Dieselupdate gegen meinen Willen

Mercedes V-Klasse

So, nun ist es anscheinend doch passiert: Obwohl ich es explizit schriftlich gemacht hatte, dieses sowohl auf Angebot und Auftragsbestätigung nachweisbar vermerkt wurde, haben die Burschen bei meinem V anscheinend heimlich das Update aufgespielt. Fahrzeug war bisher erst dreimal in der Werkstatt: Einmal zum Assyst A, dann 2x wegen des Radio's.
Heute schaue ich zufällig mal ins Mercedes-Online-Tool, ob irgendwelche weiteren Updates oder Rückrufe anstehen, und dann sehe ich plötzlich, dass bei meinem Fahrzeug bereits alles heimlich aufgespielt wurde und kein Update mehr offen ist.
Nachdem ich nun wieder Luft bekomme, habe ich dem Händler ne Mail mit dem Screenshot der Update-Seite geschickt und um Aufklärung gebeten. Mal sehen, was kommt.
Da ich ja im Klageverfahren gegen Mercedes bin, haben sich heute vielleicht direkt die Verantwortlichkeiten verschoben und der hiesige Händler mag mir nen neues Fahrzeug geben.
Auf jeden Fall nicht nur ein Verstoß gegen das Werkvertragsrecht, sondern auch ne bodenlose Frechheit und ein Vertrauensbruch sonder gleichen.

Grüße der Gardiner

Beste Antwort im Thema

Das mit dem "Käse erzählen" gebe ich gern zurück. Ich weiß nicht, aus welchem Land Du kommst. Hier zumindest ist es so, dass genau ich bestimme, was mit dem von mir bezahlten Auto geschieht und was nicht. Das bestimmt kein KBA, keine Zulassungsbehörde und kein Mercedes-Händler. Die Zulassungsbehörde mag versuchen, einen Verwaltungsakt zu erlassen, um mein Fahrzeug stillzulegen, dafür bzw. dagegen gibt es Rechtsmittel. Und der TÜV prüft (zur Zeit) nicht, ob das Update durchgeführt wurde. Weiß ich relativ genau, weil ich selbst "TÜVer" bin.
Über Sinn oder Unsinn eines solchen Updates mag ich nicht fabulieren, dazu wurde hier schon genug geschrieben. Bei mir sollte es nicht rauf, und fertig.
Höre gerade im Ticker, dass das KBA dem Daimler gestern einen neuen Rückruf überstellt hat in Sachen Abgas. Mal sehen, was noch kommt, vielleicht zahlt mir Daimler ja nen Tesla.

61 weitere Antworten
61 Antworten

da hat man beim Kauf wahrscheinlich soviel Mist unterschrieben dass es damit wahrscheinlich gerichtsfest abgedeckt ist.
Kann mich nur erinnern was ich alles unterschrieben durfte...
Das mit dem Update war mir eigentlich wurscht - Leasingfahrzeug.

Das geht jetzt Ende des Jahres weg und ich fahre erstmal einen 15J. alten ML.
Das ist einfach mal wieder normales fahren, man verzichtet zwar auf etwas Platz und ein paar nette Features...
Vielleicht schaue ich nach einem V300 für ab Winter 2020/21

Mein Verkäufer meldet sich ohnehin nicht bei mir wegen einer vor über 2J. ausgemachten Rückerstattung (wegen einem Fehkler in der Konfig.) und wegen Rückgabe des Fahrzeugs. Schlafmütze sag ich nur aber wahrscheinlich macht der das wissentlich!

Zitat:

@Mystery69 schrieb am 12. Oktober 2019 um 00:55:08 Uhr:


Welchen Sinn sollte es denn machen das Update nicht aufspielen zu lassen?

Und wenn sie ein Update aufgespielt haben, hat es nichts mit Werkvertragsrecht zu tun. Es ist ein Kaufvertrag über das Fahrzeug zu Stande gekommen. Und wenn Mercedes Benz verpflichtet wird Update aufzuspielen, dann müssen de das auch tun. Wie werden schließlich vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, beziehungsweise vom KBA.
Also bitte nicht so einen Käse erzählen.

Rechtlicher Schwachsinn- es könnte nur der Eigentümer verpflichtet werden; der Hersteller kann nur zu einem Angebot dafür verpflichtet werden.

Zitat:

@Mystery69 schrieb am 12. Oktober 2019 um 00:55:08 Uhr:


Welchen Sinn sollte es denn machen das Update nicht aufspielen zu lassen?

Und wenn sie ein Update aufgespielt haben, hat es nichts mit Werkvertragsrecht zu tun. Es ist ein Kaufvertrag über das Fahrzeug zu Stande gekommen. Und wenn Mercedes Benz verpflichtet wird Update aufzuspielen, dann müssen de das auch tun. Wie werden schließlich vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, beziehungsweise vom KBA.
Also bitte nicht so einen Käse erzählen.

ich habe zwar keine fundierten Rechtskenntnisse, aber analog zur Frage "dürfen die was machen, was ich nicht will?" sei daran erinnert: Wenn man ein Auto zur Werkstatt bringt und die stellt eindeutige erhebliche Mängel fest (zB Bremsen laufen schon auf den Bremsbelagträgern), dann dürfen die dich auch nicht mehr vom Hof fahren lassen. Allerdings müssen sie natürlich erst Kontakt aufnehmen und können nicht ungefragt reparieren. Evtl. hätte man vor einem Update auch Kontakt aufnehmen und drauf hinweisen müssen? ich weiss es nicht, möglich.

Zitat:

Hier zumindest ist es so, dass genau ich bestimme, was mit dem von mir bezahlten Auto geschieht und was nicht. Das bestimmt kein KBA, keine Zulassungsbehörde und kein Mercedes-Händler.

Zitat:

Ganz so ist es nicht. Bei erheblichen Mängeln geschehen sehr wohl Dinge, egal ob du willst oder nicht. Es mag sein, dass die Sachlage bei einem Mangel, der das Fahrzeug nicht sofort betriebsunsicher macht, anders ist. Aber die vollmundige Behauptung "es bestimme genau ich und sonst niemand" stimmt in dieser Absolutität nicht.

Zitat:

Und der TÜV prüft (zur Zeit) nicht, ob das Update durchgeführt wurde. Weiß ich relativ genau, weil ich selbst "TÜVer" bin.

Merkwürdigerweise schreiben hier andere, dass der TÜV das sehr wohl tut.

zum Thema "da wird nichts heimlich gemacht": Das mit der Abrechnung der Updates an MB stimmt an sich. Allerdings kann die Werkstatt das sicher auch abrechnen, ohne dass es auf dem Kundenauftrag steht. Und ich halte es auch für möglich, dass der Mechaniker am Auto feststellt, dass die Updates nicht auf dem Auftrag stehen und denkt: Da müsste man den Kunden anrufen, aber es ist kurz vor Feierabend, den Kunden erreicht man erst irgendwann, und das Auto muss von der Bühne- Scheiss drauf, das wird jetzt gemacht und fertig; merkt der Kunde doch eh nicht.

Zitat:

@KinkyLatex schrieb am 15. Oktober 2019 um 18:58:57 Uhr:


zum Thema "da wird nichts heimlich gemacht": Das mit der Abrechnung der Updates an MB stimmt an sich. Allerdings kann die Werkstatt das sicher auch abrechnen, ohne dass es auf dem Kundenauftrag steht. Und ich halte es auch für möglich, dass der Mechaniker am Auto feststellt, dass die Updates nicht auf dem Auftrag stehen und denkt: Da müsste man den Kunden anrufen, aber es ist kurz vor Feierabend, den Kunden erreicht man erst irgendwann, und das Auto muss von der Bühne- Scheiss drauf, das wird jetzt gemacht und fertig; merkt der Kunde doch eh nicht.

Nein, können Sie nicht. Auch die Abrechnung an die Garantiestelle erfolgt immer aus einem Auftrag im Dealer Management System(DMS) heraus. Am Auto kann der Monteur das nicht feststellen, das Auto zeigt ihm das ja nicht an, das es ein Update braucht. Auch der Tester zeigt das nicht automatisch an.

Das DMS ist mit dem Garantiesystem(EVA) verknüpft. Bei jeder Auftragserstellung erfolgt automatisch eine Abfrage im EVA nach offenen Maßnahmen bzw. Ist es Vorgabe jedes Fahrzeug in EVA zu prüfen. Was da steht, ist gültig. Was da nicht steht ist auch nicht abrechenbar. Die Freigabe solcher KDM erfolgt in mehreren Etappen, damit eben nicht Hunderttausende Kunden auf einmal in den Werkstätten stehen. Also nur weil man das im Internet bzw. Auch beim KBA gelesen hat, ist die noch lange nicht für das spezifische Fahrzeug aktuell gültig.

Es nützt nichts irgendwelche Möglichkeiten zu konstruieren, die fernab jeder Praxis sind.

Zitat:

Nein, können Sie nicht. Auch die Abrechnung an die Garantiestelle erfolgt immer aus einem Auftrag im Dealer Management System(DMS) heraus. Am Auto kann der Monteur das nicht feststellen, das Auto zeigt ihm das ja nicht an, das es ein Update braucht. Auch der Tester zeigt das nicht automatisch an.

Das DMS ist mit dem Garantiesystem(EVA) verknüpft. Bei jeder Auftragserstellung erfolgt automatisch eine Abfrage im EVA nach offenen Maßnahmen bzw. Ist es Vorgabe jedes Fahrzeug in EVA zu prüfen. Was da steht, ist gültig. Was da nicht steht ist auch nicht abrechenbar. Die Freigabe solcher KDM erfolgt in mehreren Etappen, damit eben nicht Hunderttausende Kunden auf einmal in den Werkstätten stehen. Also nur weil man das im Internet bzw. Auch beim KBA gelesen hat, ist die noch lange nicht für das spezifische Fahrzeug aktuell gültig.

Es nützt nichts irgendwelche Möglichkeiten zu konstruieren, die fernab jeder Praxis sind.

ok, da habe ich wohl eindeutig was falsches angenommen. Dann stellt sich wirklich die Frage, ob und warum etwas heimlich gemacht werden sollte, was die Werkstatt dann nicht mal bezahlt bekommt. Denn bei dem Kostendruck heutzutage verzichtet die bestimmt nicht drauf.

Zitat:

@gardiner schrieb am 11. Oktober 2019 um 09:30:19 Uhr:


So, nun ist es anscheinend doch passiert: Obwohl ich es explizit schriftlich gemacht hatte, dieses sowohl auf Angebot und Auftragsbestätigung nachweisbar vermerkt wurde, haben die Burschen bei meinem V anscheinend heimlich das Update aufgespielt. Fahrzeug war bisher erst dreimal in der Werkstatt: Einmal zum Assyst A, dann 2x wegen des Radio's.
Heute schaue ich zufällig mal ins Mercedes-Online-Tool, ob irgendwelche weiteren Updates oder Rückrufe anstehen, und dann sehe ich plötzlich, dass bei meinem Fahrzeug bereits alles heimlich aufgespielt wurde und kein Update mehr offen ist.
Nachdem ich nun wieder Luft bekomme, habe ich dem Händler ne Mail mit dem Screenshot der Update-Seite geschickt und um Aufklärung gebeten. Mal sehen, was kommt.
Da ich ja im Klageverfahren gegen Mercedes bin, haben sich heute vielleicht direkt die Verantwortlichkeiten verschoben und der hiesige Händler mag mir nen neues Fahrzeug geben.
Auf jeden Fall nicht nur ein Verstoß gegen das Werkvertragsrecht, sondern auch ne bodenlose Frechheit und ein Vertrauensbruch sonder gleichen.

Grüße der Gardiner

Welches Online-Tool meinst du denn?
Gruß Spira

Bei meinen beiden MB waren nach den updates bezgl. der Verbesserung des Abgasverhaltens die Fahrdaten, Verbrauch etc. auf Null zurückgesetzt. Das ist ein Merkmal für das Update und, dass der adblue-Verbrauch beim V250 4-matic sich fast verdoppelt hat. Bei diesem V, gebaut Ende 2017, gekauft und EZ 8/2018, stand im onlinetool ebenfalls kein Eintrag, in 12/2018 sprach mich jedoch meine Werkstatt auf das ausstehender Update an.

Bei der B-Klasse aus 2015 ohne SCR-Kat aber mit Euro6 stand im onlinetool der Vermerk zur "freiwilligen" Verbesserung des Abgasverhaltens. Das darf man als Geniestreich von MB bezeichnen, schützt es die bis heute vor weiteren zigtausende Klagen von Besitzern der kleinen Diesel (OM 607 von Renault) mit extrem hohen NOx Werten. Die Freigabe dieser Updates durch das KBA benutzt Mercedes vor Gericht als Merkmal der Zulässigkeit der verwendeten Abgasreinigungstechnik. Alle Messungen die nicht von Mercedes erstellt sind, werden angezweifelt, auch die von KBA, DUH, ADAC, AMS etc. Ich behaupte, die geforderten Werte lassen sich ohne adblue gar nicht realisieren. Ich bin einer der wenigen, die wegen einem der dreckigsten zulassungsfähigen KFZ mit Euro6 aus deutscher Produktion (Zitat DUH/ Wikipedia Ende 2017) gegen Daimler klagen. Zwei Jahre nach Einreichung der Klage, kommt es im November zum Gerichtstermin. Das Auto ist längst verkauft. Wer also gerichtlich vorgehen will braucht viel Geduld.

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../
lieber weiterfahren und alles verweigern, wie einige hier ? ich kann und will nach dem update nicht klagen im doppelten wortsinn ;-)

Zitat:

@hamiwei schrieb am 20. Oktober 2019 um 18:53:15 Uhr:



https://www.auto-motor-und-sport.de/.../
lieber weiterfahren und alles verweigern, wie einige hier ? ich kann und will nach dem update nicht klagen im doppelten wortsinn ;-)

- - -

Printmedien wie Auto-Motor-Sport sind auf eine "gute" Zusammenarbeit mit der Daimler AG angewiesen...
Nach Aussagen wie "leichter AdBlue Mehrverbrauch" schenke ich diesem Bericht wenig Glauben.
Könnte sich um einen wohlwollenden Auftragsartikel handeln...

Das in der AMS beschriebene Update (Euro6b) von März 2017 entsprach ebenfalls nicht den gesetzlich Anforderungen. Weshalb es von Juni bis September 2017 ein Auslieferungsstopp für Euro6b gab.

Euro6c hat Daimler erst im Juni 2017 geliefert, mit modifizierten Leistungs- und verbrauchsangaben.

Kurz der AMS Test hat keine Aussagekraft bzgl. Update aus Rückruf.

Für mich war dieser AMS-Beitrag schon irgendwie ein Kaufgrund für den V250 - nach dem Dilema mit der B-Klasse. Da habe ich mir meinen Traumbus schöngelesen :-).
Das große Problem bei allen Messungen nach erfolgten Motorupdates ist, dass es schlichtweg kaum welche gibt. Messungen die es zu 100 % gibt, also die von MB und dem KBA, werden nicht veröffentlicht - vermutlich wissen sie warum. Wie oben schon geschrieben leitet Daimler die Zulässigkeit von Abgaswerten alleine daraus ab, dass die updates vom KBA zugelassen wurden. Alle fremden Messungen werden NICHT akzeptiert. Ihre Fahrzeuge unter den vorgeschiebenen Bedingungen messen kann demnach nur Mercedes selbst, nicht mal das KBA (denn die zweifelt Daimler ebenfalls an) ... eine Selbstzertifizierung sozusagen.

Nach dem, was ich heute weis, wird es meinen sauberen Traumbus wohl niemals geben - allenfalls auf dem Papier. Trotzdem glaube ich der Presse zusammen mit neutralen Messtechnikern heute noch... Herstellern und Zulassungsgremien dagegen kein Wort mehr.

Zitat:

@hamiwei schrieb am 20. Oktober 2019 um 18:53:15 Uhr:



https://www.auto-motor-und-sport.de/.../
lieber weiterfahren und alles verweigern, wie einige hier ? ich kann und will nach dem update nicht klagen im doppelten wortsinn ;-)

@gardiner
Gibt es zu deinem Fall schon etwas neues von Daimler?

Nein, habe nichts Neues gehört. Ist aber nicht schlimm, Fahrzeuge laufen, und zwei Klagen bei RAe von Rueden auch. Irgendwann sieht man sich dann vor Gericht, und ich hoffe, dass ich gewinne. Wenn nicht, geht die Welt auch nicht unter. Ich werde berichten...

Deine Antwort