Designparts Stossfänger Lamellen

Audi TT 8N

Mahlzeit Leute,

kleine "Umfrage".

was haltet ihr von folgenden Lamellen. http://www.tt-designparts.de/de/...di_mk1_tt_stossfaengerlamellen.html

Meine Wabengitter und der Kühlergrill werden in kürze schwarz glänzend lackiert und ich bin am überlegen mir die in meinem Fall wahrscheinlich dunkel blauen Lamellen ans Auto zu schrauben. Oder vielleicht ebenfalls schwarz glänzend.

Gibt's Fotos von Usern?

Gruß Stefan

15 Antworten

für was damit dein TT ein Baumarktveredelung bekommt sorry aber machs dran und freu dich

Und dann auch noch ein Gimmick ohne ABE - besonders im Hinblich auf die neueste Gesetzesänderung (47. Änderungsverordnung zur StVZO) recht ungeschickt.

Gruß Peter

Naja @Ilinaus, der Typ Baumarktveredler bin ich bestimmt nicht. BTW. Deiner Meinung nach wären also alle TT-Fahrer, welche die www.tt-designparts.de Mittelarmlehne verbaut haben "Baumarkttuner"😕? Die Preise bei denen haben übrigens absolut nichts mit Baumarkt zu tun, eher mit Extra Premium Teuer....😮

EDIT: Da fällt mir doch glatt noch was ein....Ich weiß ja nicht ob du weißt, woher der Begriff "Baumarkttuning" herkommt. 😉 Eventuell von Baumarkt ähnlichen KFZ-Zubehörläden alá ATU oder duw.de?!! !!!😁😉

@Oltti Du hast vollkommen recht, keine ABE im Bereich der STVZO. Hab mich über diese Aussage ganz schön gewundert. Denn um mal sachlich zu bleiben, was haben zwei 30cm lange gut verschraubte Plastikstängchen mit der Straßenverkehrsordnung zu tun. Es gibt wohl weitaus wichtigeres. Wenn man danach geht dürfte ja keiner eine noch so kleine bauliche Veränderung durchführen, geschweige denn S-Line Stoßstangen montieren...

Sorry Jungs. Bis jetzt bin ich weder für - noch gegen die Teile, aber eure Argumente sind fürs Fazit mal so wenig hilfreich, wie nen leeres Glas in der elend heißen Wüste.

Gruß Stefan

Das ist die STVZO = Straßenverkehrszulasssungsordnung - da gibt jetzt auch schöne neue Definitionen über das Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen zu lauter Abgasanlagen - aber das wird in den nächsten Wochen bestimmt hier von Leuten mit juristischem Hintergrund erklärt werden.

Gruß Peter

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Zitat:

Original geschrieben von maverickson


@Oltti Du hast vollkommen recht, keine ABE im Bereich der STVZO. Hab mich über diese Aussage ganz schön gewundert. Denn um mal sachlich zu bleiben, was haben zwei 30cm lange gut verschraubte Plastikstängchen mit der Straßenverkehrsordnung zu tun.

Es reicht nicht, dass etwas gut verschraubt scheint. Der Gesetzgeber will das auch überprüft und belegt haben. Sollte die Befestigung nämlich nicht halten, was sie verspricht, und so ein Ding löst sich auf der Autobahn und trifft einen Biker, dann wird so ein unbedeutendes Teil zur Waffe. Wem schon mal eine Wespe bei 200 Sachen ans Helmvisier geknallt ist, der weiß wovon ich rede.

@Sam_Gawith Ok kann ich nahezu absolut nachvollziehen! Der Gesetzgeber hat natürlich wie immer einen an der Glatze aber was solls.... Auch dank an dir Oltti für die Auflösung bzgl. STVZO!!! Ich denke ich spar mir das Geld, um nichts zu "riskieren". Aber ob euch die Dinger Optisch gefallen weiß ich immernoch nicht 🙂.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von maverickson


Aber ob euch die Dinger Optisch gefallen weiß ich immernoch nicht 🙂.

Ganz ehrlich? Nö!🙄

Edit: Kann ich auch begründen. Die Front verliert m.E. durch die horizontale Unterbrechung an Bulligkeit.

Hallo maverickson 🙂,

Mit der Optik der Stossfänger Lamellen könnte ich mich anfreunden. 🙂 Was mich aber stören würde, das wäre, dass da wieder Teile wären, wo Staub und Dreck in die Ritzen kriechen könnten, dass ich unnötig putzen müßte......🙂 Ist doch ausgerechnet an der Front, wenn ich mich nicht täusche...... Jede Menge kleine Fliegen, die ich mühsam aus den Ritzen mit dem Insektenschwamm entfernen dürfte.....🙂

Mal sehen, ich bin nach wie vor ein wenig zwiegespalten... das Putzen wäre wohl weniger ein Problem für mich 🙂

Danke für die Antworten

Also mein fall ist es nicht aber zum Glück gibt's verschiedene Geschmäcker. Ich mag bezweifeln das einer von der Rennleitung sich vor die leisten kniet und ne abe will?! Wenn die teile passgenau sind und so montiert werden kannst glaube ich jeden verklickern (auch TÜV) das die zur Stoßstange gehören... Bei irgendeinen Zusatz Paket ab Werk dabei sind etc pp

Ich denke auch das diese, nennen wir sie mal Streben, der Polizei bei einer Verkehrskontrolle nicht auffallen würden. Andererseits haben meine Vorredner natürlich recht, was die legalität usw angeht.

Ich finde die Front mit den Streben ganz interessant. Hebt sich jedenfalls von der Masse ab 🙂

ich bin kein Jurist und möglicherweise hab ich da was auch nicht richtig verstanden, aber durch obige Änderung der Gesetzeslage werden eben solche Lappalien in Zukunft anders geahntet.
Wo man (falls es erkannt wird) bis dato bestenfalls einen Mängelbericht bekam, gibts zukünftig gleich Anzeigen und Punkte.
Es gibt in diversen Moped-Foren auch schon Berichte darüber (wird z.B. der allseits beliebte DB-Eater "vergessen" wird es nun richtig teuer) - deshalb mein Einwand...

Gruß Peter

Und bei Steinschlägen in der Scheibe Ruf ich absofort den Autoglaser auf die Autobahn weil dafür gibt's ja auch Mängel? Dry aber bei nur noch 8 Punkten bald für sowas einen zu bekommen ist ein Witz. Selbst Handy gibt dann keinen Punkt mehr

Zitat:

Original geschrieben von Oltti


Das ist die STVZO = Straßenverkehrszulasssungsordnung - da gibt jetzt auch schöne neue Definitionen über das Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen zu lauter Abgasanlagen...

Aktuell können Fahrzeugführer und -halter hier Folgendes erwarten:

Änderungen des Bußgeldkatalogs ab 01.06.2012; Erlöschen der Betriebserlaubnis:

Das „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ wird wieder in den Bußgeldkatalog aufgenommen

Bei Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit und/oder der Umwelt (z.B. Änderungen an der Schalldämpferanlage, Vergaser, Abgasverhalten etc) wird es teuer:

Als Fahrzeughalter 135 Euro und einen Punkt

Als Fahrzeugführer: 90 Euro und 3 Punkte (!)

Fahrer = Halter (Tateinheit) 135 Euro und 3 Punkte.

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