Diskussion Auspuff evtl. zu laut, wann legal

Harley-Davidson FXS Softail

Hallo zusammen,

verzeiht einem "naja" Harley Neuling diese Frage aber selbst mit der Suche habe ich nicht das Passende gefunden.

Folgende Situation:

Ich fahre eine CVO Pro Street Breakout(EZ: 2016) mit Penzl Komplettanlange MECHANISCH verstellbar. Diese Anlage hat ja ABE. Allerdings ist das Ding verdammt laut, zumindest offen ( gemessene 122 DB im Stand vor dem Auspuff bei einem Gasstoß bis 3.000 U/min).

Wie ist es nun, wenn ich sagen wir mal halb offen fahre und in eine Polizeikontrolle komme? Bekomme ich nur eine Strafe, weil ich ja illegal war, aber mit einem Handgriff wieder legal bin? Ich kann ja zudrehen!
Oder wird das Bike stillgelegt, was aber ja eigentlich meiner Meinung nach nicht sein kann, da ich es ja per Handgriff legal machen kann.

Un weiter, wenn gemessen wird, wie geht das? auf komplett zu? Was wenn etwas nicht eigenhalten wird, obwol alles ABE hat?

Ich blicke da nicht wirklich durch, vielleicht mögen die "alten Hasen" etwas dazu schreiben?

Besten Grüße

Jhztd
Beste Antwort im Thema

Hab lang überlegt ob ich mich jetzt mal zu dem Thema hier äußere,bin eigentlich als Sticki im Milwaukee Forum unterwegs.

Bzgl. den Kontrollen zum Faak Event.
Hab da mal mit nem Ex-Kollegen einer PI im Münchner Raum gesprochen.
KLar,in der Presse liest man,dass fast 80% Biker beanzeigt wurden.
Kennzeichenmissbrauch, da lag meist einfach ein zu flacher Winkel vor,oder es wurden Aufkleber auf dem Kennzeichen angebracht.
Manipulation Auspuffanlagen: fehlende db-Killer,Offene Anlagen usw.Einige elektrische automatische wurden wohl auch bemängelt, vermutlich zu unrecht aus Unwissenheit o.ä.
Was auch in die Statistik mit einfließ sind fehlende Rückstrahler.Ein gefundenes Fresse bei solche Kontrollen.
Ich bin froh dass ich in meiner aktiven Dienstzeit als Polizeibeamter mit solchen schwachsinnigen Kontrollaktionen nichts zu tun hatte.

Dann zu den völlig unsinnigen Äußerungen hier was die Legalität von elektrischen Anlagen betrifft.
Ich war einige Jahre mit im Team von Jekill and Hyde.

Das Thema mechanische Penzl ist ja logisch:
Legal nur geschlossen ,Versteller darf nicht am Lenker sein. Dann ist alles gut.Was dabei rauskommt,wenn man offen in eine Kontrolle fährt oder vorher noch zu macht.......da gibts keine pauschale Antwort drauf.
Ab Euro 4 ist Penzl nur noch elektrisch legal.Ohne Bescheißerknopf.Das Penzl den gleich mitliefert find ich allerdings seltsam.

Zur Jekill.
Jekill gab es seit 2010 legal, da hatte ich auch meine erste privat drauf.
Damals noch mit Kippschalter zum AUS und Automatikmodus Wechsel.
Im Stand war sie Anfangs immer zu, von 1 bis 49 kmh offen, zwischen 50 und 80 immer zu,egal in welchem Gang.Über 80 kmh offen.
Dieses System wurde von vielen überbrückt.Das sprach sich dann auch bei den Kontrolleuren rum.Die Überbrückung zu finden ist einfach,da man nur die Kabel am Kippschalter checken muss.

Dann kam die neue Variante ab Canbus.
Auch alles legal.
Im Stand offen, schließt nur bei Nenndrehzahl zur Standgeräuschmessung.
Unter der Fahrt offen.Schließ nur im 2. und 3. Gang zwischen 50 und 80 kmh, wenn man eine Fahrgeräuschmessung rechtlich verwertbar fährt. Also 50kmh laut GPS halten,dann Vollgas.
Nun gab es auch schon die Möglichkeit,über den Taster zu wählen ob AUS, Klappe halb offen oder ganz offen.
Halb offen bezog sich auch auf den Automatikmodus,somit auch legal.

Bei der ERSTEN Version der Canbus-Anlage konnte noch überbrückt werden , wenn man wusste wie man in den Werkstattmodus kommt.Durch Tastenkombinationen. Das ist natürlich nicht zulässig !!! Ist auch auf dem Funktionskarte bzw. Anleitung vermerkt.

Bei der ZWEITEN Version der Canbus-Anlage konnte nicht mehr überbrückt werden,Jekill hat diese Möglichkeit entfernt,um die Legalität der Anlagen zu festigen.
Das war der richtige und sinnvolste Schritt damals finde ich.

Seit Euro 4 ist vom Hersteller auch KEINE Möglichkeit mehr gegeben die Anlagen zu manipulieren.
Nun ist auch die Steuerung der Klappen nicht mehr so einfach zu erklären.
Je nach Motorrad, Abhängig vom Leistungsgewicht, schließen die Klappen in allen Gängen bei festgelegten Drehzahlen.Auch wieder nur spürbar,wenn die Punkte getroffen werden,gehalten werden usw.
Im Realbetrieb bei manchen mehr spürbar als bei Canbus vorher,bei anderen nicht.
Ist vom Fahrstil abhängig.

Das man natürlich schneller kontrollilert wird wenn man laut ist ,das versteht sich von selbst.Inzwischen ist aber auch bekannt,dass es legale elektrische Anlagen seit bald 10 Jahren gibt.
Dann wird eben bis Nenndrehzahl gas gegeben,die Klappe geht zu,und die Fahrt geht weiter.

Dass es vor Ort auch Beamte gibt,die meinen sie sind die Oberschlauen und versuchen generell jedem eines reinzudrücken,damit muss immer gerechnet werden.
Das ist aber auch schon einigen mir originaler Anlage passiert.
Ich war jeden Tag froh,wenn ich nen fachlich kompetenten Kollegen mit Menschlichkeit an meiner Seite hatte.

Hoffe ich hab etwas Licht hier reingebracht.

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Vielleicht hat sich auch jemand unsittlich dem Kennzeichen genähert? 😎

Was passiert eigentlich bei einem Unfall?
Auspuff sagen wir mal hat keine Zulassung und ist zu laut. Mit der Maschine passiert ein Unfall, nur Sachschaden,
Gutachter kommt zur Maschine......
Was kann dann passieren?

Könnte doch Probleme mit der Versicherung geben?

Andreas

Auspuff hat keine Zulassung, Betriebserlaubnis erlischt automatisch, Versicherung tritt in Vorleistung und holt sich von Dir das Geld zurück.

Soweit ich weiß müsste bei Regress aber der Unfall dann im kausalen Zusammenhang mit dem Widerspruch zur BE stehen.

Wird eher schwer.

So mein momentaner Wissenstand.

Grundsätzlich ist die Aussage aber nicht falsch von Paschmi.

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Zitat:

@Uli G. schrieb am 24. September 2019 um 00:09:10 Uhr:



Zitat:

@Easygear schrieb am 23. September 2019 um 22:53:00 Uhr:


Weiß denn jetzt jemand, worum es bei den genannten Anzeigen zum Kennzeichenmißbrauch genau ging ?

.
.
Nö!

.
.

Ah !

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 25. September 2019 um 10:01:04 Uhr:


Soweit ich weiß müsste bei Regress aber der Unfall dann im kausalen Zusammenhang mit dem Widerspruch zur BE stehen.

Wird eher schwer.

So mein momentaner Wissenstand.

Grundsätzlich ist die Aussage aber nicht falsch von Paschmi.
[/

Kenn ich auch so

Zitat:

@Paschmi schrieb am 25. September 2019 um 09:20:00 Uhr:


Auspuff hat keine Zulassung, Betriebserlaubnis erlischt automatisch, Versicherung tritt in Vorleistung und holt sich von Dir das Geld zurück.

Das stimmt nur wenn der Unfallgegner wg. des Lärms Ohnmächtig geworden wäre oder so ähnlich .
Die Vers. müsste , wenn sie wollte , einen gerichtsfesten kausalen Zusammenhang beweisen können .
Also ein Sachverständiger müsste das im Bericht so dokumentieren .
Was wohl kaum gelingen täte beim Auspuff .
Fehlendes Katzenauge bedeutet doch auch schon keine BE .

Zitat:

@Orestor schrieb am 25. Sep. 2019 um 20:7:08 Uhr:


Fehlendes Katzenauge bedeutet doch auch schon keine BE .

Und könnte durchaus als Unfallursache angesehen werden (sehen und so).

Beim Auspuff könnten sie einem allerdings nen "Steuer-strick" draus drehen - was in D auch eher unbequem werden kann...

Hab lang überlegt ob ich mich jetzt mal zu dem Thema hier äußere,bin eigentlich als Sticki im Milwaukee Forum unterwegs.

Bzgl. den Kontrollen zum Faak Event.
Hab da mal mit nem Ex-Kollegen einer PI im Münchner Raum gesprochen.
KLar,in der Presse liest man,dass fast 80% Biker beanzeigt wurden.
Kennzeichenmissbrauch, da lag meist einfach ein zu flacher Winkel vor,oder es wurden Aufkleber auf dem Kennzeichen angebracht.
Manipulation Auspuffanlagen: fehlende db-Killer,Offene Anlagen usw.Einige elektrische automatische wurden wohl auch bemängelt, vermutlich zu unrecht aus Unwissenheit o.ä.
Was auch in die Statistik mit einfließ sind fehlende Rückstrahler.Ein gefundenes Fresse bei solche Kontrollen.
Ich bin froh dass ich in meiner aktiven Dienstzeit als Polizeibeamter mit solchen schwachsinnigen Kontrollaktionen nichts zu tun hatte.

Dann zu den völlig unsinnigen Äußerungen hier was die Legalität von elektrischen Anlagen betrifft.
Ich war einige Jahre mit im Team von Jekill and Hyde.

Das Thema mechanische Penzl ist ja logisch:
Legal nur geschlossen ,Versteller darf nicht am Lenker sein. Dann ist alles gut.Was dabei rauskommt,wenn man offen in eine Kontrolle fährt oder vorher noch zu macht.......da gibts keine pauschale Antwort drauf.
Ab Euro 4 ist Penzl nur noch elektrisch legal.Ohne Bescheißerknopf.Das Penzl den gleich mitliefert find ich allerdings seltsam.

Zur Jekill.
Jekill gab es seit 2010 legal, da hatte ich auch meine erste privat drauf.
Damals noch mit Kippschalter zum AUS und Automatikmodus Wechsel.
Im Stand war sie Anfangs immer zu, von 1 bis 49 kmh offen, zwischen 50 und 80 immer zu,egal in welchem Gang.Über 80 kmh offen.
Dieses System wurde von vielen überbrückt.Das sprach sich dann auch bei den Kontrolleuren rum.Die Überbrückung zu finden ist einfach,da man nur die Kabel am Kippschalter checken muss.

Dann kam die neue Variante ab Canbus.
Auch alles legal.
Im Stand offen, schließt nur bei Nenndrehzahl zur Standgeräuschmessung.
Unter der Fahrt offen.Schließ nur im 2. und 3. Gang zwischen 50 und 80 kmh, wenn man eine Fahrgeräuschmessung rechtlich verwertbar fährt. Also 50kmh laut GPS halten,dann Vollgas.
Nun gab es auch schon die Möglichkeit,über den Taster zu wählen ob AUS, Klappe halb offen oder ganz offen.
Halb offen bezog sich auch auf den Automatikmodus,somit auch legal.

Bei der ERSTEN Version der Canbus-Anlage konnte noch überbrückt werden , wenn man wusste wie man in den Werkstattmodus kommt.Durch Tastenkombinationen. Das ist natürlich nicht zulässig !!! Ist auch auf dem Funktionskarte bzw. Anleitung vermerkt.

Bei der ZWEITEN Version der Canbus-Anlage konnte nicht mehr überbrückt werden,Jekill hat diese Möglichkeit entfernt,um die Legalität der Anlagen zu festigen.
Das war der richtige und sinnvolste Schritt damals finde ich.

Seit Euro 4 ist vom Hersteller auch KEINE Möglichkeit mehr gegeben die Anlagen zu manipulieren.
Nun ist auch die Steuerung der Klappen nicht mehr so einfach zu erklären.
Je nach Motorrad, Abhängig vom Leistungsgewicht, schließen die Klappen in allen Gängen bei festgelegten Drehzahlen.Auch wieder nur spürbar,wenn die Punkte getroffen werden,gehalten werden usw.
Im Realbetrieb bei manchen mehr spürbar als bei Canbus vorher,bei anderen nicht.
Ist vom Fahrstil abhängig.

Das man natürlich schneller kontrollilert wird wenn man laut ist ,das versteht sich von selbst.Inzwischen ist aber auch bekannt,dass es legale elektrische Anlagen seit bald 10 Jahren gibt.
Dann wird eben bis Nenndrehzahl gas gegeben,die Klappe geht zu,und die Fahrt geht weiter.

Dass es vor Ort auch Beamte gibt,die meinen sie sind die Oberschlauen und versuchen generell jedem eines reinzudrücken,damit muss immer gerechnet werden.
Das ist aber auch schon einigen mir originaler Anlage passiert.
Ich war jeden Tag froh,wenn ich nen fachlich kompetenten Kollegen mit Menschlichkeit an meiner Seite hatte.

Hoffe ich hab etwas Licht hier reingebracht.

Sehr interessante Abhandlung - vielen Dank dafür.

Ich komme zwar mit meinen early Evos mit damals noch höheren Geräuschemissionswerten bisher ganz gut so zurecht, und bin froh, daß ich keine 80 dbA oder weniger Fahrgeräusch stehen habe (Standgeräusch bei meinen ist so zwischen 101 - 105, die Meßtoleranz noch nicht eingerechnet), aber diese Details haben mich trotzdem schon lange interessiert, auch wenn ich nicht scharf auf eine Klappenanlage bin.

Ja,die Fahrgeräusche sind aktuell je nach Modelljahr vom Gesetzgeber festgeschrieben.
Das Standgeräusch kann immer noch vom Hersteller frei festgelegt werden.
Meine Heritage von 2013 hat Standgeräusch 92 db, Fahrgeräusch 78 db
Meine 48 Special von 2019 hat Standgeräusch 98 db,Fahrgeräusch 76 db.
Wobei die 48 beim Fahren definitiv mit Serienanlage lauter ist als die Heritage.

Dann hab ich noch nen ClevelandBobber mit 250ccm von 2015, ein Import.
Der Importeur hatte sich damals um die TÜV Angelegenheiten gekümmert.
Die hat z.b. Standg. 87 db, Fahrg. 80db

Bezügl. den elektronischen Anlagen.
Ich würde mal sagen,mehr als die Hälfte Ihrer Besitzer können die Funktionsweise Ihrer Anlage nicht erklären.

Ganz lieben Dank für diese fundierte Aussage!!!

Zitat:

@skullheimer schrieb am 7. November 2019 um 08:55:50 Uhr:


Hab lang überlegt ob ich mich jetzt mal zu dem Thema hier äußere,bin eigentlich als Sticki im Milwaukee Forum unterwegs.

Bzgl. den Kontrollen zum Faak Event.
Hab da mal mit nem Ex-Kollegen einer PI im Münchner Raum gesprochen.
KLar,in der Presse liest man,dass fast 80% Biker beanzeigt wurden.
Kennzeichenmissbrauch, da lag meist einfach ein zu flacher Winkel vor,oder es wurden Aufkleber auf dem Kennzeichen angebracht.
Manipulation Auspuffanlagen: fehlende db-Killer,Offene Anlagen usw.Einige elektrische automatische wurden wohl auch bemängelt, vermutlich zu unrecht aus Unwissenheit o.ä.
Was auch in die Statistik mit einfließ sind fehlende Rückstrahler.Ein gefundenes Fresse bei solche Kontrollen.
Ich bin froh dass ich in meiner aktiven Dienstzeit als Polizeibeamter mit solchen schwachsinnigen Kontrollaktionen nichts zu tun hatte.

Dann zu den völlig unsinnigen Äußerungen hier was die Legalität von elektrischen Anlagen betrifft.
Ich war einige Jahre mit im Team von Jekill and Hyde.

Das Thema mechanische Penzl ist ja logisch:
Legal nur geschlossen ,Versteller darf nicht am Lenker sein. Dann ist alles gut.Was dabei rauskommt,wenn man offen in eine Kontrolle fährt oder vorher noch zu macht.......da gibts keine pauschale Antwort drauf.
Ab Euro 4 ist Penzl nur noch elektrisch legal.Ohne Bescheißerknopf.Das Penzl den gleich mitliefert find ich allerdings seltsam.

Zur Jekill.
Jekill gab es seit 2010 legal, da hatte ich auch meine erste privat drauf.
Damals noch mit Kippschalter zum AUS und Automatikmodus Wechsel.
Im Stand war sie Anfangs immer zu, von 1 bis 49 kmh offen, zwischen 50 und 80 immer zu,egal in welchem Gang.Über 80 kmh offen.
Dieses System wurde von vielen überbrückt.Das sprach sich dann auch bei den Kontrolleuren rum.Die Überbrückung zu finden ist einfach,da man nur die Kabel am Kippschalter checken muss.

Dann kam die neue Variante ab Canbus.
Auch alles legal.
Im Stand offen, schließt nur bei Nenndrehzahl zur Standgeräuschmessung.
Unter der Fahrt offen.Schließ nur im 2. und 3. Gang zwischen 50 und 80 kmh, wenn man eine Fahrgeräuschmessung rechtlich verwertbar fährt. Also 50kmh laut GPS halten,dann Vollgas.
Nun gab es auch schon die Möglichkeit,über den Taster zu wählen ob AUS, Klappe halb offen oder ganz offen.
Halb offen bezog sich auch auf den Automatikmodus,somit auch legal.

Bei der ERSTEN Version der Canbus-Anlage konnte noch überbrückt werden , wenn man wusste wie man in den Werkstattmodus kommt.Durch Tastenkombinationen. Das ist natürlich nicht zulässig !!! Ist auch auf dem Funktionskarte bzw. Anleitung vermerkt.

Bei der ZWEITEN Version der Canbus-Anlage konnte nicht mehr überbrückt werden,Jekill hat diese Möglichkeit entfernt,um die Legalität der Anlagen zu festigen.
Das war der richtige und sinnvolste Schritt damals finde ich.

Seit Euro 4 ist vom Hersteller auch KEINE Möglichkeit mehr gegeben die Anlagen zu manipulieren.
Nun ist auch die Steuerung der Klappen nicht mehr so einfach zu erklären.
Je nach Motorrad, Abhängig vom Leistungsgewicht, schließen die Klappen in allen Gängen bei festgelegten Drehzahlen.Auch wieder nur spürbar,wenn die Punkte getroffen werden,gehalten werden usw.
Im Realbetrieb bei manchen mehr spürbar als bei Canbus vorher,bei anderen nicht.
Ist vom Fahrstil abhängig.

Das man natürlich schneller kontrollilert wird wenn man laut ist ,das versteht sich von selbst.Inzwischen ist aber auch bekannt,dass es legale elektrische Anlagen seit bald 10 Jahren gibt.
Dann wird eben bis Nenndrehzahl gas gegeben,die Klappe geht zu,und die Fahrt geht weiter.

Dass es vor Ort auch Beamte gibt,die meinen sie sind die Oberschlauen und versuchen generell jedem eines reinzudrücken,damit muss immer gerechnet werden.
Das ist aber auch schon einigen mir originaler Anlage passiert.
Ich war jeden Tag froh,wenn ich nen fachlich kompetenten Kollegen mit Menschlichkeit an meiner Seite hatte.

Hoffe ich hab etwas Licht hier reingebracht.

Hier mal der direkte Download der Kundenbröschüre von JuH.
Dort sind alle Infos über die funktionelle Legalität der aktuellen Anlsgen erklärt .

https://www.jekillandhyde.com/.../...nsumentenBoekje_2018_TOTAL_DE.pdf

Zitat:

@skullheimer schrieb am 10. November 2019 um 16:01:07 Uhr:


Hier mal der direkte Download der Kundenbröschüre von JuH.
Dort sind alle Infos über die funktionelle Legalität der aktuellen Anlsgen erklärt .

https://www.jekillandhyde.com/.../...nsumentenBoekje_2018_TOTAL_DE.pdf

Ja, kenn ich.
Kann ja aber nicht sein das ich die komplette Abhandlung ausdrucke und mitführe bzgl. evtl. Unwissenheit der Gesetzeshüter.
Hab deswegen meine J&H auch noch eintragen lassen.

Was passiert eigentlich wenn ich - z.B. - in Mannheim bei einer Poser -Kontrolle rausgezogen werde und die beschlagnahmen das bike zwecks Gutachten bzw. Verdachts der Manipulation?

Wer kommt für meine Umstände/Unbill und die damit entstehenden kosten auf?

Poserkontrolle?
Die rechtfertigt Kontrollen eigentlich nur,wenn der Tatbestand des "Unnützen Hin und Herfahrens" erfüllt ist.
Also im Rahmen Deiner Fahrt einfach eine Strasse durchfahren gehört da nicht dazu.

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