Diebstahlrisiko Keyless Entry

Audi A4 B9/8W

Diebe nutzen Funkwellen-Verlängerer, um Autos mit Keyless Entry zu kapern - siehe: focus.de/auto/ratgeber/...

Wie geht Ihr damit um?

Beste Antwort im Thema

Nach 3 Wochen Abwesenheit auf Fragen einzugehen, die vor 1 Woche hier gestellt wurden, erhöht aber die Übersichtlichkeit leider auch nicht. Ich würde mich hier viel mehr beteiligen, wenn es nicht so viele Monsterthemen geben würde und man sofort angefahren wird, wenn man nicht alle davon genau durchsucht hat. Ich fände viele kleine Themen erheblich angenehmer, in denen dann nur das eigentliche Thema behandelt würde.

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Zitat:

@Andi0705 schrieb am 30. März 2016 um 18:13:36 Uhr:


Hauptsache, dass Ihr es lustig habt. Hilfreich für mich ist das weniger.

ärgere Dich nicht, das Niveau unterschiedlicher User ist hier leider weit gefächert ;-)

Suche auch nach einer solchen Lösung. Wenn der erste einen Kill Switch eingebaut hat, sind wir schlauer : )

Gestern Abend auf RTL 22:15
Wurde getestet, viele Hersteller wissen von der Problematik, aber was will / kann man machen !??!?!
Den Fahrzeugschlüssel so weit wie möglich weg von der Eingangstür und am besten irgendwo ablegen das er nicht strahlt
Tja, neueste Technik, versagt aber im Diebstahlschutz

Schlüssel immer in einer Dose haben und nur am und im Auto herausholen. Einen anderen Schutz gibt es derzeit nicht.

Zitat:

@amant schrieb am 31. März 2016 um 09:09:23 Uhr:


Gestern Abend auf RTL 22:15
Wurde getestet, viele Hersteller wissen von der Problematik, aber was will / kann man machen !??!?!
Den Fahrzeugschlüssel so weit wie möglich weg von der Eingangstür und am besten irgendwo ablegen das er nicht strahlt
Tja, neueste Technik, versagt aber im Diebstahlschutz

Das zuhause Problem, ist eher kein Problem. Wenn man die Regel beachtet und das geht eigentlich immer.

Der größerer Faktor ist, wenn man unterwegs ist.

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Zitat:

man machen !??!?!
Den Fahrzeugschlüssel so weit wie möglich weg von der Eingangstür und am besten irgendwo ablegen das er nicht strahlt
Tja, neueste Technik, versagt aber im Diebstahlschutz

Hi

Natürlich ist die Anwendung dieser Methode möglich. Dabei muss man aber beachten, dass ich dabei neben dem Equipment dafür mindestens zwei Personen brauche, wobei die eine Person sich so lange im Funkbereich des Schlüssels aufhalten muss, bis die andere Person die Tür geöffnet, eingestiegen und den Motor gestartet hat. Das heisst also, ich muss wissen, wo das Fahrzeug ist und wo der Schlüssel ist. Das ist kein Gelegenheitsdiebstahl, sondern setzt Vorsatz und Absicht auf genau dieses Fahrzeug voraus. Wenn aber jemand den festen Vorsatz hat, genau dieses Fahrzeug zu klauen, dann kann er das auch über die herkömmliche Methode mit Öffnen und Anlernen eines neuen Schlüssels erreichen.

Natürlich ist das einfacher, wenn das Fahrzeug zu Hause steht und der Schlüssel gleich hinter der Türe liegt. Auch da muss wird ein Diebstahl aber eher gezielt und nicht einfach so im Vorbeigehen ausgeführt werden. Wenn ich nun in diesem Forum schon von anderen Forenten gehört habe, dass sie zu Hause in der Garage bzw. Einstellhalle das Fahrzeug gar nicht erst abschliessen, dann mache ich mir über die jetzt (nach 2 Jahren wieder) durch alle Medien getriebene Sau nicht so einen Kopf.

cu

Nach dem Bosch Service habe ich meinen wirklich besonders freundlichen Audi-Händler samt Service kontaktiert und ihn mit den Aussagen (siehe oben) konfrontiert.

Der Servicetechniker, der das einbaut, sieht überhaupt kein Problem. Der Schalter hat mit dem CanBus überhaupt nichts zu tun, keine Rede von Notlauf. Wenn der Schalter umgelegt ist und man startet, wird nur eine Fehlermeldung für ca. 3 Wochen gespeichert. Ansonsten passiert gar nichts. Wir haben sogar schon ein schönes Platzerl für den Schalter gefunden.

Ich kann aber allen empfehlen, nicht den Bosch Service zu kontaktieren, sondern den Audi-Service. Die kennen das Auto natürlich besser.

Die Kosten sollten eigentlich vom Verursacher/Audi übernommen werden. Den finanziellen Schaden bei Diebstahl ebenso. Wenn man sein Fahrzeug unverschlossen oder mit offener Fenster parkt, kann es einem passieren, dass die Polizei einen verwarnt wegen "Verleitung zum Diebstahl". Liegt das hier beim KE nicht genau so?!

Zitat:

@Chino2211 schrieb am 31. März 2016 um 20:01:04 Uhr:


Die Kosten sollten eigentlich vom Verursacher/Audi übernommen werden. Den finanziellen Schaden bei Diebstahl ebenso. Wenn man sein Fahrzeug unverschlossen oder mit offener Fenster parkt, kann es einem passieren, dass die Polizei einen verwarnt wegen "Verleitung zum Diebstahl". Liegt das hier beim KE nicht genau so?!

Wenn nach einem Diebstahl die Versicherung oder Polizei rumschnüffelt und erfährt, daß das Fahrzeug evtl. nicht verschlossen war, und dann die Versicherung die Zahlung verweigert, dann werden diejenigen vielleicht darüber nachdenken, Ihr Fahrzeug zukünftig immer abzuschließen, auch in der Garage/Tiefgarage. Ich verstehe nicht, wie jemand sein Fahrzeug nicht abschließen kann.

Zitat:

@Suchlicht schrieb am 31. März 2016 um 09:16:28 Uhr:


Natürlich ist die Anwendung dieser Methode möglich.
...

Diebstähle von Fahrzeugen, insbes. von teuren von Premium-Herstellern, sind doch sicherlich fast alle mit Vorsatz. Solche Fahrzeuge werden gezielt gesucht und gestohlen. Deshalb gibt es ja Fahrzeuge, die überdurchschnittlich oft geklaut werden, wie man in der Statistik Lieblinge der Autodiebe 2014 sieht.

Diebe müssen nicht unbedingt wissen, wo der Schlüssel ist. Die probieren evtl. einfach mit dem Reichweitenverlängerer aus, ob der Schlüssel in der Nähe der Haustür liegt.

Den Verweis auf andere, die Ihr Fahrzeug gar nicht abschließen, kann ich nicht nachvollziehen. Verstehe nicht, wie das mit dem Diebstahlrisiko von Keyless-Fahrzeugen zusammenhängt. Glaube auch nicht, daß es sich um ein Problem handelt, daß nur durch die Medien hochgespielt wird und in Wirklichkeit gar nicht so schlimm ist. Vielleicht verstehe ich nicht richtig, wie Du das meinst.

Falls ich damit gemeint bin, habe ich das nur als Beispiel genannt, wie man es den Dieben einfach macht und dafür eventuell schon im Vorfeld, von der Polizei, bestraft wird. Genauso kann man KE als eine Vereinfachung für den Diebstahl sehen. Wenn es durch Reichweitenverlängerung zum Diebstahl kommt, müsste man den Hersteller mit zur Kasse bitten.

Naja - nach dem Strafrecht durchbricht die Frage der Schuld die Kausalkette.

Ein wirksames Instrument ist die Anhebung der Kaskobeiträge für Fahrzeuge mit "keyless wie auch immer" bis zur Einführung tragfähiger Abwehrmaßnahmen. (Signallaufzeitmessung, Nothalt bei "Entfernen" des Schlüssel, Abschalten der keyless Funktion nach 3 Minuten Ruhelage und Quittungspiepser bei Türöffnung)
Dann steigen die Unterhaltskosten und das treibt Firmen mit entsprechend großen Fahrzeugflotten zum Mitbewerber.

Zitat:

@B77 schrieb am 1. April 2016 um 10:17:44 Uhr:



Zitat:

@Suchlicht schrieb am 31. März 2016 um 09:16:28 Uhr:


Natürlich ist die Anwendung dieser Methode möglich.
...

Diebstähle von Fahrzeugen, insbes. von teuren von Premium-Herstellern, sind doch sicherlich fast alle mit Vorsatz. Solche Fahrzeuge werden gezielt gesucht und gestohlen. Deshalb gibt es ja Fahrzeuge, die überdurchschnittlich oft geklaut werden, wie man in der Statistik Lieblinge der Autodiebe 2014 sieht.

Genau das meinte ich damit. Wenn jemand genau Dein Fahrzeug "bestellt" hat, so wird der Dieb es wohl mit der Funkreichweitenmethode versuchen. Sollte diese Methode scheitern, wird eine andere Methode angewendet, also z.B. "herkömmliches" öffnen und anlernen eines Schlüssels um die Wegfahrsperre zu überwinden o.Ä. (bin nicht in der Schieberbranche und kenne die Methoden nicht im Detail). Dass wegen fehlgeschlagener Funkreichweitenverlängerung der Diebstahl verhindert wird, glaube ich nicht.

Beim Gelegenheitsdiebstahl würde die Methode Funkreichweitenverlängerung durchaus Vorteile bringen, aber wegen dem recht grossen Aufwand (eben in Reichweite bleiben, bis die Karre läuft) glaube ich da auch nicht so recht an die grosse Zunahme der Diebstähle.

Die Methode ist ja nun nicht neu. Schon vor ca. 2 Jahren wurde überall darüber berichtet und danach war Ruhe bis jetzt in diesem Frühjahr. Aus den - auch von Dir verlinkten - Statistiken der Diebstähle kann ich nicht erkennen, dass die Anwendung der Methode Funköffnen in dieser Zeit signifikant zugenommen hätte.

Aus diesen Gründen bin ich der Meinung, dass das Thema derzeit wieder zu stark hochgekocht wird. Wenn jemand "Dein" Auto "bestellt", dann kommt es weg. Natürlich hätte ich nichts dagegen, wenn die Keyless-Systeme etwas sicherer würden (z.B. mittels Round-Trip-Delay Abfrage o.Ä.), aber ich glaube nicht, dass sich dadurch die Statistik der gestohlenen Fahrzeuge verändert.

cu

Doofe Frage nach einigen Drinks, aber wieso beschäftigt euch das so sehr?
Wenn das Auto innerhalb der ersten zwei Jahre geklaut wird, bekommt man für gewöhnlich sowieso bei der "richtigen Versicherung" ein nagelneues und ansonsten ist das auch vernünftig geregelt. Prinzipiell hat's nur Vorteile, wenn der Wagen irgendwann verschwindet 😁

6 Monate Warte-/Lieferzeit?
Beim 2. Mal Rausschmiss?

Danke BigBugHmb, du bringst es auf den Punkt.
Als Betroffener weiß ich, dass die Aussage "zahlt alles die Versicherung" vorsichtig ausgedrückt, von einiger Unkenntnis zeugt.
Alles was im Auto an privaten Sachen ist, zahlt höchstens die Hausrat. Wenn der Diebstahl über Nacht passiert, ist da bei den meisten Versicherungen schon mal nichts zu holen.
Waren bei mir neben der vollen Sporttasche, ein altes iPhone als Trainingscomputer, ein iPod als Medienplayer, eine Sonnenbrille in Gleichtsichtstärke, Warnwesten, zusätzliches Bordwerkzeug, usw. Insgesamt ca. 2000 € -> weg.
Innerhalb der einmonatigen Wartefrist, ob das Auto wieder auftaucht erst einmal einen Leihwagen genommen. Leihwagen werden bei Teilkasoschäden nicht ersetzt. 1000 € -> weg.
Neues Auto bestellt, nachdem der Händler sicher war, dass es innerhalb dreier Monate lieferbar ist. Wurden dann Dank Audi doch fünf Monate. Fünf weitere Monate Leihwagen 5000 € -> weg.
Somit waren dann schon mal 8000 € weg, die mir niemand ersetzt.

Dazu kommen so kleine Gemeinheiten. Die Versicherung zahlt zunächst den Nettobetrag aus. Die Mehrwertsteuer wird erst erstattet, wenn sie auf einer Rechnung nachgewiesen ist. Also bspw. nicht bei einem Gebrauchtwagenkauf von Privat.

Aber auch beim Neuwagenkauf darf man natürlich erst einmal die MWSt vorlegen. Bei einem Auto um 70000 € sind dass schon heftige 13300 €.
Die Zulassung und Überführung zahlt übrigens auch nicht die Versicherung. Nochmal 800 € weg.

Wenn das Auto dann noch älter als zwei Jahre ist, geht der Spaß erst richtig los. Wer schätzt ein Auto, das nicht mehr geschätzt werden kann?

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