Dieselfahrverbote neue Runde
Neue Runde neues "Glück"!
Die Welt Gesundheits Organisation (WHO) hat empfohlen die NOx Werte erneut von jetzt 40 auf nur noch10(!) zu senken. Die EU berät bereits, 2022 daraus ein Gesetz zu machen. Die DUH bereitet schon Klagen gegen die Regierung vor! Wird wohl bei Grüner Regierungsbeteiligung gar nicht nötig zu klagen......
Käme dieser Grenzwert, gäbe es kaum noch eine Stadt, welche nicht ohne umfassende Fahrverbote (auch für Benziner!) auskäme.
Auf diese Weise wird Verbrennern durch die Hintertür noch schneller der Garaus gemacht!!
Daher halten die Grünen auch wohl nicht zwingend am Tempolimit fest. Fahren bald nur noch Elektrische, wird sowieso nur noch geschlichen. Ein Schelm der Böses denkt.....
149 Antworten
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Oktober 2021 um 16:23:43 Uhr:
Ach weißt du, es mag sein, dass das überheblich rüberkommt. Es ist aber nicht so bveabsichtigt. Ich habe nur langsam die Nase voll davon, dass Nichtjuristen den Juristen das Recht erklären wollen oder zumindest meinen, anhand eines einzelnen Leitsatzes irgend einer Entscheidung andere auf die von ihnen als richtig empfundene Bahn gängeln zu wollen.
Was ist das für ein Diskussionsstil, in dem man seinen Gesprächspartnern ohne Anhaltspunkt erst einmal unterstellt, keine Ahnung bzw. entsprechende Profession zu haben?
Ich denke überheblich trifft es ganz gut. Und nicht nur in der Form, dass es so rüberkommt.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Oktober 2021 um 16:23:43 Uhr:
Mir geht es in erster Linie darum, dieses unreflektierte "Alle Autos verbieten"-Gehabe zu relativieren. Das ist die Attitüde der jungen, vitalen Mittzwanziger, die diese Ansicht spätestens dann wieder aufgeben, wenn sie nicht mehr ganz so leicht aufs Rad steigen und ihnen das Wetter erstmalig wirklich zu schaffen macht. Bis dahin haben sie aber viel Unheil angerichtet.
Unsere Bevölkerung ist überaltert. Der junge vitale Mittzwanziger ist mit Sicherheit nicht die Gefahr für unseren Rechtstaat, wenn er hier und da vielleicht vereinzelt mal etwas überzogene Forderungen stellt.
Bis der an den Hebeln der Macht angekommen ist um wirklich was zu entscheiden, ist er nicht mehr Mitte zwanzig.
@ixtra:
Du glaubst ja gar nicht, wie oft mir unterstellt wird, ich hätte keine Ahnung, ich hätte noch nie eine Uni von innen gesehen (dort sitze ich gerade...) und so weiter. Auch hier in dieser Diskussion. Mir stinkt es auch, dass hier beim Überfliegen gerne nur ein einzelnes Reizwort gelesen wird und dann entsprechend gepostet, ohne den Beitrag ganz gelesen und verstanden zu haben.
Und die Mittzwanziger sind nicht dann gefährlich, wenn sie an die Macht kommen, wie du schreibst, sondern dann, wenn sie per Twitter und Facebook die Politik vor sich hertreiben. Denn die Politik neigt zu aktionistischen Entscheidungen - der Vierjahreszeiträume wegen.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Oktober 2021 um 16:33:42 Uhr:
Du glaubst ja gar nicht, wie oft mir unterstellt wird, ich hätte keine Ahnung, ich hätte noch nie eine Uni von innen gesehen (dort sitze ich gerade...) und so weiter.
Und ich habe die schon ein Weilchen hinter mir. 😉
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Oktober 2021 um 16:33:42 Uhr:
Und die Mittzwanziger sind nicht dann gefährlich, wenn sie an die Macht kommen, wie du schreibst, sondern dann, wenn sie per Twitter und Facebook die Politik vor sich hertreiben. Denn die Politik neigt zu aktionistischen Entscheidungen - der Vierjahreszeiträume wegen.
Wir leben offenbar in verschiedenen Ländern. Das die bisherigen Regierungsparteien von Mittzwanzigern auf sozialen Medien vor sich her getrieben worden wären, ist mir entgangen.
Mein Eindruck ist vielmehr, dass die großen Volksparteien die schwindende Zustimmung der jungen Generation lange auf Grund des Rückhaltes des überalterten Stammwähler schlicht in Kauf genommen haben.
Und mit großem Umweltaktionismus ist mir keine der letzten Regierungen aufgefallen. Im Wesentlichen kam der Druck aus Brüssel.
Zitat:
@ixtra schrieb am 6. Oktober 2021 um 16:37:26 Uhr:
Und ich habe die schon ein Weilchen hinter mir. 😉
Oh, ich auch. Ich bin nur dorthin zurückgekehrt. 😉 Nach allzu viel Praxis wollte ich mal wieder etwas mehr mit Forschung und Lehre zu tun haben.
Zitat:
@ixtra schrieb am 6. Oktober 2021 um 16:37:26 Uhr:
Wir leben offenbar in verschiedenen Ländern. Das die bisherigen Regierungsparteien von Mittzwanzigern auf sozialen Medien vor sich her getrieben worden wären, ist mir entgangen.
Mein Eindruck ist vielmehr, dass die großen Volksparteien die schwindende Zustimmung der jungen Generation lange auf Grund des Rückhaltes des überalterten Stammwähler schlicht in Kauf genommen haben.
Nun, ich sehe es eher so:
Es gibt zwei Gruppierungen, die derzeit von der Politik besonders gehätschelt werden: Die wohlhabenden Renter und Pensionäre einerseits (weil sie nun einmal eine recht große Zahl zuverlässiger Wähler stellen) und die ganz junge Generation (weil sie die - berechenbaren - Wähler der Zukunft sind; warum wohl sprechen sich etwa die Grünen für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 aus?).
Gerade was Klimaschutz angeht, lässt sich die Politik von diesen Jungen vor sich hertreiben. Man mag das als gut ansehen, "denn dann tut sich endlich etwas". Oder man kann das, was sich da tut, auch für übertriebenen Aktionismus und Jungwählerschleimen halten. Oder schlicht für Dummheit, wie den überstürzten Atomausstieg der Frau Merkel unmittelbar nach Fukushima. Es gibt für Deutschland keine mit Fukushima vergleichbare Gefahrenlage. Aber man war der Meinung, der Wähler würde ein Festhalten am ausverhandelten Ausstiegsplan nicht goutieren.
"Druck aus Brüssel" kommt oft genug von nationalen Regierungschefs, die zuhause mit ihren Ideen nicht durchkommen. Dann bringen sie das ganze bei der Kommission ein, und die sorgt auf dem langen Umweg für die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten.
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Der eine sieht es als Dummheit, der andere als zukunftsweisend.
Argumente gibt es für beides und dumm sind nur die, welche andere als Dumme bezeichnen, welche andere Argumente priorisieren.
Es gibt gute Gründe, in so genannten Fachforen Politik und Religion außen vor zu lassen.
Leider schützt auch akademische Bildung in keiner Weise vor Dummheit (daher gibt sie auch irgendwelchen Argumenten nie mehr Gewicht - ausgenommen vielleicht auf dem betreffenden Spezialgebiet).
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Oktober 2021 um 16:43:15 Uhr:
Gerade was Klimaschutz angeht, lässt sich die Politik von diesen Jungen vor sich hertreiben.
Wir sind weit weg davon entfernt, das Pariser Abkommen einzuhalten.
Weder der derzeitige Stand noch die Klimaprogramme der möglichen Regierungsparteien lassen vermuten, dass wir das einhalten können, wozu wir uns in einer staatenübergreifenden Minimal(!)Ziel-Setzung verpflichtet haben.
Aber die Jungen treiben die Politik in diesem Punkt vor sich her? Sah Altmaier in den letzten Jahren bei seinen Positionen zur Windkraft wie ein von Klimaaktivisten Getriebener aus?
Wir nehmen offensichtlich sehr viele Dinge sehr unterschiedlich wahr. Ist ja nicht schlimm, macht aber einen Konsens schwierig.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Oktober 2021 um 16:08:32 Uhr:
Man muss sich davor hüten, einem Urteil, selbst wenn es von einem Bundesgericht stammt, eine über den eigentlichen Tenor und die tragenden Entscheidungsgründe hinausgehende Tragweite zuzumessen.
Die Entscheidungen der Unionsgerichte sind im Regelfall mit Ausnahme des Nichtannahmebeschlusses mit Leitsätzen versehen, um es allen anderen Unionsländern inkl. deren Gerichtsbarkeit zu ermöglichen, Entscheidungen auch dann in ihr nationales Recht einzuarbeiten, wenn sie nicht unmittelbar davon betroffen sind, denn das Unionsrecht gilt unionsweit stets in gleicher Auslegung.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 6. Oktober 2021 um 19:24:19 Uhr:
denn das Unionsrecht gilt unionsweit stets in gleicher Auslegung.
Siehe dazu u. a.
Rechtssache C-393/18 PPU
http://curia.europa.eu/.../document.jsf?...
Zitat:
46 Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (Urteil vom 22. Dezember 2010, Mercredi, C-497/10 PPU, EU:C:2010:829, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 6. Oktober 2021 um 19:24:19 Uhr:
Die Entscheidungen der Unionsgerichte sind im Regelfall mit Ausnahme des Nichtannahmebeschlusses mit Leitsätzen versehen, um es allen anderen Unionsländern inkl. deren Gerichtsbarkeit zu ermöglichen, Entscheidungen auch dann in ihr nationales Recht einzuarbeiten, wenn sie nicht unmittelbar davon betroffen sind, denn das Unionsrecht gilt unionsweit stets in gleicher Auslegung.Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Oktober 2021 um 16:08:32 Uhr:
Man muss sich davor hüten, einem Urteil, selbst wenn es von einem Bundesgericht stammt, eine über den eigentlichen Tenor und die tragenden Entscheidungsgründe hinausgehende Tragweite zuzumessen.
Ja, stimmt. Und? Der Leitsatz selber ist nur, was sein Name nahelegt: Der Leitsatz. Er ermöglicht eine erste Orientierung und schnelles Auffinden für einen bestimmten Fall interessanter Präjudizien. Zum Verständnis der Entscheidung und ihrer zutreffenden Auslegung betr. die Frage, ob sie im Prinzip auf ähnliche Fälle Anwendung finden kann, ist diese anhand ihrer Entscheidungsgründe auszulegen, zu ermitteln, weshalb die Entscheidung in genau diesem Fall genau so und nicht anders ergangen ist.
Doch ich schrieb explizit von Bundesgerichten. Weil nämlich ein anderer Teilnehmer zuvor eine BVerwG-Entscheidung angeführt und hieraus verallgemeinert hat.
Du bringst nun ein Unionsgericht ins Spiel.
Die von dir zitierte Enstcheidung betrifft ein Vorabentscheidungsverfahren, eingereicht vom High Court of Justice (England & Wales), Family Division, und hat im weitesten Sinne das Familien- und Vormundschaftsrecht sowie dessen Auslegung zum Gegenstand, und das einzig für Auslegungsfragen interessante darin ist die von dir zitierte Randnummer 46, die aber nur einen ohnehin geläufigen Grundsatz des Unions(verfahrens-)rechts wiederholt, gewissermaßen als Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen des Gerichts.
So lautet auch die Überschrift über das veröffentlichte Urteil
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 8 Abs. 1 – Zuständigkeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung – Begriff ‚gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes‘ – Erfordernis körperlicher Anwesenheit – Festhalten von Mutter und Kind in einem Drittstaat gegen den Willen der Mutter – Verletzung der Grundrechte von Mutter und Kind“
Quelle: https://curia.europa.eu/.../document.jsf?...
Das eigentliche Urteil - der Tenor - des EuGH lautet dann ja auch wie folgt:
Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 ist dahin auszulegen, dass ein Kind körperlich in einem Mitgliedstaat anwesend gewesen sein muss, damit angenommen werden kann, dass es in diesem Mitgliedstaat seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne dieser Vorschrift hat. Insoweit kommt Umständen wie den im Ausgangsverfahren streitigen – nämlich zum einen dem vom Vater auf die Mutter ausgeübten Zwang mit der Folge, dass die Mutter ihr Kind in einem Drittstaat zur Welt gebracht hat und sich mit diesem seit dessen Geburt dort aufhält, und zum anderen der Verletzung der Grundrechte der Mutter oder des Kindes –, auch wenn sie nachgewiesen sind, keine Bedeutung zu.
Quelle: wie oben, am Ende des Textes
Das Gericht hat also geurteilt darüber, wann ein "gewöhnlicher Aufenthalt" angenommen werden kann, und dass es nicht darauf ankomme, ob jemand seine körperliche Anwesnheit im Unionsgebiet mit oder ohne Zwang aufgegeben hat oder ob Grundrechte verletzt wurden, maßgeblich sei allein eben nur die objektiv festgestellte, faktische körperliche Anwesenheit.
Ich sehe nun nicht direkt, wie uns das in Bezug auf die Frage, ob denn neue Grenzwerte für NOx-Konzentrationen in innerstädtischer Umgebung und damit möglicherweise einhergehende Fahrverbote für Diesel auch neuerer Bauart sinnvoll sind, weiterbringt.
Zitat:
@MvM schrieb am 2. Oktober 2021 um 20:32:29 Uhr:
Ich hätte gerne eins, was ich dann gemütlich und günstig in der Garage laden könnte, anstatt zur Tanke zu fahren, aber es geht wegen dem Stromanschluss nicht. Die Hausverwaltung sagt ja, die Stadtwerke sagen nein.
Zu einer 11 kW-Wallbox können die Stadtwerke gar nicht nein sagen...
Viele Häuser haben nur Wechselstrom, da geht keine 11 kW Box. In dem Fall ist man auf eine Anschlusserweiterung angewiesen, die man beim Versorger beantragen muss.
Zitat:
@Frosch schrieb am 12. Oktober 2021 um 11:01:07 Uhr:
Viele Häuser haben nur Wechselstrom, da geht keine 11 kW Box. In dem Fall ist man auf eine Anschlusserweiterung angewiesen, die man beim Versorger beantragen muss.
In Deutschland? Die Anzahl dürfte verschwindend klein bis nicht vorhanden sein. In diesen Häusern könnte man ja nicht einmal ein elektrisches Kochfeld anschließen...
Tatsächlich sind es noch recht viele. Viele Kochfelder lassen sich auch einphasig anschließen, es muss dann eine Brücke gesetzt werden.