Das hohe Gericht meinte heute, dass ein SMART CDI Motor...

Smart

...kpl. 69 Kg wiegt!?!

Frau Richterin hat das gegoogelt...!
-🙂
Und sie geht auch davon aus, dass alle Anbauteile dann bereits verbaut sind...!
Ich hatte heute eine etwas komplizierte Verhandlung, wo es um das Gewicht eines 451er SMART CDI ohne Motor ging!
-🙂
Dass, das Motörchen nicht zu den Schwergewichten gehört ist klar, aber 69 Kg mit allen Anbaueilen finde ich dann doch etwas dünn!?
Wäre super, wenn jemand konkretere Angaben machen könnte!

Nachverhandlung wäre am 13.06...

-🙂

Gruss

Nico

Beste Antwort im Thema

Das Einfachste wäre den betreffenden Smart mal zusammen mit dem Anhänger zu wiegen, ich gehe mal davon aus daß der Vorwurf der Überladung im Raum steht, wobei der eigentlich nur haltbar ist/wäre wenn die Polizei dich zur nächsten Wage begleitet hätte, und auch für den Vorwurf daß die Bremse nicht richtig funktioniert, wäre das Normalste eine Begleitung zur nächsten Prüfstation gewesen. Mit Glauben und Schätzen sind stichfeste Beweise nicht erbracht, das sollte dir dein Anwalt aber auch erklären können/müssen.
Bleibt eigentlich nur der Vorwurf, 5 Km/h zu schnell und das "Überholverbot".
Das Zeichen 277 sagt aus:
"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse".
Da kommt es dann auf deine genaue Konstellation drauf an😉
Gruß Ingo

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War kurz im Bildungsurlaub! Schild277 sagt also Überholverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t. Vaneo wenigstens 2,8 t plus 0,75 t !
Hat gedauert, aber ich hab verstanden!
Jetzt gehts um die Überschreitung des Gesamtgewichts, des Anhängers! Sorry, aber die muss man ihm beweisen!

Vielen Dank erst einmal für die vielen Tipps, Hinweise und gedanklichen Anregungen!

-🙂

Das vielversprechende Zwischenfazit sieht nun so aus:

Leergewicht Viano MP: 2.310 Kg
Leergewicht Anhänger: 318 Kg
Leergewicht SMART CDI: 845 Kg (Mit Motor + Getriebe)

Gesamtgewicht: 3.473 Kg

-🙂

Gruss

Nico

Zitat:

Original geschrieben von princeton


Vielen Dank erst einmal für die vielen Tipps, Hinweise und gedanklichen Anregungen!

-🙂

Das vielversprechende Zwischenfazit sieht nun so aus:

Leergewicht Viano MP: 2.310 Kg
Leergewicht Anhänger: 318 Kg
Leergewicht SMART CDI: 845 Kg (Mit Motor + Getriebe)

Gesamtgewicht: 3.473 Kg

-🙂

Gruss

Nico

Nico, Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ÜBER 3,5 t!

Nicht mit einem Leergewicht von UNTER 3,5 t. Leergewicht Hänger 318 kg? 750kg minus 318 kg =432 kg!!!

Ich befürchte es muss mehr raus als Motor, Auspuff und Batterie!

???

Zum Zeitpunkt der Kontrolle lag ich doch nun nachweislich bei unter 3.500 Kg...!

???

(Und klar, war die Batterie draussen...!)

-🙂

Mein Anwalt soll sich damit nun noch einmal auseinandersetzen!

Gruss

Nico

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Zitat:

Original geschrieben von princeton


???
Zum Zeitpunkt der Kontrolle lag ich doch nun nachweislich bei unter 3.500 Kg...!
...

Die u.a. Quelle scheint nicht mehr aktuell:

http://verkehr.freepage.de/.../35t.htm

Es zählen anscheinend doch nicht die tatsächlichen Gewichte (genauer: Massen), sondern die zulässigen Gesamtgewichte ... und damit bist Du mit deinem Zug wieder deutlich über den 3,5t.

Irgendetwas ist doch immer...-🙁

Mal schauen, was nächste Woche mein Anwalt sagt!

Ich werde berichten!

Gruss

Nico

Wenn ich das richtig verstehe geht es um die zulässige Gesamtmasse und nicht um das Leergewicht, und die zulässige Gesamtmasse dürfte gleich zulässiges Gesamtgewicht sein, der Viano hat da meines Wissens 2,8-3,1t je nach Ausführung. dazu kommen die 750Kg des Anhängers, zusammen: 3,55-3,85t
Oder verstehe ich das jetzt falsch? Dabei dürfte es irrelevant sein was das Gespann oder auch der Smart auf dem Anhänger tatsächlich gewogen haben, eine zusätzliche Überladung des Anhängers kann dir ohne Wiegeschein aber eben keiner nachweisen, wobei ein Smart auf einem 750Kg Anhänger aber sicherlich mehr als die erlaubte Zuladung ist.
Gruß Ingo

Zitat:

Original geschrieben von Ingo.M


... dazu kommen die 750Kg des Anhängers, zusammen: 3,55-3,85t
Oder verstehe ich das jetzt falsch? Dabei dürfte es irrelevant sein was das Gespann oder auch der Smart auf dem Anhänger tatsächlich gewogen haben, eine zusätzliche Überladung des Anhängers kann dir ohne Wiegeschein aber eben keiner nachweisen, wobei ein Smart auf einem 750Kg Anhänger aber sicherlich mehr als die erlaubte Zuladung ist.
Gruß Ingo

Nico's Anhänger wiegt 318kg leer. Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ca. 3t. Soviel kann man bei einem Smart gar nicht ausbauen, dass man unter 3,5t bleibt, oder der Smart schaut nicht mehr wie ein Smart aus. 😉

Nächstes Mal fahre ich vor lauter Rechnerei mit dem Gespann bestimmt in die Leitplanke...!

-🙂

Also, noch mal zur Klarstellung: Mein Anhänger darf max. 1,5 Tonnen wiegen und ist somit auch gebremst!

Es tut sich nun die Fragestellung auf, die auch bei der ersten Verhandlung nicht klar gelöst wurde:
Gilt das Überholverbot im Geltungsbereich des Schildes 277 für Sonderfahrzeuge mit Anhänger die zusammen TATSÄCHLICH über 3,5 Tonnen wiegen.
Oder reicht die theoretische Annahme, dass dieses Gespann über 3,5 Tonnen wiegen KÖNNTE...?

Denn mein reales Gesamtgewicht betrug ja nun nachweislich weniger als 3500 Kg...!

-🙂

Der Autobahnpolizist musste dafür damals ca. 10-15min in seinem fetten Wälzer nachblättern...-🙁

Gruss

Nico

Zitat:

Original geschrieben von princeton


Es tut sich nun die Fragestellung auf, die auch bei der ersten Verhandlung nicht klar gelöst wurde:
Gilt das Überholverbot im Geltungsbereich des Schildes 277 für Sonderfahrzeuge mit Anhänger die zusammen TATSÄCHLICH über 3,5 Tonnen wiegen.
Oder reicht die theoretische Annahme, dass dieses Gespann über 3,5 Tonnen wiegen KÖNNTE...?

OK, also geht es gar nicht um das Überladen eines 750Kg Anhängers.

Da es im Text ja heißt: zulässige Gesamtmasse.

Gehe ich mal davon aus daß es sich dabei um das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und des Anhängers handelt, bin jetzt kein Anwalt, der sollte das ja genau wissen.

In deinem Fall 3.000Kg + 1.500Kg = 4.500Kg also bist du danach klar über 3,5t zulässiger Gesamtmasse.

Falls es doch um das reale, tatsächliche Gewicht gehen sollte, so hätte die Polizei dein Gespann dafür damals direkt wiegen müssen, und es müsste ein Wiegeschein existieren.

Gruß Ingo

Zitat:

Original geschrieben von princeton


Denn mein reales Gesamtgewicht betrug ja nun nachweislich weniger als 3500 Kg...!

Es gilt das max. zul. Gesamtgewicht, also der theoretische Wert und nicht das tatsächliche Gewicht Deines Gespanns.

Wie ist die Geschichte ausgegangen?

Ein Gutachter wird einbestellt!
Es ging auch darum, dass der Herr Wachtmeister meine, dass das/ein "Klackgeräusch" meiner Auflaufbremse mit einer Nichtfunktion der Bremsanlage gleichzusetzen sei...!
-🙂
Recall wäre am 15.09.14

Gruss

Nico

Richtig, nicht alles gefallen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von princeton


Ein Gutachter wird einbestellt!
Es ging auch darum, dass der Herr Wachtmeister meine, dass das/ein "Klackgeräusch" meiner Auflaufbremse mit einer Nichtfunktion der Bremsanlage gleichzusetzen sei...!
-🙂
Recall wäre am 15.09.14

Gruss

Nico

Hä? Ob die Bremse funktioniert sieht man doch bei Rückswärtsfahrt. Wobei ich nicht rückwärts fahren würde, weil man zur aktiven Mithilfe nicht verpflichtet ist. Und die Nachtjacke darf das Auto nicht benutzen. Deshalb kein Beweis, keine Verurteilung!

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