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Dieselskandal und gewonnene Klage

Seat Alhambra 2 (7N)
Themenstarteram 10. Februar 2021 um 20:17

Hallo,

hat jemand Erfahrung damit wie lange die Abwicklung nach einer gewonnen Klage gegen VW wegen des Dieselskandals dauert?

Unser Urteil war am 28.11.2020 rechtskräftig, seither warten wir bzw. unserer Rechtsanwalt darauf, dass sich VW meldet.

Wir haben annähernd 25 Euro zu erwarten, es sind jetzt aber schon 2 1/2 Monate und wir hören nichts!?

Unser Rechtsanwalt meines im Dezember, dass es noch etwas dauern kann, wegen Logistikproblemen etc. von VW, doch irgendwann müsste ja mal was kommen oder?

Die Klage wird zwar verzinst, aber das Fz ist inzwischen abgemeldet, steht im Weg und ein neues kommt demnächst auch!

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit einer gewonnenen Klage bzw. der Abwicklung gemacht?

MfG

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92 Antworten

Danke für die Infos. Bei Audi scheint es etwas anders zu laufen. Ich hatte nur die Möglichkeit einen Audi Partner in meiner Nähe zu wählen.

Rückgabe inc. Teil 1, 2, Coc, alle Schlüssel Boardbuch alles Zubehör etc. Von einer Aufwandsentschädigung habe ich nichts gehört.

Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass das Auto quasi wie beim Leasingende komplett auf Kratzer Macken etc. abgesucht wird, und dann alles in Abzug gebracht wird. Das scheint aber ja nicht so zu sein.

Dann hätte ich mir die Reparatur der Felge ja sparen können.

Aktuell warte ich noch immer auf einen Termin beim Autohaus, da der von Audi angegebene Ansprechpartner nicht zuständig ist.

Audi @ its best.

Hallo,

 

ich habe einen VW Touran mit 97 000km bj. 2015. Kaufpreis vor 3 Jahren: 16300€ von einem Händler und einem Vorbesitzer. Wie wahrscheinlich ist eine komplette Rücknahme von VW ?

Habt ihr alle den vollen Kaufpreis erstattet bekommen ? auf was kann ich mich da einstellen?

Danke,

Klaus

du musst dir erst mal überlegen wann der Dieselskandal bekannt wurde / und wann du gekauft hast

Wenn du dann überhaupt noch klagen könntest und auch gewinnen solltest, wäre theoretisch die Rücknahme vermutlich kein Problem

den vollen Kaufpreis gibt es nicht,

die gefahrenen Km würden angerechnet.

Da gibt es die Formel dafür.

Aber Baujahr 2015 gekauft 2018 ????????????????????????????????????????????????

Hallo, hat irgendein Audi Fahrer die Rückgabe seines Autos an Audi bereits abschließen können ? Ich habe seit Juli ein rechtskräftiges Urteil, aber warte immer noch.Was ich von der Logik her nicht nachvollziehen kann, denn die Zinsen laufen ja weiter (bei fast 50k€ nicht ganz unerheblich), und derzeit ist die Nachfage nach Gebrauchtwagen ja sehr gut, so daß Audi die zurückgenommenen Fahrzeuge ja umgehend wieder veräußern könnte.....

Hallo zusammen,

mein Urteil wurde am 4. September rechtskräftig und heute hat sich jemand von der VW AG wegen der Rückabwicklung telefonisch bei mir gemeldet. Am 15.11. soll mein Golf abgeholt werden . Das klingt ja erstmal alles sehr positiv, allerdings war ich überrascht, als mir der Sachbearbeiter mitteilte, dass der ausgeurteilte Betrag erst nach der Abholung überwiesen werden soll?! Er erklärte, dass mein Anwalt offensichtlich einen formellen Fehler gemacht hätte! Kennt das jemand von euch? Oder wurde bei euch erst das Geld überwiesen? Bin mir jetzt nicht sicher,ob ich das Auto rausgeben soll. Dann laufe ich evt. Gefahr, anschließend meinem Geld hinterher rennen zu müssen.

Für eure Antworzen vorab besten Dank!

Also ich habe 2 zurückgegeben.

Geld kam erst nach Abholung in unterschiedlicher Zeitfolge.

Auto und Zinsberechnung separat.

und das 2 x

OK, also scheint das öfter so zu sein. Dann bin ich etwas beruhigter. Danke für deine Antwort!

Aktuell kann ich, basierend aus meinem Rechtsstreit mit VW, folgende (unverbindliche, aber dafür wahre ;-) Aussagen treffen:

 

1) Als Laufleistungs-Bezugswert zur Berechnung des Nutzungsvorteil gibt es nur noch die 250.000km; alle anderen km-Bezugswerte werden von den Gerichten nicht mehr anerkannt

2) Die 10-jährige Verjährungfrist gem. §852 BGB wird von den meisten Gerichten anerkannt, d.h. für VW wird hier erst in 2025 so richtig Ruhe einkehren

3) Ich hatte bereits zum 6.11.2017 über Myrights/financialright GmbH beim LG in Braunschweig Klage erhoben (ich habe keine Rechtschutzversicherung). In meinem Fall hat das Gericht daraus eine Verjährungshemmung gemäß §204 | Nr. 1 BGB festgestellt und deshalb mußte bei mir über die 10-jährige Verjährungfrist gem. §852 BGB nicht mehr entschieden werden.

4) Was mir neu war und worauf mich mein Rechtsanwalt auch nicht hingewiesen hatte, ist die Aufteilung der Verfahrenskosten, die im Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens verteilt werden; d.h. der Streitwert wird mit dem gerichtlich zugestandenen Entschädigungswert verrechnet. Da steht dann im Urteil der etwas befremdende Satz: Im übrigen wurde die Klage abgewiesen.

In meinem Fall war der Streitwert 16644 EUR und der Schadensersatzbetrag betrug 10509EUR. Deshalb habe ich 40% der Prozesskosten zu tragen, was sich bei mir auf 2275EUR summiert und den Entschädigungswert auf unter 8000EUR reduziert.

5) Es gibt Prozesskostenrechner, wie z.B. https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner, wo man sich die Prozesskosten mal veranschaulichen kann ;-)

 

Mein Fazit:

VW wird wohl noch viele Prozesse verlieren bis dann 2025 endgültig Schluss sein wird.

Die Anwaltskanzleien verdienen sich bis dahin eine "goldene Nase", das die Klageschriften fast 100% copy und paste sind.

Ohne Rechtsschutzversicherung kann man schon klagen, dann aber nur den gerichtlich anerkannten Schadensersatzbetrag einklagen. Hier dem Anwalt auf die Finger schauen.

Hallo, wollte mich hier kurz informieren. Mein Audi A4 B9 2.0 190ps ist wohl ebenfalls betroffen.

Der Fall ist bei einem Anwalt, der von diesem Dieselskandal wohl bestens Bescheid weis (Verbraucherhilfe24). Aktuell wurde bei mir die Deckungszusage bei der Rechtschutz angefragt, dann gehts weiter.

Hat jemand weitere Erfahrungen gemacht? Jemand, der vielleicht das Auto auch behalten hat und nur auf Schadensersatz geklagt hat?

Wie verlief das ganze, musstet ihr persönlich vor Gericht gehen und wie viel habt ihr als Schadenersatz bekommen bei welchen Autowert?

Danke.

Zitat:

@Biggi018 schrieb am 8. November 2021 um 19:38:35 Uhr:

Hallo zusammen,

mein Urteil wurde am 4. September rechtskräftig und heute hat sich jemand von der VW AG wegen der Rückabwicklung telefonisch bei mir gemeldet. Am 15.11. soll mein Golf abgeholt werden . Das klingt ja erstmal alles sehr positiv, allerdings war ich überrascht, als mir der Sachbearbeiter mitteilte, dass der ausgeurteilte Betrag erst nach der Abholung überwiesen werden soll?! Er erklärte, dass mein Anwalt offensichtlich einen formellen Fehler gemacht hätte! Kennt das jemand von euch? Oder wurde bei euch erst das Geld überwiesen? Bin mir jetzt nicht sicher,ob ich das Auto rausgeben soll. Dann laufe ich evt. Gefahr, anschließend meinem Geld hinterher rennen zu müssen.

Für eure Antworzen vorab besten Dank!

Keine Bange, das Geld kommt erst nach Abholung/Abgabe. Die 5% Zinsen über Basiszins ab ....... sind leider nur 4,12%, da der Basiszins bei -0,88% liegt.

Vielen Dank für deine Antwort. Es hat alles reibungslos geklappt. Das Geld wurde ca. 3 Wochen nach der Abholung überwiesen! Ich drücke euch allen die Daumen, dass auch eure Abwicklungen ohne Probleme ablaufen.. Allen ein gesegnetes Weihnachtsfest umd bleibt gesund :-)

Grüße Birgit

Hallo zusammen,

da einige von euch bereits Erfahrungen mit Gerichtsterminen und gewonnen Prozessen gegen VW haben, hätte ich zwei Fragen an euch:

- hatte jemand von euch bereits den Fall, dass er zum ersten Gerichtstermin nicht die geforderten Fotos des aktuellen Kilometerstands inkl. tagesaktueller Tageszeitung erstellen konnte, weil aufgrund sehr langer Standzeit durch Fahrzeugabmeldung die Batterie leer war und daher kein Kilometerstand mehr im Display angezeigt wurde? Wurde das vom Gericht z.B. anhand einer Fahrzeugabmeldebestätigung akzeptiert oder muss man das Fahrzeug für die Fotos vor Gericht zum Laufen bringen?

- hat jemand von euch nach gewonnem Prozess auch dann das Fahrzeug an VW zurückgeben können, wenn es wegen langer Standzeit durch Fahrzeugabmeldung nicht mehr fahrtauglich war (Batterie leer, Reifen platt)? Wurde das Fahrzeug dann bei euch vor Ort von VW kostenlos abgeholt/abgeschleppt oder lief das ganz anders?

 

Zum Hintergrund: Ich habe meinen VW-Diesel im März 2021 abgemeldet und mein erster Gerichtstermin ist nun im Februar, wo ich nicht sicher, ob der aktuelle Fahrzeugzustand ein Problem ist oder nicht.

Danke schon mal für eure Rückmeldungen!

Ich finde es allgemein mager mit Informationen. Im ganzen Internet steht dazu fast gar nichts.

Ich habe den Verdacht dass man nach Einigung eine Verschwiegenheitsklausel hat.

Gibt es hier jemanden, der auf Rückgabe geklagt hat, und dann ein Angebot bekommen hat, dass man das Fahrzeug behält und einen Schadensersatz bekommt? Das soll laut meinem Anwalt zu 99% immer eintreffen. Ich wäre an so ein Vergleichsangebot schon ein wenig interessiert. Wenn es angemessen hoch ist, könnte man sich das überlegen.

Du musst mal nach "Vw Dieselskandal Vergleich" suchen bei Google.

Da kannst du so einen Muster Vergleich lesen.

Zitat:

@Tobsen-Skoda schrieb am 30. Dezember 2021 um 14:55:18 Uhr:

 

Meiner steht seit einem Jahr im Garten. Ich warte seit 3 Jahren auf ein LG Termin.

Lasse ihn alle paar Monate mal laufen...

 

Ist der Konzern doch selber schuld, wenn er die Verfahren so verschleppt finde ich....

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