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Dieselskandal und gewonnene Klage

Seat Alhambra 2 (7N)
Themenstarteram 10. Februar 2021 um 20:17

Hallo,

hat jemand Erfahrung damit wie lange die Abwicklung nach einer gewonnen Klage gegen VW wegen des Dieselskandals dauert?

Unser Urteil war am 28.11.2020 rechtskräftig, seither warten wir bzw. unserer Rechtsanwalt darauf, dass sich VW meldet.

Wir haben annähernd 25 Euro zu erwarten, es sind jetzt aber schon 2 1/2 Monate und wir hören nichts!?

Unser Rechtsanwalt meines im Dezember, dass es noch etwas dauern kann, wegen Logistikproblemen etc. von VW, doch irgendwann müsste ja mal was kommen oder?

Die Klage wird zwar verzinst, aber das Fz ist inzwischen abgemeldet, steht im Weg und ein neues kommt demnächst auch!

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit einer gewonnenen Klage bzw. der Abwicklung gemacht?

MfG

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92 Antworten

Also kurz:

Hatten 3 Schummeldiesel

zuerst Musterfeststellungsklage

dann ausgestiegen und privat geklagt weil die Aussichten schlecht waren.

VW ging auf keine der Forderung ein, musste für alle 3 Fahrzeuge klagen,

ging mit allen Fahrzeugen in die 2. Instanz und vor den Verhandlungsterminen wurden die Berufungsklagen von VW zurückgenommen.

 

Es kamen danach Angebote mit "Abschlagszahlungen" und Auto behalten.

2 Fahrzeuge gingen an VW zurück, hat von der Zeit ganz schön gedauert, war aber egal weil die Summe ja in den Urteilen je bereits festgestellt wurden.

1 Fahrzeug mit entsprechendem "Schadensausgleich" behalten.

Zahlungen nach Abholung der Fahrzeuge wieder Zeit verstrichen. " Wert des Fahrzeuges" und Zinsberechnung wurde genau berechnet getrennt überwiesen.

Abwicklung absolut korrekt

Zitat:

@Tobsen-Skoda schrieb am 30. Dezember 2021 um 14:55:18 Uhr:

Hallo zusammen,

da einige von euch bereits Erfahrungen mit Gerichtsterminen und gewonnen Prozessen gegen VW haben, hätte ich zwei Fragen an euch:

- hatte jemand von euch bereits den Fall, dass er zum ersten Gerichtstermin nicht die geforderten Fotos des aktuellen Kilometerstands inkl. tagesaktueller Tageszeitung erstellen konnte, weil aufgrund sehr langer Standzeit durch Fahrzeugabmeldung die Batterie leer war und daher kein Kilometerstand mehr im Display angezeigt wurde? Wurde das vom Gericht z.B. anhand einer Fahrzeugabmeldebestätigung akzeptiert oder muss man das Fahrzeug für die Fotos vor Gericht zum Laufen bringen?

- hat jemand von euch nach gewonnem Prozess auch dann das Fahrzeug an VW zurückgeben können, wenn es wegen langer Standzeit durch Fahrzeugabmeldung nicht mehr fahrtauglich war (Batterie leer, Reifen platt)? Wurde das Fahrzeug dann bei euch vor Ort von VW kostenlos abgeholt/abgeschleppt oder lief das ganz anders?

 

Zum Hintergrund: Ich habe meinen VW-Diesel im März 2021 abgemeldet und mein erster Gerichtstermin ist nun im Februar, wo ich nicht sicher, ob der aktuelle Fahrzeugzustand ein Problem ist oder nicht.

Danke schon mal für eure Rückmeldungen!

Die Bilder mit dem aktuellen KM-Stand scheinen sehr sehr wichtig zu. Ich wurde mehrfach vom Anwalt darauf hingewiesen, und mußte auch ein Bild am Tag des Gerichtstermins an Ihn senden. Für den Fall dass ich auf dem Weg zum Gericht einen Unfall oder Panne habe, kann er den KM beweisen/vorlegen.

Bei beiden Gerichtsterminen mußte ich vor Gericht erscheinen, und dass nur um den aktuellen KM zu belegen.

Mach auf jeden Fall aktuelle Bilden incl. Tageszeitung, sonst wird das nichts.

Zitat:

@HansGrub schrieb am 1. Januar 2022 um 20:31:57 Uhr:

Also kurz:

Hatten 3 Schummeldiesel

zuerst Musterfeststellungsklage

dann ausgestiegen und privat geklagt weil die Aussichten schlecht waren.

VW ging auf keine der Forderung ein, musste für alle 3 Fahrzeuge klagen,

ging mit allen Fahrzeugen in die 2. Instanz und vor den Verhandlungsterminen wurden die Berufungsklagen von VW zurückgenommen.

 

Es kamen danach Angebote mit "Abschlagszahlungen" und Auto behalten.

2 Fahrzeuge gingen an VW zurück, hat von der Zeit ganz schön gedauert, war aber egal weil die Summe ja in den Urteilen je bereits festgestellt wurden.

1 Fahrzeug mit entsprechendem "Schadensausgleich" behalten.

Zahlungen nach Abholung der Fahrzeuge wieder Zeit verstrichen. " Wert des Fahrzeuges" und Zinsberechnung wurde genau berechnet getrennt überwiesen.

Abwicklung absolut korrekt

Wie hoch war denn bei Dir der Schadensausgleich prozentual zum Kaufpreis bei welcher Fahrleistung des Autos?

Zitat:

@HansGrub schrieb am 1. Januar 2022 um 20:31:57 Uhr:

Also kurz:

Hatten 3 Schummeldiesel

zuerst Musterfeststellungsklage

dann ausgestiegen und privat geklagt weil die Aussichten schlecht waren.

VW ging auf keine der Forderung ein, musste für alle 3 Fahrzeuge klagen,

ging mit allen Fahrzeugen in die 2. Instanz und vor den Verhandlungsterminen wurden die Berufungsklagen von VW zurückgenommen.

 

Es kamen danach Angebote mit "Abschlagszahlungen" und Auto behalten.

2 Fahrzeuge gingen an VW zurück, hat von der Zeit ganz schön gedauert, war aber egal weil die Summe ja in den Urteilen je bereits festgestellt wurden.

1 Fahrzeug mit entsprechendem "Schadensausgleich" behalten.

Zahlungen nach Abholung der Fahrzeuge wieder Zeit verstrichen. " Wert des Fahrzeuges" und Zinsberechnung wurde genau berechnet getrennt überwiesen.

Abwicklung absolut korrekt

Danke, das klingt für mich absolut interessant!

Wie hoch war der Schadensausgleich? Bei welchen Streitwert?

DAs hängt vom Kaufpreis und den gefahrenen km ab dazu kommt noch die im Urteil zeitlich festgelegt Verzinsung.

Hab die Formel nicht mehr im Kopf, müsst ihr Googlen.

Beim dritten Fahrzeug war die im 2. Versuch von VW angebotene Summe von VW für uns dann annehmbar, da die Differenz zur möglichen Forderung an VW, für meine Tochter ein Fahrzeug wurde, welches für sie günstig wurde mit dem Wissen, wo der gebrauchte mit wenig echten km herkam.

Die Entscheidung der Summe, ob annehmbar oder nicht, muß jeder für sich alleine treffen.

Für mich hart es gepasst

Zitat:

@HansGrub schrieb am 2. Januar 2022 um 20:23:38 Uhr:

DAs hängt vom Kaufpreis und den gefahrenen km ab dazu kommt noch die im Urteil zeitlich festgelegt Verzinsung.

Hab die Formel nicht mehr im Kopf, müsst ihr Googlen.

Beim dritten Fahrzeug war die im 2. Versuch von VW angebotene Summe von VW für uns dann annehmbar, da die Differenz zur möglichen Forderung an VW, für meine Tochter ein Fahrzeug wurde, welches für sie günstig wurde mit dem Wissen, wo der gebrauchte mit wenig echten km herkam.

Die Entscheidung der Summe, ob annehmbar oder nicht, muß jeder für sich alleine treffen.

Für mich hart es gepasst

Warum googeln? Da gibts keine allgemeingültige Formel für die Schadenersatzzahlung. Das ist nicht wie bei der Rückabwicklung mit Nutzungsentschädigung.

Wie hoch war denn bei Dir der Streitwert (Fahrzeugpreis), wie alt das Fahrzeug und welcher Kilometerstand?

Was hast Du am Ende bekommen?

Oder möchtest Du diese Details nicht veröffentlichen? Dann sag das bitte direkt…

Moin Leute, habe vor zwei Wochen meinen Audi auch nach erfolgreicher Klage abgegeben. Da Audi sich erst 3 Monate später gemeldet hat, kamen auch nochmal 2000 km zusätzlich drauf. Jetzt besteht Audi auf Schadenersatz, was jedoch im Urteil nicht erwähnt wurde, dass zusätzlich noch Kosten anfallen würden, wenn mehr gefahren wird. Dies hatte mir auch mein Anwalt damals mitgeteilt, dass es nicht rechtens wäre.

Jetzt meint aber mein Anwalt, entweder ich soll zahlen oder warten bis Audi Klagt. Dafür bräuchte der Anwalt aber nochmal eine Deckungszusage von meiner Rechtsschutzversicherung, um hier tätig werden zu können.

Jemand vielleicht ähnliches Problem gehabt?

Also ich hatte 3 Schummeldiesel, 2 VW und 1 Seat.

Der Seat und ein VW gingen nach der Klage gegen VW an VW zurück.

Keine Forderung für die nach dem Urteil noch gefahrenen km.

War ja nicht mein Problem dass VW bei mir ebenfalls Monate gebraucht hat, hätte ja nach dem Urteil sofort abholen können.

Lass die mal ruhig klagen

Moin, ich habe am 18.2.22 meinen Prozess. Worauf muss ich mich einstellen bzw was soll ich da? Seid ihr irgendwas gefragt worden? Muss ich anwesend sein, damit der Prozess vonstatten geht?

Besten Dank im voraus :)

Mfg

Sven

@Blairson83, was hast du denn für einen Motor und wann hast du deinen Anwalt beauftragt? Antworten auf deine Fragen kann ich dir leider keine geben, sie interessieren mich aber auch.

Moin rfkd, eine 2l Maschine. Golf 7 gtd bj 2015.

Das war vor ca. einem halben Jahr.

Danke für die schnelle Antwort, also auch ein EA288. Bin gespannt, was bei dir herauskommt, ich hoffe, du gibst Bescheid.

Zitat:

@HansGrub schrieb am 7. Januar 2022 um 15:12:23 Uhr:

Also ich hatte 3 Schummeldiesel, 2 VW und 1 Seat.

Der Seat und ein VW gingen nach der Klage gegen VW an VW zurück.

Keine Forderung für die nach dem Urteil noch gefahrenen km.

War ja nicht mein Problem dass VW bei mir ebenfalls Monate gebraucht hat, hätte ja nach dem Urteil sofort abholen können.

Lass die mal ruhig klagen

Moin, ich habe am 18.02.22 meine Gerichtsverhandlung. Können Sie mir vielleicht erzählen, wie der Termin vor Gericht abläuft? Ich weiß gar nicht was ich da soll ??

Zitat:

@Blairson83 schrieb am 7. Februar 2022 um 12:36:13 Uhr:

Zitat:

@HansGrub schrieb am 7. Januar 2022 um 15:12:23 Uhr:

Also ich hatte 3 Schummeldiesel, 2 VW und 1 Seat.

Der Seat und ein VW gingen nach der Klage gegen VW an VW zurück.

Keine Forderung für die nach dem Urteil noch gefahrenen km.

War ja nicht mein Problem dass VW bei mir ebenfalls Monate gebraucht hat, hätte ja nach dem Urteil sofort abholen können.

Lass die mal ruhig klagen

Moin, ich habe am 18.02.22 meine Gerichtsverhandlung. Können Sie mir vielleicht erzählen, wie der Termin vor Gericht abläuft? Ich weiß gar nicht was ich da soll ??

Keine Rechtsberatung, sondern Schilderung der eigenen Erfahrungen:

In der Regel läuft die mündliche Verhandlung so ab, dass beide Seiten Ihre Anträge stellen, beginnend mit der Klägerseite.

Danach erfolgen ggf. Sachverständigen- und/oder Zeugenbefragungen durch den Vorsitzenden.

Ein direktes Urteil im Anschluss an die mündliche Verhandlung ist eher selten. Das Gericht gibt aber manchmal Hinweise zu den Tendenzen.

Sofern das Gericht nicht das persönliche Erscheinen angeordnet hat, musst Du nicht persönlich erscheinen, sondern kannst Dich durch Deinen Anwalt vertreten lassen.

Erscheint eine Partei nicht zur Verhandlung, erfolgt ein Versäumnisurteil.

Zitat:

@Mel-Maniac schrieb am 7. Februar 2022 um 21:20:46 Uhr:

Zitat:

@Blairson83 schrieb am 7. Februar 2022 um 12:36:13 Uhr:

 

Moin, ich habe am 18.02.22 meine Gerichtsverhandlung. Können Sie mir vielleicht erzählen, wie der Termin vor Gericht abläuft? Ich weiß gar nicht was ich da soll ??

Keine Rechtsberatung, sondern Schilderung der eigenen Erfahrungen:

In der Regel läuft die mündliche Verhandlung so ab, dass beide Seiten Ihre Anträge stellen, beginnend mit der Klägerseite.

Danach erfolgen ggf. Sachverständigen- und/oder Zeugenbefragungen durch den Vorsitzenden.

Ein direktes Urteil im Anschluss an die mündliche Verhandlung ist eher selten. Das Gericht gibt aber manchmal Hinweise zu den Tendenzen.

Sofern das Gericht nicht das persönliche Erscheinen angeordnet hat, musst Du nicht persönlich erscheinen, sondern kannst Dich durch Deinen Anwalt vertreten lassen.

Erscheint eine Partei nicht zur Verhandlung, erfolgt ein Versäumnisurteil.

Vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht.

Also muss man selber gar nicht wirklich was erzählen? Wieso, weshalb und warum klage eingereicht hat?

Mfg

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