Chiptuning als Fahrzeugführer
hi
hab eine einfache Frage,
ich interessiere mich für ein ABT chiptuning und wollte Fragen, ob dies als Fahrzeugführer geht, da ich den Wagen fahre und somit auch Fahrzeugschein hab.. .. habt ihr da ERfahrungen bei ABT gesammelt diesbezüglich?
Mit freundlichen Grüßen ,
a3sportbackfan
31 Antworten
Dann holt er sich halt von MTM ne Box und dann bekommt das keine Sau mit das der Wagen nen Chip hat.
Vorm Service wird das Ding abgesteckt und solltest du nen Unfall haben schaust halt das du das ding auch noch schnell raus nimmst. brauchst ja meines Wissens nur abstecken.
Du bist glücklich und kein anderer bekommt was mit.
wenn du deinen wagen aufmotzen willst brauchst nicht denn Brief....falls du es mit Tüv bekommst musst nur denn schein und das gutachten fallls vorhanden von dem chip mit zur Prüfstelle nehmen dann bekommst beim Tüv wenn alles okay ein Tüvbericht denn solltest du dann immer mitnehme nim fahrzeug falls mal Kontrolle ist, die eintragung in Brief und schein ist nur dazu da das du die Tüvberichte nicht immer im auto mitfahren musst und sie so auch nicht verlohren gehen können wenn sie zuhause in deinen Fahrzeugpapieren sind sichher aufgehoben sind.. Brief.etc.....
Zitat:
Original geschrieben von Warhound
Nachfragen !!!! Ganz wichtig, frag vorher bei deiner Versicherung nach ob die nicht doch erhöhen, von der Allianz weiß ich das die das wohl gerne machen !
Also meine Versicherung bei der Allianz hat sich nicht erhöht dadurch.
MfG
edit
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Zitat:
Original geschrieben von A3-Rocky
Hi,mal so nebenbei erwähnt:
Ich glaub es zig andere und bessere als ABT wenn´s um Chiptuning geht.Grüße,
A3-Rocky
das ist deine meinung 😉
Zitat:
Original geschrieben von dreamsys83
Dann holt er sich halt von MTM ne Box und dann bekommt das keine Sau mit das der Wagen nen Chip hat.Vorm Service wird das Ding abgesteckt und solltest du nen Unfall haben schaust halt das du das ding auch noch schnell raus nimmst. brauchst ja meines Wissens nur abstecken.
Du bist glücklich und kein anderer bekommt was mit.
und genau SO macht man es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von dreamsys83
@M0D0und sagst du mir auch warum
Wenn man das nicht von alleine versteht, warum man SO nicht handelt, ist es eh schon zu spät und eine Erklärung überflüssig!
Nein finde ich nicht. Die Frage ist ernsthaft gemeint.
Ich bitte um Erklärung. Was der gesunde Menschenverstand sagt ist was anderes. Ich hätte aber gerne auch eine Begründung wenn jemand eine Aussage tätigt.
Ist doch ganz einfach, weil dieses Verhalten asozial ist.
Ok ich bin kein Freund vom Chiptuning, die Ausnahme es gibt keine stärkere Motorisierung.
Aber ich hab auch nix gegen ist ja jedem sein eigens Ding, allerdings sollte jeder auch entsprechend die Konsequenzen seiner Handlung tragen alt genug sind wir ja.
Sprich Wiederverkaufswert, Verfall der Garantie etc. da geht Verheimlichen mal gar nicht.
Klar wer will ein Auto wo man annehmen muss, dass die Leistung nicht ausreichte und das Fahrzeug überdurchschnittlich belastet wurde.
Zitat:
Original geschrieben von dreamsys83
Nein finde ich nicht. Die Frage ist ernsthaft gemeint.Ich bitte um Erklärung. Was der gesunde Menschenverstand sagt ist was anderes. Ich hätte aber gerne auch eine Begründung wenn jemand eine Aussage tätigt.
Okay, Erklärung in Kurzfassung: Das ist Arschlochverhalten vom Feinsten!
Dein letzter Satz sagt es doch schon: "Du bist glücklich und kein anderer bekommt was mit." ~ Egoismus
Also nach dem Motto: Nach mir die Sinnflut!
Würdest du deinen gebrauchten, nach nem Unfall also ruhigen gewissens als "unfallfrei" verkaufen? Is ja egal, du wärst glücklich (mehr Geld im Portemonnaie) und kein anderer bekommt was mit.
Super! So eine Einstellung find ich ganz toll.
Wenn er dem Wagen, den er fährt mehr Leistung gönnen will, dann bitte nur mit der Zustimmung des Eigentümers. Falls erforderlich, mit Abnahme vom TÜV und Mitteilung an die Versicherung. Alles Andere ist schei.....
Und du stiftest überspitzt gesagt hier im Forum sogar Leute zum Betrug an? "...und solltest du nen Unfall haben schaust halt das du das ding auch noch schnell raus nimmst."
Super! Wenn er nun schwer verletzt ist, das nicht mehr kann, womöglich noch andere dabei verletzt oder tötet und der Versicherungsschutz wegen der Box erloschen ist? Na dann Prost Mahlzeit! Dann kann man sich gleich nen Strick nehmen. Solche Kosten kann man selbst kaum tragen.
Ist alles etwas überzogen, ich weiß! Aber du wolltest ja ein Erklärung.
Back to topic.
mein Ursprungsbeitrag hatte auch eine gesunde Protion Ironie enthalten, scheint aber nicht angekommen zu sein. sorry 4 that, ich sollte das deutlicher kennzeichnen.
ich bin mit deiner erklärung völlig d'accord! ich sagte ja was der gesunde menschenverstand sagt ist was anderes.
Ja, die Ironie kam bei mir irgendwie echt nicht an! 😁 Sorry! Dann ist ja gut! Ich dacht mir schon, das man sowas doch nicht ernsthaft meinen und schon garnicht jemandem raten! Aber hätte man eigentlich merken müssen: Box von MTM? Ich glaub die machen sowas nich! 😁
.... hier muss man unterscheiden :
Besitzer - tatsächliche Herrschaft über eine Sache ( z.B.Mieter)
Eigentümer - rechtliche Herrschaft über eine Sache (z.B.Vermieter)
Natürlich kann man auch beides gleichzeitig sein. Häufig findet man diese Form im Mietrecht.
Natürlich kannst du als Besitzer diese Änderungen vornehmen lassen. Allerdings wird das Gutachten auf den Eigentümer ausgestellt und diesen, sollte man davon in Kenntnis setzen.
Zitat:
Original geschrieben von Nick33
Eine Erhöhung der Motorleistung muß immer in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, so geht es also nicht ohne Chef oder den Herrn Papa 😁!Gruss Nick
Nein, bei den neuen EU Papieren nicht. Hier werden alle zusätzlichen Eintragungen nur noch in dem Teil gemacht, der dem alten KFZ Schein entspricht. Bei keinem unserer Fahrzeuge wurden im "Brief" bei Änderungen Eintragungen gemacht. Wenns nach dem Brief bei meinem A5 geht hat der 17 Zöller mit schmalsten Schlappen, seine 240 PS keine Spurplatten etc.
Iss ja mal wieder witzig wie sich die Leute hier mit Halbwissen bewerfen 😁 .
Eine Eintragung erfolgt nicht auf einen Besitzer und auch nicht auf einen Nutzer !!! Sie erfolgt immer auf das vorgeführte Fahrzeug und sonst nichts. Dann bekommt man vom Prüfer einen Prüfbericht der dann jeweils "zur nächsten Befassung in die Fahrzeugpapiere" zu übernehmen ist. Wann dieser Zeitpunkt ist, wird aber damit nicht festgehalten.
Für die Praxis heisst das.... ist man nur Nutzer und nicht Eigentümer ist das für die Frage der Machbarkeit irrelevant und das Thema Eintragung lässt man eben einfach sein.
Nimm den Prüfbericht und leg ihn im Fahrzeug ins Handschubfach oder zu hause in einen Ordner und dann ists schick. Die Änderung gilt damit als zugelassen und hat somit im Falle eines Unfalls keine Auswirkungen mehr auf das Thema allgemeine Betriebserlaubnis.
Und was die Versicherung angeht.... bewegt sich das Tuning im Bereich von 10% Leistungszuwachs gegenüber der Serie erfolgt bei fast allen Versicherern keine Erhöhung. Ist es mehr als das wird das Fahrzeug in eine Vergleichsklasse eingestuft.... Beispiel Audi TTS mit 340 PS würde dann Kaskotechnisch wie ein Audi TTRS eingestuft.
Für mich gilt an dieser Stelle...was niemand weiss macht auch niemanden heiss und wo kein Kläger da auch kein Richter 😉 .
Und man muss das auch nicht dramatisieren.... wer nicht bereit ist beim Kauf eines gebrauchten PKW das Risiko eines Schadens gleich welcher Art in Kauf zu nehmen, der muss sich halt nen Neuwagen holen denn dann zahlt er auch entsprechend dafür. Und Unfallschäden sind überdies immer erkennbar. Dafür gibt es ja die Gutachter und Prüfer...die kann man aufsuchen und das gebrauchte Fahrzeug vor dem Kauf checken lassen wenn man auf Nummer sicher gehen will...so einfach.
Greetz
Natter