Dieselgate Cayenne

Porsche Cayenne 2 (92A)

Rechtzeitig zum Modellwechsel, doch noch schnell der Sargnagel für den 6-Zylinder Diesel. Vielleicht fällt er beim E3 Cayenne ja schon ganz weg, wie beim Panamera.

http://www.spiegel.de/.../...-abgaswerten-bei-tuev-test-a-1151396.html

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Hallo,

ich hatte meinen 2 Jahre alten Cayenne schon vor 4 Monaten abgemeldet und mir einen neuen Jaguar XE 3,0 ltr Benziner gekauft. Der Cayenne steht nun schon seit 4 Monaten beim Händler und es kommen dafür nur unverschämte Angebote von Exporthändlern rein. Porsche hat uns alle "verarscht"! Wir haben einen Luxuswagen für sehr viel Geld gekauft und eine Mogelpackung bekommen. Der Cayenne verbraucht nicht nur ca. 12% mehr Diesel, AdBlue Verbrauch ist anstatt 20 ltr auf 30.000 km tatsächlich mindestens 60 ltr auf 30.000 km. Nun kommt noch der Betrug mit dem Abgaswerten hinzu! Was stimmt überhaupt an dem Wagen? Ist dass mittlerweile Standard auch bei Porsche? Den Käufer belügen und täuschen? Porsche erdreistet sich noch, den TÜV Nord als Lügner hinzustellen! Wenn der TÜV diese Abweichungen feststellt, dann sind diese auch da. Aber was will man von einem Herrn Müller schon erwarten?
Ich habe jetzt das Porsche Zentrum in Düsseldorf aufgefordert, meinen Kaufvertrag zu wandeln und das Fahrzeug wegen arglistiger Täuschung zurück zu nehmen. ich bin schon auf die Reaktion gespannt.
Hier ist doch von Seiten der Automobilindustrie die größte Betrugsaktion in Deutschland gegen Käufer von KFZ im Gange. Und der Gesetzgeber und die Judikative schauen zu und machen so, als wenn das alles egal ist.
Wer schützt eigentlich in Deutschland die Käufer?
Der Staat nicht. Er schützt die Automobilindustrie!
Vielleicht findet sich ja eine spezialisierte Anwaltskanzlei, die Cayenne Käufer gegen Porsche vertritt. Ich auf jeden Fall bin von Porsche sehr tief enttäuscht und habe die Marke gewechselt.

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Nein kannst du nicht. Du hast allerdings nach Ablauf des verbindlichen Liefertermins Anspruch auf Ersatzmobilität und das PZ wird dich in aller Regel auch mobil halten. Dementsprechend kannst du auch nicht klagen und Schadensersatz anmelden. Weil dir keiner entstanden ist.

Alles klar. So in die Richtung dachte ich mir das schon. Dann ist nur die Frage was mit den Fahrzeugen nach dem Softwareupdate ist was ja theoretisch nichts bringt. Ich denke nur an die AGR Problematik bei den Vierzylindern.

Zitat:

@Zsigmondy schrieb am 27. Juli 2017 um 19:51:09 Uhr:



Das muss man wahrscheinlich so sehen. Man schaltet ja die Abgasreinigung nicht ohne Grund heimlich ab. Sie erhöht z.B. den Verbrauch und vermindert die Leistung. Wenn sich das Abgas einfach durch Software reinigen ließe, ohne irgendwelche sonstigen Nachteile, hätte man ja gar nicht erst schummeln müssen.

Moin,

das sehe ich genauso! Wir fahren zwar einen Cayenne V8-TDI noch mit EUR5-Norm (EZ:02/2015), aber wer weiß, vielleicht ist der auch morgen dran. Wir fahren die Kiste so lange, wie es möglich ist. Danach würden wir eventuell auf einen "umweltfreundlichen" großvolumigen Benziner umsatteln. Bei der Wahl des Fahrzeugherstellers bin ich mir nicht mehr sicher. Auf jeden Fall werde ich die Kaufintervalle bei unseren Fahrzeugen deutlich erhöhen. Möchte doch ein wenig beim rasanten Niedergang unseres Landes durch die wegfallende Mehrwertsteuereinnahme meiner Käufe unterstützen 🙁 Es gibt hier bei MT auch einige, die sich über ihre tollen Prius-Kisten freuen und der deutschen Automobilindustrie den wirtschaftlichen Tod wünschen. Mich würde wirklich interessieren, mit welchem Arbeitsplatz diese Menschen ihren Lebensunterhalt verdienen. Sie sind anscheinend überhaupt nicht in der Lage, hier vorhandene Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zu erkennen. Mir tun einfach die Menschen leid, die sich einen Diesel von ihrem Ersparten gekauft haben und so von den Herstellern beschissen werden und anschließend von der Politik noch eins drauf bekommen. Mir persönlich würde ein Totalverlust unseres Cayenne zwar nicht zusetzen, aber trotzdem bin ich mittlerweile wirklich wütend 😠 Ein Elektroauto kommt mir trotzdem nicht auf den Hof.

Grüße
Ex-Polofahrer

Wetten dass porsche schon ein Update fertig hat. Was soll den schon passieren: Das wird bei Lieferung aufgespielt und der Wagen kann angemeldet werden. So,what.

Anscheinend läuft ja auch ein Verfahren in den USA gegen Mercedes und BMW. Ist nur eine frage bis es alle trifft. Physik ist Physik und Diesel ist ein Diesel.

Was soll man machen? Nix.
Diesel weiter kaufen und in ein paar Jahren ist es Schnee von gestern. Wiederverkauf dann kein Problem/Thema mehr.

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Zitat:

@LBJ5000 schrieb am 27. Juli 2017 um 21:04:29 Uhr:


Alles klar. So in die Richtung dachte ich mir das schon. Dann ist nur die Frage was mit den Fahrzeugen nach dem Softwareupdate ist was ja theoretisch nichts bringt. Ich denke nur an die AGR Problematik bei den Vierzylindern.

Du kannst selbstverständlich verlangen den Verkauf rückabzuwickeln. Dazu muss nichtmal das Zulassungsverbot in Kraft sein. Das kann pardonr auch, wenn sein Anwalt verwertbare Beweis hat. Das Auto hat einen Mangel und man hat dich arglistig getäuscht. Du musst weder einer Softwareumstellung noch irgendwelchen Nachbesserungen zustimmen. Mit Leuten die Dich betrügen wollten, muss man keine Geschäfte mehr machen.

Du sprichst,als würdest du in die Zukunft blicken können.

Es gilt die Unschuldsvermutung in unseren Ländern. Also erst abwarten was ein einzelner erklagen kann.

Zitat:

@Zsigmondy schrieb am 27. Juli 2017 um 21:12:25 Uhr:



Zitat:

@LBJ5000 schrieb am 27. Juli 2017 um 21:04:29 Uhr:


Alles klar. So in die Richtung dachte ich mir das schon. Dann ist nur die Frage was mit den Fahrzeugen nach dem Softwareupdate ist was ja theoretisch nichts bringt. Ich denke nur an die AGR Problematik bei den Vierzylindern.

Du kannst selbstverständlich verlangen den Verkauf rückabzuwickeln. Dazu muss nichtmal das Zulassungsverbot in Kraft sein. Das kann pardonr auch, wenn sein Anwalt verwertbare Beweis hat. Das hat Auto hat einen Mangel und man hat dich arglistig getäuscht. Du musst weder einer Softwareumstellung noch irgendwelchen Nachbesserungen zustimmen. Mit Leuten die Dich betrügen wollten, muss man keine Geschäfte mehr machen.

Der Wagen hat einen Mangel. Dieser wird nachgebessert. Prinzipiell hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung, allerdings ist das in diesem Fall nicht verhältnismäßig, dementsprechend hat der Hersteller das Recht auf Nachbesserung.

Zitat:

@dyonisos911 schrieb am 27. Juli 2017 um 21:20:37 Uhr:



Zitat:

@Zsigmondy schrieb am 27. Juli 2017 um 21:12:25 Uhr:


Du kannst selbstverständlich verlangen den Verkauf rückabzuwickeln. Dazu muss nichtmal das Zulassungsverbot in Kraft sein. Das kann pardonr auch, wenn sein Anwalt verwertbare Beweis hat. Das hat Auto hat einen Mangel und man hat dich arglistig getäuscht. Du musst weder einer Softwareumstellung noch irgendwelchen Nachbesserungen zustimmen. Mit Leuten die Dich betrügen wollten, muss man keine Geschäfte mehr machen.

Der Wagen hat einen Mangel. Dieser wird nachgebessert. Prinzipiell hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung, allerdings ist das in diesem Fall nicht verhältnismäßig, dementsprechend hat der Hersteller das Recht auf Nachbesserung.

Leider nein. Ein Betrüger hat sein Recht auf Nachbesserung verwirkt.

Zitat:

@Zsigmondy schrieb am 27. Juli 2017 um 21:22:55 Uhr:



Leider nein. Ein Betrüger hat sein Recht auf Nachbesserung verwirkt.

Moin,

immerhin besteht ja noch die klitzekleine Hoffnung seitens Porsche, dass es sich bei diesem vermeintlichen Betrug quasi um ein "unbeflecktes Softwareupdate" handelt. Vor langer Zeit gab es da doch auch einmal eine unerklärliche Schwangerschaft ... .

Grüße
Ex-Polofahrer

Zsigmondy:
Find es mutig mit solchen Wörter um sich zu werfen: gibt es eine Verurteilung durch ein Gericht?

Zitat:

@johro schrieb am 27. Juli 2017 um 21:27:08 Uhr:


Zsigmondy:
Find es mutig mit solchen Wörter um sich zu werfen: gibt es eine Verurteilung durch ein Gericht?

Das ist das Problem mit dem pardonr's Anwalt noch kämpft. Er braucht gerichtsverwertbare Beweise. Wenn er die hat, ist die Sache klipp und klar. Anfechtung der Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung. Porsche hat dann keinerlei Rechte mehr auf Nachbesserung. Man kann nicht einfachen sagen...

"hmm, ja stimmt, wir wollten Dich bescheißen. Blöd dass Du uns drauf gekommen bist, jetzt müssen wir's wegen Dir auch noch in Ordnung bringen, aber nicht dass Du uns beim nächsten mal wieder draufkommst"

Zitat:

@Ex-Polofahrer schrieb am 27. Juli 2017 um 21:26:12 Uhr:



Zitat:

@Zsigmondy schrieb am 27. Juli 2017 um 21:22:55 Uhr:



Leider nein. Ein Betrüger hat sein Recht auf Nachbesserung verwirkt.

Moin,

immerhin besteht ja noch die klitzekleine Hoffnung seitens Porsche, dass es sich bei diesem vermeintlichen Betrug quasi um ein "unbeflecktes Softwareupdate" handelt. Vor langer Zeit gab es da doch auch einmal eine unerklärliche Schwangerschaft ... .

Grüße
Ex-Polofahrer

Nach dem ganzen Theater, glaubt keiner mehr so recht an die unbefleckte Empfängnis. Nichtmal mehr Ex-Polofahrer. 🙂

Na dann sollte man auf das Urteil abwarten.

Was war der Grund der eingeklagt wird. Wertminderung oder? Tja man wird sehen, was da rauskommt.

Habe explizit gegen Porsche noch kein Urteil gesehen. Allgemein werden wohl wenige den Weg gehen. Und die kann man immer noch "freikaufen", dann gibts nen Deal mit Verschwiegenheitsverpflichtung und Ruhe ist.

Zitat:

@johro schrieb am 27. Juli 2017 um 21:35:30 Uhr:


Na dann sollte man auf das Urteil abwarten.

Was war der Grund der eingeklagt wird. Wertminderung oder? Tja man wird sehen, was da rauskommt.

Pardonr aus dem Thread ging's um die Rückabwicklung. Wie auch den meisten VW-Klägern. Wenn's Dich interessiert, hier ist so ein beispielhaftes Urteil zu einem VW-Kauf mit Rückabwicklung. Zumindest die VW Manipulation wird häufig als Täuschung gewertet. Ob das bei Porsche auch so ist, wird sich noch rausstellen. Hoffen wir, dass pardonr nicht völlig eingeschnappt ist und uns auf dem Laufenden hält. 🙂

https://www.auto-rueckabwicklung.de/.../LG-Arnsberg-VWPassat.pdf

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