Der große Felgen/Reifen-Thread: Welche Felge/Reifen/Kombination auf mein Fahrzeug?
Da ja oft die fragen kommen, hab ich mir erlaubt einen Thread zu öffnen für das ganze Jahr, egal ob Sommer, Winter, oder Ganzjahresreifen bzw auch Felgen wegen Größe, ET usw alles rein hier 🙂
Viele Antworten findet ihr in den CoC Papieren oder vielleicht auch hier:
http://goodyear.tiremanager.eu/default.aspx
Beste Antwort im Thema
Da ja oft die fragen kommen, hab ich mir erlaubt einen Thread zu öffnen für das ganze Jahr, egal ob Sommer, Winter, oder Ganzjahresreifen bzw auch Felgen wegen Größe, ET usw alles rein hier 🙂
Viele Antworten findet ihr in den CoC Papieren oder vielleicht auch hier:
http://goodyear.tiremanager.eu/default.aspx
533 Antworten
Kann mir jemand 18“ oder 19“ Felgen für meinen silbernen Kombi 4 motion zeigen/vorschlagen?
Und sind diese dann auch zu typisieren in Österreich?
Wollte hier mal fragen ob jemand Bilder zu einem Golf 6 hat mit Orginal Sportfahrwerk und 18“ (ohne Tieferlegung). Mich würde die Optik interessieren.
Zitat:
@timmyw schrieb am 12. März 2018 um 21:35:30 Uhr:
Wollte hier mal fragen ob jemand Bilder zu einem Golf 6 hat mit Orginal Sportfahrwerk und 18“ (ohne Tieferlegung). Mich würde die Optik interessieren.
Zwar „nur“ ein Cabrio aber auch ein Golf 6... ;-))
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Mit einem Blick in die CoC-Papiere (siehe https://www.michaelneuhaus.de/golf6/golf6-reifen.shtml#felgev), musst du nichts eintragen, solange du einen 225/40er Reifen nimmst 🙂
Moin zusammen,
gestern beim TÜV wollte der Prüfer mir keine HU geben weil meine Felgen, die bereits die dritte TÜV Vorführung mitmachen, seiner Meinung nach eingetragen werden müssten bzw abgenommen werden müssen für 80 €... Ich war sehr erstaunt und er hat mir die ABE gezeigt zu der KBA Nummer der Felge und da steht bei meinem Fahrzeug das eine Vorführung notwendig wäre (A01). Habe die Eintragung nicht machen lassen da ich angepisst war und lieber mit den Sommerreifen komme (Original VW).
Jetzt das komische.. Der Prüfer sagt Felgen nicht so zulässig, da "A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen. "
Jetzt habe ich nochmal nachgeguckt und dieselbe ABE gefunden und da steht dieser Zusatz nicht.!!
Es handelt sich dabei wohl um Anlage 9 und Anlage 10. In beiden Anlagen ist mein Golf gelistet, aber mit unterschiedlichen Vermerken.
Kann mir hier jemand bitte Auskungt geben was ich jetzt zu tun habe ??????
anbei mal Screenshots der Datein. Ich habe die 225740R18 Reifen und einen Golf 6 1.4 TSI mit 118 kW
Zitat:
Ich war sehr erstaunt und er hat mir die ABE gezeigt zu der KBA Nummer
Eigentlich solltest du ihm das Gutachten, das du im Fahrzeug mitführen musst, zeigen.
Allerdings ist das neuere Gutachten gültig. Gutachten zur ABE
Und danach sind die Räder abnahmefrei.
Übrigens: Mittlerweile sind bei (fast) allen Hestellern 8x18 ET 50 Räder mit 225/40 Reifen abnahmefrei.
Hier noch die aktuelle ABE
Die verweist auch auf die 2. Ausfertigung
und das Festigkeitsgutachten
Sei froh, das du vor April 2015 keinen schweren Unfall verursacht hast.
Da galt noch die 1. Ausfertigung und das hätte Probleme mit der Versicherung geben können.
Vor der Punktereform wärst du auch mit 3 Punkten dabeigewesen.
Also: Gutachten immer lesen.
Falls der Prüfer meint, das Gutachten wäre manipuliert, kann er es bei www.Rial.de unter Download -> Gutachten -> Murago -> 8x18 ET 50 runterladen.
Ich sehe gerade das die Anlage 9 eine Angabe zur ET von 43 hat. Die Anlage 10 hingegen eine ET von 50. Wie kann das denn sein bei der gleichen KBA 48300????
Zitat:
Wie kann das denn sein bei der gleichen KBA 48300????
Weil eine ABE immer für eine Radfamile, hier Murago
8x18erstellt wird.
(Muragos mit anderen Abmessungen haben eine andere ABE).
Wie du im Festiggkeitsgutachten lesen kannst, gibt's auch ET 35, verschiedene Lochkreise, verschiedene Mittelllöcher, mit oder ohne Zentrierringen.
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 14. März 2018 um 14:39:07 Uhr:
Zitat:
Ich war sehr erstaunt und er hat mir die ABE gezeigt zu der KBA Nummer
Eigentlich solltest du ihm das Gutachten, das du im Fahrzeug mitführen musst, zeigen.Allerdings ist das neuere Gutachten gültig. Gutachten zur ABE
Und danach sind die Räder abnahmefrei.Übrigens: Mittlerweile sind bei (fast) allen Hestellern 8x18 ET 50 Räder mit 225/40 Reifen abnahmefrei.
Hier noch die aktuelle ABE
Die verweist auch auf die 2. Ausfertigungund das Festigkeitsgutachten
Sei froh, das du vor April 2015 keinen schweren Unfall verursacht hast.
Da galt noch die 1. Ausfertigung und das hätte Probleme mit der Versicherung geben können.
Vor der Punktereform wärst du auch mit 3 Punkten dabeigewesen.Also: Gutachten immer lesen.
Falls der Prüfer meint, das Gutachten wäre manipuliert, kann er es bei www.Rial.de unter Download -> Gutachten -> Murago -> 8x18 ET 50 runterladen.
Blöde Frage da ich mich nicht auskenne. Diese Reifen/Felgenkombi ( 225/40 R18, 8x18 ET50) darf ich aber nur fahren wenn sie auch in meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht? Oder ich muss sie eintragen lassen.
Habe zwar hier im Thread fast alles gelesen, aber finde das mittlerweile ganz schön kompliziert. Früher war das nicht so. ;-)
Zitat:
Blöde Frage da ich mich nicht auskenne. Diese Reifen/Felgenkombi ( 225/40 R18, 8x18 ET50) darf ich aber nur fahren wenn sie auch in meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht?
Für Zubehörräder, auch von VW, gelten ausschließlich die Auflagen des zugehörigen Radgutachtens.
Die Angaben in der COC gelten nur für, von VW für den G6 zugelassene VW- Räder.
Wie du dem »Gutachten zur ABE« der Rial Murago entnehmen kannst, gibt es für den Golf 6 keine Auflage zur TÜV-Abnahme (A01).
Desweiteren ist keine Änderung der Papiere wegen der Reifengröße erforderlich.
Siehe unter »Allgemeine Hinweise« und den fettgedruckten Text der ABE.
Es reicht, das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen.
Also: Gibt's in der letzten oder vorletzten Spalte keine Auflage A01 bzw. 11A ist, bei einem »Gutachten zur ABE«, ist keine [TÜV, Dekra, …]-Abnahme erforderlich.
Bei einem »Teilegutachten« ist immer eine Abnahme (TÜV) und Eintragung (Zulassungsstelle) fällig.
Das heißt aber nicht, das 8×18 ET 50 Räder von allen Herstellern abnahmefrei sind.
Immer die Auflagen des zugehörigen Gutachtens lesen.
Hm... ok danke.
Also wenn in den Spalten kein A01 bei Reifen oder Felge steht oder ein K, langt es das Gutachten im Auto zu haben und ich darf die montieren auch wenn die nicht in der CoC steht. Richtig?
Wenn die sich nur auf VW-Felgenbezieht, warum gibt es dann diese CoC dann?
Vorhin war ich bei reifen.com. Dort kann man einstellen ob man Reifen mit ABE und ECE(?) gezeigt bekommen möchte. Als ich mir so eine Felge mit ECE anschaute, merkte ich das es sich auf die CoC bezieht. Ist das dann quasi nur ein Zusatz den ich dann ignorieren kann /darf?