Chicago Felgen - Probleme bei Allgemeiner VK- Kontrolle
Hallo,
ich bin gestern das erste Mal mit meinem Passat in eine "allgemeine Verkehrskontrolle" geraten. Neben der schlauen Aufforderung auf Winterräder zu wechseln (sind bei VW bestellt seit 2 Wochen!), wollte der Ordnungshüter die Eintragung der Chicago- Felgen einsehen. Da in dem Fahrzeugschein (Teil II) nichts dokumentiert wurde, gab ich ihm die ABE von VW Induvidual aus dem Bordbuch.
Leider gab er sich damit nicht zufrieden. Er beließ es zwar bei einer mündlichen Ermahnung, wies aber darauf hin, das ich die Felgen eintragen muss.
So wie ich die ABE gelesen habe, ist er im Unrecht. Außerdem möchte ich nicht glauben, das Volkswagen Fahrzeuge in den öffentlichen Straßenverkehr schickt, die über keine gültige Betriebserlaubnis verfügen.
Hatte Jemand ein ähnliches Problem?
MfG Ron
54 Antworten
@Ron_Ron
bleib mal am Ball, interessiert mich auch !
Gruß,
Mark
Moin @ all
wäre echt cool wenn Ihr an dem Thema dran bleibt.
Zum Glück habe ich schon die Winterpneus drauf. Habe allerdings kein Bock auf Streß mit den Grün Weißen/Silbernen im nächsten Sommer.
Vielen Dank im Voraus für die nächsten Infos...!
Gruß Schupser
Nach den ganzen Diskusionen werde ich mich glaub auch mal erkundigen bei meinem Freund und Helfer. Ein Bekannter ist Polizist und sollte sich ja damit auskennen. Werde ihm mal das Gutachten von VW und den Fahrzeugschein vorlegen und ihn fragen was er davon hält.
Hi @all,
Nachdem ich seit letzten Freitag zum Kreis der 3c Besitzer gehöre, interessiert mich das Thema natürlich auch.Also hab ich mal meine Zulassungsbescheinigung Teil I genommen und ausgiebig ;-) studiert.Da steht, bei den Begriffserklärungen zu den einzelnen Punkten, folgendes.
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3)
Andere als angegebene Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden.
Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
Nun hab ich mir das Sportpaket mit 17 zöllern gegönnt, in meinen Papieren aber weder eine EG-Typgenehmigung noch sonstwas gefunden.
Mit meinen Händler hab ich noch keinen Kontakt aufgenommen, weil ich der Meinung bin, dass auf Grund des Zusatzes in der Zulassungsbescheinigung ich sehr wohl die 17" fahren darf und die Polizei jetzt eigentlich in der Pflicht währe mir das Gegenteil zu Beweisen, oder lieg ich da Falsch?
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Du liegst vollkommen richtig.
In manchen Landkreisen sind die Beamten darauf hingewiesen worden im Zweifelsfall nicht tätig zu werden, da man Schadensersatzforderungen befürchtet.
Bollo
Einen wunderschönen guten Abend!
- Dieser ist mir letztes Wochenende vergangen, nachdem ich mich endlich mit meinem Bekannten aus München getroffen hatte und über meinen neu erworbenen Volkswagen bzw. die dazugehörigen 18" Alu- Felgen sprechen durfte. Wie schon angemerkt ist dieser Tüv- Prüfer und zudem noch Gerichtsgutachter.
Nachdem er aufmerksam das Schriftstück (Teilegutachten) von VW Individual studiert hatte, klärte er mich über das Verfahren bezüglich der Eintragung in die Papiere auf:
Nach dem vorgenomenen Umbau am Fahrzeug durch VW erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis (Punkt 0).
Eine Nachprüfung bzw. eine direkte Vorlage bei einem Prüfer muß vor inbetriebnehme erfolgt sein, ansonsten erlischt auch der Versicherungsschutz.
Das im Bordbuch verbleibende Teilegutachten sagt nur aus, das die von VW oder einem Lizenzpartner hergestellten Alu- Felgen geprüft wurden und für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben sind, nicht aber auf welchen Fahrzeug sie gefahren werden dürfen oder ähnliches!
Das bedeutet, das man entweder eine Eintragung im Fahrzeugschein Teil II oder ein seperates Schriftstück welches bescheinigt, das der fahrzeugbezogene Anbau der Felgen abgenommen wurde zu den erhaltenen Papieren bekommen hat. Wenn man das Schriftstück bekommen hat reicht ein Nachtrag bei nächster Befassung durch das Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugschein Teil II. Wer dies nicht erhalten hat, fährt ohne Betriebserlaubnis und riskiert den Versicherungsschutz!
Leider hat VW wohl versäumt seine Autohäuser über die interne und völlig kundenfeindliche Sparmaßnahme zu unterrichten. Für kanpp 40000 €uro darf man das ja auch nicht erwarten! Es ist mir egal ob der "och so Freundliche" oder das verd... Werk schuldig ist. Fakt ist, das die Vorlage eines Verbandkasten (natürlich nicht im Preis NICHT mit innenbegriffenen) und des Ausweises wichtiger ist als die Verkehs- bzw. Betriebssicherheit des verkauften Fahrzeuges. Das Ganze beeindruckt mich gerade etwas negativ. Ich könnte platzen und bin echt sauer!!!!
MfG Ron
PS: Bei einer Verkehrskontrolle kann dies "pro" nicht eingetragene Felge zwei Punkte in Flensburg bringen, zusätzlich eine Geldstrafe von bis zu 360 €uro kosten.
Zitat:
Original geschrieben von Don_Ron
Einen wunderschönen guten Abend!
- Dieser ist mir letztes Wochenende vergangen, nachdem ich mich endlich mit meinem Bekannten aus München getroffen hatte und über meinen neu erworbenen Volkswagen bzw. die dazugehörigen 18" Alu- Felgen sprechen durfte. Wie schon angemerkt ist dieser Tüv- Prüfer und zudem noch Gerichtsgutachter.
Nachdem er aufmerksam das Schriftstück (Teilegutachten) von VW Individual studiert hatte, klärte er mich über das Verfahren bezüglich der Eintragung in die Papiere auf:Nach dem vorgenomenen Umbau am Fahrzeug durch VW erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis (Punkt 0).
Eine Nachprüfung bzw. eine direkte Vorlage bei einem Prüfer muß vor inbetriebnehme erfolgt sein, ansonsten erlischt auch der Versicherungsschutz.
Das im Bordbuch verbleibende Teilegutachten sagt nur aus, das die von VW oder einem Lizenzpartner hergestellten Alu- Felgen geprüft wurden und für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben sind, nicht aber auf welchen Fahrzeug sie gefahren werden dürfen oder ähnliches!
Das bedeutet, das man entweder eine Eintragung im Fahrzeugschein Teil II oder ein seperates Schriftstück welches bescheinigt, das der fahrzeugbezogene Anbau der Felgen abgenommen wurde zu den erhaltenen Papieren bekommen hat. Wenn man das Schriftstück bekommen hat reicht ein Nachtrag bei nächster Befassung durch das Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugschein Teil II. Wer dies nicht erhalten hat, fährt ohne Betriebserlaubnis und riskiert den Versicherungsschutz!Leider hat VW wohl versäumt seine Autohäuser über die interne und völlig kundenfeindliche Sparmaßnahme zu unterrichten. Für kanpp 40000 €uro darf man das ja auch nicht erwarten! Es ist mir egal ob der "och so Freundliche" oder das verd... Werk schuldig ist. Fakt ist, das die Vorlage eines Verbandkasten (natürlich nicht im Preis NICHT mit innenbegriffenen) und des Ausweises wichtiger ist als die Verkehs- bzw. Betriebssicherheit des verkauften Fahrzeuges. Das Ganze beeindruckt mich gerade etwas negativ. Ich könnte platzen und bin echt sauer!!!!
MfG Ron
PS: Bei einer Verkehrskontrolle kann dies "pro" nicht eingetragene Felge zwei Punkte in Flensburg bringen, zusätzlich eine Geldstrafe von bis zu 360 €uro kosten.
Hallo,
diese Aussagen werden auch durch häufiges Wiederholen nicht richtiger.
Und auch Titel a la "Gerichtsgutachter" oder "TÜV-Prüfer" beinhalten nicht automatisch Recht. Offensichtlich ganz im Gegenteil....
Wer den gesunden Menschenverstand einschaltet, muss doch erkennen, dass nicht alle großen Autoproduzenten (es ist ja schließlich nicht nur VW betroffen) Autos ohne gültige ABE ausliefern!
Schau mal z.B. hier (für Skoda):
http://www.skoda.de/index.php?e=522-13
Und auch in der Anlage "Serienbereifung" steht etwas dazu.
Oder beim KBA (Dokument Seite 8 oben):
http://www.kba.de/.../Jahresbericht2004.pdf
"Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten
wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis
bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese
Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs
als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen
gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung
Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen
zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei
Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen
werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet
werden."
ach verdammt, ich wollte auch gerade auf die skoda-seite verweisen.
@ledewo
Hi,
dann muß ich meine Flüche wohl zurückziehen. Deine/ Eure Links machen Sinn, besonders für Besitzer von Alufelgen (für die Ordnungshüter wohl eher weniger!). Ich finde es dann allerdings äußerst fragwürdig wieso VW ein Schrieb ins Bordbuch beifügt, indem deutlich darauf hingewiesen wird, das die Betriebserlaubnis erlischt bei nicht erfolgter Eintragung.
Werde mein Händler noch nerven, bis ich das schriftlich habe, das die Chicago's genemigt sind.
Meinem Kollegen werde ich die Links zukommen lassen.
Vorerst, vielen Dank für die Info's!
MfG R.M.
in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung sind ganz unten doch auch 8*18 Felgen mit der entsprechenden Bereifung aufgeführt - dachte das reicht dann hin.
Ich habe noch bei keinem Fahrzeug eine ABE oder sonstiges zu den Alufelgen erhalten, die ab Werk als Sonderausstattung am Fahrzeug montiert waren.
Gruß,
Mark
Da es ja bald wieder Zeit ist, die Sommerräder zu montieren ( der Winter ist ja schon vorbei ) wäre es interessant zu wissen, ob es Neuigkeiten zum Thema gibt.
Hallooooooooooo?????????
Jetzt will ich aber mal Infos haben von den leuten die meinen alles zu wissen!
Leute,
tausche meine 16" gegen eure 18er Chics. Dann seid ihr auf der sicheren Seite.
ABE-losen gruss von
19FC
hallo zusammen,
...hab jetzt mal im Zulassungsschein ( so heißts in AT), bei euch in DE sollte es der Fahrzeugschein sein, nachgesehen und auch einen Zusatz in dem unter anderem alle möglichen Reifenkombinationen aufgelistet sind
Schaut so aus:
A17 Auflagen/ A18 Bhördliche Eintragungen
No 32:
##205/50 R17 93H M+S#6Jx17 ET45,
##205/55 R16 94V#6,5Jx16 ET 42;
##215/55 R16 93V#7Jx16 ET45;
##215/55 R16 93V#6,5Jx16 ET42;
##235/45 R17 94V#7,5Jx17 ET47,
vielleicht hilfts a bissl
grüße aus AT
Der Nudria
Zitat:
Original geschrieben von nudria
hallo zusammen,
...hab jetzt mal im Zulassungsschein ( so heißts in AT), bei euch in DE sollte es der Fahrzeugschein sein, nachgesehen und auch einen Zusatz in dem unter anderem alle möglichen Reifenkombinationen aufgelistet sind
Schaut so aus:
A17 Auflagen/ A18 Bhördliche Eintragungen
No 32:
##205/50 R17 93H M+S#6Jx17 ET45,
##205/55 R16 94V#6,5Jx16 ET 42;
##215/55 R16 93V#7Jx16 ET45;
##215/55 R16 93V#6,5Jx16 ET42;
##235/45 R17 94V#7,5Jx17 ET47,vielleicht hilfts a bissl
grüße aus AT
Der Nudria
Danke für die Mühe deinen Beitrag zu tippen, aber das steht bei den meisten auch drin, hier gehts ja um die Chicagos in 18 Zoll