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Dayline Scheinwerfer mit integriertem Tagfahrlicht versus DEKRA

Audi A6 C5/4B

Hallo zusammen,

ich verfolge euer Forum schon eine Weile (passiv) – Vielen Dank für all die brauchbaren Tipps - und möchte heute einen kleinen Bericht loswerden.

Es fing damit an, dass bei einem Besuch beim Freundlichen der Hinweis kam, dass die Scheinwerfer sehr abgestumpft sind und ich so im Januar des nächsten Jahres nicht durch den TÜV kommen würde. Also auf die Suche gemacht nach neuen Scheinwerfern.

Da mir die in den Dayline Scheinwerfern integrierte Tagfahrlicht-Optik sehr gefällt, habe ich diese erstanden. Da die Scheinwerfer aber nur „Standlicht in Tagfahrlicht-Optik“ haben, müsste man das Standlicht einschalten um die LED Leiste zu betreiben. Die Heckleuchten gehen dabei auch mit an -> shit. Also direkt noch das auf der Dayline-Seite beworbene Modul im örtlichen Tuning-Laden gekauft und dem Freundlichen zum Einbau gleich mitgegeben.
Das Modul schaltet die LED Leiste mit der Zündung an und beim Einschalten des Abblendlichts schaltet es die LEDs aus.
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Auf der Dayline-Seite wird beschrieben, dass sowohl die Scheinwerfer als auch das Zusatzmodul zugelassen sind im Bereich der StVZO.
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Am Tag des Einbaus war der lokale DEKRA-Mensch ebenfalls im Haus des Freundlichen und verhinderte den Einbau des Zusatzmoduls mit der folgenden Aussage: (Gedächtnisprotokoll)
„Das Ausschalten des Standlichts beim Einschalten des Abblendlichts ist ein Eingriff in das Leuchtbild des Fahrzeugs“ (das Standlicht ist ja die LED Leiste in diesem Fall)
Die Scheinwerfer hat er aber soweit abgenickt, obwohl er keine Funktionsprüfung vorgenommen hatte, denn es ist ja ein E-Prüfzeichen vorhanden.

2 Monate später. Gestern. Termin beim Freundlichen zwecks DEKRA, habe das Auto morgens dort abgestellt und wollte es am Abend samt neuer AU / HU abholen.
Es ist 14 Uhr nachmittags und mein Handy klingelt. Der Freundliche teilte mir mit, dass ich keinen TÜV bekomme, weil an den Dayline Scheinwerfern die Stellmotoren für die elektrische Leuchtweitenregulierung fehlen (nicht die automatische, sondern die manuelle über das Rädchen bei großer Zuladung / Anhänger (auch wenn keine AHK vorhanden ist)).

*kopfkratz*

Auf der Dayline Seite ist Folgendes beschrieben (Zitat)
„vorbereitet für elektrische Leuchtweitenregulierung“ – mehr ist es auch nicht. Denn die Stellmotoren fehlen und somit dürfen die Scheinwerfer eigentlich garnicht eingebaut werden.

Ich werde jetzt versuchen die Stellmotoren aus den alten Scheinwerfern irgendwie dranzubekommen, damit mein Auto TÜV bekommt. Sollte das nicht klappen, werde ich mir für 70 Euro aus dem Dayline-Shop die passenden Stellmotoren nachkaufen dürfen.

Der Umweg mit Ausnahmegenehmigung und eintragen lassen (keine Ahnung ob das überhaupt funktioniert) steht für mich nicht zur Debatte. Schon garnicht bei Beleuchtung.

Soviel dazu, falls jemand von euch das Gleiche vorhat 😉

Schönen Tag und Grüße vom Bodensee.

Beste Antwort im Thema

...und genau aus diesen gründen würde ich mir so einen schrott erst garnicht kaufen...

25 weitere Antworten
25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Der_Jay


Sehr schade. 🙁
Da liest man aber irgendwie auch ständig an jeder Ecke was anderes, wie mir scheint.

Da bleibt die Individualisierung an dieser Kante bei mir wohl stecken.
Umbau auf Xenon ist mir glaub ich zu teuer/aufwändig... :/

ich kenne nur diese aussage und die kam direkt von dectane...

wirklich schade

Zitat:

Original geschrieben von Regenmann


... es soll aber von Dectane bald was für den FL geben:

www.motor-talk.de/.../modulite-tfl-von-dectane-t3006952.html?... 

die knne ich auch, es geht hier jedoch um scheinwerfer mit integr. LED-TFL, nicht extra TFL die unten in die lüftungsgitter kommen

Danke Regenmann! 🙂
Finde ich sogar eine Alternative. Was mir da halt enorm wichtig ist, ist dass es nicht so gebastelt aussieht.
Werde mal drüber nachdenken, ob mir das 200 Euro wert ist. 🙂

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Schaut mal. Habe ich bei ebay gefunden.
Ich finde, optisch sehen die eigentlich noch viel interessanter aus als die Scheinwerfer von Dectane.
Leider handelt es sich ebenfalls "nur" um Standlicht und der Preis ist schon etwas arg hoch meiner Meinung nach.

Wenn die Scheinwerfer für die (manuelle) Leuchtweitenregulierungm vorbereitet sind, sehe ich das so, dass Du die Stellmotoren von Deinen alten Scheinwerfern übernehmen musst. Wahrscheinlich wären die inklusive Motoren sonst noch teurer.

Ich meine, die Leuchtweitenregulierung wurde damals (ca. 1990 oder 1991) Pflicht. Selbst die letzten Golf 2 - Modelle liefen dann mit einer manuellen Leuchtweitenregulierung (also auch mit Stellmotoren) vom Band.

Demnach ist klar, dass der TÜV Dir den Stempel versagt hat. Sad but true.

Baue doch einfach Deine alten Stellmotoren an die neuen Scheinwerfer (denn das MUSS ja passen, wenn sie dafür laut Hersteller vorbereitet sind), lasse die Scheinwerfer dann beim Freundlichen einstellen und danach gibt's TÜV.

Wenn ich das richtig verstehe, hast Du Dir die Scheinwerfer vom Freundlichen einbauen lassen?? Da würde ich dann auf den Tisch hauen, denn der hätte die Scheinwerfer bereits mit den Stellmotoren ausrüsten müssen. Pfusch!

Zitat:

Original geschrieben von stefan_vr


Wenn die Scheinwerfer für die (manuelle) Leuchtweitenregulierungm vorbereitet sind, sehe ich das so, dass Du die Stellmotoren von Deinen alten Scheinwerfern übernehmen musst. Wahrscheinlich wären die inklusive Motoren sonst noch teurer.

Ich meine, die Leuchtweitenregulierung wurde damals (ca. 1990 oder 1991) Pflicht. Selbst die letzten Golf 2 - Modelle liefen dann mit einer manuellen Leuchtweitenregulierung (also auch mit Stellmotoren) vom Band.

Demnach ist klar, dass der TÜV Dir den Stempel versagt hat. Sad but true.

Baue doch einfach Deine alten Stellmotoren an die neuen Scheinwerfer (denn das MUSS ja passen, wenn sie dafür laut Hersteller vorbereitet sind), lasse die Scheinwerfer dann beim Freundlichen einstellen und danach gibt's TÜV.

Wenn ich das richtig verstehe, hast Du Dir die Scheinwerfer vom Freundlichen einbauen lassen?? Da würde ich dann auf den Tisch hauen, denn der hätte die Scheinwerfer bereits mit den Stellmotoren ausrüsten müssen. Pfusch!

Meinst du damit mich, Stefan?

Wenn ja - ich habe bislang noch gar nichts gekauft, einstellen, einbauen lassen etc.

Ich denke bis jetzt lediglich drüber nach, mir hier etwas zu kaufen.

Dass ich die alten Stellmotoren benutzen muss, ist mir natürlich klar. Um den Absatz mit der Jahresangabe bzgl. der Pflicht danke ich dir. Sehr informativ. Wusste nicht, dass das schon so weit zurück liegt. 🙂

Wenn die neuen Scheinwerfer mit Stellmotoren ausgerüstet sind, müsste das E-Prüfzeichen ja automatisch seine Gültigkeit bekommen (d.h. keine gesonderte Eintragung notwendig), oder sehe ich das falsch?
Ist der Einbau der Motoren in neue Scheinwerfer kompliziert? Habe bislang noch keinen Scheinwerfer aufgemacht, daher die Frage.
Ich würde WENN dann die Scheinwerfer natürlich selber einbauen. Selbst ist der Mann!

Nee, Jay, ich meinte mit meinem letzten Beitrag den "cnphyt" (Themenstarter).

Aber um Deine Frage zu beantworten: Sobald die Stellmotoren ordnungsgemäß montiert sind, dürften die Scheinwerfer völlig E- und TÜV-konform sein.

Die Motoren kann man leicht umbauen, allerdings muss dann nachher alles noch eingestellt werden. Und das wiederum ist Sache der Werkstatt, sofern man sich damit nicht auskennt. Unter anderem muss das Steuergerät die Scheinwerfer in Servicestellung bringen, damit diese eingestellt werden können und nachher die neue Position gelernt wird.

Beim Reconty findest Du eine ausführliche Anleitung (als PDF) zum Stellmotoraus- und einbau!

Schau mal hier:

http://audi.reconty.de/thema.php?board=5&thema=9

Hi kann das Bestätigen. Die Originalstellmotoren müssen rein, hatte ich auch vergessen, dann gibt es TÜV. Das Einstellen der Scheinwerfer in der Werkstatt brauchst Du nicht machen, das geht so.
Bin von der Lichtausbeute zufrieden und Qualität auch. Kein Beschlagen und schon knapp 2 Jahre im Einsatz. Ich hatte ohne Motoren 200 EUR für beide bezahlt. Lohnt sich beim guten alten A6 4b.

Hallo zusammen,

um auf die eigentliche anfränglich Frage von "cnphyt" zurückzukommen, ist das beschriebene Zusatzmodul, welches bei Zündung nur die Stand/Positions LED`S einschaltet, nicht wirklich TÜV konform. Ich glaube der Hersteller und die Vertreiber wissen nicht wirklich, was die eigentlich verkaufen.
Die StVO, hier §17(2) sagt eingdeutig: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Das würde ja dann zu treffen mit diesem Modul. Wie hier einige schon sagten, Finger weg von diesem Billigmißt. Es bringt nur Probleme mit sich.
Wer auf Nummer sicher gehen will, auf den Scheinwerfern sind neben dem E-Prüfzeichen noch weitere wichtige Kennzeichnungen. Wenn das "RL" fehlt, sind es definitiv keine Tagfahrleuchten. Demnach müsste auf den erst genannten Leuchten nur das "A" für Begrenzungs- bzw. Standlicht vorhanden sein.
Auch das gern genommene Dimmen von Tagfahrleuchten bei Abblendlichtbetrieb ist nur zulässig, wenn das Tagfahrlicht eine Kombinationsleuchte mit Begrenzungslichtfunktion ist (siehe Audi S6/4F). Denn durch das Dimmen wird aus dem TFL ein Begrenzungs- bzw. Standlicht. Also dimmbare TFL müssen demnach beide Kennungen, hier "A" und "RL" haben. Wer also mit den gern angebotenen Modulen sein "reines" TFL dimmt, greift unzulässig in die lichttechnischen Einrichtungen ein und fährt mit erloschener Betriebserlaubnis. Ob`s das wert ist, bleibt jedem selbst überlassen.

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