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Die Wahrheit über "Bi-Xenon" Scheinwerfer

Ford Mondeo Mk4 (BA7)
Themenstarteram 2. Februar 2012 um 21:03

Hallo,

heute wollte ich zur Abwechslung man nix fragen, sondern eine Antwort liefern. Ich habe mir nämlich einige Zeit einen abgesucht nach der Antwort auf die Frage warum mein Fahrzeug laut Rechnung "Bi-Xenon Scheinwerfer" hat, aber dennoch neben der typischen Linse eine herkömmliche H1-Lampe in Scheinwerfer verbaut ist.

Im Forum www.mondeo-mk4.de wurde ich schließlich fündig. (dort habe ich dieses Bild geklaut weil es einfach gut ist. Der Autor möge es mir bitte verzeihen!) Hier also kurz die Fakten:

- Bi-Xenon bedeutet, dass sowohl Fahrtlicht (Abblendlich) als auch Fernlicht mit Xenon Hochdrucklampen ("Brenner") realisiert sind.

- Für Fahrtlich und Fernlicht wird derselbe Xenon-"Brenner" verwendet. Durch eine elektr. betätige Blende wird aus Fahrtlich dann Fernlicht. Es ist also im gleichen Teil des Scheinwerfers integriert.

- Die zusätzliche H1-Lampe ist hauptsächlich für die Lichthupe. Hintergrund: Xenon-Lampen brauchen eine Zeit zum zünden, das wäre am Tag (ohne Licht, also auch ohne brennende Xenons) für diese Funktion schlichtweg nicht möglich. Betätigt man also nur die Lichthupe, brennen auch nur die H1's. Schaltet man das Fernlicht ein, brennen diese zusätzlich zum Xenon-Licht und sorgen für eine enorme Lichtmenge. Grundsätzlich macht man das bei jedem Fahrzeug so, nicht nur beim Ford.

- Die derzeit ausgelieferten Modelle haben nur eine vertikal lenkende Xenon-Optik (also kein AFL) für den autom. Niveauausgleich.

- Xenon-Scheinwerfer dürfen in Deutschland nur in Verbindung mit einer Scheinwerferreinigungsanlage betrieben werden (StvO). Diese Kombination ist also obligatorisch und sorgt regelmässig dafür das der Vorratstank schnell zur Neige geht, denn bei jedem zweiten Sprühstoß der Frontscheibe werden auch die Scheinwerfer besprüht. Hintergrund ist hier, das Schmutz auf dem Scheinwerfer aufgrund der Projektionslinse zu deutlicher Leuchtweitenverringerung und dunklen Flecken im Lichtkegel führen würde (kennt ja jeder noch vom alten Dia-Projektor).

- Obwohl andere Hersteller auch mitlenkendes Xenon-Licht anbieten (sog. AFL - Adaptives Fahrtlicht) bekommt man bei Ford dieses derzeit nur für "normale" Helogenlampen. Die Scheinwerfer sehen sich jedoch sehr ähnlich, denn auch diese haben eine Projektionslinse wie sie sonst nur Xenons haben.

Bi-Xenon Scheinwerfer
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. Februar 2012 um 21:03

Hallo,

heute wollte ich zur Abwechslung man nix fragen, sondern eine Antwort liefern. Ich habe mir nämlich einige Zeit einen abgesucht nach der Antwort auf die Frage warum mein Fahrzeug laut Rechnung "Bi-Xenon Scheinwerfer" hat, aber dennoch neben der typischen Linse eine herkömmliche H1-Lampe in Scheinwerfer verbaut ist.

Im Forum www.mondeo-mk4.de wurde ich schließlich fündig. (dort habe ich dieses Bild geklaut weil es einfach gut ist. Der Autor möge es mir bitte verzeihen!) Hier also kurz die Fakten:

- Bi-Xenon bedeutet, dass sowohl Fahrtlicht (Abblendlich) als auch Fernlicht mit Xenon Hochdrucklampen ("Brenner") realisiert sind.

- Für Fahrtlich und Fernlicht wird derselbe Xenon-"Brenner" verwendet. Durch eine elektr. betätige Blende wird aus Fahrtlich dann Fernlicht. Es ist also im gleichen Teil des Scheinwerfers integriert.

- Die zusätzliche H1-Lampe ist hauptsächlich für die Lichthupe. Hintergrund: Xenon-Lampen brauchen eine Zeit zum zünden, das wäre am Tag (ohne Licht, also auch ohne brennende Xenons) für diese Funktion schlichtweg nicht möglich. Betätigt man also nur die Lichthupe, brennen auch nur die H1's. Schaltet man das Fernlicht ein, brennen diese zusätzlich zum Xenon-Licht und sorgen für eine enorme Lichtmenge. Grundsätzlich macht man das bei jedem Fahrzeug so, nicht nur beim Ford.

- Die derzeit ausgelieferten Modelle haben nur eine vertikal lenkende Xenon-Optik (also kein AFL) für den autom. Niveauausgleich.

- Xenon-Scheinwerfer dürfen in Deutschland nur in Verbindung mit einer Scheinwerferreinigungsanlage betrieben werden (StvO). Diese Kombination ist also obligatorisch und sorgt regelmässig dafür das der Vorratstank schnell zur Neige geht, denn bei jedem zweiten Sprühstoß der Frontscheibe werden auch die Scheinwerfer besprüht. Hintergrund ist hier, das Schmutz auf dem Scheinwerfer aufgrund der Projektionslinse zu deutlicher Leuchtweitenverringerung und dunklen Flecken im Lichtkegel führen würde (kennt ja jeder noch vom alten Dia-Projektor).

- Obwohl andere Hersteller auch mitlenkendes Xenon-Licht anbieten (sog. AFL - Adaptives Fahrtlicht) bekommt man bei Ford dieses derzeit nur für "normale" Helogenlampen. Die Scheinwerfer sehen sich jedoch sehr ähnlich, denn auch diese haben eine Projektionslinse wie sie sonst nur Xenons haben.

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und wo ist das Problem oder die frage ???????????:D:D:D:D:D:confused::confused:

Ja danke, das wusste ich schon.

Wurde sicherlich auch hier schonmal besprochen ;)

Nur das nicht zwangsläufig die Reinigungsanlage bei jedem zweiten mal zuschaltet.

Für einen der es noch nicht weiß, ist das eine tolle Ausführung/Beschreibung :)

Ich wußte das zwar schon, habe die Bi-Xenon, aber für einen der sich für

den Mondeo interessiert und hier mitliest ist das eventuell auch ein entscheidener Kaufgrund

Danke dafür

 

Gruß

Mometz

Zitat:

Original geschrieben von viper2103

Nur das nicht zwangsläufig die Reinigungsanlage bei jedem zweiten mal zuschaltet.

bei mir jedes 3. Mal

Sorry, aber ich finde das ehrlich gesagt unsinnig.

Wenn ich dann ab morgen alles so was ich über die Technik in Autos weiß ungefragt poste haben wir 30 neue Threads.

Was da oben steht findet jeder mit Google oder durch fragen hier im Forum.

Ungefragt einfach mal alles posten was man so zu einem Thema weiß, wahrscheinlich selber einfach nur ergoogelt oder woanders gefunden hat, finde ich nicht Produktiv.

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Sorry, aber ich finde das ehrlich gesagt unsinnig.

Wenn ich dann ab morgen alles so was ich über die Technik in Autos weiß ungefragt poste haben wir 30 neue Threads.

Was da oben steht findet jeder mit Google oder durch fragen hier im Forum.

Ungefragt einfach mal alles posten was man so zu einem Thema weiß, wahrscheinlich selber einfach nur ergoogelt oder woanders gefunden hat, finde ich nicht Produktiv.

Gibt es eigentlich etwas, was Du nicht kommentierst? Oder bist Du Aushilfsmoderator? Lass doch die Leute schreiben, was Sie wollen. Anhand des Danke-Buttons siehst Du, wie gut das Thema ankommt. Manche wollen nur lesen und nicht suchen (so wie auch der TE). Insofern finde ich Deinen Beitrag unsinnig, überflüssig und verunreinigt diesen Beitrag genauso, wie 30 neue Technik-Threads.

Ich entschuldige mich bei allen, dass ich meine Meinung geschrieben habe.

Sollte doch aber trotzdem erlaubt sein ;)

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Ich entschuldige mich bei allen, dass ich meine Meinung geschrieben habe.

Sollte doch aber trotzdem erlaubt sein ;)

Angenommen ;) Grundsätzlich sollte die eigene Meinung nicht im eigenen Widerspruch stehen.

Kann mir jemand sagen welche Xenonbrenner im Mondeo MK IV vFL 2007-2010 verwendet werden?

Thx.

Interesant ist wiedermal die Preisspanne zum FFH. Beim meinem alten MK III waren es auch fast ein Drittel des Preises.

ist ganz normal, so wie bei anderen Sachen vom Zulieferer auch, ein Turbo kostet bei Ford 1800€, beim Hersteller hab ich den für 320 gekauft.

Zitat:

@DeltaF schrieb am 12. Januar 2016 um 10:18:05 Uhr:

ein Turbo kostet bei Ford 1800€, beim Hersteller hab ich den für 320 gekauft.

Da komme ich nicht umhin, hier mal Wiki zu zitieren:

"In Deutschland ist Wucher in § 138 Abs. 2 BGB geregelt.

Nichtig ist demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Es handelt sich also um eine rechtshindernde Einwendung, das Rechtsgeschäft muss nach Bereicherungsrecht rückabgewickelt werden. Nichtig ist auch das dingliche Erfüllungsgeschäft, weil das Gesetz nicht nur das Versprechen, sondern auch das Gewähren erwähnt. Allerdings bleibt das Erfüllungsgeschäft des Wucherers selbst wirksam. (siehe Wortlaut „... oder gewähren lässt“).

Die engen gesetzlichen Grenzen des Wuchers werden dadurch überbrückt, dass bei wucherähnlichen Rechtsgeschäften stattdessen § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit) mit gleicher Rechtsfolge eingreift.

Voraussetzungen:

Damit Wucher vorliegt und das Rechtsgeschäft unwirksam ist, müssen objektive und subjektive Elemente vorliegen. Auf objektiver Seite müssen Leistung und Gegenleistung in einem „auffälligen Missverhältnis“ zueinander stehen. Ob diese Bedingung erfüllt ist, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen.

Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt. Es ist der Marktwert bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrunde zu legen. Hinzukommen muss aber eine besondere Motivation des Bewuchernden, nämlich das „Ausbeuten“ als bewusstes Ausnutzen der gegebenen schlechten Situation des Bewucherten; es ist Vorsatz erforderlich.

Eine Zwangslage liegt vor, wenn dem Opfer des Wuchergeschäfts das Eingehen dieses Geschäfts als das kleinere Übel erscheint."

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