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Dach im 451 undicht, (nicht Cabrio)

Themenstarteram 29. September 2010 um 14:36

Hallo liebe Gemeinde,

bin schon seit ein paar Monaten auch Mitglied in dieser Runde und lese immer wieder informiert und teils amüsiert einige Berichte. So solls ja auch sein.

Jetzt habe ich selbst eine Frage.

Mein kleiner 451, Bj Anfang 2008, 38000 Km, hat plötzlich Kopfschmerzen. Erst habe ich nach der Handwäsche einige Wassertropfen am Dach über der Fahrertür gesehen, bei der anschließenden Trockenfahrt hatte ich ein deutliches Luftpfeifen im Innenraum. Mit der Hand am Dach, innen über mir hatt es gezogen. Auf druck hat sich das Dach leicht hochdrücken lassen. Rechts ist das nicht der Fall. Hat jemand schon ähnliches beobachtet? SC Düsseldorf lehnt Kulanz- oder Garantieansprüche ab.

Wäre nett wenn jemand von den Fachleuten mir da event. einige Tipps geben könnte. Der Spass soll 500.- EUR kosten!!!

PS: Es ist kein Cabrio, ich befürchte nur wenn sich das Dach weiter löst, ist es doch bald eines.

Liebe Grüße , Michael

Beste Antwort im Thema

Das wird kein Konstruktionsfehler sein sondern ein Verarbeitungsfehler, beim 450er war es noch ein Glasdach (was Einigen dann auch in Form von Glashargel auf den Kopf gefallen ist, damit das nicht mehr passiert wurde jetzt Kunstoff genommen, außerdem schützt der Kunstoff bei einem Überschlag wesentlich besser), das jetzige Kunstaffdach scheint sich bei Wärme recht stark auszudehnen, und bei fehlerhafter Verklebung (vergessenen Primer/ verschmutzte Klebefläche) löst sich diese dann durch die Spannung.

Bei mir hing der Größtteil der schwarzen Klebemasse noch am Plastikdach, also hat der Kleber auf dem Tridion nicht gehalten. Gab zuerst ein Klopfen dann einen Knall, hat wohl der Fahrtwind untergefast und das Dach hochgerissen. Vieleicht kann man ja auch bei eingebautem Dach von innen die undichte Stelle wieder kleben, wobei es schon sehr traurig ist daß wenn sowas bei einem 2 1/2 Jahre altem Auto passiert, dieses nicht sofort auf Kulanz repariert wird. Und sowas bei einem Mercedes Produkt:rolleyes::mad:!!

Ich würde mal direkt Beschwerde/Kulanzantrag bei Smart einreichen, wenn das nicht hilft, hilft auch oft die Autobild (Kummerkasten) in solchen Fällen.

Gruß Ingo

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Hallo Michael,

bei meinem jetzigem 2010er hatte ich genau das gleiche Problem, nur dass mir das Dach weckgeflogen ist.

Angeblich war der Primer im Werk nicht richtig aufgetragen worden.

Laut meinem SC ist das auch nicht das erst Mal gewesen, allerdings ging das bei meinem 5 Monate altem Smart auf Garantie.

Gruß Ingo

Zitat:

Original geschrieben von post4michel

SC Düsseldorf lehnt Kulanz- oder Garantieansprüche ab.

Wie Bitte!? Wie bereits von Ingo beschrieben handelt es sich um einen Fabrikationsfehler von Smart. Ich würd denen mal ordentlich die Hölle heiß machen. Ich kann es nicht fassen, wie hier mit Kunden umgegangen wird. :mad:

Ein SC kann gar keinen Kulanzantrag ablehnen, die können ihn höchstens bei Smart stellen. Und bei diesem Mangel würde ich auf eine Ablehnung unmittelbar meinen Einspruch formulieren und würde von meinem SC erwarten, daß es mich dabei unterstützt!!!!

Das ist ja haarsträubend!

Aber das ist eben der Unterschied von SCs!

Es gibt so genannte KV SCs, d.h. kannste vergessen, die wissen nicht mal, wie Kundenorientierung geschrieben wird, noch viel weniger was es bedeutet und schon gleich gar nicht, wie man sie praktiziert. Und es gibt solche, die einem bei berechtigten Ansprüchen unterstützen. Und Deinen Fall zähle ich ganz klar zu den berechtigten Ansprüchen!

Zumal hier lediglich Dienstleistung und kein Material damit im Zusammenhang steht. Das Dach wird ja wieder verwendet, es muß lediglich neu eingeklebt werden.

Selbst eine erste Ablehnung des Kulanzantrags würde ich nicht hinnehmen. Da würde ich erwarten, daß mich das SC bei meinem Einspruch unterstützt und diesen bei Smart entsprechend mit Nachdruck stellt.

Die SCs tun nur immer so, als hätten sie da gar nichts damit zu tun und müssten die Entscheidung gottgegeben hinnehmen, das stimmt nämlich gar nicht, das ist lediglich eine Ausrede!

Ein SC kann erheblichen Einfluss auf die Kulanzentscheidung von Smart nehmen!

Wenn es mit der Kulanz nichts wird...

Eventuell kann ein Autoglasdienst weiterhelfen, der die Klebestellen bearbeitet.

Gruss

Daniel

Anscheinend handelt es sich ja um einen bekannten (Konstruktions-)Fehler, wenn hier schon einige Fahrzeuge betroffen sind.

Betrifft das denn jetzt nur die 451er Baureihe und ist neben dem transparenten Dach auch das dunkle Festdach der Pure-Modelle von dieser Problematik gefährdet?

Gruß,

Matthew

Das wird kein Konstruktionsfehler sein sondern ein Verarbeitungsfehler, beim 450er war es noch ein Glasdach (was Einigen dann auch in Form von Glashargel auf den Kopf gefallen ist, damit das nicht mehr passiert wurde jetzt Kunstoff genommen, außerdem schützt der Kunstoff bei einem Überschlag wesentlich besser), das jetzige Kunstaffdach scheint sich bei Wärme recht stark auszudehnen, und bei fehlerhafter Verklebung (vergessenen Primer/ verschmutzte Klebefläche) löst sich diese dann durch die Spannung.

Bei mir hing der Größtteil der schwarzen Klebemasse noch am Plastikdach, also hat der Kleber auf dem Tridion nicht gehalten. Gab zuerst ein Klopfen dann einen Knall, hat wohl der Fahrtwind untergefast und das Dach hochgerissen. Vieleicht kann man ja auch bei eingebautem Dach von innen die undichte Stelle wieder kleben, wobei es schon sehr traurig ist daß wenn sowas bei einem 2 1/2 Jahre altem Auto passiert, dieses nicht sofort auf Kulanz repariert wird. Und sowas bei einem Mercedes Produkt:rolleyes::mad:!!

Ich würde mal direkt Beschwerde/Kulanzantrag bei Smart einreichen, wenn das nicht hilft, hilft auch oft die Autobild (Kummerkasten) in solchen Fällen.

Gruß Ingo

am 1. Oktober 2010 um 7:02

da hat es einen rückruf seitens smart wegen deinen problem gegeben, das muss umsonst repariert werden, siehe hier:

Rückruf Dach löst sich

 

Lass Dich bloß nicht mit dem Hinweis abspeisen, daß diese Reparatur bezahlt werden muß, das ist ja unglaublich!!! :mad:

Und dieses SC kannste ruhig in die Tonne kloppen, da gehören sie nämlich hin!

am 1. Oktober 2010 um 7:14

Zitat:

Original geschrieben von mirsanmir

Lass Dich bloß nicht mit dem Hinweis abspeisen, daß diese Reparatur bezahlt werden muß, das ist ja unglaublich!!! :mad:

Und dieses SC kannste ruhig in die Tonne kloppen, da gehören sie nämlich hin!

wenn seitens smart ein rückruf gegeben hat dann bezahlt der hersteller für seinen pfusch, ist doch wohl klar

Dann sollte man in diesem SC aber auch etwas davon wissen!!! :rolleyes:

am 1. Oktober 2010 um 7:36

Wäre schön, wenn der Threadersteller schreibt, wie die Sache ausgegangen ist!

am 1. Oktober 2010 um 7:36

dann drucke hier diese seite aus und gehe damit zu deinem sc.

Rückruf Smart

Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 7:45

Hallo an alle Beteiligten, welche mir hier mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ich werde jetzt mal tätig. Die Rückrufaktion ist ja wohl eindeutig.

Ich danke Euch erstmal für Eure aktive Hilfe und Unterstützung und halte Euch auf dem Laufenden.

Grüße aus Rösrath

Wie schon beim Lichtschalter des 450ers ist diese Rückrufaktion kosmetisch auf 131 Fahrzeuge eingeschränkt.

Und vermutlich auch wie bei dem Lichtschalter ist das Blödsinn, das erste, was Du da zu hören bekommst, wenn Du Dich im SC darauf berust ist, daß Dein Fahrzeug davon nicht betroffen war. Da stehst du dann erstmal da wie der DvD, der Depp vom Dienst. Ist mir ganz genau so gegangen, als im mich mit meinem 450er Smart wegen der Lichtschalters auf die Rückrufaktion berufen habe. Wenn Du dann nicht mehr auf Lager hast, dann trollst Du dich entweder oder Du gibt einen kostenpflichtigen Auftrag für die Reparatur.

Genau deswegen ist es ja wichtig, daß du vollumfänglich über die gesamte Tragweite informiert bist, um im SC entsprechend auftreten zu können.

Deswegen wie bereits gesagt, erstens bin ich mir gar nicht sicher, ob von dem SC überhaupt ein Kulanzantrag gestellt wurde und zum zweiten ist die Ablehnung des ersten Kulanzantrags noch längst nicht das Ende der Fahnenstange. Da jedoch trennt sich die Spreu vom Weizen. Ein gutes SC unterstützt Dich dann bei dem Einspruch, vor allem, wenn es sich um einen solch klaren Fall wie diesen handelt!

Und in einem KV SC beruft man sich auf diese Ablehnung und stellt jedwedes Arbeiten und Unterstützung ein!

Ich würde mich mit einer Ablehnung auf keinen Fall zufrieden geben!

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