modi des J & H Knöpfchens angeht.
Illegaler Modus: 3 Möglichkeiten:
-zu
-1/2 offen
-ganz offen
Legaler Modus:
-zu
-autom. Steuerung, Drehzahl, Geschwindigkeit + vom eingelegten Gang abhängig.
Vor 4 Wochen beim Verkehrsamt (TÜV in CH)
Habe an meiner SG BJ.2015 die J&H dran. Die hat noch die Stellungen zu/halb offen/ganz offen durch Knopf am Lenker. Dann gibt es ja die Werkstatt und Automatik Stellung.
Meine Frage an den Graukittel: Sag mal was ist eigentlich die wirklich zugelassene Variante
Automatik, mit offen bis ca. 50km/h, zu bis ca.80km/h, dann wieder offen.
Mit Augenzwinkern: egal was Du einstellst, ist es dem Cop zu laut, dann wird er Dich ärgern. Daher gut wenn Du auf jeden Fall im zugelassenen Automatik Mode unterwegs bist. Knopf am Lenker hin oder her.