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Fahrverbot / Beharrlichkeit / Vernetzung Behörden
Hallo,
im Zuge dessen, daß ich am Montag in meiner Stadt "gelasert" wurde (innerorts, 12 km/h vorwerfbar)
und bereits einige Monate zuvor in einer anderen Stadt mit 18 km/h zu viel (vorher 15 Jahre gar nicht...) , stellt sich mir nach einigem Googeln
zum Thema "Beharrlichkeit" (die bei mir noch nicht gegeben ist, aber rein theoretisch ja bereits bei noch 1, 2 kleineren Verstößen innerhalb des Jahres durchaus in Frage kommen könnte - es gibt ja nicht nur die "2mal 26 km/h"-Regel)
die Frage:
Hat jede(r) Stadt/Kreis eine Bussgeldstelle bzw. wird dies beim jeweiligen Strassenverkehrsamt verwaltet?
(Ich habe gar nicht so genau auf den jeweiligen Begünstigten meiner Zahlung geachtet...)
Wenn ja: Erfährt Stadt X (Wohnort) von meinem Verstoß in der fremden Stadt Y?
Beide Verstöße sind natürlich ohne Punkte, ich habe jeweils sofort gezahlt.
Beste Antwort im Thema
Bei Verstößen unterhalb der Punkteschwelle wird ja nicht einmal zwingend der Fahrer ermittelt. Meine Knöllchen bekommt die Firma (als Halter des Fahrzeugs) mit dem Anschreiben, entweder den Fahrer zu benennen oder (quasi anonym) das Bußgeld zu überweisen. Von daher können die Ordnungsbehörden lediglich wissen, dass das Auto beharrlich Knöllchen sammelt (6 bis 8 pro Jahr), nicht aber wer...
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13 Antworten
Keine Bange, bei 2 mal im Jahr wird da noch nix passieren
Bei Verstößen unterhalb der Punkteschwelle wird ja nicht einmal zwingend der Fahrer ermittelt. Meine Knöllchen bekommt die Firma (als Halter des Fahrzeugs) mit dem Anschreiben, entweder den Fahrer zu benennen oder (quasi anonym) das Bußgeld zu überweisen. Von daher können die Ordnungsbehörden lediglich wissen, dass das Auto beharrlich Knöllchen sammelt (6 bis 8 pro Jahr), nicht aber wer...
Nein; wer zahlt wird bekannt...aber nicht der "Sünder"! Stimmen Fahrzeughalter und Einzahler überein, heißt das aber auch nix!
Bei Punkte-"Sünden" sieht das dann anders aus....darum geht es hier aber nicht...
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Keine Bange, bei 2 mal im Jahr wird da noch nix passieren
Sorry, meinte wenn kleine Verstöße jetzt NOCH 1, 2, 3mal vorkommen würden...hab's oben korrigiert.
Mir geht's hier ja um "was-wäre-wenn" und dafür wäre für mich schon interessant zu wissen, ob
Verkehrsverstöße in fremden Städten irgendwo (Stadt des "Betroffenen" sinnigerweise?) verwaltungstechnisch zusammengeführt werden. Aufzeichnungen, mit denen aktuelle Verstöße abgeglichen werden, müssen ja existieren, sonst würde der Vorwurf der "Beharrlichkeit" -ausser natürlich bei Punkten- überhaupt nicht anwendbar sein.
Und das ist er ja, laut Internet gar nicht soo selten, auch nicht zwangsläufig "nur" wegen Punktevergehen.
Als Fahrer (beide Male fremde Fahrzeuge) konnte ich eindeutig zugeordnet werden, Sofort-Stop sei dank
Zu einem bekommt man aus der Stadt der Vergehen Miteilung in schriftlicher Form und die Fahrerlaubnis führende Stelle erhält Informationen/Mitteilungen. Quasi wird deine Fahrerlaubnis-Biographie zusammengefügt. Denn, die Fahrerlaubnis ausstellende Behörde kann diese zeitlich begrenzt oder dauerhaft einziehen; mit entsprechenden Verfahren und oder Urteil...
Oder mit Auflagen oder Bedingungen versehen....
Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Keine Bange, bei 2 mal im Jahr wird da noch nix passieren
Sorry, meinte wenn kleine Verstöße jetzt NOCH 1, 2, 3mal vorkommen würden...hab's oben korrigiert.
Mir geht's hier ja um "was-wäre-wenn" und dafür wäre für mich schon interessant zu wissen, ob
Verkehrsverstöße in fremden Städten irgendwo (Stadt des "Betroffenen" sinnigerweise?) verwaltungstechnisch zusammengeführt werden. Aufzeichnungen, mit denen aktuelle Verstöße abgeglichen werden, müssen ja existieren, sonst würde der Vorwurf der "Beharrlichkeit" -ausser natürlich bei Punkten- überhaupt nicht anwendbar sein.
Und das ist er ja, laut Internet gar nicht soo selten, auch nicht zwangsläufig "nur" wegen Punktevergehen.
Als Fahrer (beide Male fremde Fahrzeuge) konnte ich eindeutig zugeordnet werden, Sofort-Stop sei dank
Mein Rekord lag bei 6 solcher "kleineren Verstöße" in einem Jahr.Ich habe immer brav bezahlt und gekommen ist deshalb nix.Von "Beharrlichkeit" wird nur dann ausgegangen wenn die Verstösse im Punkte bereich liegen d.h. wenn man mehrmals innerhalb eines Jahres z.B mit 23,25 ,24+ etc. geblitzt wird kann ein Fahrverbot verhängt werden auch wenn die 26 Kmh Grenze nicht erreicht wurde. Wie oft man dazu innerhalb eines Jahres mit Geschwindigkeiten die > 21 Kmh aber noch < 26 Kmh über dem Limit sind geblitzt werden muß ist von Fall zu Fall und von Gericht zu Gericht verschieden,eine genau Zahl dazu habe Ich nicht gefunden.
Bayern hat ne zentrale Bußgeldstelle. Für ganz Bayern...
Also wenn die Polizei blitzt.
Und wenns immer 1 Punkt ist kommt irgendwann die FEB drauf wenn man ne Verwarnung wegen der Punktegrenze bekommt. Und spätestens dann überlegt sich die vielleicht was.
Ja, wenn man dann Pech hat, entwickelt sich das Ganze so wie im folgenden Fall:
http://www.motor-talk.de/.../...s-rechtliche-bstimmungen-t4454731.html
Drahke, ich denke da lagen mehrere Verstösse vor. Inklusive Verstösse die mit Punkten geahndet wurden.
Nur mal kurz vielen Dank für eure Infos soweit...!
Habe auch noch mal im Internet gecheckt, scheinbar scheint das "Problem" ja echt nur bei Verstößen im Punktbereich zu existieren...hatte es zunächst anders gelesen.
hast dir eigentlich mal überlegt das ein 325 mit fetten Schlappen lieber angelasert wird wie ein Citroen C4. Weil die Erfolgsquote für Bußgeld höher ist! Fahr mal Understeatment und du wirst staunen.
@HelldriverNRW
Hast du dir schon mal selbst die Frage gestellt, wie oft du schon über Limit gefahren bist und setze es in Relation zu den beiden "Vorkommnissen"? Da müsste neben der Angst ein anderer Denkprozess einsetzen
@Lauzl
> hast dir eigentlich mal überlegt das ein 325 mit fetten Schlappen lieber angelasert wird wie ein Citroen C4. Weil die Erfolgsquote für Bußgeld höher ist! Fahr mal Understeatment und du wirst staunen <
Liegt das am Fahrer oder an der Automarke