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Das hohe Gericht meinte heute, dass ein SMART CDI Motor...

Smart

...kpl. 69 Kg wiegt!?!

Frau Richterin hat das gegoogelt...!
-🙂
Und sie geht auch davon aus, dass alle Anbauteile dann bereits verbaut sind...!
Ich hatte heute eine etwas komplizierte Verhandlung, wo es um das Gewicht eines 451er SMART CDI ohne Motor ging!
-🙂
Dass, das Motörchen nicht zu den Schwergewichten gehört ist klar, aber 69 Kg mit allen Anbaueilen finde ich dann doch etwas dünn!?
Wäre super, wenn jemand konkretere Angaben machen könnte!

Nachverhandlung wäre am 13.06...

-🙂

Gruss

Nico

Beste Antwort im Thema

Das Einfachste wäre den betreffenden Smart mal zusammen mit dem Anhänger zu wiegen, ich gehe mal davon aus daß der Vorwurf der Überladung im Raum steht, wobei der eigentlich nur haltbar ist/wäre wenn die Polizei dich zur nächsten Wage begleitet hätte, und auch für den Vorwurf daß die Bremse nicht richtig funktioniert, wäre das Normalste eine Begleitung zur nächsten Prüfstation gewesen. Mit Glauben und Schätzen sind stichfeste Beweise nicht erbracht, das sollte dir dein Anwalt aber auch erklären können/müssen.
Bleibt eigentlich nur der Vorwurf, 5 Km/h zu schnell und das "Überholverbot".
Das Zeichen 277 sagt aus:
"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse".
Da kommt es dann auf deine genaue Konstellation drauf an😉
Gruß Ingo

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In dubio pro reo!
Im Zweifel für den Angeklagten!
Gibt es den Wiegeschein?

Zitat:

Original geschrieben von sniper163


In dubio pro reo!
Im Zweifel für den Angeklagten!
Gibt es den Wiegeschein?

Nein, kein Wiegeschein!

Wobei das bei genauer Betrachtung eigentlich egal ist, es heißt ja:
"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger"
Selbst ein "normaler" Viano mit einem passendem Anhänger + Smart oben drauf, dürfte schon eine höhere zulässigen Gesamtmasse als 3,5 t haben, da kommt es dann wohl wirklich auf die Zulassung drauf an.
PKW = erlaubt
Wohnmobil, LKW usw. = nicht erlaubt

Auch wenn es Korintenkackerei ist, Vorschrift ist nun mal Vorschrift,
Ohne Wiegeschein und offizieller Prüfung der Auflaufbremse fällt Überladung und Defekte Bremse schon mal weck.
Die 5 Km/h zu viel mit Anhänger und das Überholen im Überholverbot wirst du auf deine Kappe nehmen müssen, da kommste eigentlich nicht drum rum.
Gruß Ingo

Zitat:

Original geschrieben von Ingo.M


Wobei das bei genauer Betrachtung eigentlich egal ist, es heißt ja:
"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger"
Selbst ein "normaler" Viano mit einem passendem Anhänger + Smart oben drauf, dürfte schon eine höhere zulässigen Gesamtmasse als 3,5 t haben, da kommt es dann wohl wirklich auf die Zulassung drauf an.
...

Sehe ich auch so. Wenn es um die zulässige Gesamtmasse geht, ist es eigentlich völlig egal ob da ein Smart auf dem Anhänger war oder nicht.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von princeton


...
Ja, es geht darum, dass mein Gesamtgespann über 3,5 Tonnen liegt, und ich somit nicht beim "LKW-Überholverbot - Zeichen 277) hätte überholen dürfen...!

Viano normal + Anhänger + Schild 277 = kein Problem!
Viano MP + Anhänger + Schild 277 = großes Problem!

Viano normal / Viano MP -> unterschiedliche Einstufung bei Kfz-Steuer und Versicherung.

Das SMART Gewicht hätte auch nur eine rechtliche Auswirkung auf meine "angeblich" funktionslose Bremse!
Der Autobahn-Tüv-Ingenieur, ähhm, besser gesagt der Streifenbeamte will an einem "irregulären" Klackgeräusch abgeleitet haben, dass mein Anhänger trotz recht frischen TÜV-Stempel keine Bremswirkung hätte...!

Deswegen Recall mit echtem Sachverständigen! Wenn ich allerdings auf eine max. Anhängelast von 750Kg komme, wäre das "Klackgeräusch" irrelevant...!

-🙂

Gruss

Nico

Zitat:

Original geschrieben von Sternchen777



Zitat:

Viano normal / Viano MP -> unterschiedliche Einstufung bei Kfz-Steuer und Versicherung.

-🙂

Das könnte dem Schild 277 ja eigentlich auch wurscht sein...!

-🙂

Nico

Zitat:

Original geschrieben von princeton



Zitat:

Original geschrieben von Sternchen777


Viano normal / Viano MP -> unterschiedliche Einstufung bei Kfz-Steuer und Versicherung.

-🙂

Das könnte dem Schild 277 ja eigentlich auch wurscht sein...!

-🙂

Nico

Dem Schild ist das auch sicher egal, aber man kann sich eben nicht nur "die Rosinen herauspicken".

Die Vorteile bei Kfz-Steuer und -Versicherung sind halt auch mit ein paar Nachteilen verbunden.

Zitat:

Original geschrieben von princeton


...
Deswegen Recall mit echtem Sachverständigen! Wenn ich allerdings auf eine max. Anhängelast von 750Kg komme, wäre das "Klackgeräusch" irrelevant...!
...

Selbst ein leichter Alu-Anhänger für den Smart hat ca. 300kg und auch mit ausgebautem Motor wiegt ein Smart ca. 700kg.

Zitat:

Original geschrieben von Sternchen777



Zitat:

Original geschrieben von princeton


-🙂

Das könnte dem Schild 277 ja eigentlich auch wurscht sein...!

-🙂

Nico

...aber man kann sich eben nicht nur "die Rosinen herauspicken"...

-🙂

Ich kann mich nicht daran erinnern, irgendwelche Rosinen gepickt zu haben...!
Hatte bezüglich des Zulassungsstatuses auch kein Wahlrecht!

-🙂

Dass ich somit UNBEWUSST gegen eine Regel verstoßen habe, steht ja auch außer Frage + dafür werde ich ja nun auch angemessen mit € 100,00 + einem Punkt bestraft!

Es harmonisiert nur nicht vollumfänglich mit meinem subjekives Rechtsempfinden und meine Vorstellung von Logik...!

Ein Viano Ambiente mit 224 PS + Anhänger darf beim sog. LKW-Überholverbot überholen!

+

Mein Viano MP mit 224 PS + Anhänger darf in der gleichen Situation nicht überholen!

-🙂

Gruss

Nico

Zitat:

Original geschrieben von princeton


Es harmonisiert nur nicht vollumfänglich mit meinem subjekives Rechtsempfinden und meine Vorstellung von Logik...!
Ein Viano Ambiente mit 224 PS + Anhänger darf beim sog. LKW-Überholverbot überholen!
+
Mein Viano MP mit 224 PS + Anhänger darf in der gleichen Situation nicht überholen!
-🙂
Gruss
Nico

Ist aber nun mal rein rechtlich so, da hast du nun mal die A....Karte gezogen, ob diese Regelung Sinnvoll ist oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt Papier, Gesetze und Vorschriften sind nicht immer Logisch, aber es gibt sie.

Und wenn du den Smart (ohne Motor) tatsächlich auf einem gebremsten 750Kg Anhänger hattest, dann gehe ich auch mal davon aus das du "unbewusst" den Anhänger etwas überladen hattest, da kann dann auch die Auflaufbremse an ihre Grenzen stoßen und "andere" Geräusche von sich geben. Nur ohne Wiegeschein und amtlicher Prüfung dürftest du da gute Chancen haben, zumal die intakte Bremse ja eigentlich durch den recht neuen Tüv bestätigt wird.

Gruß Ingo

Also wenn der Motor 86 kg wiegt, müssen ja auch noch die 75 kg Fahrergewicht runter gerechnet werden und dann würde ich ja auch fröhlicher weise behaupten der Tank war leer !
Fahrzeug Leergewicht wird voll betankt ermittelt und es werden die 75 kg von einem fiktiven Fahrer dazu summiert. 75 +86 + 33 =194 !

Eventuell hilft Dir DAS ja!

Zitat:

Original geschrieben von sniper163


... Fahrzeug Leergewicht wird voll betankt ermittelt und es werden die 75 kg von einem fiktiven Fahrer dazu summiert. 75 +86 + 33 =194 !
...

Die 33kg würden aber nur dann gelten, wenn der Smart mit Wasser fahren würde. 😉 (34l Diesel entsprechen ca. 28kg.)

Bei den zulässigen "3,5t Gesamtmasse" ist die tatsächliche Masse eigentlich auch nicht relevant, so lange nichts überladen war.

Wobei ich zugeben muss, dass mein Wissen um die StVO wohl ein wenig verblichen ist. Ich hätte behauptet man kann im Überholverbot für LKW über holen so lange man nicht mit mehr als 3,5 t Gesamtmasse unterwegs ist. Das mit der Dichte von Diesel ist wohl richtig, deshalb hat für mich die ganze Sache ja etwas von Kristallkugel. Ich hätte der Richterin Artikel 20 vorgelesen.
Wenn ich für Diesel 5 kg abgenommen kriege , bestehe ich auf Demontage des Auspuffs der Batterie und Kühlflüssigkeit - viola 25 kg!

Zitat:

Original geschrieben von sniper163


Wobei ich zugeben muss, dass mein Wissen um die StVO wohl ein wenig verblichen ist. ...

Meines ist anscheinend auch nicht auf dem aktuellsten Stand, denn es gab da offensichtlich eine Änderung bezüglich der 3,5t Regelung für Züge:

http://verkehr.freepage.de/.../35t.htm

Mit dieser Kombination sollte man unter 3,5t kommen:

Zugfahrzeug Viano MP 3.0CDI: ca. 2,5t leer

Quelle: http://www.motor-talk.de/.../...eergewicht-viano-3-0-cdi-t4669250.html

Leichtester Anhänger: 220kg

Quelle: http://www.aluhaenger.de/inhalt/anhaenger.php

Smart Diesel: 770kg - 75kg Fahrer - 86kg Motor - 28kg Kraftstoff = 656kg

Stellt sich natürlich die Frage, ob im Smart wirklich kein Motor und kein Kraftstoff drin war. 😉

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