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Das hohe Gericht meinte heute, dass ein SMART CDI Motor...

Smart
Themenstarteram 26. Mai 2014 um 16:25

...kpl. 69 Kg wiegt!?!

Frau Richterin hat das gegoogelt...!

-:)

Und sie geht auch davon aus, dass alle Anbauteile dann bereits verbaut sind...!

Ich hatte heute eine etwas komplizierte Verhandlung, wo es um das Gewicht eines 451er SMART CDI ohne Motor ging!

-:)

Dass, das Motörchen nicht zu den Schwergewichten gehört ist klar, aber 69 Kg mit allen Anbaueilen finde ich dann doch etwas dünn!?

Wäre super, wenn jemand konkretere Angaben machen könnte!

Nachverhandlung wäre am 13.06...

-:)

Gruss

Nico

Beste Antwort im Thema

Das Einfachste wäre den betreffenden Smart mal zusammen mit dem Anhänger zu wiegen, ich gehe mal davon aus daß der Vorwurf der Überladung im Raum steht, wobei der eigentlich nur haltbar ist/wäre wenn die Polizei dich zur nächsten Wage begleitet hätte, und auch für den Vorwurf daß die Bremse nicht richtig funktioniert, wäre das Normalste eine Begleitung zur nächsten Prüfstation gewesen. Mit Glauben und Schätzen sind stichfeste Beweise nicht erbracht, das sollte dir dein Anwalt aber auch erklären können/müssen.

Bleibt eigentlich nur der Vorwurf, 5 Km/h zu schnell und das "Überholverbot".

Das Zeichen 277 sagt aus:

"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse".

Da kommt es dann auf deine genaue Konstellation drauf an;)

Gruß Ingo

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Google leitet direkt hierher, aber so abwegig finde ich den Wert nicht:

http://www.motor-talk.de/.../...rt-mtor-cdi-und-benziner-t1520597.html

Mit oder ohne Getriebe ?

So grob gesagt, weniger denke ich (MIT Getriebe) eher nicht. Ggf. noch ein bisschen mehr.

Allerdings nicht über 100 Kilo (MIT Getriebe). Auf keinen Fall. Heb mal einen 50 Kilo Sack.

(Ich habe letzten Winter einen 50 Kilo Sack Streusalz gekauft, Shit hoch 3 )

Das ist ne Nummer. So in der Art dürfte der Block wiegen plus Getriebe.

Da wird sich schnell verschätzt.

 

PS:

Worum geht es eigentlich :confused:

Smart ohne Motor auf Trailer hinter Kleinwagen ? :D

Themenstarteram 26. Mai 2014 um 18:27

Zitat:

PS:

Worum geht es eigentlich :confused:

Smart ohne Motor auf Trailer hinter Kleinwagen ? :D

-:)

Ne, SMART ohne Motor auf Trailer hinter einer großvolumigen Mobilitätslösung...!

Und sehr eifrigen Autobahnpolizisten...!

-:)

Gruss

Nico

Durfte die großvolumige Mobilitätslösung keine 3,5 t ziehen? Oder wog der Trailer schon 3t? Für eine Anzeige muß der Hänger doch gewogen worden sein!

Zitat:

Original geschrieben von princeton

...kpl. 69 Kg wiegt!?!

Frau Richterin hat das gegoogelt...!

-:)

...

Und ich habe den Wert 86kg gefunden:

http://www.motor-talk.de/news/der-neue-smart-fortwo-cdi-t1483017.html

Zitat:

Wie bisher werden die Motoren des smart fortwo in platzsparender Querlage vor der Hinterachse eingebaut und um 45 Grad nach hinten geneigt. Durch konsequenten Einsatz von Leichtbauwerkstoffen bringt der Dieselmotor nur 86 Kilogramm auf die Waage. Das Kurbelgehäuse zeichnet sich durch eine moderne Bedplate-Konstruktion aus Aluminium-Druckguss aus; auch der Zylinderkopf und die Zylinderkopfhaube bestehen aus Aluminium.

Themenstarteram 26. Mai 2014 um 20:44

Zitat:

Original geschrieben von sniper163

Durfte die großvolumige Mobilitätslösung keine 3,5 t ziehen? Oder wog der Trailer schon 3t? Für eine Anzeige muß der Hänger doch gewogen worden sein!

Die Exekutivkräfte der Staatsgewalt hatten solange gesucht bis sie was hatten...!

1. Mich per Laserpistole unter einer Autobahnbrücke ins Viser genommen! Mit 105km/h auf der linken Spur mit Anhänger Viano MP + SMART

Mich dann angehalten, um festzustellen, dass meine 100er Plakette völlig legitim ist!

2. Danach festgestellt, dass ich im sogenannten LKW-Überholverbot (Zeichen 277) mit meinem Viano MP (da Status Sonder-KFZ) + Anhänger gar nicht hätte überholen dürfen....!?!

3. Eine Hörprobe meiner Auflaufbremse (machte den Beamten zu laut KLACK!) ergab die Bewertung "Keine Bremsleistung" obwohl TÜV erst ein paar Wochen alt war...l

Der Vorgang fand noch seine Krönung in der folgenden Aussage: "Na, wir hätten ja durchaus einen Ermessensspielraum! Aber wenn ich mir Ihr Gespann anschaue, trifft es ja keinen Armen...!"

-:)

Gruss

Nico

am 27. Mai 2014 um 5:18

Hallo,

hat nur der Motor gefehlt oder Getriebe, Schwungrad, sonstige Anbauteile auch?

Fahre doch zum Freundlichen um die Ecke, und lass dir eine Liste mit den "fehlenden" Teilen erstellen.

Auf der EPC kann man auch die Masse der Teile abfragen. Rechne auch die Betriebsstoffe mit ein.

Grüsse,

Das Einfachste wäre den betreffenden Smart mal zusammen mit dem Anhänger zu wiegen, ich gehe mal davon aus daß der Vorwurf der Überladung im Raum steht, wobei der eigentlich nur haltbar ist/wäre wenn die Polizei dich zur nächsten Wage begleitet hätte, und auch für den Vorwurf daß die Bremse nicht richtig funktioniert, wäre das Normalste eine Begleitung zur nächsten Prüfstation gewesen. Mit Glauben und Schätzen sind stichfeste Beweise nicht erbracht, das sollte dir dein Anwalt aber auch erklären können/müssen.

Bleibt eigentlich nur der Vorwurf, 5 Km/h zu schnell und das "Überholverbot".

Das Zeichen 277 sagt aus:

"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse".

Da kommt es dann auf deine genaue Konstellation drauf an;)

Gruß Ingo

am 27. Mai 2014 um 6:09

Zitat:

Original geschrieben von Ingo.M

Das Zeichen 277 sagt aus:

"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse".

Da kommt es dann auf deine genaue Konstellation drauf an;)

Imho eigentlich nicht mehr, wenn TE ein Sonder-Kfz gesteuert hat und eben keinen PKW. Es hat auch schon mancher einen (sinnlosen) Tobsuchtsanfall bekommen, der stolz auf seinen Bulli mit LKW-Zulassung war und dem die Polizei dann aus gegebenem Anlass erzählt hat, dass das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger nicht nur 40Tonner meint, sondern auch den Bulli mit kleinem offenen Hobbygärtneranhänger.

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von Ingo.M

Das Zeichen 277 sagt aus:

"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse".

Da kommt es dann auf deine genaue Konstellation drauf an;)

Imho eigentlich nicht mehr, wenn TE ein Sonder-Kfz gesteuert hat und eben keinen PKW. Es hat auch schon mancher einen (sinnlosen) Tobsuchtsanfall bekommen, der stolz auf seinen Bulli mit LKW-Zulassung war und dem die Polizei dann aus gegebenem Anlass erzählt hat, dass das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger nicht nur 40Tonner meint, sondern auch den Bulli mit kleinem offenen Hobbygärtneranhänger.

Arvin S.

Ja, hast wohl Recht, und da der Viano 2,8T bzw. 3T zul. ges. Gew. hat, + Anhänger und Smart bzw. zul. ges. Gew. Anhänger, werden es wahrscheinlich auch mehr als 3,5T gewesen sein. Da wird man dann wohl um den Überholverstoß und die 5Km/h, die soweit mir bekannt mit Anhänger bei der Strafzumessung doppelt schwer wiegen, wohl nicht drum rum kommen.

Gruß Ingo

am 27. Mai 2014 um 7:25

Nur mal so zur Richtigstellung:

Ein weitverbreiteter Irrtum ist , dass So.Kfz in den Papieren Sonder-Kfz heisst. Sonder-Kfz haben Sonderrechte und ein "blaues Lämpchen" auf dem Dach. Unsere So.Kfz sind Sonstige-Kfz.

Liebe Grüße vom Klugscheisser Uwe

Zitat:

Original geschrieben von Ingo.M

Das Einfachste wäre den betreffenden Smart mal zusammen mit dem Anhänger zu wiegen, ich gehe mal davon aus daß der Vorwurf der Überladung im Raum steht, wobei der eigentlich nur haltbar ist/wäre wenn die Polizei dich zur nächsten Wage begleitet hätte

So sehe ich das auch.

Zitat:

Original geschrieben von princeton

Zitat:

Original geschrieben von sniper163

Durfte die großvolumige Mobilitätslösung keine 3,5 t ziehen? Oder wog der Trailer schon 3t? Für eine Anzeige muß der Hänger doch gewogen worden sein!

Die Exekutivkräfte der Staatsgewalt hatten solange gesucht bis sie was hatten...!

1. Mich per Laserpistole unter einer Autobahnbrücke ins Viser genommen! Mit 105km/h auf der linken Spur mit Anhänger Viano MP + SMART

Mich dann angehalten, um festzustellen, dass meine 100er Plakette völlig legitim ist!

2. Danach festgestellt, dass ich im sogenannten LKW-Überholverbot (Zeichen 277) mit meinem Viano MP (da Status Sonder-KFZ) + Anhänger gar nicht hätte überholen dürfen....!?!

3. Eine Hörprobe meiner Auflaufbremse (machte den Beamten zu laut KLACK!) ergab die Bewertung "Keine Bremsleistung" obwohl TÜV erst ein paar Wochen alt war...l

Der Vorgang fand noch seine Krönung in der folgenden Aussage: "Na, wir hätten ja durchaus einen Ermessensspielraum! Aber wenn ich mir Ihr Gespann anschaue, trifft es ja keinen Armen...!"

-:)

Gruss

Nico

Hallo Nico,

zwischen Behauptung eines Beamten und gerichtsverwertbarem Beweis besteht noch immer ein riesengroßer Unterschied. Außerdem gibt es noch den Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren.

Dein Viano ist aufgelastet, entnehme ich zumindestens Deiner Beschreibung, also liegt die Vermutung nahe, dass es hier um die 3,5t Grenze des Gesamtzuges geht also Zugfahrzeug und Hänger?

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 21:01

Zitat:

Original geschrieben von sniper163

Zitat:

Original geschrieben von princeton

 

Die Exekutivkräfte der Staatsgewalt hatten solange gesucht bis sie was hatten...!

1. Mich per Laserpistole unter einer Autobahnbrücke ins Viser genommen! Mit 105km/h auf der linken Spur mit Anhänger Viano MP + SMART

Mich dann angehalten, um festzustellen, dass meine 100er Plakette völlig legitim ist!

2. Danach festgestellt, dass ich im sogenannten LKW-Überholverbot (Zeichen 277) mit meinem Viano MP (da Status Sonder-KFZ) + Anhänger gar nicht hätte überholen dürfen....!?!

3. Eine Hörprobe meiner Auflaufbremse (machte den Beamten zu laut KLACK!) ergab die Bewertung "Keine Bremsleistung" obwohl TÜV erst ein paar Wochen alt war...l

Der Vorgang fand noch seine Krönung in der folgenden Aussage: "Na, wir hätten ja durchaus einen Ermessensspielraum! Aber wenn ich mir Ihr Gespann anschaue, trifft es ja keinen Armen...!"

-:)

Gruss

Nico

...Dein Viano ist aufgelastet, entnehme ich zumindestens Deiner Beschreibung, also liegt die Vermutung nahe, dass es hier um die 3,5t Grenze des Gesamtzuges geht also Zugfahrzeug und Hänger?...

-:)

Ja, es geht darum, dass mein Gesamtgespann über 3,5 Tonnen liegt, und ich somit nicht beim "LKW-Überholverbot - Zeichen 277) hätte überholen dürfen...!

Viano normal + Anhänger + Schild 277 = kein Problem!

Viano MP + Anhänger + Schild 277 = großes Problem!

-:)

Gruss

Nico

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