Chicago Felgen - Probleme bei Allgemeiner VK- Kontrolle

VW Passat B6/3C

Hallo,

ich bin gestern das erste Mal mit meinem Passat in eine "allgemeine Verkehrskontrolle" geraten. Neben der schlauen Aufforderung auf Winterräder zu wechseln (sind bei VW bestellt seit 2 Wochen!), wollte der Ordnungshüter die Eintragung der Chicago- Felgen einsehen. Da in dem Fahrzeugschein (Teil II) nichts dokumentiert wurde, gab ich ihm die ABE von VW Induvidual aus dem Bordbuch.
Leider gab er sich damit nicht zufrieden. Er beließ es zwar bei einer mündlichen Ermahnung, wies aber darauf hin, das ich die Felgen eintragen muss.
So wie ich die ABE gelesen habe, ist er im Unrecht. Außerdem möchte ich nicht glauben, das Volkswagen Fahrzeuge in den öffentlichen Straßenverkehr schickt, die über keine gültige Betriebserlaubnis verfügen.

Hatte Jemand ein ähnliches Problem?

MfG Ron

54 Antworten

...ich dachte es wär nix angeführt, also fehlen euch "nur" die Chicago 18''er, in den papieren.
is dann natürlich ned so toll wenn ein uniformierter auf seinen §'en reiten will.

...dann klink ich mich mal aus und wünsch euch noch was
grüße
nudria

Hat schon mal einer VW direkt mit der Problematik konfrontiert???

Eine Aussage bzw. Bestätigungschreiben der Herstellers wäre sicherlich für alle hilfreich!

Gruß
baustoi

Ich lass es drauf ankommen, wenn was passiert, muss man es eben vor Gericht klären...so long...

ich verstehe die Problematik leider nicht so ganz. In der EWG Übereinstimmungerklärung (letzter Punkt) sind doch ganz klar Felgen 8*18 mit passender Bereifung aufgeführt, wie sie auch original von VW am Fahrzeug montiert wurden. Das reicht doch vollkommen hin. Bei den 17 Zoll Felgen, original von VW, liegt auch nicht zu jeder Felge noch eine gesonderte ABE bei, also warum sollte es bei den Chicago erforderlich sein?
Ich hatte bisher schon mehrere Autos mit großen Rädern direkt ab Werk vom Hersteller (z.B. BMW). Bei keinem dieser Wagen, war eine gesonderte ABE zu den Felgen beigelegt. Im Fahrzeugschein war jedoch immer die Felge mit den passenden Reifen aufgeführt. Bei dem neuen Fahrzeugscheinen (Zulassungsbescheinigung) , findet sich diese Angabe nun halt in der oben genannten Übereinstimmungserklärung.

Klärt mich auf, wenn ich da etwas falsch verstehen sollte ...

Gruß,
Mark

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Hallo,
Für unseren EOS mit Chicagos haben wir eine zusätzliche ABE mitgeliefert bekommen, die wir auch ständig mitführen.

Beim EOS, sind wenn Werkseitig verbaut, an den Radkästen zusätlich etwa 3cm lange Kunststoffteile angebaut, die etwa 2mm herausstehen. Laut Aussage des 🙂 schreibt der TÜV dies bei Chicagos vor. Ist das beim Passat ebenso?

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von Nordeos


Hallo,
Für unseren EOS mit Chicagos haben wir eine zusätzliche ABE mitgeliefert bekommen, die wir auch ständig mitführen.

Beim EOS, sind wenn Werkseitig verbaut, an den Radkästen zusätlich etwa 3cm lange Kunststoffteile angebaut, die etwa 2mm herausstehen. Laut Aussage des 🙂 schreibt der TÜV dies bei Chicagos vor. Ist das beim Passat ebenso?

Gruß Michael

Nein dies ist beim Passat nicht so bei Chicagos Felgen.

Habe gestern meinen V6 abgeholt und da waren keine Kuststoffteile an den Radkästen habe auch Chicago Felgen.

Und ne ABE war auch nicht dabei das steht nähmlich in der EWG Übereinstimmung die Felgen u. Reifengröße schon drin

Hallo ,
Diese sind beim Passi auch verbaut sobald man 18'' montiert

Auf den ersten Blick sah dies hässlich aus

Zitat:

Original geschrieben von markf77


ich verstehe die Problematik leider nicht so ganz. In der EWG Übereinstimmungerklärung (letzter Punkt) sind doch ganz klar Felgen 8*18 mit passender Bereifung aufgeführt, wie sie auch original von VW am Fahrzeug montiert wurden. Das reicht doch vollkommen hin. Bei den 17 Zoll Felgen, original von VW, liegt auch nicht zu jeder Felge noch eine gesonderte ABE bei, also warum sollte es bei den Chicago erforderlich sein?
Ich hatte bisher schon mehrere Autos mit großen Rädern direkt ab Werk vom Hersteller (z.B. BMW). Bei keinem dieser Wagen, war eine gesonderte ABE zu den Felgen beigelegt. Im Fahrzeugschein war jedoch immer die Felge mit den passenden Reifen aufgeführt. Bei dem neuen Fahrzeugscheinen (Zulassungsbescheinigung) , findet sich diese Angabe nun halt in der oben genannten Übereinstimmungserklärung.

Klärt mich auf, wenn ich da etwas falsch verstehen sollte ...

Da gibts nichts zum Aufklären. Bin da voll deiner Meinung

Gruß,
Mark

Hallo,

dann will ich auch meinen Teil zur Verwirrung beitragen!

Ich fahre den 3 C Variant TDI Sportline, der mit den serienmäßigen 16'' Catalunya ausgeliefert wurde.

Habe mir nun die 18'' Samarkand gekauft. Weder in der Zulassungsbescheinigung Teil I noch in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung sind die 18-Zöller vermerkt (da hört's bei 17'' auf).

Nach Auskunft des örtlichen TÜV muss daher eine Eintragung erfolgen, alleine schon aus dem Grunde, da noch die Montage der Anschlagbegrenzer und die Sturzeinstellung der Hinterachse abgenommen wird.

Vom VW-Dialogcenter habe ich zwischenzeitlich das Teilegutachten Nr. 2174/05 zugeschickt bekommen. Dieses Gutachten gilt für die Nachrüstung der 18-Zoll-Felgen. Einleitend wird in dem Gutachten gesagt, dass durch die vorgenommene Änderung die Betriebserlaubnis erlischt, wenn nicht unverzüglich die gemäß § 19 Abs. 3 STVZO vorgeschriebene Abnahme des Ein-/Anbaus durchgeführt wird.

In diesem Gutachten ist auch der Wegfall der oben in dem Beitrag genannten Kunststoffverbreiterungen der Radhäuser geregelt. Dies gilt nur für Deutschland (in anderen Ländern müssen die Dinger auch beim Passat montiert sein; daher auch bei EU-Importen).

Ich für meinen Teil werde nach Montage der Räder, Einbau der Anschlagbegrenzer (hatten 6 Wo. Lieferzeit) und Achsvermessung mit meinen Gutachten beim TÜV aufschlagen und hoffen, dass es damit erledigt ist.

Viel Spaß und Erfolg bei der Umrüstung!

Gruß
Peter

Ich verstehe es jetzt nicht mehr...wie gesagt, ich warte bis etwas passiert, dann kann man immer noch reagieren...

Und für Deutschland braucht man diese Plastikteile in den Radhäusern nicht mehr ?

mir hat man bei der Abholung gesagt, dass gerade in Deutschland diese wunderschönen Kunststoffteile verbaut sein müssen.
Das man bei Nachrüstung der Chicago eine Abnahme / Eintragung / ABE benötigt, leuchtet mir ein. Sind die Räder jedoch ab Werk montiert dann ist eine Eintragung in der EWG Übereinstimmungserklärung vorhanden - somit mache ich mir da überhaupt keine Gedanken.

Gruß,
Mark

Genau wie markf77 würde ich es auch sehen.

Ab Werk verbaut und in EWG-Erklärung eingetragen = alles ok. Bei Nachrüstung muss Eintragung auf Basis eines Gutachtens erfolgen.

In dem mir vorliegenden Gutachten ist der Wegfall der Kunststoff-Flaps an den Radhäusern ausdrücklich erwähnt.

Gruß
Peter

@WHS
Ist das Gutachten für Samarkant und Chicago oder wieder nur für Samarkat ?

Ich hab mal vom Dialogcenter eine Info bekommen, daß diese Gutachten nur über Volkswagen Individual zu bekommen sind.
Was stimmt denn nun ?
Hast du das Gutachten in gedruckter Form oder als PDF ?

Hallo,
die Chicago Samarkant und Budapest(oder wie si Heissen )sind in der Schweiz z.B. kein Problem und sobald ich meinen Passi habewerde ich die Papiere überprüfen ob da was steht von den pothässlichen Kunststoffteilen.
Die sind mir beim ersten Augenkontakt nämlich sofort aufgefallen(Soll ich wandeln 😁 ?) Wenn nichts in den Papieren steht nehm ich die Dinger ab oder färbe sie rot
Der Freundlich hat mir heute Noch eine E-Mail geschickt .Noch neun mal schlafen 🙂 dann ist er bei mir.

Zitat:

Original geschrieben von individual-wob


Ich verstehe es jetzt nicht mehr...wie gesagt, ich warte bis etwas passiert, dann kann man immer noch reagieren...

Und für Deutschland braucht man diese Plastikteile in den Radhäusern nicht mehr ?

So würde ich es auch machen, denn das Problem besteht nicht nur seitens VW, wie ihr schon erkannt habt, sondern auch bei anderen Herstellern, denn es liegt an den neuen Papieren, da hier nur die Mindestbereifung eingetragen ist.

In meinem Fall darf ich laut dieser Papiere nur 205er in 16" fahren, was ich im Sommer nicht mache.

Aus diesem Grund hab ich auch die EWG immer in Kopie mit dabei.

Eine ABE gibt es seitens BMW für Felgen aus dem Zubehör für mein Fahrzeug nicht, warum auch, denn BMW verkauft die ja auch ab Werk schon so.

Göran

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