Die Feinstaub- und NOx-Lüge über den Diesel

Alles Lüge, hier wird enttarnt...

Bitte ansehen, es lohnt sich !

https://www.ardmediathek.de/.../exclusiv-im-ersten-das-diesel-desaster

Beste Antwort im Thema

Ich hab den "Bericht" gesehen und hätte kotzen können. Methodisch war das nichts anderes als "Fear and Doubt".

Zwei Randbemerkungen warum dieser Beitrag tendenziös und schwachsinnig ist: Bei krebserregendem Material wie z.B. Benzol oder strahlendem Material kann man auch nicht "auf den Krebstoten" verweisen, aber du hast eine höhere Chance den Scheiß zu bekommen. Das gleiche ist bei Bronchialerkrankungen, die durch NOx eben verstärkt werden.

Siehe https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4596651/ oder http://www.scielo.br/scielo.php?... oder https://erj.ersjournals.com/content/38/2/303

in Neuseeland hat man die hohen NOx Werte durch "indoor" Erdgasfeuerungen (Etagenheizungen) sogar ausgenutzt um zu untersuchen, ob NOx was mit Kindern macht. Untersucht wurden Schulen gegliedert in "Erdgasfeuerung mit und ohne Außenkamin". Ja, NOx macht nachweislich was. Die Quote der Bronchialerkrankungen wie Asthma geht unter Schülern nachweislich hoch. Wenn diese Fachleute der Ansicht sind, dass das nur eine Korrelation und keine Kausalität ist - diese "Korrelationen" gibts weltweit auf allen Kontinenten. Komisch dass die Epidemologen da einen Zusammenhang sehen und nicht untersuchen, ob nicht vielleicht doch die Illuminaten dahinterstecken.

Komisch dass die einzigen Argumente der "Fachleute" sind, dass Raucher (kurzzeitig) viel mehr abbekommen und so kleine Mengen nicht so wild sein können. Epidemologen sind anderer Ansicht. Für mich ist dieser Drecksbeitrag der ARD nichts anderes als einseitiger und substanzloser Dummschwatz bezahlter Mietmäuler. Vor allem dem Köhler ("Leiter Lungenklinik"😉 könnte ich so lange in die .... lassen wir das. Aber es wäre sehr befriedigend.

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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 18. September 2019 um 05:51:08 Uhr:



Machen sie ja. Da haben Anfangs Alle ihren eigenen RDE entwickelt um auf die Industrie einzuprügeln, Hauptsache es kamen möglichst hohe Werte raus.
Oder man fährt einen Automatik im manuellen Modus usw.

Komisch dass genau die normale "ich juckel meinem Vordermann hinterher UND halte mich akribisch ans Tempolimit" Fahrweise bei den Euro-6D Modellen auf einmal zu deutlich unter Grenzwert liegenden Emissionen führt. 2016 noch unmöglich, 2018 auf einmal kein Problem. Und es war nicht abzusehen, dass die EU spontan beschließt sowas als "normale Betriebsbedingungen" betrachtet. Eine Frechheit, wer kann das ahnen.

Technische Zusammenfassung der Branchenergebnisse - https://theicct.org/.../ICCT_RoadTested_201709.pdf bzw. https://www.concawe.eu/.../Real-driving-emissions.pdf ... kannst gerne schauen, welche Hardware bei Euro-5 verbaut wurde, welche bei 6a bis c und was seit 6D installiert ist. Und entsprechend kostet.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 18. September 2019 um 08:12:30 Uhr:


100 Lungenärzte können nicht irren ... eine internationale Wissenschaftsgemeinde schon, klar doch ... 😁

stimmt, welche Ahnung sollten die schon haben😉 Da ist ein Rechenmodell von den 6-10 Leuten die du als "internationale Wissenschaftsgemeinde" bezeichnest (ach ich vergaß, wer sich nicht äußert schließt sich ja deren Meinung an, wie praktisch), das zahlreiche Aspekte ignoriert und in das nicht mal die reale Belastung der Probanten eingeht sondern ein nachgewiesenermaßen schlechter Modellwert deutlich vertrauenswürdiger, klar doch. Kommt ja schließlich das gewünschte raus, man muss nur feste genug dran glauben....

Zitat:

@Kung Fu schrieb am 18. Sep. 2019 um 02:11:04 Uhr:


Hier geht es nun mal im Kern um einen Fall, in dem es am Ende zwei unterschiedliche Meßergebnisse für denselben Parameter gibt.

Und wo siehst du da nun den Unterschied?

Letztlich geht es um stichpunktartige Messungen, bei denen man feststellt, dass die gewünschten Werte abseits des definierten Messbereichs vom auch dort geltenden Grenzwert abweichen.

Die Analogie liegt in der Messung selbst und ihren Ergebnissen. Analog dazu sollte man sich mal fragen, wieso man beim Tempogrenzwert nicht damit argumentieren kann, dass der eine Blitzer alle paar 100 km keine Überschreitung festgestellt hat, wenn man durch eine mobile Messung rausgewunken wird.
Folgte man der Argumentation mancher, wäre damit eine mobile Messung irrelevant, weil sie abseits der festen Blitzer durchgeführt wird.

Dort gilt aber eben der Grenzwert nicht, und das ist der Unterschied. Es gibt halt nur Richtlinien an die man sich halten muss, aber kein konkreter Grenzwert. Wäre dem so, wäre erstens EU6d Temp eine Aufweichung der bisherigen Regelung gewesen und 2. wohl kein einziges Fzg legal, da man jede Fzg über Grenzwert bringen kann (ausser bei denen wo man die Emissionen ausgelagert hat)

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Alle Fahrezeuge die unter normalen Bedingungen die Grenzwerte nicht einhalten sind laut Verordnung erstmal illegal, ja...

Zitat:

@LtLTSmash schrieb am 18. September 2019 um 09:18:21 Uhr:



Zitat:

@Flaherty schrieb am 18. September 2019 um 08:12:30 Uhr:


100 Lungenärzte können nicht irren ... eine internationale Wissenschaftsgemeinde schon, klar doch ... 😁

stimmt, welche Ahnung sollten die schon haben😉 Da ist ein Rechenmodell von den 6-10 Leuten die du als "internationale Wissenschaftsgemeinde" bezeichnest (ach ich vergaß, wer sich nicht äußert schließt sich ja deren Meinung an, wie praktisch), das zahlreiche Aspekte ignoriert und in das nicht mal die reale Belastung der Probanten eingeht sondern ein nachgewiesenermaßen schlechter Modellwert deutlich vertrauenswürdiger, klar doch. Kommt ja schließlich das gewünschte raus, man muss nur feste genug dran glauben....

Das "(Ver)Rechenmodell" auf das sich die 100 beziehen, stammt dann aber auch nur von einem "Experten"... Wenn man denn so wie du argumentieren will. Die 6-10 zweifel ich aber pauschal mal an.

Interessant!
Die ersten Hamster die sich wie Aale winden können.
Sind eben doch noch nicht alle Spezies in Europa entdeckt worden.😎

Bei @es.ef @Sir Donald und @LtLTSmash frage ich mich schon, ob die das alles wirklich glauben oder einfach nur super bezahlt werden von irgend solchen Media-PR-Lügen-Agenturen ...

Zitat:

@LtLTSmash schrieb am 18. Sep. 2019 um 09:38:26 Uhr:


Dort gilt aber eben der Grenzwert nicht, und das ist der Unterschied. Es gibt halt nur Richtlinien an die man sich halten muss, aber kein konkreter Grenzwert.

Es wurde zwar vorher für RDE kein expliziter Wert definiert, jedoch ist der Verordnung zu entnehmen, das zur Überprüfung der Funktionalität der Abgasreinigung ein Normtest verwendet wird, in dem die definierten Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen. Darauf basierend muss die dafür verwendete Abgasreinigung auch außerhalb dieses Normtests wirksam bleiben und darf nunmal nicht "unter normalerweise zu erwartenden Betriebszuständen" pauschal reduziert oder deaktiviert werden.

Mit anderen Worten: Die Abgasreinigung, welche im Normtest verwendet wird, muss auch außerhalb des Tests im Normalfall vollständig funktionieren. Das bedeutet, dass sie nicht pauschal nicht oder dauerhaft reduziert funktionieren darf, sondern nur, dass sie abseits des Normtests auch stärker verzögert einsetzen darf, wenn z.B. ein Aufwärmprozess mehr Zeit benötigt oder bei extremen Fahrsituationen, wie z.B. Vollgas reduziert werden darf.
Wer für den Normtest entsprechend nur auf AGR setzt, obwohl es zu dem Zeitpunkt schon andere Technik gab, hat damit das Ziel verfehlt.

Die bekanntermaßen abweichenden RDE hat die EU-Kommission (s. Verheugen) aber zu dem Zeitpunkt selbst verworfen und nach Prüfstand entschieden. Das war die Entscheidung der zuständigen Institution.

Und das hat genau was damit zu tun?
Der Prüfstand überprüft die Funktionalität der Abgasreinigung.
Der darauf basierende Schluss ist, dass sie abseits des Prüfstands ähnlich gut funktioniert. Auf den exakt gleichen Wert pro km kommt es dabei nicht an, sondern darauf, dass sie in ihrer Funktionalität auf dem selben Niveau arbeitet wie auf dem Prüfstand.

Wenn AGR z.B. für NEFZ reicht, bei normaler Anwendung jedoch reduziert wird, muss nunmal eine Technik verwendet werden, welche damit vorrangig abseits des NEFZ wirksam ist.

Zitat:

@FWebe schrieb am 18. September 2019 um 10:36:04 Uhr:



Zitat:

@LtLTSmash schrieb am 18. Sep. 2019 um 09:38:26 Uhr:


Dort gilt aber eben der Grenzwert nicht, und das ist der Unterschied. Es gibt halt nur Richtlinien an die man sich halten muss, aber kein konkreter Grenzwert.

Es wurde zwar vorher für RDE kein expliziter Wert definiert, jedoch ist der Verordnung zu entnehmen, das zur Überprüfung der Funktionalität der Abgasreinigung ein Normtest verwendet wird, in dem die definierten Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen. Darauf basierend muss die dafür verwendete Abgasreinigung auch außerhalb dieses Normtests wirksam bleiben und darf nunmal nicht "unter normalerweise zu erwartenden Betriebszuständen" pauschal reduziert oder deaktiviert werden.

Mit anderen Worten: Die Abgasreinigung, welche im Normtest verwendet wird, muss auch außerhalb des Tests im Normalfall vollständig funktionieren. Das bedeutet, dass sie nicht pauschal nicht oder dauerhaft reduziert funktionieren darf, sondern nur, dass sie abseits des Normtests auch stärker verzögert einsetzen darf, wenn z.B. ein Aufwärmprozess mehr Zeit benötigt oder bei extremen Fahrsituationen, wie z.B. Vollgas reduziert werden darf.
Wer für den Normtest entsprechend nur auf AGR setzt, obwohl es zu dem Zeitpunkt schon andere Technik gab, hat damit das Ziel verfehlt.

Das ist nicht ganz richtig, sie muss halt nach wie vor wirksam sein, also einfach komplett Abschalten geht nicht, und das ist ja worum es geht. Deswegen hat das OLG Stuttgart geurteilt das Thermofenster nicht per se illegal sind, eine konkrete Ausführung könnte das aber natürlich sein. Bei Daimler war die finale Abschaltung bei - 30°C, ich denke da sind wir uns einig, das sollte wohl die normal zu erwartenden Temperaturen abdecken. Darüber ist sie wirksam, auch wenn der GW des Normtests nicht mehr geschafft wird, aber das wurde ja auch nicht gefordert.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 18. September 2019 um 10:29:12 Uhr:


Bei @es.ef @Sir Donald und @LtLTSmash frage ich mich schon, ob die das alles wirklich glauben oder einfach nur super bezahlt werden von irgend solchen Media-PR-Lügen-Agenturen ...

Natürlich, wir wissen doch das alle, die nicht deine Meinung haben nur bezahlte Lügentrolle sein können, denn wer im Besitz der absoluten Wahrheit ist kann nicht irren. War bei den Ärzten ja auch so.

An wen erinnert das bloß?

Zitat:

@FWebe schrieb am 18. September 2019 um 10:58:54 Uhr:


Der Prüfstand überprüft die Funktionalität der Abgasreinigung.
Der darauf basierende Schluss ist, dass sie abseits des Prüfstands ähnlich gut funktioniert. Auf den exakt gleichen Wert pro km kommt es dabei nicht an, sondern darauf, dass sie in ihrer Funktionalität auf dem selben Niveau arbeitet wie auf dem Prüfstand.

Aha, für dich kommts nicht so genau drauf an, kann ich verstehen aber in der Industrie und bei den Behörden geht es nun mal um jedes mg. Da kann man mit solchen Einschätzungen schlicht nix anfangen.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 18. September 2019 um 08:12:30 Uhr:


100 Lungenärzte können nicht irren ... eine internationale Wissenschaftsgemeinde schon, klar doch ... 😁

Das ist absoluter Blödsinn, was Du schreibst. Du blendest zwei Dinge dabei komplett aus. Niemand hier bestreitet, dass Schadstoffe nicht umsonst Schadstoffe heißen. Was die Pneumologen gemacht haben sind Ableitungen aus einem Schadstoffmix, da NOX nicht allein betrachtet werden kann. Sie geben selber zu, dass sie NOX als Indikator für ein Schadstoffmix benutzt haben und somit auch der Grenzwert begründet wurde.
Die Leopoldina hat genau das bemängelt und deshalb mehr Konzentration auf Feinstaub anstatt auf NOX gefordert, was offensichtlich nicht unbegründet ist.

Das Andere ist die Überprüfung des Grenzwertes selber. Wo ist der Sinn, wenn an der Messstelle der Grenzwert überschritten wird aber in 10 Meter Entfernung alles passt?
Das ist eben der Irrsinn, den ich anprangere. Und hier unterscheidet sich auch das deutsche Handeln von den restlichen europäischen Ländern.

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