Dieselupdate gegen meinen Willen
So, nun ist es anscheinend doch passiert: Obwohl ich es explizit schriftlich gemacht hatte, dieses sowohl auf Angebot und Auftragsbestätigung nachweisbar vermerkt wurde, haben die Burschen bei meinem V anscheinend heimlich das Update aufgespielt. Fahrzeug war bisher erst dreimal in der Werkstatt: Einmal zum Assyst A, dann 2x wegen des Radio's.
Heute schaue ich zufällig mal ins Mercedes-Online-Tool, ob irgendwelche weiteren Updates oder Rückrufe anstehen, und dann sehe ich plötzlich, dass bei meinem Fahrzeug bereits alles heimlich aufgespielt wurde und kein Update mehr offen ist.
Nachdem ich nun wieder Luft bekomme, habe ich dem Händler ne Mail mit dem Screenshot der Update-Seite geschickt und um Aufklärung gebeten. Mal sehen, was kommt.
Da ich ja im Klageverfahren gegen Mercedes bin, haben sich heute vielleicht direkt die Verantwortlichkeiten verschoben und der hiesige Händler mag mir nen neues Fahrzeug geben.
Auf jeden Fall nicht nur ein Verstoß gegen das Werkvertragsrecht, sondern auch ne bodenlose Frechheit und ein Vertrauensbruch sonder gleichen.
Grüße der Gardiner
Beste Antwort im Thema
Das mit dem "Käse erzählen" gebe ich gern zurück. Ich weiß nicht, aus welchem Land Du kommst. Hier zumindest ist es so, dass genau ich bestimme, was mit dem von mir bezahlten Auto geschieht und was nicht. Das bestimmt kein KBA, keine Zulassungsbehörde und kein Mercedes-Händler. Die Zulassungsbehörde mag versuchen, einen Verwaltungsakt zu erlassen, um mein Fahrzeug stillzulegen, dafür bzw. dagegen gibt es Rechtsmittel. Und der TÜV prüft (zur Zeit) nicht, ob das Update durchgeführt wurde. Weiß ich relativ genau, weil ich selbst "TÜVer" bin.
Über Sinn oder Unsinn eines solchen Updates mag ich nicht fabulieren, dazu wurde hier schon genug geschrieben. Bei mir sollte es nicht rauf, und fertig.
Höre gerade im Ticker, dass das KBA dem Daimler gestern einen neuen Rückruf überstellt hat in Sachen Abgas. Mal sehen, was noch kommt, vielleicht zahlt mir Daimler ja nen Tesla.
61 Antworten
Kleiner Hinweis zu den in S anhängigen Klagen geg. Daimler siehe: tagesschau.de
Meine Kanzlei sagt zur Klage (wg. B-Klasse), daß ich mich auf eine längere Prozessdauer einstellen soll und auf jeden Fall auf einen Widerspruch - egal ob ich gewinne oder verliere. Daimler lässt momentan keinen Prozessverlust zu. Aber! die Zeit spielt für die Kläger - es kann ja jederzeit wieder eine Bombe platzen. Vielleicht akzeptieren sie ja dann oder nach den ersten verlorenen OLG-Urteilen zumindest einen Vergleich. Dann käme man ja zumindest zu einer Entschädigung. Es werden jetzt nach und nach mehr OLG-Urteile aus S kommen, die LG-Klagelawine ist ja erst angerollt.
Ein Problem ist auch der Klageort Stuttgart - analog Braunschweig bei VW. Vermutlich haben doch einige Richter jemand in der Familie oder Bekanntschaft, der/die mit dem Autohersteller verbandelt ist. Meine Klage ist seit März anhängig und erste Richter wurde wg. Befangenheit abgelehnt -> Ehepartner arbeitet bei Daimler (!). Der nächste Termin ist gesetzt, ich fahre da nicht hin, denn meine persönliche Meinung ist dort nicht gefragt. Es geht einzig und alleine um den juristischen Zank, ob Abschalteinrichtungen (hier Thermofenster) zulässig sind und falls nicht sich daraus der Betrugsvorwurf erhärtet. Einen Beleg dafür, dass die Daimler-updates diese Abschalteinrichtung(en) entfernen und die Werte besser werden, habe ich ja nicht. Ich würde mich freuen wenn Daimler es belegen muss (sekundäre Darlegungslast).
Immerhin gibt es bei der V-Klasse Messungen, die im Fahrbetrieb vergleichsweise ganz ordentlich aussehen (zumindest ab BJ 2017), siehe DUH-Messungen. Ich finde es deshalb eher komisch, dass das KBA gerade bei den W447 OM651 Abschalteinrichtungen in der Software finden. Vergleicht da mal den V zur B-Klasse - da bin ich schon sehr zufrieden mit meinem Dicken(!), bei dem ich auch nichts unternehmen werde, solange mir nicht der Motor um die Ohren fliegt.
Es ist schon ein komisches Gefühl gegen offensichtliche Mängel und bewiesene/unbewiesene technische Gegebenheiten bzw. Änderungen zu klagen und dann evtl. doch zu verlieren. Na ja mein Vertrauen in die Rechtsprechung ist eh schon arg geschunden. Lt. Rechtsbeistand sollte man davon auch nicht zu viel erwarten ;-)
Zitat:
@Spira schrieb am 15. Oktober 2019 um 20:30:55 Uhr:
Zitat:
@gardiner schrieb am 11. Oktober 2019 um 09:30:19 Uhr:
... heimlich das Update aufgespielt. ...
Heute schaue ich zufällig mal ins Mercedes-Online-Tool, ...
... habe ich dem Händler ne Mail mit dem Screenshot der Update-Seite geschickt und um Aufklärung gebeten. ...Welches Online-Tool meinst du denn?
@gardiner:
Das würde mich auch interessieren. Vielleicht schreibst du uns den Link zu diesem Online Tool mal auf, oder zeigst den Screenshot (persönliche Daten natürlich geschwärzt), welches Du deinem Händler auch zur Verfügung gestellt hast.
Wie und wo sonst findet man heraus, ob das Fahrzeug besagtes Update denn schon hat, z.B. im Falle eines Verkauf/Kauf einer V-Klasse ausserhalb der MB-Himmelssphäre ...
Ich nehme an er hat auf der Mercedes Benz Homepage seine Fahrgestellnummer eingegeben und so gesehen dass das Diesel-Update schon stattgefunden hat
Zitat:
@ElGazolino schrieb am 3. Dezember 2019 um 20:01:24 Uhr:
Ich nehme an er hat auf der Mercedes Benz Homepage seine Fahrgestellnummer eingegeben und so gesehen dass das Diesel-Update schon stattgefunden hat
Das scheint so zu sein ja... ich habe gerade mal mit einer mir bekannten FIN geprüft, die das Update schon hatte...
https://www.mercedes-benz.de/.../recall.module.html
etwa hier: ???
https://www.mercedes-benz.de/.../diesel-software-update.html
Ich bekomme hier die Aussage:
"Ihr Fahrzeug (FIN WDF447XXXXXXXXXXX) ist Teil des Rückrufs. Sie werden von uns unaufgefordert weitere Informationen zum konkreten Ablauf erhalten, sobald die Maßnahme beginnt. Ihr Mercedes-Benz Servicepartner ist auf die Maßnahmen vorbereitet und beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen."
Da kommt mit der von mir oben schon genutzten FIN genau die gleiche Antwort.
Das bedeutet, das dein Fahrzeug noch ohne Update ist. So möchtest du das ja auch, oder.?
Schaut mal hier:
Die 10 größten Diesel-Irrtümer - Bloch erklärt #35 | auto motor und sport
https://www.youtube.com/watch?v=DKJv-Il8gCo
Ich habe heute ein Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt bekommen, mit der Aufforderung, das Update bis zum 30.9. machen zu lassen. Sollte ich das bis dahin nicht tun, würde eine Meldung an die Zulassungsbehörde erfolgen, die dann weitere Maßnahmen (Untersagung des Betriebs auf öffentlichen Straßen) gebührenpflichtig einleiten kann.
Klingt recht eindeutig.....
Das ist so ja. Nachdem du ja mehrfach von Daimler angeschrieben wurden bist, ist das jetzt die letzte Warnung des KBA. Danach kommt vielleicht noch zweimal ein Brief der Zulassungsstelle. Und dann dürfte das bei der Polizei landen und die sucht dann das Auto und entstempelt vor Ort.
Ist schon ziemlich daneben, wie das in D/Europa läuft. Das KFZ hat eine gültige Betriebserlaubnis/Zulassung bekommen. Wenn dabei eine Behörde Fehler gemacht hat, wird man einfach enteignet?? Wenn alle ihre Fehler/Mängel so handhaben könnten, wäre der ganze Wahnsinn schon zusammen gebrochen. Schönen Sonntag wünsche ich.
Ein neuer Softwarestand (der das Auto auf den Stand der Zulassungserlaubnis bringt) ist also eine Enteignung? Leute,
überlegt mal mit etwas Abstand, ob hier nicht die Maßstäbe etwas durcheinander gekommen sind. Aus eigener Erfahrung kann ich Euch sagen, dass die V-Klasse auch nach dem Update genauso fährt wie vorher. Sie bietet nach wie vor Platz für 7 Personen, verbraucht zwischen 6 und 14 Litern auf 100km, die Bremsen quietschen weiter und usw...
Die Einschätzung von @SuperBaush kann ich nur bestätigen:
Mein V250 aus 3/15 hat den traktor-ähnlichen rauhen 4-Zyl.-Diesel Klang seit dem ersten Tag vor 5,5 Jahren.
Erschrocken war man nach der Rückgabe des 6-Zyl. 350 CDI n u r die ersten Tage.
In den Jahren hat man sich ebenso an die knochenharten Spiralfedern im leeren Transporter gewöhnt, das ganze verstärkt sich nun noch durch den notwendigen höheren Luftdruck um nicht vorzeitig die Bereifung zu schrotten (bei < 40 tKm )
Eine Änderung vom AdBlue Verbrauch - trotz winzigen 10 l Behälter - kann man als Wenigfahrer nach dem Diesel-Update kaum feststellen.
Einen noch härteren 4-Zyl. Dieselklang grenzt eher an Einbildung.
Meine nicht alltagstaugl. Experimente bezügl. Minimalverbrauch ergaben vorm Diesel-Zwangsupdate 5,1 l/100 km und nach dem Update (siehe Bild ) die 5,2l/ 100 km.
Der reale Durchn.-Verbrauch liegt bei (siehe Bild 2) bei 7,5l aber stets zurückhaltender Fahrweise.
Verbräuche zw. 5,2 l und 17,5 l/100 km (mit WoWa) und brutaler Fahrweise ist mit dem V250 alles machbar.
Den D-Zug-Zuschlag muß jeder Nutzer einfach kennen.
@SuperBausH Es wird immer gleich ge-(ver)urteilt. Und aus den Beiträgen werden die Worte verwendet und andere Zusammenhänge hergestellt. Ich bin da voll bei Pahul und habe die Sachen sofort erledigen lassen. Aber wegen einem nicht ausgeführtem "vorteilhaften Software Update" das KFZ stilllegen zu lassen ist meiner Meinung unangemessen und stellt eine Enteignung dar!
Übrigens habe gerade ein Update für MBUX bekommen, leider darf ich jetzt wieder hin, die Spracheingabe funktioniert nicht mehr und ich war immer Zufrieden damit. Nur mal zur Fehlerfreiheit von neuer SW.
Komisch. Keiner spricht bei dem (Diesel)Software-Update mehr vom ursprünglich angeführten Motorschutz!?
@Flusskrebs : Ich würde auf das Schreiben antworten und fragen, wie es denn mit dem von Daimler in diesem Verfahren angeführten Motorschutz aussieht. Ist der Widerspruch seitens MB zu diesem Rückruf denn bereits entschieden? Wenn ja, dann gibt es natürlich keine Diskussion. Wenn nein, dann ist fragwürdig, ob eine Stilllegung wirklich zulässig wäre!
PS: Die mit dem Software-Update verbundenen Nachteile wären laut MB-Aussagen somit ein Verlust, bzw. schlechterer Motorschutz ... (technisch passiert da ja leider einiges). Man darf nicht vergessen, dass dieses Updaten kein "Verbesserungs-Update" des Herstellers ist, was neue tolle "verbesserte" Features zur Verfügung stellt, wie es bei einem Handy-Update oft der Fall ist!