Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

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Zitat:

@TomF31 schrieb am 6. März 2018 um 15:17:08 Uhr:


Und wer keine hohen Schadstoffwerte akzeptieren möchte darf halt nicht an Haupverkehrsstraßen wohnen

Doch, darf er. Während ältere Diesel ggf. fernzubleiben haben. Kannst Du im Originaltext des Verwaltungsgerichtes Stuttgart nachlesen:

Zitat:

Das Verkehrsverbot verstößt insbesondere unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil - wovon auch die Planbehörde ausgeht und was zwischen den Beteiligten deshalb unstreitig ist - der Schutz der Rechtsgüter Leben und Gesundheit der von den Immissionen betroffenen Wohnbevölkerung in der Umweltzone Stuttgart höher zu gewichten ist, als die dagegen abzuwägenden Rechtsgüter (Eigentum und allgemeine Handlungsfreiheit) der von dem Verkehrsverbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer.

(Hervorhebungen von mir.)

Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht jüngst so bestätigt. Aus die Maus.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. März 2018 um 15:24:42 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 6. März 2018 um 15:17:08 Uhr:


Und wer keine hohen Schadstoffwerte akzeptieren möchte darf halt nicht an Haupverkehrsstraßen wohnen

Doch, darf er. Während ältere Diesel ggf. fernzubleiben haben. Kannst Du im Originaltext des Verwaltungsgerichtes Stuttgart nachlesen:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. März 2018 um 15:24:42 Uhr:



Zitat:

Das Verkehrsverbot verstößt insbesondere unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil - wovon auch die Planbehörde ausgeht und was zwischen den Beteiligten deshalb unstreitig ist - der Schutz der Rechtsgüter Leben und Gesundheit der von den Immissionen betroffenen Wohnbevölkerung in der Umweltzone Stuttgart höher zu gewichten ist, als die dagegen abzuwägenden Rechtsgüter (Eigentum und allgemeine Handlungsfreiheit) der von dem Verkehrsverbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer.


(Hervorhebungen von mir.)

Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht jüngst so bestätigt. Aus die Maus.

Aber du schreibst doch die ganze Zeit davon das jeder selbst die Wahl hat ob er sich Schadstoffen aussetzt oder nicht .... 😎

Nur als Randbemerkung: Bei uns gibt es keine Laserdrucker (mehr), die sind durch Tinte ersetzt wurden. Und Akten vernichten die Praktikanten. 😁😁

Tazio - du immer mit deinem Verwaltungsgerichtsurteil.
Das Urteil ist uns allen bekannt - einigen, mich inbegriffen, sogar im Volltext und mit diversen Anmerkungen.
Du suchst immer nur Bestätigung, die du nachplappern kannst.

Antworte auf die dir gestellten Fragen.

Oder willst du jemanden anrufen, der sich auskennt? *

Oder doch lieber wieder das alte Spiel treiben "Roma locuta. Causa finita.".

🙄😉

BTW: Auch Magermilchprodukte sollten dringend einen Grenzwert erhalten. Sie führen zu Parkinson:
http://www.achgut.com/.../...hr_parkinson_durch_fettarme_milchprodukte

Oder so. 😁

--------------------
*Ich nenne dir gerne die einschlägigen Telefonnummern. Bitte PN an mich.

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Da ich die Werte und auch das Urteil fuer einen Witz halte in dem der Autofahrer so richtig verarscht wird, ist mir Wurst was die fuer Schilder aufstellen. 80 Euro Strafe? Klar, kein Problem. Immer noch billiger als ein neues Fahrzeug was den Herren genehm waere. Und bei einem bin ich mir auch sicher, bei Dieselfahrverbot sinkt die Belastung nur unmerklich. Ich weiss, einige macht das jetzt fertig das ich dieses Gesetz nicht respektiere, aber ich muss mir nicht jeden Mist annehmen der irgendwo unsinnig beschlossen wird.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. März 2018 um 15:32:21 Uhr:


Tazio - du immer mit deinem Verwaltungsgerichtsurteil.
Das Urteil ist uns allen bekannt - einigen, mich inbegriffen, sogar im Volltext und mit diversen Anmerkungen.
Du suchst immer nur Bestätigung, die du nachplappern kannst.
Antworte auf die dir gestellten Fragen.

Erstens verbitte ich mir diesen Ton. Wann ich wem antworte, bleibt mir überlassen.

Zweitens ist das Urteil offenbar nicht allen bekannt. Die Abwägung bzgl. der Rechtsgüter, die darin festgestellt wird, blenden einige Teilnehmer dieses Threads jedenfalls hartnäckig aus.

Als hätte es diese Entscheidungen aus Stuttgart und Leipzig gar nicht gegeben, wird hier immer wieder von vorne angeführt, dass die Anwohner vor den Emissionen weichen könnten. Solange das passiert, wird auch immer wieder auf diese Urteile verwiesen werden müssen. Denn in ihnen wird klar benannt, wer ggf. in der Innenstadt nicht zu suchen hat, und das sind nicht die Anwohner, sondern die Dieselfahrer.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. März 2018 um 15:52:24 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. März 2018 um 15:32:21 Uhr:


Du suchst immer nur Bestätigung, die du nachplappern kannst.

Antworte auf die dir gestellten Fragen.


Erstens verbitte ich mir diesen Ton. Wann ich wem antworte, bleibt mir überlassen.

Zweitens liefere ich in Form des Stuttgarter Urteils eine Quelle, die durch das Leipziger Urteil bestätigt worden ist. Die Abwägung bzgl. der Rechtsgüter, die darin festgestellt wird, blenden einige Teilnehmer dieses Threads aber hartnäckig aus.

Als hätte es diese Entscheidungen gar nicht gegeben, wird hier immer wieder von vorne angeführt, dass die Anwohner vor den Emissionen weichen könnten. Solange das passiert, wird auch immer wieder auf diese Urteile verwiesen werden müssen.

Alles nichts als (hilfloses?) Blabla ohne Substanz.

Noch mal:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. März 2018 um 13:16:09 Uhr:


(...) Wer die Grenzwerte für falsch hält, kann den Rechtsweg beschreiten, um sie zu kippen, anstatt bei MT zu lamentieren.

MfG, Tazio1935

Also, bitte. Ich warte.

Zitat:

@mattalf schrieb am 6. März 2018 um 15:44:34 Uhr:


Ich weiss, einige macht das jetzt fertig das ich dieses Gesetz nicht respektiere, aber ich muss mir nicht jeden Mist annehmen der irgendwo unsinnig beschlossen wird.

Es sind auch schon Leute zur MPU geschickt worden, die wegen Falschparkens immer wieder aufgefallen sind und die das Bußgeld als Großverdiener gerne bezahlt haben. Im Übrigen: Soll man aus Deinem Verhalten lernen, dass man Gesetze nach eigenem Belieben gelten lassen kann oder auch nicht?

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. März 2018 um 15:16:18 Uhr:



Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. März 2018 um 15:14:28 Uhr:


...
Möchtest Du diesen Thread jetzt noch um das Thema "Arbeitsstättenverordnung und Gefahrstoffe" erweitern? Unter diese Überschrift fällt nämlich das Thema Drucker und Sekretärin. ...

Wieder verstehe ich dich nicht. Nicht Tom wollte das, sondern du.

Zur Klarstellung: DU warst es, der das Thema Sekretärinnen und Laserdrucker erstmals in diesen Thread gebracht hast. Nicht ich. Hier der

Link zu Deinem entsprechenden Beitrag.

Also schon wieder eine falsche Unterstellung von Dir. "Sodann könntest du in Erwägung ziehen, den üblichen Regeln des zivilisatorischen Anstands zu folgen" - und Dich gleich nochmal für eine falsche Unterstellung entschuldigen.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. März 2018 um 16:01:46 Uhr:



Es sind auch schon Leute zur MPU geschickt worden, die wegen Falschparkens immer wieder aufgefallen sind und die das Bußgeld als Großverdiener gerne bezahlt haben. Im Übrigen: Soll man aus Deinem Verhalten lernen, dass man Gesetze nach eigenem Belieben gelten lassen kann oder auch nicht?

Ja, MPU, gerne doch 😉 Achso, ups MPU zaehlt fuer mich nicht. Nur Strafe. Schade. Wird dich wieder total anmiefen. Ich weiss. Aber, aus meinem Verhalten soll niemand was lernen. Ich weiss das es viele so halten wie ich. Auch schon mit den Umweltzonen. Und wenn es die Fahrverbote fuer Diesel gibt, werden dennoch viel fahren. Einfach weil es nicht anders geht.
Ich hoffe das man sich gegen die Fahrverbote zur wehr setzt und das da noch was nach kommt. Du Tazio kannst das gerne machen wie du willst. Ich mach es wie ich will.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. März 2018 um 16:16:23 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. März 2018 um 15:16:18 Uhr:



Wieder verstehe ich dich nicht. Nicht Tom wollte das, sondern du.

Zur Klarstellung: DU warst es, der das Thema Sekretärinnen und Laserdrucker erstmals in diesen Thread gebracht hast. Nicht ich. Hier der Link zu Deinem entsprechen Beitrag. Also schon wieder eine falsche Unterstellung von Dir. "Sodann könntest du in Erwägung ziehen, den üblichen Regeln des zivilisatorischen Anstands zu folgen" - und Dich gleich nochmal für eine falsche Unterstellung entschuldigen.

Jetzt wirst du ja vollends grotesk. Ich schlage dich für einen Satirepreis vor.

Hier https://www.motor-talk.de/.../...b-2018-in-stuttgart-t5953587.html?... hast du die Differenzierung vorgenommen nach Arbeitsstätten und Außenluft.

Ich darf dich zitieren:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. März 2018 um 13:16:09 Uhr:


(...) Du vergleichst jetzt ebenfalls Äpfel mit Birnen, nämlich die Gefahrstoffverordnung an Arbeitsstätten mit der EU-Richtlinie für Außenluft. Wer sich freiwillig als "Arbeitssklave" verdingt, der weiß vorher normalerweise, dass z. B. Stahlkochen nicht gesund ist und setzt sich für eine festgelegte Zeit dieser höheren Belastung aus. Mein Großvater ist aus eigener Entscheidung Bergmann geworden.
(...)
MfG, Tazio1935

Die Sekretärinnen habe ich dann erst in der Folge dessen erwähnt, nämlich einen Beitrag später. Doch aus denen bastelst du nun vor lauter Hilflosigkeit deine Nebelkerze. 😁

Und auch die Stahlkocher hast du in den Thread eingeführt, nämlich in eben diesem deinem Beitrag.

Also, wer hat Anlass, sich zu entschuldigen? 😉

Erstaunlich überdies, wie viel Energie du aufbringen kannst, um jemanden eines angeblichen Fehlers zu bezichtigen, wie wenig du aber bringst, wenn man dich nach von dir selber in den Raum gestellten Fakten fragt.

Noch mal:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. März 2018 um 13:16:09 Uhr:


... Wer die Grenzwerte für falsch hält, kann den Rechtsweg beschreiten, um sie zu kippen, anstatt bei MT zu lamentieren.

MfG, Tazio1935

Also, Tazio... wer hat denn nun vollmundig nahegelegt, den Rechtsweg gegen Grenzwerte zu beschreiten?

Ich harre immer noch gespannt deiner Ausführungen...

Ihr habt doch einen Hackenschuss, dass ihr euch hier so intensiv zofft. Das wäre mir zu blöd meine Energie dafür zu verschwenden. Lasst es gut sein und jeder denkt sich seinen Teil.
Den Hinweis auf Seite 113, dass ab Seite 10 nichts Wissenswertes mehr kommt, sollte man mal etwas vorziehen ;-)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. März 2018 um 16:40:30 Uhr:


Ihr habt doch einen Hackenschuss, dass ihr euch hier so intensiv zofft. Das wäre mir zu blöd meine Energie dafür zu verschwenden. Lasst es gut sein und jeder denkt sich seinen Teil.
Den Hinweis auf Seite 113, dass ab Seite 10 nichts Wissenswertes mehr kommt, sollte man mal etwas vorziehen ;-)

Ein paar Links waren schon noch dabei die man auch lesen sollte. Das Problem ist das es User gibt die die Augen verschliessen vor Dingen die sie nicht wahr haben wollen. Da wird nicht die Gegenseite angehoert, sondern da wird Stumpf runter gepredigt und ueberlesen was nicht in die Ansicht passt. Dann kommt es halt logischer weise zu solchen Streitereien

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. März 2018 um 16:31:58 Uhr:


... hast du die Differenzierung vorgenommen nach Arbeitsstätten und Außenluft.

Auch das ist nachweislich eine falsche Unterstellung. Das Thema der unterschiedlichen Grenzwerte bei Arbeitsstätten und Außenluft hast ebenfalls DU heute zuerst aufgeworfen, und zwar mit dem Zitat von Prof. Dr. Walter Krämer in

diesem Beitrag von Dir

.

Zitat:

"Wie beliebig diese Grenzwerte sind, zeigt sich schon daran, dass im Freien 40 Mikrogramm Stickoxid erlaubt sind, an vielen Arbeitsplätzen dagegen 950 Mikrogramm, obwohl die Menschen sich dort acht Stunden am Tag aufhalten."

Wenn Du mir jetzt unterstellst, ich hätte den Thread um "Arbeitsstätten und Gefahrstoffe" erweitern wollen, so entspricht dies ebensowenig der Wahrheit wie die Sache mit den Sekretärinnen und den Druckern. Beides kam zuerst von Dir. Du kennst den Inhalt Deiner eigenen Beiträge schon am selben Tag nicht mehr.

Ach Tazio, lenk doch nicht mit Nebelkerzen von Offensichtlichem ab. Denn auch hier zitierst du wieder unvollständig bis falsch. Lies doch noch weiter vorne...

Und ewig grüßt das Murmeltier...

Also, was ist mit deinen Rechtswegen gegen die Grenzwerte der EU?

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