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CTR von Poli abgeschleppt :(

Themenstarteram 21. Januar 2005 um 19:00

Gestern Abend ist es Passiert!!!

Die Poli hat meinen CTR abschleppen lassen.

Grund: Meine Auspuffanlage wär zu Laut in meinen Fahrzeugschein stehen 72 db unglaublich aber war ist das ein Fehler im Fahrzeugschein???

Und sie war noch nicht einmal eingetragen!!!

Wollte mir die eintragungsmühe erst machen wenn ich meine BC drauf habe.

Jetzt ist der Wagen beim TÜV die erstellen eine Mängelliste. Hoffe das ich am Montag mein Schatz wieder haben darf!!

Wer hatte noch so eine Erfahrung gemacht???

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39 Antworten
am 21. Januar 2005 um 20:17

Tüte nicht eingetragen = gesetz gebrochen = abgeschleppt!

There is nothing more to say!

am 21. Januar 2005 um 20:44

Re: CTR von Poli abgeschleppt :(

 

Zitat:

Original geschrieben von romeo_neon

Gestern Abend ist es Passiert!!!

Grund: Meine Auspuffanlage wär zu Laut in meinen Fahrzeugschein stehen 72 db unglaublich aber war ist das ein Fehler im Fahrzeugschein???

Und sie war noch nicht einmal eingetragen!!!

das macht mich bissi stüzig ...

entweder hast dich unglücklich ausgedrückt oder im übereifer der aufregung gegenüber dem passiertem oder du verarschst die Leute

72 db auspuff nicht eingetragen ? warum sollte da was anderes stehen wenn er gar nicht eingetragen ist...

wenn ich da falsch liege klärt mich auf

MFG

Jan

Zitat:

Original geschrieben von Dobermann4u

Also hiet in Frankfurt schleppen sie die Autos sofort ab wenn sie zu laut sind. Hatte hier schon einige Fälle.

Frankfurt am Main oder Frankfurt an der Oder ?

In FFM habe ich von solchen Aktionen noch nie was gehört, dann müsste ich tägliche Angst bei der Fahrt zum Arbeitsplatz verspüren ... das einzige was ich mir vorstellen kann, bei irgendwelchen Razzien in der Hanauer Landstrasse ...

am 21. Januar 2005 um 21:31

yo das meinte Dobermann STET

Wer auf der Hanauer mit nicht eingetragenen Sachen rumsteht ist auch selber Schuld;)

Aber abschleppen bzw stillegen wg eines nicht eingetragen Auspuffs ist schon recht unüblich und auch nicht gerade verhältnismäßig, ein guter Anwalt könnte da schon was drehen. Abschleppen bzw. Stillegen soll die Polizei eigentlich bei nicht eingetragenen sicherheitsrelevanten Teilen, wozu ein Auspuff AFAIK nicht gehört.

Hier mal die Aussage eines DEKRA Prüfers zu sowas:

http://www.pagenstecher.de/...rum-es-manchmal-klueger-sein-kann-k.html

am 22. Januar 2005 um 3:30

Also abschleppen dürfen sie dich nicht!!!

Sicher nicht!!!

Die können dir ne fette Anzeige geben,

da ein seeehr lauter Auspuff als Körperverletzung

gelten kann (klingt doof ist aber so)

Da müsste er glaub ich über 106 db (oder 120?!?) haben oder so ...

klingt jetzt wenig, da gibts aber gewisse Kriterien wo er gemessen werden muss und wie ... (Also Drehzahl, Entfernung, geeichtes Mikro etc.)

Meiner wurde auch mal abgeschleppt, bin dann sogar vor Gericht und habe gewonnen!

Hab sogar Schadensersatz bekommen ...

Die Polizei darf viel weniger als die meisten glauben ... Den Stempel z.B. runterkratzen auch nicht ... darf nur der Tüv ... (oder nach Aufforderung durchs Landratsamt)

Da müsste sich in der Zeit sonst schon viel geändert haben!

Uppsss......

 

Bin mal gespannt wie dat ausgeht. Würde aber auf jeden Fall zu nem Anwalt raten! Das mit den zwei Wochen warten kann ich mir schwer vortsellen....irgendwo wird sich mal ne viertel stunde zeit finden um die DB zu testen!

 

OT:

Wo kann man denn mal unabhängig die DB messen lassen?

am 22. Januar 2005 um 12:21

tach erstmal

also die geschichte mit dem abschleppen ist nicht so ganz einfach. ganz abgesehen davon kommt es auch auf die gesetzgebung des einzelnen bundeslandes an, d.h. Bayern und Baden Württemberg = schlechte karten.

Fakt ist, das durch deine Anlage sich das Geräusch und Abgasverhalten verschlechtert hat, jedenfalls für den Gesetzgeber. In der Regel stellt man einen Mängelbescheid aus der dir ca. 10 Tage Zeit läßt, die Geschichte eintragen zu lassen. Wenn du das eingetragen kriegst handelt es sich bloß noch um eine VOWI von lächerlichen 10 Euronen da du es natürlich versäumt hast es einzutragen lassen.

Sollte deine Anlage allerdings kein STVZO-Zulassung besitzten, nützt dir das gar nichts. Deine BE ist unweigerlich erloschen = 50 Euro und wieder in einen Original zustand versetzten, ansonsten ist deine Plakette konkret gefährdet.

Sollten sich die Sheriffs sicher sein, das du keine STVZO-Zulassung besitzt und glaub mir, manche kenne die einschlägigen Kataloge auswendig, so steht einer Abschleppung nichts mehr im Wege. Ist sowieso oft Begründungssache.

Es muss ein gravierender Mangel vorliegen und das herumfahren mit einem Fahrzeug des BE erloschen ist, ist ein gravierender Mangel.

Eine Gesetztelücke gibt es allerdings. Gem. STVZO dürfen Fahren durchgeführt werden, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen BE stehen. Klappt ganz gut von Montag bis Freitag aber Samstag Nacht um 23:00 Uhr glaubt dir wohl niemand das du gerade auf dem Weg zum Prüfer deines Vertrauens bist.

Wenn du Rechtschutz besitzt kannst es ja mal probieren, Hoffnungen würde ich mit jetzt aber keine machen.

Viel Glück.

am 22. Januar 2005 um 15:16

Das Abgas- und Geräuschverhalten ist der springende Punkt. Bei anderen Umbauten erlischt die Betriebserlaubnis nur, wenn dadurch eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (schliesst den Fahrer ein).

Bei nicht genehmigten Umbauten am Auspuff erlischt sie aber automatisch, auch wenn kein Sicherheitsrisiko besteht.

StVZO $19, Abs. 2:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

 

3. ist für dich relevant. Weil du ohne Betriebserlaubnis unterwegs warst, darf die Polizei das Auto stilllegen.

Zitat:

Original geschrieben von yxcvbb

Sollte deine Anlage allerdings kein STVZO-Zulassung besitzten, nützt dir das gar nichts. Deine BE ist unweigerlich erloschen = 50 Euro und wieder in einen Original zustand versetzten, ansonsten ist deine Plakette konkret gefährdet.

Sollten sich die Sheriffs sicher sein, das du keine STVZO-Zulassung besitzt und glaub mir, manche kenne die einschlägigen Kataloge auswendig, so steht einer Abschleppung nichts mehr im Wege.

So ist es.

In diesem Falle dürfte auch ein Anwalt nicht mehr viel erreichen.

Ich finde es an sich ja richtig was du sagst aber das war nicht meine Frage.

am 22. Januar 2005 um 23:24

Welche Frage? Ich seh nix.

Zitat:

Original geschrieben von baloo

Welche Frage? Ich seh nix.

Ich bin auch gerade am rätseln...

evtl. falscher Thread ?????????

 

ahh..des Rätsels Lösung:

er war in diesem Thread:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=166&threadid=541013

und da hat in Souler22 (der Schlawiner) auf diesen Thread verwiesen....und naja...der Text ist hier gelandet.

Jepp so ist es. :D

Aber wer nicht hören will muß fühlen. Da hilft kein Diskutieren usw. Hauptsache Sound für die nächste Tanke :D

Na mir solls egal sein.

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