Damaliger Unfallschaden...
Guten Tag,
im November 2007, habe ich mein Auto, laut Kaufvertrag Unfallfrei, bei einem Autohändler gekauft.
Letztens hat sich ein Freund von mir mein Auto genauer angeguckt und behauptet, dass ich am heck einen unfallschaden habe, der behoben worden ist.
Frage ist, wenn er Recht hat, ist der Schaden vor meinem Kauf gewesen.
Mein Freund meinte, ich solle zu einem Gutachter gehen, mir den Schaden bestätigen lassen, er soll auch den Zeitraum herausfinden, wann der schaden war...
Was ist wenn sich das vermutete durch den Gutachter bestätigt?
Bekomme ich dann von dem Autohaus einen Schadensersatz oder bleiben mir mehrere Optionen, wenn ja, welche wären es dann?
MfG
Beste Antwort im Thema
Also aus Erfahrung weiß ich, dass das Alter des Schadens anhand des Gutachters herausgefunden werden kann. Aber es ist ne langwierige Sache, ich habe damals 1,5 Jahre prozessiert und am ende 500 EUR sowie 1000 graue Haare bekommen. Aufgrund des Alters des Wagens bzw. des Vorschadens (wenn der 8 Jahre alt ist zum Beispiel, wird der Schadensersatzanspruch auch immer geringer, so blöd das klingt - sowas stand im Urteil von meiner Gerichtsverhandlung...)
Bringt wenn nur Ärger. Sofern da nicht hinter der Rückscheinwerferabdeckung das Blech total zerknittert ist oder irgendwo ne Naht aufgeht würde ich das glatt als Lehrgeld bezeichnen und beim nächsten Mal eben besser hinsehen beim Autokauf - ich werde es jedenfalls machen 🙂
16 Antworten
ich denke du wirst schlechte Karten haben,wenn du 1,5Jahre nach dem Kauf damit beim Händler ankommst
Hey,
hier ne antwort aus einem anderen Forum von einem Anwalt:
Der formularmäßige Gewährleistungsausschluß findet seine Grenzen in arglistig verschwiegenden Mängeln des Fahrzeugs. Unfallschäden in dem von Ihnen vermuteten Umfang hätte der Verkäufer Ihnen nicht verschweigen dürfen, sondern Sie darauf hinweisen müssen.
Sollten sich die Unfallschäden bestätigen, werden Ihnen also Gewährleistungsrechte zustehen. Danach müssen Sie zwar zunächst vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen. Diese wird aber unmöglich sein, denn der Verkäufer kann Ihnen den Wagen ja nicht unfallfrei verschaffen. Deshalb werden Sie vom Vertrag zurücktreten dürfen.
Sie sollten, sobald Sie das DEKRA-Gutachten haben, dem Verkäufer mitteilen, daß Sie die von ihm verschwiegenen Unfallschäden festgestellt haben und ausdrücklich deshalb den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Fordern Sie ihn auf, Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen, gegen Rückgabe des Fahrzeuges.
Weigert er sich, werden Sie allerdings um anwaltlichen Beistand und ggf. eine gerichtliche Klärung nicht herumkommen.
Hoffe das hilft dir weiter
ja danke erstmal.
Also, dass arglistig verschwiegene Mängel weit über die Gewährleistung hinausgehen war mir bewusst.
Statt Rücktritt vom Kaufvertrag kann ich doch auch Schadensersatz fordern? Nur wer legt fest, wie hoch der schadensersatz ist?
So einfach ist das nicht.Der Wagen wird vom Käufer seit 1,5Jahren genutzt.Auch wenn der Händler seine Schuld zugibt und den Wagen zurücknimmt wird er dem Käufer die gefahrenen Km in Rechnung stellen.Wenn das Reparaturdatum nicht 100% festgestellt werden kann (da keine Unterladen etc .vorliegen,wovon man ja hier ausgehen kann,) wird der Händler sicher behaupten,die Sache könnte auch nach dem Kauf passiert sein.1,5J. sind da eine lange Zeit.
Woran wurde denn der Unfallschaden erkannt?
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Definiere mal unfallschaden. Da hab ich schon die tollsten Geshcichten gehört. Am ende wurde nur was nachlackiert.
Zitat:
Original geschrieben von BMWTordi
Definiere mal unfallschaden. Da hab ich schon die tollsten Geshcichten gehört. Am ende wurde nur was nachlackiert.
Jup,würde mich jetzta auch mal Interessiern.
Eine ausgebesserte Beule ist zb. auch nicht zwingend ein Unfall.
Also das ist ein 318is
Bj.:97
2 Vorbesitzer
Laufleistung beim Kauf: 154.000 km
Laufleistung aktuell: 174.000 km
Spaltmaße der Heckstoßstange passen nicht überein,
Maße vom Kofferraumdeckel über den Rückleuchten sind nicht gleich
Kofferraum wurde laut meinem freund neu überlackiert
unter den beiden Radkästen sind leichte Wölbungen bzw. Wellen drin, die darauf schließen sollen, dass dort schon gespachtelt wurde.
Im Kofferraum ist die Verkleidung schon einmal abgenommen worden, da sie locker ist.
Der Lack an den hinteren beiden Kotflügel springt ab.
So ist optisch alles schwer erkennbar, erst beim genaueren Hinsehen ist uns das alles aufgefallen.
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
PS: wo ist eigentlich die Editier-Funktion hin ???😕
Die Editierfunktion ist noch da. Ist nur unsichtbar. Der Knopf ist den MTlern wohl unter den Schreibtisch gefallen.
Klicke mal zwischen Danke und Alarm Button. 🙄
Ist mir ein Rätsel, warum die bei MT nicht mal eine vernünftige Oberfläche hinkriegen und immer wieder rumschrauben müssen. 😠
bis zu einem bestimmten reparaturwert kann man es auch mal vergessen. stand glaub ich mal in der motorwelt
Also aus Erfahrung weiß ich, dass das Alter des Schadens anhand des Gutachters herausgefunden werden kann. Aber es ist ne langwierige Sache, ich habe damals 1,5 Jahre prozessiert und am ende 500 EUR sowie 1000 graue Haare bekommen. Aufgrund des Alters des Wagens bzw. des Vorschadens (wenn der 8 Jahre alt ist zum Beispiel, wird der Schadensersatzanspruch auch immer geringer, so blöd das klingt - sowas stand im Urteil von meiner Gerichtsverhandlung...)
Bringt wenn nur Ärger. Sofern da nicht hinter der Rückscheinwerferabdeckung das Blech total zerknittert ist oder irgendwo ne Naht aufgeht würde ich das glatt als Lehrgeld bezeichnen und beim nächsten Mal eben besser hinsehen beim Autokauf - ich werde es jedenfalls machen 🙂