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Defekte Lenkung

BMW X3 F25
Themenstarteram 21. März 2013 um 18:14

Hallo Ihr da draußen,

habe folgendes Problem, mein fast 2 Jahre alter X3 F25 bekommt zur Zeit das 2. neue Lenkgetriebe weil jeweils ein Spiel in der Lenkung zu finden war. Nicht die Spurstangen sondern wirklich das Lenkgetriebe ist defekt. Stehe jetzt auf dem Schlauch was ich demnächst machen soll?

Jedes Jahr ein neues Lenkgetriebe, das ich dann ab jetzt selber bezahle? Garantieverlängerung für 2 Jahre zum Premiumpreis von fast 1000Euro abschließen wo ich hintenraus nochmals 250Euro drauflegen kann? Oder von BMW ein Zugeständniss einholen für ein kostenloses Lenkgetriebeabo ( Grimms Märchenstunde )? Oder verkaufen, was wegen dem Premiumwertverlust nicht eingeplant ist. Wandlung wär auch noch ein Schlagwort? Viele Fragen zu einem ernsten Problem.

Hat jemand selbst schon Erfahrungen damit gemacht, bzw. ähnliches erfahren und wie soll ich mich verhalten?

L.G. und Danke im vorraus.

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42 Antworten
am 21. März 2013 um 18:17

mit der sufu findest du viel material zu dem thema

Ich würde auf das besagte kostenlose Lenkgetriebeabo plädieren. Wenn dein Händler kein Verständnis zeigt, kläre die Situation mit dem Anwalt. Für eine Wandlung wird es schon zu spät sein und Geld nachschieben halte ich für unklug.

Hallo erst mal.

Auf die neue Lenkung gibt es 2 Jahre Herstellergarantie,

logischerweise ab Einbaudatum.Du solltest nur drauf achten,

das Du eine Bestätigung über den Einbau

bekommst.

Gruss und schönen Tag noch.

Werner

Zitat:

Original geschrieben von XWerner

Hallo erst mal.

Auf die neue Lenkung gibt es 2 Jahre Herstellergarantie,

logischerweise ab Einbaudatum.Du solltest nur drauf achten,

das Du eine Bestätigung über den Einbau

bekommst.

Gruss und schönen Tag noch.

Werner

Ich glaube dieses stimmt so nicht. Bin mir aber nicht 100% sicher. Wenn ein Teil innerhalb der Garantie ausgetauscht wird, beträgt die Garantie nur den Zeitraum der Restgarantie des Autos. Wenn also ein Teil nach 23 Monaten ausgetauscht wird, hast du nur 1 Monat Garantie auf dieses Teil. Aber vielleicht haben wir im Forum Leute die sich mit den Gesetzen auskennen. Kann aber auch sein, dass ich das mit dem Austausch auf Gewährleistung verwechsel.

Gruß

X3 Andy

Themenstarteram 22. März 2013 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von XWerner

Hallo erst mal.

Auf die neue Lenkung gibt es 2 Jahre Herstellergarantie,

logischerweise ab Einbaudatum.Du solltest nur drauf achten,

das Du eine Bestätigung über den Einbau

bekommst.

Gruss und schönen Tag noch.

Werner

Zitat:

Original geschrieben von X3 Andy

Ich glaube dieses stimmt so nicht. Bin mir aber nicht 100% sicher. Wenn ein Teil innerhalb der Garantie ausgetauscht wird, beträgt die Garantie nur den Zeitraum der Restgarantie des Autos. Wenn also ein Teil nach 23 Monaten ausgetauscht wird, hast du nur 1 Monat Garantie auf dieses Teil. Aber vielleicht haben wir im Forum Leute die sich mit den Gesetzen auskennen. Kann aber auch sein, dass ich das mit dem Austausch auf Gewährleistung verwechsel.

Für all jene Teile, die mangelfrei geblieben sind, endet die Frist zwei bzw drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe, für jene Teile, die innerhalb der Gewährleistungsfrist repariert wurden, beginnt ab Rückaushändigung der reparierten Sache die Frist von Neuem zu laufen.

Quelle:

Themenstarteram 22. März 2013 um 11:51

Hallo Zusammen,

die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Garantiezeit laut Aussage meiner Niederlassung.

Unabhängig das ich vorerst den Wagen wieder abhole ohne das er repariert wurde da die Lenkung im Rückstand ist kann man nur auf Kulanz in Zukunft hoffen, wie immer das Aussehen wird.

Einzigster Lichtblick, angeblich ist der Lieferant gewechselt worden wie gesagt angeblich.

Gruß Bernhard

Zitat:

Original geschrieben von X3 Andy

Zitat:

Original geschrieben von XWerner

Hallo erst mal.

Auf die neue Lenkung gibt es 2 Jahre Herstellergarantie,

logischerweise ab Einbaudatum.Du solltest nur drauf achten,

das Du eine Bestätigung über den Einbau

bekommst.

Gruss und schönen Tag noch.

Werner

Ich glaube dieses stimmt so nicht. Bin mir aber nicht 100% sicher. Wenn ein Teil innerhalb der Garantie ausgetauscht wird, beträgt die Garantie nur den Zeitraum der Restgarantie des Autos. Wenn also ein Teil nach 23 Monaten ausgetauscht wird, hast du nur 1 Monat Garantie auf dieses Teil. Aber vielleicht haben wir im Forum Leute die sich mit den Gesetzen auskennen. Kann aber auch sein, dass ich das mit dem Austausch auf Gewährleistung verwechsel.

Gruß

X3 Andy

So kenn ich das auch.

Die Quelle, die muk1 nannte, bezieht sich wohl auf Österreich (Wirtschaftskammer Salzburg)

Zitat:

Original geschrieben von habu01

...

Die Quelle, die muk1 nannte, bezieht sich wohl auf Österreich (Wirtschaftskammer Salzburg)

Ja, stimmt - 100 Pkt. ;)

Aufgrund der "Unselbstständigkeit" Österreichs glaube ich aber, dass wir das bestimmt auf irgendeiner EU-Basis gestützt haben werden...

am 22. März 2013 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von muk1

Zitat:

Original geschrieben von habu01

...

Die Quelle, die muk1 nannte, bezieht sich wohl auf Österreich (Wirtschaftskammer Salzburg)

Ja, stimmt - 100 Pkt. ;)

Aufgrund der "Unselbstständigkeit" Österreichs glaube ich aber, dass wir das bestimmt auf irgendeiner EU-Basis gestützt haben werden...

andererseits gibt's in D nur Gewährleistung, in A Garantie

Zitat:

Original geschrieben von XWerner

Hallo erst mal.

Auf die neue Lenkung gibt es 2 Jahre Herstellergarantie,

logischerweise ab Einbaudatum.Du solltest nur drauf achten,

das Du eine Bestätigung über den Einbau

bekommst.

Gruss und schönen Tag noch.

Werner

In D ist es so, dass es keine neue Garantie auf Teile gibt, die kostenfrei auf Garantie getauscht wurden.

Im günstigsten Fall häte man so lebenslange Garantie auf dieses Bauteil.

Nur wenn man das Teil selbst bezahlt, erhält man eine neue Garantie.

Wobei die mir genannte Summe für meinen 2.0d für 3 Jahre Garantieverlängerung nur 900 Euro betrug und nicht die oben genannten 1000 Euro für 2 Jahre.

2 Jahre Garantie auf Neuteile(egal wann eingebaut)

Dies betrifft nur werksseitige (Hersteller) Fehler.

Beispiel eines Dämpfer Herstellers "Lebenslange Garantie".

Da meinen manche Leute,einmal gekauft und das wars:

FALSCH!!!Verschleiss ist kein Garantieanspruch.

Da hier aber wohl nicht die Rede von Verschleiss sein

kann,bedeutet dies,das so lange Ersatz ober

anderweitige Abhilfe geboten wird,bis der bereits

eingestandene Fehler kuriert ist.

Zitat:

Original geschrieben von XWerner

2 Jahre Garantie auf Neuteile(egal wann eingebaut)

Dies betrifft nur werksseitige (Hersteller) Fehler.

Beispiel eines Dämpfer Herstellers "Lebenslange Garantie".

Da meinen manche Leute,einmal gekauft und das wars:

FALSCH!!!Verschleiss ist kein Garantieanspruch.

Da hier aber wohl nicht die Rede von Verschleiss sein

kann,bedeutet dies,das so lange Ersatz ober

anderweitige Abhilfe geboten wird,bis der bereits

eingestandene Fehler kuriert ist.

Vermutest Du nur, oder weißt Du es.

In Deutschland gibt es keine Garantie Verlängerung für Teile die während der

Garantie- bzw. Gewährleistungszeit ausgetauscht wurden.

Grund hierfür ist, nicht Du sondern der Hersteller hat hierfür die Kosten getragen hat.

Nur wer bezahlt, hat Anspruch auf Garantie.

Musste mich bei Audi auch schon belehren lassen.

Nachfrage beim Fachanwalt ergab das gleiche, heißt nur wer zahlt hat Garantie.

Einfach mal googeln.

Wohl wahr.

Nichts bezahlt-keine Garantie.

Also nett anfragen,ob Kulanz was machbar ist.

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