Crash auf dem Weg zum TÜV
Hallo,
ich hatte gestern einen Termin beim TÜV. Auf der Fahrt zum TÜV bin ich einem Mercedes GLC beim Zurücksetzen auf der Straße, da ich an der TÜV Einfahrt vorbeigefahren war, in die Seite gefahren mit meinem 3er gefahren (Bilder anbei). Der Mercedes kam aus einer gegenüberliegenden Waschanlagenausfahrt und ist meiner Meinung nach viel zu weit beim nach rechts abbiegen auf meine Fahrbahn gekommen. Die Schuldfrage wurde mir durch die Polizei zugewiesen. Ich werde nun über meinen Anwalt prüfen lassen, ob nicht doch der Mercedes Fahrer eine gewisse Teilschuld bekommen müsste. Das ist aber ein Rechtsverfahren, was bitte hier im Forum nicht diskutiert werden sollte.
Meine BMW -Werkstatt kalkuliert den Schaden (neuen Stossfänger komplett, lackieren, 1 neuer PDC-Sensor, 1 neue linke Rückleute) mit An- und Abbau für ca. € 1.970,--. Ob der Dämpfer unterhalb des Stossfängers auch hinüber ist, wird sich bei der Demotage zeigen. Ich bin vollkaskoversichert. Den Mercedes soll ich ab der linken Fahrertür bis zur hinteren linken Beifahrertür getroffen haben. Jedenfalls sind ab der Fahrertür Kratzer, Schrammen und leichte Beulen zu erkennen. Versicherung ist informiert. Den TÜV konnte ich nach dem Unfall nicht mehr machen. Fahrzeug ist aber fahrbereit. Jetzt heißt es warten bis Montag. Das Wochenende ist zumindest für mich gelaufen, da wir eigentlich am nächsten Wochenende an die Norsee in Urlaub fahren wollten (jetzt müssen wir den Golf meiner Frau nehmen).
Beste Antwort im Thema
Und was soll uns deine Geschichte jetzt sagen, eine Frage konnte ich nicht finden. Oder wolltest du uns einfach nur mitteilen das rückwärts fahren nicht dein Ding ist und uns warnen das dabei Schaden angerichtet werden kann. Was du am WE machst interessiert hier glaube ich auch nicht viele.
Gruß aus dem Norden
49 Antworten
Zitat:
@sven diesel schrieb am 8. Juli 2017 um 23:31:19 Uhr:
Hallo Leute, es ging mir in meinem Thema eigentlich darum, dass ich meinem Ärger mal etwas Luft machen wollte und gleichzeitig etwas hören wollte, ob die Angebotshöhe des KV´s meiner Werkstatt in Ordnung gehen würde. Ich hatte es nicht als direkte Frage formuliert.Dass mir gleich einige von Euch vorwerfen, ich könne nicht rückwärtsfahren oder ich solle es nehmen wie ein Mann, geht meiner Meinung nach am Thema vorbei und enttäuscht mich in diesem Forum.
Ich selbst habe kein Problem damit, mich meinem Fehler zu stellen. In meinem Fall ist es aber so, dass der Unfallgegner mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Herausfahren aus der Waschanlagenausfahrt zu weit über die Fahrbahnmitte in meine Fahrspur gekommen sein muss. Daher war ein Unfall durch mich als Rückwärtsfahrenden unausweichlich. Und wenn mir die Polizei dann noch ein Bussgeld von € 100,00 zzgl 1. Punkt eintragen lassen will, gehe ich der Sache mehr auf den Grund. Denn weshalb sollte ich dann die Schuld alleine tragen, wenn der Unfallgegner ggfs. auch eine Mitschuld zu tragen hat.
Du möchtest es zwar eigentlich nicht, ich will dir dennoch kurz etwas dazu schreiben: die 100€ und den Punkt wirst du so oder so bekommen. Völlig egal, ob der unfallgegner nun auch einen Fehler gemacht hat oder nicht. Denn du hast dich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, dass eine Schädigung anderer ausgeschlossen ist. Man wird dir also letztlich vorhalten, dass du bei langsamer und umsichtiger Fahrweise noch lange vor dem unfallgegner dein Auto zum stehen gebracht hättest. Da du aber in ihn reingefahren bist, hast du hier einen Verstoß begangen, aus dem dann dieses Bußgeld resultiert.
Kostenvoranschlag erscheint mir fair zu sein.
Beweisen wird er es nicht können! Aber Hohn und Spott gibt's wie immer umsonst! Daher sollte man das hier nicht unbedingt befeuern! Viel Erfolg, denn keiner von uns Füchsen war dabei!
Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Der TE will die Schuldfrage hier nicht diskutieren, aber groß und breit schreiben das der andere ne teilschuld bekommen soll. Geil, genau solche Typen machen anderen trotz Eindeutigkeit das Leben schwer. Aber dein schlauer Anwalt wird das Gesetz wie Kaugummi dehnen damit der andere auch was abbekommt. Und nicht vergessen, über die Rechtsschutzversicherung abrechnen. Wenn du Bockmist baust, dann steh dazu - der Schaden ist im Vergleich zu anderen gering.
Und dann müsst ihr auch noch mit einem Golf (EINEM GOLF!) in den Urlaub fahren.
Wenn du eine konstruktive Frage hast, gerne. Ansonsten rechne damit, dass deine Ausführungen hier diskutiert werden.
Hallo, rückwärts fahren ist leider immer ein Problem. Mir ist zu Hause in der Tiefgarage ein Nachbar in die Seite gefahren. Er hat mich eindeutig übersehen und hat es selbst zugegeben. Wir haben auch den Unfallbericht so ausgefüllt und er hat unterschrieben. Da ich jedoch rückwärts und er vorwärts gefahren ist, hat sich seine Versicherung geweigert und die Schuld automatisch auf mich geschoben. Mein Anwalt hat gesagt, dass ich auf jeden Fall eine Teilschuld bekomme und ich bei Klage den Schaden erst selbst bezahlen muss und abwarten. So hab ichs jetzt über meine Vollkasko abgewickelt und vom Gegner zumindest den Selbstbehalt geholt :-(, da es hier um 6000 € ging. Heisst auf Deutsch, beim rückwärtsfahren ist fünffache Vorsicht geboten. Aber mit deinem Schaden wär ich auch noch gefahren. Ich bin fünf Wochen mit einer nicht meht richtig geschlossenen Tür gefahren.
Ähnliche Themen
Alles klar, ich habe verstanden, was mir gesagt werden wollte.
Im Übrigen habe ICH mich dazu entschlossen, meinen Wagen während des Urlaubs wieder herrichten zu lassen. Natürlich könnte ich mit ihm in den Urlaub fahren, aber ICH möchte das nicht. Und wenn meine Frau einen GOLF hat, was ist daran anrüchig? Zu zweit reicht der auch alle mal aus.
Lasst es gut sein mit Kommentaren.
Zitat:
@sven diesel schrieb am 9. Juli 2017 um 10:35:20 Uhr:
Alles klar, ich habe verstanden, was mir gesagt werden wollte.Im Übrigen habe ICH mich dazu entschlossen, meinen Wagen während des Urlaubs wieder herrichten zu lassen. Natürlich könnte ich mit ihm in den Urlaub fahren, aber ICH möchte das nicht. Und wenn meine Frau einen GOLF hat, was ist daran anrüchig? Zu zweit reicht der auch alle mal aus.
Lasst es gut sein mit Kommentaren.
Du hast es so dargestellt, dass das ein wirklich schweres Los wäre.
Hier wurde sogar gesagt, dass der Golf völlig reicht. Du hast es selbst so dargestellt, als wäre der Urlaub jetzt im Eimer, weil du nicht mit einem BMW dort hin fährst...
Soll ja sogar Leute geben, die mit Zug und Bus im Urlaub fahren und da Spaß haben. Aber kein Plan, sind wohl nur Fantasien. 🙂
Ansonsten tut es mir echt leid um den Unfallhergang, aber wie die meisten Unfälle passiert das leider nicht mit Absicht.
Ich vermeide aus Prinzip das rückwärts ausfahren auf Hauptstraßen, das ist einfach total riskant.
Das Angebot ist normal für BMW Werkstätten. Die tauschen stumpf aus. Schön, wenn die Versicherung bezahlt. Wenn ich den Schaden selber bezahlen müßte, würde ich aber prüfen lassen, ob man den Stoßfänger noch hinbekommt, solange darunter nichts beschädigt wurde. Ist nur der Kunststoff in Mitleidenschaft gezogen, so kann man das evtl. wieder hinbekommen. Da habe ich schon schlimmere Schürzen gesehen, die nachher wieder wie neu aussahen. Dazu ein neues Rücklicht.
Da Du Vollkasko versichert bist mußt Du letztendlich selber entscheiden, wie Du vorgehst.
Am Mercedes ist der Schaden erheblich größer. Bei unserer A-Klasse wurden für den Wechsel 2er Türen über €5.000,- aufgerufen. Die Fahrertür ist auf jeden Fall Schrott.
Soetwas passiert halt im Straßenverkehr, ärgerlich, aber man sollte sich nicht zulange damit beschäftigen. Kaputt ist nur etwas Blech und Plaste, kein Grund sich einen Urlaub zu versauen
Hallo,
also ich sehe da die Sache mit der Schuldfrage nicht ganz so eindeutig ... Denn der Mercedesfahrer ist von einem Privatgrundstück auf eine Haupt- (Vorrangs-)straße eingebogen. Egal ob jemand auf der Vorrangsstraße vorwärts oder rückwärts fährt muss der Mercedesfahrer acht geben und dem Verkehr auf der Hauptstraße Vorrang geben, egal auf welcher Straßenseite sich ein Fahrzeug bewegt.
Der Mercedesfahrer hat sich also auch nicht ganz richtig verhalten.
Daher würde ich schon zum Anwalt gehen und es da abklären.
Zitat:
@Augsburger_ing schrieb am 9. Juli 2017 um 14:24:07 Uhr:
Hallo,
also ich sehe da die Sache mit der Schuldfrage nicht ganz so eindeutig ... Denn der Mercedesfahrer ist von einem Privatgrundstück auf eine Haupt- (Vorrangs-)straße eingebogen. Egal ob jemand auf der Vorrangsstraße vorwärts oder rückwärts fährt muss der Mercedesfahrer acht geben und dem Verkehr auf der Hauptstraße Vorrang geben, egal auf welcher Straßenseite sich ein Fahrzeug bewegt.
Der Mercedesfahrer hat sich also auch nicht ganz richtig verhalten.
Daher würde ich schon zum Anwalt gehen und es da abklären.
Wie schon gesagt: das mag schon sein, hilft dem threadersteller aber nicht. Denn auch bei einer teilschuld von 50% wird der Gesamtschaden so hoch sein, dass man es doch wieder über Vollkasko und Haftpflicht abrechnen muss. Und wenn es eh über die Versicherung läuft, spielt es keine Rolle, ob man zu 10% oder zu 100% schuld ist - die hochstufung ist exakt gleich. Wäre nur interessant, falls es mit einer teilschuld so günstig wird, dass man es ohne Versicherung bezahlen kann. Das sehe ich wie schon oben geschrieben hier aber nicht.
Die versicherung wird im Zweifel sowieso selbst tätig, falls die da beim unfallgegner eine teilschuld sehen.
Hallo Leute,
nachdem ich hier im Forum einige Kritik einstecken musste, wollte ich nochmals meine Beweggründe beschreiben.
Ich habe seit fast 30 Jahren den Führerschein und fahre unfallfrei durch die Gegend. Derzeit habe ich in der VK und Haftpflicht SF 28. Der Unfall am Freitag hat mich arg beschäftigt und ist mir mega peinlich, da ich einen anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt habe. Was mich aber am Meisten beschäftigt ist die Frage, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Klar, ich bin rückwärts gefahren. Da liegt die Schuld bei einem Unfall erstmal bei dem Rückwärtsfahrenden. Das ist mir klar und dazu stehe ich auch. Wenn aber der MB, angenommen er wäre völlig korrekt aus der Mr. Wash Ausfahrt nach rechts in die Straße abgebogen und die Straße ist so breit, dass ohne Weiteres 2 Autos aneinander vorbeifahren können, wieso treffe ich ihn dann in der Mitte des Wagens (Länge MB GLC ca. 4,60m, Treffpunkt ab Mitte der Fahrertür bis zur hinteren linken Tür, d.h. ab ca. 2-2,5m von vorne gesehen). Könnte es da nicht sein, dass der Unfallgegner beim Herausfahren aus der Ausfahrt einen zu großen Lenkwinkel hatte und somit zumindest mit dem Vorderwagen auf meine Fahrspur (seine Gegenspur) gekommen war? Ich selbst bin mir sicher, dass ich gerade zurückgestossen bin (Blick in den rechten Spiegel). Wenn dem so wäre, wäre natürlich die Schuldfrage anderes zu beurteilen und ich käme ggfs. um den 1 Punkt in Flensburg herum. Zudem könnte sich daraus auch ergeben, wenn ich mit dem Gedanken spiele, meinen eigenen Schaden am BMW an die VS zurückzuzahlen ob ich ggfs. auch den "Teil-Schaden" am MB an die Versicherung zurückzahlen könnte, um den SF zu retten. Bei einer Schuldfrage von 100% kommt eine eigene Kostenbeteiligung am MB nicht in Frage (2 Türen mindestens € 5000,--). Anders vielleicht schon.
Dann machte mich stutzig, dass der Unfallgegner zuerst überhaupt keine Anstalten zu seinem Schaden machte. Zuerst unterhielten wir uns um meinen Schaden, dann diskutierten wir die Schuldfrage und erst dann drang ich darauf, seinen Schaden anzusehen. Er erwähnte vorher kein Wort über seinen Schaden. Wir beide entdeckten dann seine beschädigten Türen vorne links und hinten links. Er spielte sowohl meine Beschädigungen wie auch seine Beschädigungen vollkommen herunter. Ahnte er ggfs., dass er auch eine Teilschuld haben könnte? Der Unfallgegner war 78 Jahre alt.
Jetzt habe ich wieder viel über den Unfallhergang geschrieben, obwohl ich es eigentlich nicht wollte. In meinem Eingangsthema habe ich mich vielleicht zu undeutlich ausgedrückt. Mir war es nun wichtig, hier nochmals meine Beweggründe zu erläutern. Vielleicht versteht nun der ein oder andere "Kritiker" meine Gemütslage etwas anders. Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung, wenn Euch in diesem Forum mit meinem Crash gelangweilt habe.
@ sven diesel
Servus erstmal
Also ein grün Danke von mir,guter Beitrag 🙂
Auf Kritiker triffst du immer,egal wo 😉 Und zum entschuldigen brauchst du dich auch nicht,warum auch.Wenn man etwas los werden will hier im forum finde ich voll i.o. und daher brauchst du dich nicht zu entschuldigen,soweit zur meiner Meinung 🙂
Gruß
George
Ein Mann im stolzen Alter kann ein Unfallschaden nicht aus der Ruhe bringen. Es kann in dem Alter aber auch sein, dass er das nicht gemerkt hat. Oder da war noch etwas anderes. Vielleicht hat er gar keinen Führerschein mehr, Alkohol war im Spiel, die Aufregung usw.
Ohne jetzt spekulieren zu wollen: In diesem Alter greift wohl evtl. auch die Angst des Führerscheinentzugs. Musste diese Erfahrung auch schon machen. Kontrahent befand sich in einem "biblischen" Alter. Fuhr mir ins Auto und begann Unfallflucht. Er wollte nichts gemerkt haben. Folge: Führerscheinentzug. Und dies nicht wegen der Unfallflucht sondern wegen einiger Unfälle in kurzer Zeit.
Mein Tip: Anwalt einschalten und Sachverhalt unter die Lupe nehmen. Und wenn sich hier jemand zu entschuldigen hat, dann die Forenteilnehmer, die dich hier grundlos niedermachen. Good luck.