Crash auf dem Weg zum TÜV

BMW 3er F31

Hallo,

ich hatte gestern einen Termin beim TÜV. Auf der Fahrt zum TÜV bin ich einem Mercedes GLC beim Zurücksetzen auf der Straße, da ich an der TÜV Einfahrt vorbeigefahren war, in die Seite gefahren mit meinem 3er gefahren (Bilder anbei). Der Mercedes kam aus einer gegenüberliegenden Waschanlagenausfahrt und ist meiner Meinung nach viel zu weit beim nach rechts abbiegen auf meine Fahrbahn gekommen. Die Schuldfrage wurde mir durch die Polizei zugewiesen. Ich werde nun über meinen Anwalt prüfen lassen, ob nicht doch der Mercedes Fahrer eine gewisse Teilschuld bekommen müsste. Das ist aber ein Rechtsverfahren, was bitte hier im Forum nicht diskutiert werden sollte.

Meine BMW -Werkstatt kalkuliert den Schaden (neuen Stossfänger komplett, lackieren, 1 neuer PDC-Sensor, 1 neue linke Rückleute) mit An- und Abbau für ca. € 1.970,--. Ob der Dämpfer unterhalb des Stossfängers auch hinüber ist, wird sich bei der Demotage zeigen. Ich bin vollkaskoversichert. Den Mercedes soll ich ab der linken Fahrertür bis zur hinteren linken Beifahrertür getroffen haben. Jedenfalls sind ab der Fahrertür Kratzer, Schrammen und leichte Beulen zu erkennen. Versicherung ist informiert. Den TÜV konnte ich nach dem Unfall nicht mehr machen. Fahrzeug ist aber fahrbereit. Jetzt heißt es warten bis Montag. Das Wochenende ist zumindest für mich gelaufen, da wir eigentlich am nächsten Wochenende an die Norsee in Urlaub fahren wollten (jetzt müssen wir den Golf meiner Frau nehmen).

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Beste Antwort im Thema

Und was soll uns deine Geschichte jetzt sagen, eine Frage konnte ich nicht finden. Oder wolltest du uns einfach nur mitteilen das rückwärts fahren nicht dein Ding ist und uns warnen das dabei Schaden angerichtet werden kann. Was du am WE machst interessiert hier glaube ich auch nicht viele.

Gruß aus dem Norden

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Zitat:

@Noch ein Stefan schrieb am 11. Juli 2017 um 13:11:48 Uhr:


Die können rechnen, glaub mir. Und von beiden die Selbstbeteiligung zu kassieren ist für die Versicherungen ein besseres Geschäft als diese von niemandem zu bekommen.

Gerade weil die rechnen können wird das vermutlich so sein.

Kannst mir jetzt so glauben oder nicht.

Zitat:

Aber interessanter Ansatz: man einige sich beim nächsten Crash einfach mit dem Unfallgegner auf eine Teilschuld für beide, keiner muss die Selbstbeteiligung bezahlen. Alle glücklich.

Naja, der der daran völlig unschuldig ist wird sich aber über die höhere Prämie nicht gerade freuen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@joe_e30 schrieb am 11. Juli 2017 um 13:16:42 Uhr:


Oh, das wird schnell kompliziert, Hier ist es ganz gut erklaert, was man fuer moeglichkeiten hat.

https://www.anwalt.de/.../...lung-ueber-das-quotenvorrecht_063162.html

Es geht vor allem darum, dass die eigene Versicherung nur die reinen Reparaturkosten zahlt, also keinen Sachverstaendigen etc.

bei einer Teilschuld (Quote) kann man sich die nicht von seiner Kasko-Versicherung erstatteten Kosten über das sogenannte Quotenvorrecht von der gegnerischen Versicherung holen.
Dazu gehören: Selbstbeteiligung, Wertminderung, Sachverständigenkosten ,Abschleppkosten.
Wird wegen Unwissenheit selten gemacht, selbst Anwälte, die von sich meinen Verkehrsrechtler zu sein, sind oftmals überfordert!

Zitat:

@Noch ein Stefan schrieb am 11. Juli 2017 um 13:11:48 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. Juli 2017 um 13:03:01 Uhr:


(...)
Bekommt der Unfallgegner eine Teilschuld, mußt du keine Selbstbeteiligung zahlen (ob das bei allen Versicherungen so ist kann ich nicht sagen, ist aber zumindest gängig).
(...)

Beide haben eine Teilschuld, die eigene Versicherung bezahlt jeweils den Schaden des Unfallgegners und beide Versicherungen verzichten freiwillig auf die Selbstbeteiligung beider Unfallbeteiligter? Warum sollten sie das tun? Die können rechnen, glaub mir. Und von beiden die Selbstbeteiligung zu kassieren ist für die Versicherungen ein besseres Geschäft als diese von niemandem zu bekommen.
Aber interessanter Ansatz: man einige sich beim nächsten Crash einfach mit dem Unfallgegner auf eine Teilschuld für beide, keiner muss die Selbstbeteiligung bezahlen. Alle glücklich.
Außer den Versicherungen. Und den Anwälten.

Dein Einwand ergibt leider keinen Sinn.

Ist nur einer schuld, muss der andere weder SB noch Hochstufung befürchten.

Warum sollte er also das Spiel mitspielen?

Zitat:

@DrivePolo schrieb am 11. Juli 2017 um 15:09:45 Uhr:



Dein Einwand ergibt leider keinen Sinn.

Ist nur einer schuld, muss der andere weder SB noch Hochstufung befürchten.

Warum sollte er also das Spiel mitspielen?

Da hast Du natürlich recht. Ich war im Kopf zwei Ecken weiter als beim Schreiben und habe mir aufwendige Rechtstreitereien u.ä. ausgemalt - den Nachsatz hätte ich mir besser gespart, da bin ich beim Versuch Unlogik nachzuweisen über die eigene gestolpert.
;-))
Zum eigentlichen:der Unfallgegner hat eine Teilschuld, der TE somit logischerweise ebenfalls. Weshalb sollten dann die beiden Versicherungen auf die Selbstbeteiligung beider Beteiligten verzichten?

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Zitat:

@Noch ein Stefan schrieb am 11. Juli 2017 um 15:29:26 Uhr:


Zum eigentlichen:der Unfallgegner hat eine Teilschuld, der TE somit logischerweise ebenfalls. Weshalb sollten dann die beiden Versicherungen auf die Selbstbeteiligung beider Beteiligten verzichten?

Warum der TE bei einer Teilschuld des Unfallgegners die Selbstbeteiligung erstattet bekommt, wurde doch 4 Posts weiter oben mit dem Link erklärt. Stichwort Quotenvorrecht 🙂

Gruß
Tud

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