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Dash Cam im Focus

Ford Focus Mk4

Hat jemand schon eine Dash Cam eingebaut und kann Empfehlungen machen für ein gescheites Modell?
Das platzieren an der Frontscheibe ist ja nicht so ganz einfach.
Die Stromversorgung könnte mann ja von der Deckenleuchte abzweigen.

Beste Antwort im Thema

Dashcams sind rechtlich nicht ganz unproblematisch. Eine recht aktuelle und umfangreiche lesenswerte Information aus September 2019 findet sich beim ADAC:
https://www.adac.de/.../

In Kürze:
Deutsche Datenschutzbehörden sehen den Betrieb von Dashcams grundsätzlich als unzulässig an, weil die aufgenommenen Personen nichts davon wissen (nicht ohne Grund müssen Polizeibeamte mit sogenannten "bodycams" in Deutschland mit den albernen Hinweisschildern rumlaufen).
Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat angekündigt, in Zukunft Bußgeldbescheide wegen Verstoß gegen die DSGVO zu prüfen, in Hessen wurden bereits Bußgeldbescheide erlassen.
M.E. besteht das Problem in der "Veröffentlchung", also Weitergabe der Aufzeichnung an Polizei, Versicherung u.a.

Unabhängig vom Datenschutz gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2018, der die Aufzeichnungen in einem Zivilprozess (hier: Verkehrsunfall) für verwertbar erklärt. Dabei wurde auch die Beweisnot des Unfallgeschädigten berücksichtigt.

Im Ausland gibt es unterschiedliche Rechtslagen, mal erlaubt, mal verboten, aber zumindest in der EU müsste der Einsatz nach der DSGVO eigentlich ebenfalls verboten sein (daß unsere Datenschützer hier möglicherweise eine überzogene Rechtsaufassung vertreten, ist meine ganz persönliche Auffassung, denn die DSGVO gilt auch in Ländern wie Dänemark, Italien oder Holland, allesamt bekanntlich EU-Staaten, wo Dashcams erlaubt sind unter Berücklichtigung datenschutzrechtlicher Einschränkungen s. ADAC-Hinweise. Nur mit Genehmigung, ansonsten verboten, ist der Einsatz in Österreich.)

Eine Dashcam kann auch ein eigenes Verschulden nachweisen.

Zumindest meine Garmin speichert als Ergebnis der oben zitierten BGH-Entscheidung im Falle einer Erschütterung (Zusammenstoß) das letzte Segment vor dem Impuls ab, ansonsten wird alles nach 3 Minuten immer überschrieben und beim Ausschalten der Zündung nicht gespeichert. Es gibt also keine "anlasslose permanente Aufzeichnung", die von den Datenschützern kritisiert wird.
Ob das jedoch das Wohlwollen der Datenschützer findet, entzieht sich meiner Kenntnis. Da gehe ich aber mal davon aus, daß dies nicht der Fall ist.....

Um nach meiner rein persönlichen Auffassung einigermaßen im "grünen Bereich" zu sein, sollte man nach einem Unfall allenfalls darauf hinweisen, daß es eine Aufzeichnung gibt, statt eigeninitiativ der Polizei die Speicherkarte zu übergeben, was die Datenschützer dann als "Veröffentlichung" werten könnten. Wenn die Polizei die Kamera dann aber als Beweismittel gegen Protokoll sicherstellt, wäre das zumindest in meinem Sinne.
Inwiefern ein Richter die Aufzeichnungen später als Beweismittel würdigt, ist allein die Entscheidung des Gerichts.

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38 Antworten

Dashcams sind rechtlich nicht ganz unproblematisch. Eine recht aktuelle und umfangreiche lesenswerte Information aus September 2019 findet sich beim ADAC:
https://www.adac.de/.../

In Kürze:
Deutsche Datenschutzbehörden sehen den Betrieb von Dashcams grundsätzlich als unzulässig an, weil die aufgenommenen Personen nichts davon wissen (nicht ohne Grund müssen Polizeibeamte mit sogenannten "bodycams" in Deutschland mit den albernen Hinweisschildern rumlaufen).
Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat angekündigt, in Zukunft Bußgeldbescheide wegen Verstoß gegen die DSGVO zu prüfen, in Hessen wurden bereits Bußgeldbescheide erlassen.
M.E. besteht das Problem in der "Veröffentlchung", also Weitergabe der Aufzeichnung an Polizei, Versicherung u.a.

Unabhängig vom Datenschutz gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2018, der die Aufzeichnungen in einem Zivilprozess (hier: Verkehrsunfall) für verwertbar erklärt. Dabei wurde auch die Beweisnot des Unfallgeschädigten berücksichtigt.

Im Ausland gibt es unterschiedliche Rechtslagen, mal erlaubt, mal verboten, aber zumindest in der EU müsste der Einsatz nach der DSGVO eigentlich ebenfalls verboten sein (daß unsere Datenschützer hier möglicherweise eine überzogene Rechtsaufassung vertreten, ist meine ganz persönliche Auffassung, denn die DSGVO gilt auch in Ländern wie Dänemark, Italien oder Holland, allesamt bekanntlich EU-Staaten, wo Dashcams erlaubt sind unter Berücklichtigung datenschutzrechtlicher Einschränkungen s. ADAC-Hinweise. Nur mit Genehmigung, ansonsten verboten, ist der Einsatz in Österreich.)

Eine Dashcam kann auch ein eigenes Verschulden nachweisen.

Zumindest meine Garmin speichert als Ergebnis der oben zitierten BGH-Entscheidung im Falle einer Erschütterung (Zusammenstoß) das letzte Segment vor dem Impuls ab, ansonsten wird alles nach 3 Minuten immer überschrieben und beim Ausschalten der Zündung nicht gespeichert. Es gibt also keine "anlasslose permanente Aufzeichnung", die von den Datenschützern kritisiert wird.
Ob das jedoch das Wohlwollen der Datenschützer findet, entzieht sich meiner Kenntnis. Da gehe ich aber mal davon aus, daß dies nicht der Fall ist.....

Um nach meiner rein persönlichen Auffassung einigermaßen im "grünen Bereich" zu sein, sollte man nach einem Unfall allenfalls darauf hinweisen, daß es eine Aufzeichnung gibt, statt eigeninitiativ der Polizei die Speicherkarte zu übergeben, was die Datenschützer dann als "Veröffentlichung" werten könnten. Wenn die Polizei die Kamera dann aber als Beweismittel gegen Protokoll sicherstellt, wäre das zumindest in meinem Sinne.
Inwiefern ein Richter die Aufzeichnungen später als Beweismittel würdigt, ist allein die Entscheidung des Gerichts.

Super Ausführung. Danke dafür.

Garmin 45 mounted by myself

Img-20200101-wa0000

Ich habe meine Garmin 56 auf der linken Seite befestigt, da ansonsten das Display wenig Sinn macht, vor allen Dingen hinsichtlich der Sprachsteuerung. Die Kollisionswarnung und der Spurassistent läuft ebenfalls über das Display. Wenn man aufs Display verzichten kann, wäre die Garmin Dashcam Mini eine preiswerte Alternative (Anzeige über Garmin Drive-App)

20200105
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Habe heute einen interessanten Beitrag gesehen in dem die ersten Autoversicherungen den Einsatz belohnen und auch
die Polizei kommt zu Wort.

https://youtu.be/H9nAZUojc2Q

Zitat:

@vinduro schrieb am 4. Januar 2020 um 21:27:42 Uhr:


[...] von dort durch eine vorhandene Aussparung in die Mittelkonsole und mit dem mitgelieferten Doppel-USB-Stecker in die Steckdose.

Wo genau ist denn diese Aussparung? Ist diese Aussparung gross genug für den Stecker der in die 12V Buchse kommt? Oder muss ich das Kabel quasi von der Mittelkonsole aus verlegen?

Hallo zusammen,
Also ich nutze auch die Garmin Dashcam 55. Montiert habe ich sie rechts vom Spiegel, ist da aus meinem Sichtfeld und die Sprachsteuerung funktioniert einwandfrei.
Es gibt von Garmin einen Kabelsatz zum Festeinbau, den kann man entweder runter zum Sicherungskasten legen und dort nach Empfehlung von Werkstätten mit Sicherungsstromabzweigern den Strom holen.
Oder man lötet es oben ans Deckenlicht, dort gibt es ebenfalls alle benötigten Ströme.

Bezüglich Datenschutz: Die Dashcam zeichnet ja nur nach entsprechender Erschütterung oder nach manueller Anweisung insgesamt 3 Minuten auf. Habe damit bereits mit verschiedenen Polizeibeamten gearbeitet. Hatte noch keiner ein Problem damit

Das mit dem dauerhaft Strom ziehen würde ich nicht machen, der Focus hat ja auch so schon gerne mal Probleme mit der Batteriespannung.
Bei mir waren die Beamten froh über meine Aufnahmen nach einem recht heftigen Unfall den ich aufgezeichnet hatte.

Ich habe mir die Viofo 119S montiert (rechts neben Spiegel)
Stromversorgung habe ich über Usb in der Mittelkonsole-neben Zigarettenanzünder.
Kabelverlegung ist ganz einfach und erklärt sich von selbst.
Kamera läuft sehr gut und läuft ca.2 Min nach abschliessen des Autos noch nach Dank USB Strom
Ich bin mit dieser Lösung sehr zufrieden,da ich keine Parküberwachung wollte.
Der Focus ist ja bekannt für seine Batterieschwäche....

Ich habe (hinter dem Zündschalter) einem zusätzlichen USB-Anschluss hinter dem Handschuhfach gemacht und dort den Viofo 129 duo damit verbunden.
Die Standard-USB-Verbindung im Dashboard bleibt verfügbar.

Bleibt nach dem Ausschalten der Zündung bis zu 2 Minuten aktiv.

Asset.JPG
Asset.JPG

Zitat:

@Overload1983 schrieb am 5. Januar 2020 um 10:17:34 Uhr:


Mir ist nichts bekannt, sie kann dich nur auffordern die Kamera zu diesem Zeitpunkt aus zu stellen. In Österreich oder war es die Schweiz. ist es z.B. direkt verboten.

Ihre Ausage Stimmt so nicht.
Wie immer in AT gibt es kein Ja / Nein sondern wieder mal ein schönes Grau

In AT ist die gesetzliche Lage so:

Zum Beweis meiner Unschuld kann ich die Aufnahmen selbstverständlich verwenden.

Details zum Nachlesen hier:

https://www.oeamtc.at/.../...esterreichischen-strassenverkehr-16180594

Bei meinem Focus ist eine Toguard Dashcam verbaut, der Werkstattleiter verbittet sich, dass ich während der Wagen repariert wird, diese angeschaltet habe, da ich ja sein Personal aufnehmen könnte. Wie das bei nicht wenigen Ford Niederlassungen so üblich ist, habe ich darauf ein Werkstattbetretungsverbot bekommen. Der Kundendienst von Ford hat sich auf die schriftliche Beschwerde nicht geäußert - ganz normal bei dieser Firma.

Was genau ist da jetzt dein Problem? Das du die Kamera nicht anlassen darfst wenn der Wagen in der Werkstatt ist ?

Zitat:

@mastermaxx schrieb am 29. Mai 2020 um 10:18:32 Uhr:


Bei meinem Focus ist eine Toguard Dashcam verbaut, der Werkstattleiter verbittet sich, dass ich während der Wagen repariert wird, diese angeschaltet habe, da ich ja sein Personal aufnehmen könnte. Wie das bei nicht wenigen Ford Niederlassungen so üblich ist, habe ich darauf ein Werkstattbetretungsverbot bekommen. Der Kundendienst von Ford hat sich auf die schriftliche Beschwerde nicht geäußert - ganz normal bei dieser Firma.

Unglaublich was sich hier Werkstätten erlauben. So eine Bude wäre bei mir gestrichen! Unverständliche, dass solche Betriebe überhaupt noch existieren können! Mein Händler ist super, Kleinbetrieb 12 Mitarbeiter, Ersatzauto gratis, Wagen immer schön geputzt, selbst für schweizer Verhältnisse vernünftige Preise. Lasse mir in 3 Wochen die original Ford Dashcam einbauen, kostet alles in allem in etwa 390€, funktion mit sync und handyapp, perfekt.

Eine Garage die Mühe mit Transparenz hat ist nicht vertrauenswürdig.

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