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Comand 2.5 DVDs während der Fahrt ?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 13. November 2011 um 15:57

Hi Leute,

ich habe eine Frage zu meinem W211er

Ich hab da ein Comand 2.5 drin, und habe auch schon im Internet geschaut aber keine eindeutige Antwort gefunden.

Wie kann ich das Comand freischalten, damit das DVD-Bild nicht während der Fahrt ausgeht??

Habe ich es richtig verstanden, dass es nur bei den älteren Comands geht und bei meinen nicht mehr??

Hoffe Ihr könnt mir helfen.

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

warum stehen hier im Forum alle paar Wochen Nachfragen zu diesem leidigen Thema? Es ist VERBOTEN, und das aus gutem Grund !!! (über andere Verbote kann auch ich diskutieren...)

Machen sich diejenigen, die mehr oder weniger komptent darauf antworten, nicht auch strafbar???

Macht sich ein Löffelhersteller auch Strafbar weil er Löffel zum Essen von Suppe herstellt und es einige gibt die damit Morden? Glaub kaum. Außerdem sind hier alle selbst Alt genug um zu entscheiden ob sie ne DVD laufen lassen können ohne hin zugucken. Ich jedenfalls kann es und lass es mir von Neinsagern nicht aufgeschwatzten dass ich es nicht kann.

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Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

Es ist VERBOTEN, und das aus gutem Grund !!!

es ist definitv NICHT aus sicht der stvzo/fzv bzw. deren anhänge verboten die dvd-läuft-während-der-fahrt-funktion zu aktivieren!

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

Gerade DIESES Gesetz....

WELCHES gesetz? :confused:

Zitat:

ist DAS nicht irgendwie krank???????

ist es nicht irgendwie krank während der fahrt...

-am radio die sender zu verstellen...

-musik zu hören...

-mit dem beifahrer zu reden...

-die sitzheizung/lüftung zu verstellen...

-mittels fse zu telefonieren...

-eine zigarette zu rauchen...

-ins brötchen zu beißen...

-die hände vom lenkrad zu nehmen und auf die armauflage zu legen...

-...

...und damit billigend in kauf zu nehmen, menschen zu töten oder zu verletzen!

merkste was?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

Es ist VERBOTEN, und das aus gutem Grund !!!

es ist definitv NICHT aus sicht der stvzo/fzv bzw. deren anhänge verboten die dvd-läuft-während-der-fahrt-funktion zu aktivieren!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

Gerade DIESES Gesetz....

WELCHES gesetz? :confused:

In der ganzen StVo seht nicht geschrieben das es verboten ist.

Dieses Gesetzt würde ich auch gerne mal sehen wenn es es gäbe!!!

Aftermarket Geräte sind von Hause aus bereits frei.

Das der Fahrer nicht schauen darf ist klar, aber die Mitfahrer dürfen.

 

Das Geschwafel das es verboten ist, ist der gleiche Müll wie damals die freiwillige Leistungsbegrenzung bei Motorrädern.

Zu meiner Zeit gab es offiziell nichts über 100PS

Da wurde auch gesagt es wäre ein Gesetz.

Bullshit

Meine FJ hatte damals auch 136PS eingetragen.

Und heute, 160-180PS Motorräder sind "normal Zustand" und das sind Geschosse für die man eigentlich einen Waffenschein bräuchte!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

Es ist VERBOTEN, und das aus gutem Grund !!!

es ist definitv NICHT aus sicht der stvzo/fzv bzw. deren anhänge verboten die dvd-läuft-während-der-fahrt-funktion zu aktivieren!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

Gerade DIESES Gesetz....

WELCHES gesetz? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

ist DAS nicht irgendwie krank???????

ist es nicht irgendwie krank während der fahrt...

-am radio die sender zu verstellen...

-musik zu hören...

-mit dem beifahrer zu reden...

-die sitzheizung/lüftung zu verstellen...

-mittels fse zu telefonieren...

-eine zigarette zu rauchen...

-ins brötchen zu beißen...

-die hände vom lenkrad zu nehmen und auf die armauflage zu legen...

-...

...und damit billigend in kauf zu nehmen, menschen zu töten oder zu verletzen!

merkste was?

Grün!!!

Zitat:

Original geschrieben von Mackhack

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

es ist definitv NICHT aus sicht der stvzo/fzv bzw. deren anhänge verboten die dvd-läuft-während-der-fahrt-funktion zu aktivieren!

Zitat:

Original geschrieben von Mackhack

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

WELCHES gesetz? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Mackhack

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

ist es nicht irgendwie krank während der fahrt...

-am radio die sender zu verstellen...

-musik zu hören...

-mit dem beifahrer zu reden...

-die sitzheizung/lüftung zu verstellen...

-mittels fse zu telefonieren...

-eine zigarette zu rauchen...

-ins brötchen zu beißen...

-die hände vom lenkrad zu nehmen und auf die armauflage zu legen...

-...

...und damit billigend in kauf zu nehmen, menschen zu töten oder zu verletzen!

merkste was?

Grün!!!

Folgendes wird von den Behörden herangezogen:

StVZO §19 Abs. 2.

Dort steht:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Ist zwar ein großer Graubereich, wird aber angewandt wenn der Monitor den Fahrer ablenken kann.

Außerdem gilt:

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch .....Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, .....vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs .... nicht leidet.

Außerdem finde ICH, daß jemand, der sich bewusst und vorsätzlich während der Fahrt durch DVD etc. ablenken lässt, keine geistige Reife fürs Autofahren hat...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

Es ist VERBOTEN, und das aus gutem Grund !!!

es ist definitv NICHT aus sicht der stvzo/fzv bzw. deren anhänge verboten die dvd-läuft-während-der-fahrt-funktion zu aktivieren!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

Gerade DIESES Gesetz....

WELCHES gesetz? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

ist DAS nicht irgendwie krank???????

ist es nicht irgendwie krank während der fahrt...

-am radio die sender zu verstellen...

-musik zu hören...

-mit dem beifahrer zu reden...

-die sitzheizung/lüftung zu verstellen...

-mittels fse zu telefonieren...

-eine zigarette zu rauchen...

-ins brötchen zu beißen...

-die hände vom lenkrad zu nehmen und auf die armauflage zu legen...

-...

...und damit billigend in kauf zu nehmen, menschen zu töten oder zu verletzen!

merkste was?

na na da haste aber was vergessen :p

schminken während der Fahrt und ganz wichtig, Unterhalten mit den Kindern, sich umdrehen da diese ja hinten sitzen :rolleyes:

So war es bei mir, ich sah es kommen, sie fuhr ungebremst auf:(

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

trifft nicht zu...

Zitat:

2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

trifft ebenfalls nicht zu, da das radio keinerlei zulassungsrelevanz hat!

Zitat:

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

trifft auch nicht zu...

Zitat:

Außerdem finde ICH, daß jemand, der sich bewusst und vorsätzlich während der Fahrt...ablenken lässt, keine geistige Reife fürs Autofahren hat...

DAS trifft dann allerdings auch auf leute zu, die während der fahrt:

-am radio die sender verstellen...

-musik hören...

-mit dem beifahrer reden...

-die sitzheizung/lüftung verstellen...

-mittels fse telefonieren...

-eine zigarette rauchen...

-ins brötchen beißen...

-aufs navi/landkarte gucken...

-eine hand vom lenkrad nehmen um sie auf die armauflage zu legen...

-husten/niesen bzw. sich die nase putzen...

-sich am kopf kratzen...

-...

:rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

trifft nicht zu...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

trifft ebenfalls nicht zu, da das radio keinerlei zulassungsrelevanz hat!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

trifft auch nicht zu...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Außerdem finde ICH, daß jemand, der sich bewusst und vorsätzlich während der Fahrt...ablenken lässt, keine geistige Reife fürs Autofahren hat...

DAS trifft dann allerdings auch auf leute zu, die während der fahrt:

-am radio die sender verstellen...

-musik hören...

-mit dem beifahrer reden...

-die sitzheizung/lüftung verstellen...

-mittels fse telefonieren...

-eine zigarette rauchen...

-ins brötchen beißen...

-aufs navi/landkarte gucken...

-eine hand vom lenkrad nehmen um sie auf die armauflage zu legen...

-husten/niesen bzw. sich die nase putzen...

-sich am kopf kratzen...

-...

:rolleyes:

- wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist - und davon ist beim Anschauen einer DVD während der fahrt regelmässig auszugehen - erlischt nach StVZO §19 Abs. 2. automatisch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dabei spielt es keine Rolle, durch welches Teil / Gerät die Gefährdung ausgeht

- wenn der Fahrzeugführer keine geistige Reife hat, (nicht nur das Fernsehen) zu unterlassen, stelle (nicht nur ich) die Fahrtauglichkeit in Frage. Er sollte den Führerschein lieber freiwillig abgeben, bevor er andere Mitmenschen gefährdet oder gar umbringt

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

erlischt nach StVZO §19 Abs. 2. automatisch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dabei spielt es keine Rolle, durch welches Teil / Gerät die Gefährdung ausgeht

damit ist also jedes auto, dessen fahrer damit beschäftigt ist:

-am radio die sender zu verstellen...

-musik zu hören...

-mit dem beifahrer zu reden...

-die sitzheizung/lüftung zu verstellen...

-mittels fse zu telefonieren...

-eine zigarette zu rauchen...

-ins brötchen zu beißen...

-aufs navi/landkarte zu gucken...

-eine hand vom lenkrad nehmen um sie auf die armauflage zu legen...

-husten/niesen bzw. sich die nase putzen...

-sich am kopf zu kratzen...

-...

ohne be unterwegs? :eek:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

erlischt nach StVZO §19 Abs. 2. automatisch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dabei spielt es keine Rolle, durch welches Teil / Gerät die Gefährdung ausgeht

damit ist also jedes auto, dessen fahrer damit beschäftigt ist:

-am radio die sender zu verstellen...

-musik zu hören...

-mit dem beifahrer zu reden...

-die sitzheizung/lüftung zu verstellen...

-mittels fse zu telefonieren...

-eine zigarette zu rauchen...

-ins brötchen zu beißen...

-aufs navi/landkarte zu gucken...

-eine hand vom lenkrad nehmen um sie auf die armauflage zu legen...

-husten/niesen bzw. sich die nase putzen...

-sich am kopf zu kratzen...

-...

ohne be unterwegs? :eek:

wenn der Fahrer damit so sehr beschäftigt ist, daß er die Umwelt nicht mehr richtig wahrnimmt - ja!!! Davon ist beim Betrachten einer DVD regelmässig auszugehen. Alo ist und leibt es VERBOTEN

Laut aktueller Rechtsprechung ist von den meisten der aufgeführten Tätigkeiten jedoch keine relevante Ablenkung zu erwarten. Doch wurde letztens ein Autofahrer verurteilt, der von seiner Beifahrerin oral befriedigt wurde.... (steht auch nicht ausdrücklich in der STVO)

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

wenn der Fahrer damit so sehr beschäftigt ist, daß er die Umwelt nicht mehr richtig wahrnimmt - ja!!! Davon ist beim Betrachten einer DVD regelmässig auszugehen.

aha...

und diejenigen die sich nicht davon ablenken lassen, können folglich weiterhin die dvd freischalten und während der fahrt laufen lassen...dann hätten wir das ja nun auch geklärt!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

wenn der Fahrer damit so sehr beschäftigt ist, daß er die Umwelt nicht mehr richtig wahrnimmt - ja!!! Davon ist beim Betrachten einer DVD regelmässig auszugehen.

aha...

und diejenigen die sich nicht davon ablenken lassen, können folglich weiterhin die dvd freischalten und während der fahrt laufen lassen...dann hätten wir das ja nun auch geklärt!

Laut aktueller Rechtsprechung wird der Fahrer durch eine laufende DVD GRUNDSÄTZLICH abgelenkt (solange er das Bild sehen kann). Dies zu beurteilen ist auch nicht mehr im Verantwortungsbereich des Fahrers, sondern des Polizeibeamten / Richters. Damit dürfte geklärt sein, daß es IMMER verboten ist - und auch gegen JEDEN gesunden Menschenverstand eines (angeblich) führerscheintauglichen Menschen.......

Zitat:

wenn der Fahrer damit so sehr beschäftigt ist, daß er die Umwelt nicht mehr richtig wahrnimmt - ja!!! Davon ist beim Betrachten einer DVD regelmässig auszugehen. Alo ist und leibt es VERBOTENLaut aktueller Rechtsprechung ist von den meisten der aufgeführten Tätigkeiten jedoch keine relevante Ablenkung zu erwarten. Doch wurde letztens ein Autofahrer verurteilt, der von seiner Beifahrerin oral befriedigt wurde.... (steht auch nicht ausdrücklich in der STVO)

habe doch noch nicht ganz fertig.

Hoffe du wirst nie abgelenkt wenn du Auto fährst, siehe dein Buddy, die StVZO §19 Abs. 2 kannst du dir zurecht legen und ziehen wie Kaugummi. Es steht explizit nicht darin das DVD während der Fahrt verboten ist, vielleicht für den Fahrer aber nicht für die anderen Insassen. Schau mal auf dein  Buddy wenn du so am täglichen Strassenverkehr teil nimmst wundert es mich nicht, wenn du auf solche Nebensächlichkeiten ablenkst wie DVD anschauen. Dein Motto heist doch Hab_Spaß :Djetzt ganz fertig.

Zitat:

 

habe doch noch nicht ganz fertig.

Hoffe du wirst nie abgelenkt wenn du Auto fährst, siehe dein Buddy, die StVZO §19 Abs. 2 kannst du dir zurecht legen und ziehen wie Kaugummi. Es steht explizit nicht darin das DVD während der Fahrt verboten ist, vielleicht für den Fahrer aber nicht für die anderen Insassen. Schau mal auf dein  Buddy wenn du so am täglichen Strassenverkehr teil nimmst wundert es mich nicht, wenn du auf solche Nebensächlichkeiten ablenkst wie DVD anschauen. Dein Motto heist doch Hab_Spaß :Djetzt ganz fertig.

bei MORD- (= absichtliche, vorsätzliche Tötung) Absichten verstehe ich KEINEN Spass!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

Laut aktueller Rechtsprechung...

für die du uns immernoch NICHTS handfestes vorgelegt hast...

Zitat:

bei MORD- (= absichtliche, vorsätzliche Tötung) Absichten verstehe ich KEINEN Spass!!!!

bevor du weiterhin hier von sachen faselst, von denen du offensichtlich keine ahnung hast - solltest du dir mal den rechtlichen unterschied zwischen "fahrlässig" und "vorsätzlich" zu gemüte führen...denk dann aber auch daran, wenn du das nächste mal statt auf die straße zu gucken auf den tacho guckst, musik während der fahrt hörst, mit dem beifahrer sprichst oder dir die nase putzt! :rolleyes:

Doch wurde letztens ein Autofahrer verurteilt, der von seiner Beifahrerin oral befriedigt wurde.... (steht auch nicht ausdrücklich in der STVO)

Hauptsache es gab keine Verletzte, dann hat es sich gelohnt :D:cool:

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