Der "Wir warten auf die A3 Limousine"-Thread

Audi A3 8VS Limousine/Cabrio

Hallo Leute!

Um die Wartezeit bis zum Erscheinen der A3 Limousine / Sedan zu verkürzen mache ich mal diesen Thread auf.

Ich für meinen Teil bin schon extrem aufgeregt, wie die Limousine "in echt" aussehen wird und vor allem wie sie sich fährt. Bislang kann man sie ja immer nur auf den sich sehr ähnelnden Youtube-Videos bewundern (am schönesten finde ich dieses )...

Bin gespannt wann und wo die ersten Fahrzeuge bei den Händlern aufschlagen werden.

Was haltet Ihr eigentlich von der Limo - super schick oder einfach nur peinlich?

Beste Antwort im Thema

@picxar

es wäre schön wen du deinen Frust woanders ablassen könntest und
mit deinem unqualifizierten Gelaber anderen nicht ihre Vorfreude nimmst.
Hier hat weder irgendjemand ein 0815 Auto bestellt noch sonst irgendwas.

Wenn du nichts anderes zu tun hast als dir täglich zu überlegen wo dein Auto
bleibt ist das traurig genug.

Ich habe am 09.12. bestellt und habe am 14.02 das erste mal meinem Händler
gefragt ob er was weiß. Er findet es sehr angenehm nicht jede Woche genervt
zu werden wo irgend ein Auto bleibt.

Schönen Abend

@all
Lasst euch von PICXAR nicht die Vorfreude verderben

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Wenn der aber zb 4 Monate später kommen soll, kommt man da schon ins überlegen.
Und aufm Kaufvertrag steht, das man dann auch vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wie das aber dann in Wirklichkeit aussieht, weiß ich nicht.

6 wochen nach voraussichtlichem lieferdatum kannst den Händler in Verzug setzen, liefert er dann nicht kannst du vomVertrag zurücktreten... Und da gibts auch nichts zu diskutieren...

Zitat:

Original geschrieben von picxar


6 wochen nach voraussichtlichem lieferdatum kannst den Händler in Verzug setzen, liefert er dann nicht kannst du vomVertrag zurücktreten... Und da gibts auch nichts zu diskutieren...

Kannst du mir das erklären wie das Vorgehen

"in Verzug setzen"

im Details abläuft - Danke 😉

Jippi!!

Hab auf Nachfrage bei Audi gestern heute einen Anruf bekommen. Der Wagen kommt zwischen 7.-13.04.

Nächste Woche ruft mich mein :-) an um für diese Woche einem termem zu vereinbaren.

Bestellt: 11.02.
AB: 25.02. (mit unverb. Termin April)

A3 cabrio.

Bestens :-)))

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Zitat:

Original geschrieben von PSla



Zitat:

Original geschrieben von picxar


6 wochen nach voraussichtlichem lieferdatum kannst den Händler in Verzug setzen, liefert er dann nicht kannst du vomVertrag zurücktreten... Und da gibts auch nichts zu diskutieren...
Kannst du mir das erklären wie das Vorgehen "in Verzug setzen" im Details abläuft - Danke 😉

Du musst Audi dazu anschreiben und sie schriftlich in Verzug setzen. Das bedeutet, du teilst Ihnen mit, dass Sie Ihre lieferfrist nicht eingehalten haben, die sie Vertraglich mit dir vereinbart haben.

Dazu muss aber im Vertrag ein Termin stehen. Desweiteren darf beim Termin nicht stehen, dass er Unverbindlich ist. Wenn du den Verkäufer in Verzug setzt, musst du ihm eine "angemessene Frist" zur Nacherfüllung setzen/einräumen. Und hier fängt das Problem an. Denn "angemessene Frist" bei einem Auto ist dehnbar und es gibt da keine feiner definiertere Aussage im Gesetz.

Demnach ist es eigendlich witzlos, aus dem Vertrag rauszukommen, denn 6 Wochen können bei einem Fahrzeug, welches im Ausland produziert wird, definitiv als angemessen angesehen werden.

Wie dem auch sei, wird dir jeder vernünftige Anwalt sagen, dass es zwecklos ist, dagegen vorzugehen, bzw. sich aus dem Vertrag rauszuhauen.

Verzug setzen wird aber von Audi definitiv ernst genommen, die melden sich bei einem sicher. Aber das kann man auch einfacher, indem man anruft und sich beschwert.

Aus dem Vertrag kommt man nicht so einfach, dafür gibts für die andere Seite (also Audi) zuviele Tricks.

Absoluter Müll was du redest, es gibt auch sowas wie Verbraucherschutz, die Hersteller können nicht machen was sie wollen...Und ob in der AB vorraussichtlich steht oder nicht spielt keine Rolle, es muss nur ein konkreter Zeitpunkt genannt werden..Wird dieser Termin um 6 Wochen überschritten dann kann ich den Händler in Verzug setzen, eine angemessene Frist wären 2 Wochen, wenn er dann nicht liefert kannst du vom KV zurücktreten... Da gibt es kein wenn und aber..So wie du es hier beschreibst kann Audi machen was sie wollen und der Kunde ist der Dumme..So läuft es sicher nicht..Das steht übrigens alles in den AGBs

Wenn das voraussichtlich nicht in der AB steht dann kannst du den Händler direkt in Verzug setzrn und musst keine 6 Wochen warten..Und für dss in Verzug setzen gibt es konkrete Vorgaben 1-2 Wochen sind angemessen, alles andere ist humbug

Zitat:

Original geschrieben von picxar


Wenn das voraussichtlich nicht in der AB steht dann kannst du den Händler direkt in Verzug setzrn und musst keine 6 Wochen warten..Und für dss in Verzug setzen gibt es konkrete Vorgaben 1-2 Wochen sind angemessen, alles andere ist humbug

Hast du das schoneinmal gemacht? Du beschimpfst das, was ich schreib als blödsinn, aber die 1-2 Wochen, die du angibst sind einfach nur ins blaue geraten. Das klappt bei Möbelstücken, aber nicht bei Autos. Wenn du schoneinmal soetwas bei einem Auto gemacht hättest, dann wüsstest du, dass audi nahezu freie Hand hat, was die Lieferzeit betrifft. Und 1-2 Wochen sind der Witz, das ist bei einem Auto, welches extra für dich produziert wird, garnichts. Bei einem Fertigen/Gebrauchtem Auto, ja. Aber nicht bei einem im Ausland hergestelltem.

Ich hab so eine Prozedur schon hinter mir, aber ohne Erfolg. Und da ging es nicht um 6 Wochen, sondern 3 Monate. Und selbst da hat der Hersteller genügend Tricks... Dann bekommst halt dein Auto ohne Qualitätskontrolle und sie fangen an Nachzubessern. Ach im Übrigen, Nachbessern und zweimal... denkste. Wer es einmal mitgemacht hat, weiß dass Gerichte teilweise recht willkürlich entscheiden können, bei solchen gesetzen. Und wie ich bereits geschrieben hab: "angemessene Frist" ist ein dehnbarer Begriff.

Aber was schreib ich überhaupt, gib mal die Quelle, wo steht, das bei einem Neuwagen 1-2 Wochen nacherfüllung angemessen sind. Wenn du mir einen nennen kannst, nehm ich alles zurück. Ansonsten geb ich hier mal den Buhmann an dich zurück und sag: Quatsch haste geschrieben.

PS: ist beim Hausbau auch nicht anders. Nur, falls du mal eins bauen willst. 1-2 Wochen... 😁

Die Herstellung eines Autos dauert ein Tag, inwiefern sind dann die ein - bis zwei Wochen nicht angemessen. Und ein Haus mit einem Auto zu vergleichen ist sowieso ein Witz..

Rücktritt oder Schadenersatz bei Terminüberschreitung
Hat der Händler den unverbindlichen Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, so können Sie den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Ein Verzugsschaden ist vom Verkäufer aber nur zu ersetzen, wenn er den Verzug zu vertreten hat.
Setzen Sie dem Verkäufer weiter eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen zur Lieferung, so können Sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Wagen auch nicht innerhalb dieser Frist geliefert wird und den Verkäufer ein Verschulden trifft.

Zitat:

Original geschrieben von picxar


Die Herstellung eines Autos dauert ein Tag, inwiefern sind dann die ein - bis zwei Wochen nicht angemessen. Und ein Haus mit einem Auto zu vergleichen ist sowieso ein Witz..

Die Planung und Teilebeschaffung dauert aber wesentlich länger. Hinzu kommt, dass das Auto in Ungarn produziert wird.

Wenn du zum Rechtsanwalt gehst und dem sagst, er soll den Autohersteller in Verzug setzen und dem ne Frist von 1-2 Wochen setzen, dann lacht der Anwalt nur (oder macht einfach was du sagst, damit er von dir Geld bekommt. Machen die meisten). Das klappt nichteinmal bei einer Wohnwand. Allgemain ist eine Fristsetzung unter 14 Tage eh der totale Witz und wird nichteinmal bei einem Handy vom Gericht akzeptiert.

Die Illusion, dass in Deutschland alles ganz genau und mit irgendwelchen Fristen geregelt ist, zerplatzt schnell, wenn man auch nur einmal wirklich selbst versucht hat, dagegen zu rechten. Alles andere ist eh nur Schwanzvergleich. Wenn du nur drohst, ohne dann wirklich so konsequent zu sein, wenn der Verkäufer seine Frist nicht einhält.

Selbst bei anderen Themen ist es oft einfach Auslegungssache. Hab ich schon oft genug erlebt. Rechtsanwälte sind schon lange nicht mehr dazu da, das Gericht mit Fakten zu überzeugen. Lediglich werden andere Anschauungen des Problems dargestellt und Sympathien gewonnen. Klar gibts Rechte und die Richter "sollten" sich auch daran halten, was sie auch meistens tun. Aber viele Sachen sind nicht ganz klar definiert und da fängt der Spielraum an, der von Rechtsanwälten genutz wird, um den Richter/Richterin zu überzeugen.

Schau mal im Forum, was passiert, wenn jemand mal ein richtiges Problem mit seinem Auto hat. Hier gibt es genügend Beispiele, von Autobesitzern, die Probleme mit ihren Autos haben und diese Zurückgeben oder einen Wandel wollen. Schau mal an, wie die zu kämpfen haben. Wie es sich teilweise über Jahre hinweg zieht, bis mal ein Urteil kommt, oder der Autohersteller nachgibt. Selbst dann muss man noch immer Monate warten, bis dann endlich alles geklärt ist und man sein Geld, oder neues Auto hat.

Und du glaubst echt ernsthaft, dass du mit einer 1-2 Wochenfrist was erreichen kannst? Ernsthaft?

Zitat:

Original geschrieben von PanicMind


Die Planung und Teilebeschaffung dauert aber wesentlich länger. Hinzu kommt, dass das Auto in Ungarn produziert wird.

Das spielt rechtlich überhaupt keine Rolle. Grundlage sind allein die Angaben im Kaufvertrag. Und natürlich kann man dementsprechend auch die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers in Anspruch nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Mondknallschlumpf



Zitat:

Original geschrieben von PanicMind


Die Planung und Teilebeschaffung dauert aber wesentlich länger. Hinzu kommt, dass das Auto in Ungarn produziert wird.

Das spielt rechtlich überhaupt keine Rolle. Grundlage sind allein die Angaben im Kaufvertrag. Und natürlich kann man dementsprechend auch die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers in Anspruch nehmen.

Das mag vllt. sein. Aber jedes Gericht würde es berücksichtigen. Wie gesagt, ich spreche da aus erfahrung. Du hast als Verbraucher da recht wenig Land, bei einer Frist von 1-2 Wochen. Das lässt kein Gericht in deutschland durch. Und bis es vor Gericht landet, sind wieder soviel Wochen rum, dass du dein Auto schon lange hast. Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei verschiedene Sachen. Auf dem Papier stimm ich dir vollkommen zu. Aber in der realität ist es einfach vollkommen anders.

Das mag vielleicht bei dir so gewesen sein, aber nur weil das bei dir so war kannst du es nicht verallgemeinern...Letztendlich ist die Theorie erstmal entscheidend und fakt ist das zwei Wochen absolut angemessen sind und diese zwei Wochen beziehen sich auf Erfahrungswerte und bereits beendete Gerichtsverfahren in denen entschieden wurde was angemessen ist und was nicht.
Die zwei Wochen sind also nicht an den Ohren herbeigezogen. Fakt ist auch das deutsche Gerichte eher zugunsten des Verbrauchers entscheiden als zugunsten irgemdwelcher großen Unternehmen auch wenn du wieder was anderes sagst.

Zitat:

Original geschrieben von picxar


Das mag vielleicht bei dir so gewesen sein, aber nur weil das bei dir so war kannst du es nicht verallgemeinern...Letztendlich ist die Theorie erstmal entscheidend und fakt ist das zwei Wochen absolut angemessen sind und diese zwei Wochen beziehen sich auf Erfahrungswerte und bereits beendete Gerichtsverfahren in denen entschieden wurde was angemessen ist und was nicht.
Die zwei Wochen sind also nicht an den Ohren herbeigezogen. Fakt ist auch das deutsche Gerichte eher zugunsten des Verbrauchers entscheiden als zugunsten irgemdwelcher großen Unternehmen auch wenn du wieder was anderes sagst.

Dann verlink mal bitte solch eine Gerichtsentscheidung, wo die Frist 2 Wochen oder weniger war und der Käufer recht bekommen hat. Würde mich ja stark wundern, wenn du überhaupt solch einen Fall findest.

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