ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geblitzt + Fahrverbot + Poliscan Foto (schiefer Messrahmen) = Anfechtbar?

Geblitzt + Fahrverbot + Poliscan Foto (schiefer Messrahmen) = Anfechtbar?

Themenstarteram 4. Mai 2012 um 8:21

Hallo Freunde,

heute habe ich unangenehme Post erhalten. Offensichtlich wurde ich mit auf einer Hochgeschwindigkeitsfahrt mit 46 km/h zu viel geblitzt.

Dass mich der freundliche Blitzermann offensichtlich abzocken wollte (denn ich wurde in einer Baustelle geblitzt wo nicht gebaut wurde, und zwei Tage später waren die 80er Schilder auch weg) steht hier erstmal nicht zur Debatte.

Würde mit Euch gerne mal das Poliscan Foto diskutieren ... ich meine gehört zu haben dass der Messrahmen (das Quadrat auf dem Foto) genau mittig auf der Fahrzeugfront sein soll. Ist das bei mir der Fall? Oder lohnt es sich ein bisschen Geld in die Hand zu nehmen und einen Prozess vor Gericht auszulösen der Seinesgleichen sucht?

Sorry dass ich so wütend schreibe, aber mir platzt der Kragen bei solchen Abzockereien.

PS: An die Tempolimit-Aktivisten Fraktion:

Ja ich weiss, schnelle Autos sind böse böse böse, Tempolimits sind das beste und Rettet die Wale :cool:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Naja vielleicht hat ja Jemand verständnis für mich, und hilft mir die richtige Strategie zu finden.

Die richtige Strategie für dich:

Solange kein Auto zu fahren, bis du die Fehler nicht mehr bei anderen suchst.

Aber diesbezüglich wird dir die Behörde früher oder später helfen, und dir die Entscheidung abnehmen.

40 weitere Antworten
Ähnliche Themen
40 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

... ich meine gehört zu haben dass der Messrahmen (das Quadrat auf dem Foto) genau mittig auf der Fahrzeugfront sein soll.

Von einer derartigen Regelung ist mir nichts bekannt. Wichtig ist hier nur, daß das Signal in ausreichender Stärke von der Fahrzeugfront zum Geräte-Empfänger zurückgeworfen wird, damit eine zuverlässige Laufzeitbestimmung durchgeführt werden kann.

am 4. Mai 2012 um 8:31

Wer in einer Autobahnbaustelle 46 zu schnell fährt, dem gebührt auch die gerechte Strafe. Was du gehört haben willst, ist auf jeden Fall falsch. Kannst ja deinen Anwalt nochmal fragen, an dem kommst du eh nicht vorbei, selbst wenn dir hier jemand recht geben sollte und du gegen dein Fahrverbot angehen willst. Viel Spass beim Laufen.

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Hallo Freunde,

PS: An die Tempolimit-Aktivisten Fraktion:

Ja ich weiss, schnelle Autos sind böse böse böse, Tempolimits sind das beste und Rettet die Wale :cool:

Schnelle Autos sind nicht böse. Böse war mit Sicherheit diese Meßstation, die Dir einfach zu schnell entgegengesprungen ist. Da konntest Du dich einfach nicht dagegen wehren.

Themenstarteram 4. Mai 2012 um 8:35

Wie wäre denn die beste Vorgehensweise um den Schaden zu minimieren (Also insbesondere den Vorsatzvorwurf auszuschließen)

- Reumütig alles zugeben und versprechen man macht das nie wieder

- Gar keine Äußerungen machen

- Der Wut freien lauf lassen und denen mal gehörig die Meinung geigen

- Den "Zeugen" mal mit ein paar Bekannten aus dem Rotlichtmilieu besuchen fahren.

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Hallo Freunde,

heute habe ich unangenehme Post erhalten. Offensichtlich wurde ich mit auf einer Hochgeschwindigkeitsfahrt mit 46 km/h zu viel geblitzt.

Dass mich der Sohn eines verkrüppelten Esels freundliche Blitzermann offensichtlich abzocken wollte (denn ich wurde in einer Baustelle geblitzt wo nicht gebaut wurde, und zwei Tage später waren die 80er Schilder auch weg) steht hier erstmal nicht zur Debatte.

Warum erwähnst Du das wenn es nicht zur Debatte steht ?

Es war 80 km/h, du bist schneller gefahren als erlaubt, wo genau liegt jetzt Dein Problem ?

Zitat:

Sorry dass ich so wütend schreibe, aber mir platzt der Kragen bei solchen Abzockereien.

Welche Abzockerei ?

Wenn du dich "Abzocken" lässt, ist dies doch allein dein Problem, fahr einfach nicht schneller als erlaubt.

Zitat:

Oder lohnt es sich ein bisschen Geld in die Hand zu nehmen und einen Prozess vor Gericht auszulösen der Seinesgleichen sucht?

Ja, dies mach auf alle Fälle, lohnt sich.

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Wie wäre denn die beste Vorgehensweise um den Schaden zu minimieren (Also insbesondere den Vorsatzvorwurf auszuschließen)

- Reumütig alles zugeben und versprechen man macht das nie wieder

Wenn es eine Ersttat war, ist das erfolgversprechend. Das Fahrverbot ließe sich dann auch unter Umständen durch eine Verdoppelung der Geldbuße umgehen.

am 4. Mai 2012 um 8:38

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Wie wäre denn die beste Vorgehensweise um den Schaden zu minimieren (Also insbesondere den Vorsatzvorwurf auszuschließen)

- Reumütig alles zugeben und versprechen man macht das nie wieder (wer's glaubt ;))

- Gar keine Äußerungen machen

- Der Wut freien lauf lassen und denen mal gehörig die Meinung geigen

- Den "Zeugen" mal mit ein paar Bekannten aus dem Rotlichtmilieu besuchen fahren.

Ja auf jeden Fall die letzten beiden!

Themenstarteram 4. Mai 2012 um 8:38

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Wie wäre denn die beste Vorgehensweise um den Schaden zu minimieren (Also insbesondere den Vorsatzvorwurf auszuschließen)

- Reumütig alles zugeben und versprechen man macht das nie wieder

Wenn es eine Ersttat war, ist das erfolgversprechend. Das Fahrverbot ließe sich dann auch unter Umständen durch eine Verdoppelung der Geldbuße umgehen.

Die erste Tat mit Fahrverbot, ja :-)

Aber das Punktekonto ist schon lange zweistellig. Ein paar Vergehen zwischen 20-25 km/h zu schnell, ein paar Unfälle, ein Überholmaneuver über den Zebrastreifen .. solche Geschichten.

 

Wie formuliert man den Anhörungsbogen denn am Vorteilhaftesten? Soll ich irgendwie schwafeln ich wäre auf den Lappen angewiesen?

Das weitere Problem ... 160 EUR verdoppeln wäre noch OK.

Aber wenn die vermaledeiten Lachnummern Blitzertypen Vorsatz unterstellen sinds ja per se schonmal 320 EUR ... auf 640 verdoppelt wäre es mir nun auch wieder nicht wert.

Aber das weiss man ja vorher nicht.

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Aber das Punktekonto ist schon lange zweistellig

Alles für Geschwindigkeitsverstöße oder waren da auch andere Sachen dabei (z.B. Handy oder Umweltzonen-Punkte)?

Edit: Okay, Nachtrag gelesen.

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Wenn es eine Ersttat war, ist das erfolgversprechend. Das Fahrverbot ließe sich dann auch unter Umständen durch eine Verdoppelung der Geldbuße umgehen.

Die erste Tat mit Fahrverbot, ja :-)

Aber das Punktekonto ist schon lange zweistellig. Ein paar Vergehen zwischen 20-25 km/h zu schnell, ein paar Unfälle, ein Überholmaneuver über den Zebrastreifen .. solche Geschichten.

Ich fürchte, das führt zu der Aktion "So weit die Füße tragen".

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Soll ich irgendwie schwafeln ich wäre auf den Lappen angewiesen?

Nur, wenn diese Aussage auch einer Nachprüfung standhält.

Themenstarteram 4. Mai 2012 um 8:44

Naja vielleicht hat ja Jemand verständnis für mich, und hilft mir die richtige Strategie zu finden.

Also tutti kompletti 320 ohne Fahrverbot würde ich noch machen! Aber mit 640 wäre ich nicht einverstanden.

Wie könnten wir jetzt am schlausten vorgehen?

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geblitzt + Fahrverbot + Poliscan Foto (schiefer Messrahmen) = Anfechtbar?