Crash auf dem Weg zum TÜV
Hallo,
ich hatte gestern einen Termin beim TÜV. Auf der Fahrt zum TÜV bin ich einem Mercedes GLC beim Zurücksetzen auf der Straße, da ich an der TÜV Einfahrt vorbeigefahren war, in die Seite gefahren mit meinem 3er gefahren (Bilder anbei). Der Mercedes kam aus einer gegenüberliegenden Waschanlagenausfahrt und ist meiner Meinung nach viel zu weit beim nach rechts abbiegen auf meine Fahrbahn gekommen. Die Schuldfrage wurde mir durch die Polizei zugewiesen. Ich werde nun über meinen Anwalt prüfen lassen, ob nicht doch der Mercedes Fahrer eine gewisse Teilschuld bekommen müsste. Das ist aber ein Rechtsverfahren, was bitte hier im Forum nicht diskutiert werden sollte.
Meine BMW -Werkstatt kalkuliert den Schaden (neuen Stossfänger komplett, lackieren, 1 neuer PDC-Sensor, 1 neue linke Rückleute) mit An- und Abbau für ca. € 1.970,--. Ob der Dämpfer unterhalb des Stossfängers auch hinüber ist, wird sich bei der Demotage zeigen. Ich bin vollkaskoversichert. Den Mercedes soll ich ab der linken Fahrertür bis zur hinteren linken Beifahrertür getroffen haben. Jedenfalls sind ab der Fahrertür Kratzer, Schrammen und leichte Beulen zu erkennen. Versicherung ist informiert. Den TÜV konnte ich nach dem Unfall nicht mehr machen. Fahrzeug ist aber fahrbereit. Jetzt heißt es warten bis Montag. Das Wochenende ist zumindest für mich gelaufen, da wir eigentlich am nächsten Wochenende an die Norsee in Urlaub fahren wollten (jetzt müssen wir den Golf meiner Frau nehmen).
Beste Antwort im Thema
Und was soll uns deine Geschichte jetzt sagen, eine Frage konnte ich nicht finden. Oder wolltest du uns einfach nur mitteilen das rückwärts fahren nicht dein Ding ist und uns warnen das dabei Schaden angerichtet werden kann. Was du am WE machst interessiert hier glaube ich auch nicht viele.
Gruß aus dem Norden
49 Antworten
Wenn du vorwärts auf der falschen Straßenseite (meinetwegen wegen geparkten Fahrzeugen) gefahren wärst, wäre der Unfallgegner zu 100% Schuld.
Durch das Rückwärtsfahren wird es halt durch die erhöhte Sorgfaltspflicht jetzt ungünstig für dich.
100% Schuld bei dir sehe ich jetzt aber auch nicht.
Gruß Metalhead
Zitat:
@sven diesel schrieb am 10. Juli 2017 um 12:53:51 Uhr:
Hallo Leute,nachdem ich hier im Forum einige Kritik einstecken musste, wollte ich nochmals meine Beweggründe beschreiben.
Ich habe seit fast 30 Jahren den Führerschein und fahre unfallfrei durch die Gegend. Derzeit habe ich in der VK und Haftpflicht SF 28. Der Unfall am Freitag hat mich arg beschäftigt und ist mir mega peinlich, da ich einen anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt habe. Was mich aber am Meisten beschäftigt ist die Frage, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Klar, ich bin rückwärts gefahren. Da liegt die Schuld bei einem Unfall erstmal bei dem Rückwärtsfahrenden. Das ist mir klar und dazu stehe ich auch. Wenn aber der MB, angenommen er wäre völlig korrekt aus der Mr. Wash Ausfahrt nach rechts in die Straße abgebogen und die Straße ist so breit, dass ohne Weiteres 2 Autos aneinander vorbeifahren können, wieso treffe ich ihn dann in der Mitte des Wagens (Länge MB GLC ca. 4,60m, Treffpunkt ab Mitte der Fahrertür bis zur hinteren linken Tür, d.h. ab ca. 2-2,5m von vorne gesehen). Könnte es da nicht sein, dass der Unfallgegner beim Herausfahren aus der Ausfahrt einen zu großen Lenkwinkel hatte und somit zumindest mit dem Vorderwagen auf meine Fahrspur (seine Gegenspur) gekommen war? Ich selbst bin mir sicher, dass ich gerade zurückgestossen bin (Blick in den rechten Spiegel). Wenn dem so wäre, wäre natürlich die Schuldfrage anderes zu beurteilen und ich käme ggfs. um den 1 Punkt in Flensburg herum. Zudem könnte sich daraus auch ergeben, wenn ich mit dem Gedanken spiele, meinen eigenen Schaden am BMW an die VS zurückzuzahlen ob ich ggfs. auch den "Teil-Schaden" am MB an die Versicherung zurückzahlen könnte, um den SF zu retten. Bei einer Schuldfrage von 100% kommt eine eigene Kostenbeteiligung am MB nicht in Frage (2 Türen mindestens € 5000,--). Anders vielleicht schon.
Dann machte mich stutzig, dass der Unfallgegner zuerst überhaupt keine Anstalten zu seinem Schaden machte. Zuerst unterhielten wir uns um meinen Schaden, dann diskutierten wir die Schuldfrage und erst dann drang ich darauf, seinen Schaden anzusehen. Er erwähnte vorher kein Wort über seinen Schaden. Wir beide entdeckten dann seine beschädigten Türen vorne links und hinten links. Er spielte sowohl meine Beschädigungen wie auch seine Beschädigungen vollkommen herunter. Ahnte er ggfs., dass er auch eine Teilschuld haben könnte? Der Unfallgegner war 78 Jahre alt.
Jetzt habe ich wieder viel über den Unfallhergang geschrieben, obwohl ich es eigentlich nicht wollte. In meinem Eingangsthema habe ich mich vielleicht zu undeutlich ausgedrückt. Mir war es nun wichtig, hier nochmals meine Beweggründe zu erläutern. Vielleicht versteht nun der ein oder andere "Kritiker" meine Gemütslage etwas anders. Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung, wenn Euch in diesem Forum mit meinem Crash gelangweilt habe.
Nun gut, jetzt mit diesem Text und der erneuten Betrachtung der Bilder habe ich den Unfallhergang nun verstanden.
Ich kann auch Deine Denkweise hinsichtlich der Teilschuld nachvollziehen. Würde mir nicht anders ergehen, wenn es denn so war, wie beschrieben.
Du möchtest das nicht im Forum diskutiert haben, gehst aber nun ein drittes Mal darauf ein, daher könnte man meinen dass Du das schon indirekt möchtest.
Daher noch folgendes:
Zitate aus dem Netz:
"Bei Unfällen im Rückwärtsgang gilt der Anscheinsbeweis, das heißt, man hat zunächst voll Schuld. Dem anderen Beteiligten muss eine mögliche Mitschuld am Sachverhalt nachgewiesen werden"
Kann das hier nachgewiesen werden, dass es so passiert ist, wie von Dir beschrieben, oder kann der Verdacht bestehen, dass Du doch beim Rückwärtsfahren auf seine Fahrbahn gekommen bist?
"Allgemein sollten Sie im Rückwärtsgang mit geringer Geschwindigkeit fahren – also nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit – und während der Dauer des Fahrmanövers ständig bremsbereit sein. Ein vorsichtiges Anfahren ist unverzichtbar, damit kein Unfall beim Rückwärtsfahren geschieht und andere Fahrzeuge nicht beschädigt werden"
War das gegeben? Ich sehe Du hast PDC. Wenn Du rein gefahren bist und nicht er in dich, warum meldet das PDC bei geringer Geschwindigkeit nichts?
"Es darf nur dann rückwärts gefahren werden, wenn Sie ausschließen können, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Hier gilt nicht, wie beim Zurücksetzen, die allgemeine, sondern die besondere Sorgfaltspflicht.
Verletzen Sie die besondere Sorgfaltspflicht und gefährden beim Rückwärtsfahren andere Verkehrsteilnehmer, so bekommen Sie ein Bußgeld in Höhe von 80 € sowie einen Punkt in Flensburg"
Das ist Laien und Internet-"Wissen" und ersetzt niemals einen Anwalt. Aber man könnte daraus schon ableiten, dass es mehr als schwierig wird, dem Gegner eine Mitschuld zu verpassen. Auch wenn das total unfair Dir gegenüber ist, wenn so wie beschrieben passiert. Aber schwierig zu glauben dass ein Richter zu deinen Gunsten entscheidet, nur weil er Dir glaubt....
Aber vermutlich gehts auch ums Prinzip...
@te
Es ist leider mitnichten so, dass du um das Bußgeld herum kommst, wenn du dem unfallgegner einen Fehler nachweisen kannst. Vielmehr habt ihr beide dann einen Fehler gemacht und werdet entsprechend ein Bußgeld zahlen müssen. Bringt dich also sicher nicht um den Punkt herum. Gerade beim Rückwärtsfahren hast du da leider nur sehr sehr geringe Chancen. Und anhand deiner Beschreibung sehe ich gar keine Chance, um das Bußgeld herum zu kommen.
Der Punkt und die Geldstrafe wären mir völlig egal!
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Mercedes GLC, 78 Jahre, da passt wirklich alles. Der hat sicher seinen hohen City SUV überhaupt nicht im Griff, weil er ein Lebenlang C Klasse oder Golf gefahren ist :-)
TE richtig dagegen zu klagen, nicht klein beigeben.
Zitat:
@Berba11 schrieb am 10. Juli 2017 um 19:45:16 Uhr:
Der Punkt und die Geldstrafe wären mir völlig egal!
Mir auch.
Ich verstehe vor allem nicht, warum man versucht dem anderen eine Teilschuld anzuhängen.
Streit ist nur interessant, wenn es um Schuld oder nicht Schuld geht. Alles andere bringt gar nix.
Den Betrag, bis zu dem es sich lohnt, den Schaden selbst zu tragen, kann man sich ausrechnen lassen.
Da kommt es sehr auf das Kleingedruckte an, weil die Rückstufungstabellen nicht überall gleich sind, aber das dürften in der Regel unter 1000 Euro sein.
Also auch wumpe.
Grüße!
Zitat:
@F30328i schrieb am 10. Juli 2017 um 17:20:47 Uhr:
Ein Mann im stolzen Alter kann ein Unfallschaden nicht aus der Ruhe bringen. Es kann in dem Alter aber auch sein, dass er das nicht gemerkt hat. Oder da war noch etwas anderes. Vielleicht hat er gar keinen Führerschein mehr, Alkohol war im Spiel, die Aufregung usw.
Die Polizei hat sicherlich seinen Führerschein geprüft. Ob Alkohol im Spiel war, kann ich nicht sagen. Weder er noch ich mussten blasen. Er hingegen laberte ohne Grund an einen Polizeibeamten heran, dass er nie trinken würde und Alkohol nicht im Spiel gewesen wäre. Der Polizist ging nicht darauf ein!
Zitat:
@Buehli schrieb am 10. Juli 2017 um 17:49:11 Uhr:
Ohne jetzt spekulieren zu wollen: In diesem Alter greift wohl evtl. auch die Angst des Führerscheinentzugs. Musste diese Erfahrung auch schon machen. Kontrahent befand sich in einem "biblischen" Alter. Fuhr mir ins Auto und begann Unfallflucht. Er wollte nichts gemerkt haben. Folge: Führerscheinentzug. Und dies nicht wegen der Unfallflucht sondern wegen einiger Unfälle in kurzer Zeit.
Mein Tip: Anwalt einschalten und Sachverhalt unter die Lupe nehmen. Und wenn sich hier jemand zu entschuldigen hat, dann die Forenteilnehmer, die dich hier grundlos niedermachen. Good luck.
Rechtsanwalt ist von mir eingeschaltet. Alle Infos sind ausgetauscht. Mein RA geht nun an seine KFZ-Versicherung. Einschätzung meines Anwaltes: Unfallhaftung 50:50. Mein Fehler war, rückwärts zu fahren und dabei die nötige Sorgfalt nicht zu haben (das weiß ich und dazu stehe ich auch), sein Fehler wird sein, dass er beim Herausfahren aus der Ausfahrt zu weit in meine Fahrbahn gekommen sein muss (was zu beweisen ist und meiner Meinung auch zu beweisen geht).
Noch etwas: Ich bin hier im Forum keinem böse. Vielleicht waren meine Formulierungen auch nicht so dolle. Ein reinigendes Gewitter hilft oftmals die Augen zu öffnen - Danke nochmals
Zitat:
@JappoBS schrieb am 10. Juli 2017 um 18:54:59 Uhr:
Zitat:
@sven diesel schrieb am 10. Juli 2017 um 12:53:51 Uhr:
Hallo Leute,nachdem ich hier im Forum einige Kritik einstecken musste, wollte ich nochmals meine Beweggründe beschreiben.
Ich habe seit fast 30 Jahren den Führerschein und fahre unfallfrei durch die Gegend. Derzeit habe ich in der VK und Haftpflicht SF 28. Der Unfall am Freitag hat mich arg beschäftigt und ist mir mega peinlich, da ich einen anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt habe. Was mich aber am Meisten beschäftigt ist die Frage, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Klar, ich bin rückwärts gefahren. Da liegt die Schuld bei einem Unfall erstmal bei dem Rückwärtsfahrenden. Das ist mir klar und dazu stehe ich auch. Wenn aber der MB, angenommen er wäre völlig korrekt aus der Mr. Wash Ausfahrt nach rechts in die Straße abgebogen und die Straße ist so breit, dass ohne Weiteres 2 Autos aneinander vorbeifahren können, wieso treffe ich ihn dann in der Mitte des Wagens (Länge MB GLC ca. 4,60m, Treffpunkt ab Mitte der Fahrertür bis zur hinteren linken Tür, d.h. ab ca. 2-2,5m von vorne gesehen). Könnte es da nicht sein, dass der Unfallgegner beim Herausfahren aus der Ausfahrt einen zu großen Lenkwinkel hatte und somit zumindest mit dem Vorderwagen auf meine Fahrspur (seine Gegenspur) gekommen war? Ich selbst bin mir sicher, dass ich gerade zurückgestossen bin (Blick in den rechten Spiegel). Wenn dem so wäre, wäre natürlich die Schuldfrage anderes zu beurteilen und ich käme ggfs. um den 1 Punkt in Flensburg herum. Zudem könnte sich daraus auch ergeben, wenn ich mit dem Gedanken spiele, meinen eigenen Schaden am BMW an die VS zurückzuzahlen ob ich ggfs. auch den "Teil-Schaden" am MB an die Versicherung zurückzahlen könnte, um den SF zu retten. Bei einer Schuldfrage von 100% kommt eine eigene Kostenbeteiligung am MB nicht in Frage (2 Türen mindestens € 5000,--). Anders vielleicht schon.
Dann machte mich stutzig, dass der Unfallgegner zuerst überhaupt keine Anstalten zu seinem Schaden machte. Zuerst unterhielten wir uns um meinen Schaden, dann diskutierten wir die Schuldfrage und erst dann drang ich darauf, seinen Schaden anzusehen. Er erwähnte vorher kein Wort über seinen Schaden. Wir beide entdeckten dann seine beschädigten Türen vorne links und hinten links. Er spielte sowohl meine Beschädigungen wie auch seine Beschädigungen vollkommen herunter. Ahnte er ggfs., dass er auch eine Teilschuld haben könnte? Der Unfallgegner war 78 Jahre alt.
Jetzt habe ich wieder viel über den Unfallhergang geschrieben, obwohl ich es eigentlich nicht wollte. In meinem Eingangsthema habe ich mich vielleicht zu undeutlich ausgedrückt. Mir war es nun wichtig, hier nochmals meine Beweggründe zu erläutern. Vielleicht versteht nun der ein oder andere "Kritiker" meine Gemütslage etwas anders. Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung, wenn Euch in diesem Forum mit meinem Crash gelangweilt habe.
Nun gut, jetzt mit diesem Text und der erneuten Betrachtung der Bilder habe ich den Unfallhergang nun verstanden.
Ich kann auch Deine Denkweise hinsichtlich der Teilschuld nachvollziehen. Würde mir nicht anders ergehen, wenn es denn so war, wie beschrieben.
Du möchtest das nicht im Forum diskutiert haben, gehst aber nun ein drittes Mal darauf ein, daher könnte man meinen dass Du das schon indirekt möchtest.Daher noch folgendes:
Zitate aus dem Netz:
"Bei Unfällen im Rückwärtsgang gilt der Anscheinsbeweis, das heißt, man hat zunächst voll Schuld. Dem anderen Beteiligten muss eine mögliche Mitschuld am Sachverhalt nachgewiesen werden"Kann das hier nachgewiesen werden, dass es so passiert ist, wie von Dir beschrieben, oder kann der Verdacht bestehen, dass Du doch beim Rückwärtsfahren auf seine Fahrbahn gekommen bist?
"Allgemein sollten Sie im Rückwärtsgang mit geringer Geschwindigkeit fahren – also nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit – und während der Dauer des Fahrmanövers ständig bremsbereit sein. Ein vorsichtiges Anfahren ist unverzichtbar, damit kein Unfall beim Rückwärtsfahren geschieht und andere Fahrzeuge nicht beschädigt werden"
War das gegeben? Ich sehe Du hast PDC. Wenn Du rein gefahren bist und nicht er in dich, warum meldet das PDC bei geringer Geschwindigkeit nichts?
"Es darf nur dann rückwärts gefahren werden, wenn Sie ausschließen können, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Hier gilt nicht, wie beim Zurücksetzen, die allgemeine, sondern die besondere Sorgfaltspflicht.
Verletzen Sie die besondere Sorgfaltspflicht und gefährden beim Rückwärtsfahren andere Verkehrsteilnehmer, so bekommen Sie ein Bußgeld in Höhe von 80 € sowie einen Punkt in Flensburg"Das ist Laien und Internet-"Wissen" und ersetzt niemals einen Anwalt. Aber man könnte daraus schon ableiten, dass es mehr als schwierig wird, dem Gegner eine Mitschuld zu verpassen. Auch wenn das total unfair Dir gegenüber ist, wenn so wie beschrieben passiert. Aber schwierig zu glauben dass ein Richter zu deinen Gunsten entscheidet, nur weil er Dir glaubt....
Aber vermutlich gehts auch ums Prinzip...
Ich bin mir vollkommen sicher, dass ich gerade rückwärts gefahren bin, denn ich beobachtete meinen rechten Außenspiegel und konnte erkennen, dass sich der Abstand Bordsteinrand zum Fahrzeug nicht vergrößerte. Das PDC wird sicherlich angeschlagen haben, jedoch war es da schon zu spät. Angenommen ich bin rückwärts mit Leerlaufdrehzahl gefahren (ca. 6 km/h?) und er hat mit seinem GLC aus der Ausfahrt herausbeschleunigt und auf Grund der Beschleunigungsgeschwindigkeit den Lenkwinkel nach rechts zu gering gewählt, kommen gleich Gesamtgeschwindigkeiten von bestimmt 30 km/h zu Stande. Wenn dann ein PDC Sensor anschlägt, ist es sicherlich schon zu spät.
Zitat:
@Staubfuss schrieb am 10. Juli 2017 um 23:57:15 Uhr:
Zitat:
@Berba11 schrieb am 10. Juli 2017 um 19:45:16 Uhr:
Der Punkt und die Geldstrafe wären mir völlig egal!Mir auch.
Ich verstehe vor allem nicht, warum man versucht dem anderen eine Teilschuld anzuhängen.
Streit ist nur interessant, wenn es um Schuld oder nicht Schuld geht. Alles andere bringt gar nix.Den Betrag, bis zu dem es sich lohnt, den Schaden selbst zu tragen, kann man sich ausrechnen lassen.
Da kommt es sehr auf das Kleingedruckte an, weil die Rückstufungstabellen nicht überall gleich sind, aber das dürften in der Regel unter 1000 Euro sein.
Also auch wumpe.Grüße!
Zu einem KFZ-Unfall gehören immer mindestens 2. Wenn ich zu 100% ein Vollschuld habe, stehe ich auch dazu. So habe ich es auch gegenüber ihm und den Polizisten geäußert. Wenn ich aber den Eindruck später gewinne, dass auch der Unfallgegner eine gewisse Teilschuld haben muss, warum soll ich dann alles auf meine Kappe (Versicherung) nehmen, wenn es auch anders gehen könnte? Ansonsten müsste meine VS für den Gesamtschaden aufkommen. Bei einer Teilschuld würde sich das verändern.
Im Übrigen trage ich mich mit dem Gedanken, am Ende des Tages wieder etwas an die Versicherung zurückzahlen zu wollen. Da kommt es dann aber auch darauf an, um welche Beträge es geht (meine Meinung).
Zitat:
@Staubfuss schrieb am 10. Juli 2017 um 23:57:15 Uhr:
Ich verstehe vor allem nicht, warum man versucht dem anderen eine Teilschuld anzuhängen.
Streit ist nur interessant, wenn es um Schuld oder nicht Schuld geht. Alles andere bringt gar nix.
Doch, du kommst um eine evtl. Selbstbeteiligung herum mit Teilschuld des Unfallgegners.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 11. Juli 2017 um 08:47:28 Uhr:
Doch, du kommst um eine evtl. Selbstbeteiligung herum mit Teilschuld des Unfallgegners.Gruß Metalhead
Wie soll das gehen?
Wer hat die "Restschuld"?
Verstehe den Aufriss hier aber auch nicht, das liest sich für mich wie die typische Prinzipienreiterei (sorry an den TE, no offense) - was soll das bringen?
Um einen Schuldanteil wird der TE auch mit den winkeligsten Advokaten in der fünften Revision nicht drum herum kommen und somit ist seine Selbstbeteiligung ohnehin fällig. Welchen Anteil seine Versicherung jetzt insgesamt zu berappen hat, ist doch vollkommen unerheblich. Seiner Versicherung Gutes tun zu wollen ist ebenfalls vollkommen unangebracht - die beiden Versicherungen einigen sich ohnehin hinter seinem Rücken, wie sie das aufteilen. Erfahrungsgemäß streiten Versicherungen nicht miteinander, sondern mit ihren eigenen Versicherten - da ist die Erfolgschance auch wesentlich größer.
;-))
Aufwachen, weitergehen und seine Zeit in sinnvolleres investieren. In der Zeit, die man mit Prinzipienreiterei verplempert hat, könnte man manchen Schaden auch ohne Versicherung abarbeiten...
:-((
Zitat:
@Noch ein Stefan schrieb am 11. Juli 2017 um 12:58:09 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 11. Juli 2017 um 08:47:28 Uhr:
Doch, du kommst um eine evtl. Selbstbeteiligung herum mit Teilschuld des Unfallgegners.Gruß Metalhead
Wie soll das gehen?
Wer hat die "Restschuld"?
Ich versteh die Frage nicht.
Du baust einen virutellen Crash mit 10k€ Eigenschaden, 10k€ Fremdschaden, die Versicherung hat also 20k€ zu zahlen. Bist du allein Schuld zahlt das eine Versicherung und du deine Selbstbeteiligung.
Bekommt der Unfallgegner eine Teilschuld, mußt du keine Selbstbeteiligung zahlen (ob das bei allen Versicherungen so ist kann ich nicht sagen, ist aber zumindest gängig).
Ich gehe davon aus, daß das ein Anreiz für den Versicherten ist, nicht den bequemsten Weg (was solls, werde ja sowieso hochgestuft, dann ist es egal ob die Versicherung 10k€ oder 20k€ zahlt) wählt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 11. Juli 2017 um 13:03:01 Uhr:
(...)
Bekommt der Unfallgegner eine Teilschuld, mußt du keine Selbstbeteiligung zahlen (ob das bei allen Versicherungen so ist kann ich nicht sagen, ist aber zumindest gängig).
(...)
Beide haben eine Teilschuld, die eigene Versicherung bezahlt jeweils den Schaden des Unfallgegners und beide Versicherungen verzichten freiwillig auf die Selbstbeteiligung beider Unfallbeteiligter? Warum sollten sie das tun? Die können rechnen, glaub mir. Und von beiden die Selbstbeteiligung zu kassieren ist für die Versicherungen ein besseres Geschäft als diese von niemandem zu bekommen.
Aber interessanter Ansatz: man einige sich beim nächsten Crash einfach mit dem Unfallgegner auf eine Teilschuld für beide, keiner muss die Selbstbeteiligung bezahlen. Alle glücklich.
Außer den Versicherungen. Und den Anwälten.
Oh, das wird schnell kompliziert, Hier ist es ganz gut erklaert, was man fuer moeglichkeiten hat.
https://www.anwalt.de/.../...lung-ueber-das-quotenvorrecht_063162.html
Es geht vor allem darum, dass die eigene Versicherung nur die reinen Reparaturkosten zahlt, also keinen Sachverstaendigen etc.