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Dashcam freischalten (MOPF 2020)

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 29. August 2020 um 14:17

Hallo,

ich habe in der Systemeinstellung meines W213 220d (7/2020) die Einstellung "Dashcam deaktiviert" (siehe Foto) gefunden.

Ich kann aber nirgends einen Hinweis finden, wie diese Funktion aktiviert werden kann, bzw. wie die Dashcam funktionieren soll.

Hat jemand Informationen über diese Funktion bzw. wie man sie aktivieren kann?

Vielen Dank!

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38 Antworten

Kenne dieses Menü nichtmal

am 29. August 2020 um 15:31

Zitat:

Kenne dieses Menü nichtmal

Super, das hilft weiter. Vielleicht über das Me-Portal zubuchbar? Kann mir vorstellen, dass für die Aufnahme die AR-Kamera neben dem Innenspiegel genutzt wird.

Es gibt doch diese Nachrüst Dashcam von Mercedes. Vielleicht kann man die damit koppeln?

Link zu Youtube

Habe adäquates Menü im GLE. Nach meinen Recherchen soll die Dashcam in Russland funktionieren, also mit regionaler russischer KFZ Zuordnung. In Deutschland ist es evtl. wegen der schwierigen rechtlichen Datenschutz-Problematik nicht aktivierbar. Bei AR kommt bin dieser Cam bei mir das Bild.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@Christoph551 schrieb am 29. August 2020 um 17:31:04 Uhr:

Kann mir vorstellen, dass für die Aufnahme die AR-Kamera neben dem Innenspiegel genutzt wird.

so ist es. Das Problem ist aber, dass Daimler sie in D nicht freischaltet. In den USA und Russland geht's nämlich. Ich bin da auch mit meinem Verkäufer in der Diskussion, was da los ist. Bei BMW ist die Funktion ab Werk lieferbar - auch für den deutschen Markt. Damit gibt's kein unüberwindbares Hindernis. Nach den Datenschutzregeln darf nur nicht anlasslos aufgezeichnet werden, was mit einer sich überschreibenden Aufzeichnung für einen kurzen Zeitraum und nur bei Anlass dauerhaften Speicherung gelöst werden kann. Von daher ist die Haltung von Daimler nicht wirklich nachvollziehbar.

Mit der Nachrüstlösung hat die Funktion nichts zu tun. Es wird tatäschlich nur bereits vorhandene Technik verwendet.

Viele Grüße

Peter

Hallo.

 

Wo würden denn die Aufnahmen gespeichert und ließe sich dieses nicht dekorieren bzw. entsperren?

 

Viele Grüße

Hallo ins Forum,

gespeichert wird es in der HU des MBUX. Speicherplatz ist da genug und Export per USB-Schnittstelle.

Ob man es nachträglich codieren kann, muss man sehen. Das Problem ist nur, dass Daimler die Möglichkeiten immer mehr einschränkt und für viele Dinge nur online-Aktionen zulässt. Diese sind FIN-gesteuert und bei der FIN ist hinterlegt, dass es ein deutsches Fahrzeug ist. Damit ist dann u.U. direkt Schluss.

Interessant wird auch sein, wie die AR-Kamera die Signale sendet. Wenn sie Videorohdaten liefert könnte man diese ggf. beim Anschlusskabel abgreifen und anderweitig speichern. Bei den Kameras der Assistenzsysteme geht dies nicht, da diese kein Videosignal liefern, sondern die Daten direkt verarbeitet werden.

Viele Grüße

Peter

Seit November 2020 habe ich den GLC 300E. Ich lebe in der Schweiz, und hier ist die Dashcam auch deaktiviert.

Ich habe mich beim Kundenservice beklagt - bisher ohne Erfolg. So viel ich weiss, hat es in der Schweiz noch nie ein Gerichtsurteil gegeben, bei dem ein Lenker wegen der Dashcam verurteilt wurde. Selbst wenn.

Die Autos hier sind ja auch nicht auf 120km/h beschränkt, wiel man in der Schweiz nicht schneller fahren kann. So kann man Kunden verlieren, wenn es die Konkurrenz besser macht.

Auch in anderen Bereichen sieht man, dass MB noch grossen Aufholbedarf hat. Z.B. Profile and Bluetooth-Verbindungen. Da bei uns mehrere Familienmitglieder mit dem Auto fahren, müssen wir ständig unsere Telefone manuell verbinden. Sehr ärgerlich.

Bei meinem GLC 300E werden die Video-Daten auf einem USB-Stick gespeichert, der an einem der drei USB-Ports angeschlossen ist. Wenn dies Dashcam funktionieren würde.

Zitat:

@Gauding schrieb am 13. Februar 2021 um 17:46:01 Uhr:

Seit November 2020 habe ich den GLC 300E. Ich lebe in der Schweiz, und hier ist die Dashcam auch deaktiviert.

Ich habe mich beim Kundenservice beklagt - bisher ohne Erfolg. So viel ich weiss, hat es in der Schweiz noch nie ein Gerichtsurteil gegeben, bei dem ein Lenker wegen der Dashcam verurteilt wurde. Selbst wenn.

Die Autos hier sind ja auch nicht auf 120km/h beschränkt, wiel man in der Schweiz nicht schneller fahren kann. So kann man Kunden verlieren, wenn es die Konkurrenz besser macht.

Auch in anderen Bereichen sieht man, dass MB noch grossen Aufholbedarf hat. Z.B. Profile and Bluetooth-Verbindungen. Da bei uns mehrere Familienmitglieder mit dem Auto fahren, müssen wir ständig unsere Telefone manuell verbinden. Sehr ärgerlich.

Das hat nix mit Daimler zu tun, sondern mit rechtlichen Vorschriften in Europa und Daimler (bzw. jetzt ja Mercedes-Benz) macht keine Ausnahmen für ein paar 10k Schweizer Autos, die kriegen die Europäische Variante und Fertig. Das macht Betriebswirtschaftlich keinen Sinn (mehr) eine extra Schweizer Variante aufzulegen. (Und die 120 km/h Beschränkung wird spätestens dann kommen, wenn wir eine Grüne/Rote Regierung haben...der Kreuzzug gegen das offene Fahren läuft ja schon in vollem Gange. Volvo hat sich gebeugt, die meisten E-Autos sind bei 160 km/h abgeriegelt...genießt die Zeit noch!)

Ganz davon abgesehen hat die Schweiz die gleichen, oder sehr ähnliche, Datenschutzvorgaben wie Deutschland, gerade was Dashcams angeht sind die Regeln sehr ähnlich.

Dashcams sind im Sinne des Datenschutzes - sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz - nur dann erlaubt, wenn 100% Sichergestellt werden kann, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sprich, das Speichern der Daten passiert Automatisiert und kann nur von der Polizei oder ähnlichen Institutionen ausgewertet werden.

In Deutschland gibt es inzwischen einige Ausnahmen, wo man die Aufnahmen auch vor Gericht nutzen darf, das ist aber bis jetzt IMMER eine Einzelentscheidung.

Zitat:

Ebenfalls unklar ist, ob Dashcam-Aufnahmen in einem Streitfall vor Gericht als Beweise verwendet werden können. Gegenüber SRF meinte der Zürcher Staatsanwalt und Verkehrsexperte Jürg Boll, dass er sich das durchaus vorstellen könne. Es liege aber immer im Ermessen des Richters. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hingegen stellte vor kurzem ein Verfahren ein: Ein Autofahrer filmte Rechtsüberholer und erstattete über 100 Strafanzeigen, basierend auf den Videobeweisen. Die Staatsanwaltschaft beurteilte das Filmen auf Vorrat als unverhältnismäßig. Die Situation ist also schwer zu durchschauen und einige Fragen müssen noch geklärt werden. Der Bundesrat hat im Frühjahr 2015 einen Auftrag des Ständerats angenommen, um die Rechtslage zu klären. Im Rahmen der Revision des Datenschutzgesetzes sollen diese Fragen geklärt werden.

Das gilt in Deutschland z.B. genauso.

Und um sich da aus der Affäre zu ziehen, hat Mercedes das einfach für die Eurpäischen Märkte, wo das ganze noch Unklar ist, deaktiviert.

Damit kann dann auch keiner - so wie bei Tesla - der Marke "ans Bein Pinkeln". Teslas Sentry Modus ist in Europa EIGENTLICH nicht erlaubt. Zum einen schon deswegen, weil Tesla sich das recht vorbehält, die Daten auszuwerten.

Nach dem das Bußgeld bis zu 10 Millionen Euro betragen kann (pro Fall!)...nunja. Ich kann die Mercedes Seite sehr gut verstehen, dass man hier kein Risiko eingehen möchte.

Hier ist übrigens ein Grundsatzurteil zu Dashcams, dass die Lage noch mal ganz gut beleuchtet (Unterm Strich: Es ist kompliziert).

Runtergebrochen bedeutet das, dass wenn Dashcams die Daten in einem flüchtigen Speicher aufnehmen und erst beim eintreten einer Auslösung eine kurze, festgelegte Zeitspanne auf nicht flüchtigen Speicher legen, diese erlaubt sind.

Da muss aber auch gesichert sein, dass der Benutzer (oder ein anderer, dritter) auf den flüchtigen Speicher zugreifen kann und dann einfach alles dauerhaft aufzeichnen kann.

Die Situation ist also schlicht zu komplex - und im Gegensatz zu Tesla, wirft Mercedes den Datenschutz nicht auf den Kunden ab (was Tesla eigentlich auch gar nicht darf). Darüber hinaus kann das MBUX die Daten nicht im Arbeitsspeicher speichern, sondern muss sie direkt auf den USB Speicher schreiben.

Für die, die es interessiert, hier ist ein sehr guter Artikel darüber

PS: AMG Trackpace lässt die Aufzeichnung auch nur zu, wenn per GPS eine Strecke erkannt wurde.

Moinsen,

gerade gesehen bei mir... Kann man diese nun schon irgendwie freischalten?

Danke und Gruß

Nur zur Ansicht, daß es doch geht. Siehe Bilder

20220106
20220106
20220106
+3

Zitat:

@E-ddy schrieb am 28. Juni 2023 um 13:10:07 Uhr:

Nur zur Ansicht, daß es doch geht. Siehe Bilder

Wie hast du das Fregeschalten bekommen? Weil bei meinem Mopf aus 2023 geht da nichts.

Zitat:

@Voegpid2 schrieb am 28. Juni 2023 um 13:39:50 Uhr:

Zitat:

@E-ddy schrieb am 28. Juni 2023 um 13:10:07 Uhr:

Nur zur Ansicht, daß es doch geht. Siehe Bilder

Wie hast du das Fregeschalten bekommen? Weil bei meinem Mopf aus 2023 geht da nichts.

War auch kein offizieller Weg.

Aber über Codierung möglich.

Lassen wir es einfach so stehen bevor der Shitstorm los geht.

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