Chicago Felgen - Probleme bei Allgemeiner VK- Kontrolle

VW Passat B6/3C

Hallo,

ich bin gestern das erste Mal mit meinem Passat in eine "allgemeine Verkehrskontrolle" geraten. Neben der schlauen Aufforderung auf Winterräder zu wechseln (sind bei VW bestellt seit 2 Wochen!), wollte der Ordnungshüter die Eintragung der Chicago- Felgen einsehen. Da in dem Fahrzeugschein (Teil II) nichts dokumentiert wurde, gab ich ihm die ABE von VW Induvidual aus dem Bordbuch.
Leider gab er sich damit nicht zufrieden. Er beließ es zwar bei einer mündlichen Ermahnung, wies aber darauf hin, das ich die Felgen eintragen muss.
So wie ich die ABE gelesen habe, ist er im Unrecht. Außerdem möchte ich nicht glauben, das Volkswagen Fahrzeuge in den öffentlichen Straßenverkehr schickt, die über keine gültige Betriebserlaubnis verfügen.

Hatte Jemand ein ähnliches Problem?

MfG Ron

54 Antworten

Da kann auch keiner mehr durchsteigen...ich hatte mal so ein Gutachten der Individual für die Chicago (im ersten Passat), der jetzige hat das natürlich nicht mehr...ach egal...

Moin!

AVK, die Zweite.

Da ich mich wieder einmal mit der Felgenproblemathik auseinandersetzen musste, die ich gekonnt verdrängt habe, stellte ich fest, das ich über keinerlei "Überweinstimmungserklärung" verfüge.
Das normalerweise im Zulassungsschein Teil 1 beigefügte Schriftstück fehlt in meinen Papieren unverständlicherweise, ist aber (wenn vorhanden) tatsächlich zulässig.
Dies trifft allerdings nur bei der werkseitigen Installation zu! Bei Nachrüstung müssen Einzelabnahmen mit den im Bordbuch aufgeführten Bedingungen durchgeführt werden, ansonsten erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis. - Einer der Auflagen ist tatsächlich die Installation der Kunststoffblenden an den Börtelkanten ab einer bestimmten Zollgrösse.

Ich finde das Ganze ein wenig ärgerlich. Damit meine ich die Gesamtsituation: Unwissenheit der Ordnungshüter, "Hickhack" in der bordbucheigenen Papierlage und die nicht beigefügte Erklärung, die nun endlich nachgereicht wurde.

@individual-wob:

Grundsätzlich hast Du ja recht aber leider schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Das trifft ganz besonders in unserem Land zu. Fakt ist: Falsche Bereifung bedeutet keine ABE, ein Unfall ohne ABE ist grundsätzlich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit einem unversicherten Fahrzeug und kann richtig teuer werden. Wenn VW vor Gericht auf das im Bordbuch eingebrachte Schreiben verweißt und keine "Übereinstimmungserklärung" vorhanden ist, kann das verdammt teuer werden.
So, nun habe ich genug rumgeheult.

MfG Don_Ron

@Ron_Don
du solltest deinem Händler zwecks Übereinstimmungserklärung gehörig in den Hintern treten - diese hätte er dir vor Abholung aushändigen müssen.

Gruß,
Mark

Bei meinem waren die Felgen ab Werk verbaut...deswegen ist VW verpflichtet sich darum zu kümmern...deswegen sehe ich der Sache gelassen entgegen...

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Würde das ganze auch gelassen sehen.

Wenn dir dein Händler oder VW ein Auto verkaufen oder Anmelden ohne das es TÜV hätte oder Teile verbaut sind die nicht erlaubt sind, hätten Sie ein großes Problem wenn Sie dir das nicht mitgeteilt haben oder dich dafür unterschreiben lassen hätten.

Von dem her seh ich das wie einige andere hier auch recht locker. Ich denke mal das Problem ist das sich mit den neuen Papieren nicht jeder ( sehr wenig) genau auskennt.

In diesem Sinne frohe fahrt und wenig Verkehrskontrollen.
Mfg Timo

Neueste Info aus WOB bzw. Emden:

Lt. dem Freundlichen Herren, der mir mein Auto übergeben hat, wird dem Passat in Kombi mit den Chicago's keine sep. ABE mehr beigelegt, da es lt. ihm bzw. nach Rspr. ,mit Emden so ist, dass die Polizei bei Verkehrskontrollen anhande der Fahrgestellnummer per PC die Daten abfragen kann und dort hinterlegt ist, dass die Refen werksseitig montiert wurden. Ausserdem sind an den Radkästen "hässliche" kleine Kunststoffabweiser angebracht (ist vom TÜV so vorgeschrieben), da die Felgen über bei extremer Einfederung am Radkasten anliegen könnten.

Somit sollte es keine Probleme mehr bei Verkehrskontrollen geben!

"Ausserdem sind an den Radkästen "hässliche" kleine Kunststoffabweiser angebracht (ist vom TÜV so vorgeschrieben)"

so so, die sind bei mir aber direkt verschwunden "s.o." 😁 😁 😁

ich lese was da steht aber verstehe es nicht. warum sind die plastikdinger vom vorgeschrieben???

Zitat:

Original geschrieben von baustoi


Neueste Info aus WOB bzw. Emden:

dass die Polizei bei Verkehrskontrollen anhand der Fahrgestellnummer per PC die Daten abfragen kann

Seit wann können die das ? Bei uns kann die Polizei noch nicht mal sehen, ob Du eine gültige Fahrerlaubnis hast. 😁

Zitat:

Original geschrieben von individual-wob


Seit wann können die das ? Bei uns kann die Polizei noch nicht mal sehen, ob Du eine gültige Fahrerlaubnis hast. 😁

Keine Ahnung, seit wann die das können, auf jeden Fall kann man sich auf diese "Prüfpflicht" berufen, hat mir der Freundliche gesagt!

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