Chicago Felgen - Probleme bei Allgemeiner VK- Kontrolle

VW Passat B6/3C

Hallo,

ich bin gestern das erste Mal mit meinem Passat in eine "allgemeine Verkehrskontrolle" geraten. Neben der schlauen Aufforderung auf Winterräder zu wechseln (sind bei VW bestellt seit 2 Wochen!), wollte der Ordnungshüter die Eintragung der Chicago- Felgen einsehen. Da in dem Fahrzeugschein (Teil II) nichts dokumentiert wurde, gab ich ihm die ABE von VW Induvidual aus dem Bordbuch.
Leider gab er sich damit nicht zufrieden. Er beließ es zwar bei einer mündlichen Ermahnung, wies aber darauf hin, das ich die Felgen eintragen muss.
So wie ich die ABE gelesen habe, ist er im Unrecht. Außerdem möchte ich nicht glauben, das Volkswagen Fahrzeuge in den öffentlichen Straßenverkehr schickt, die über keine gültige Betriebserlaubnis verfügen.

Hatte Jemand ein ähnliches Problem?

MfG Ron

54 Antworten

Hallo

Nur zur kleinen Info.

Ich fahre einen Sportline mit der Serienbereifung 215/55 auf 16 Zoll.

Diese Kombination ist ebenfalls nicht eingetragen, weder in Teil I noch in II noch in der EWG Betriebserlaubnis die ich irgendwann mal zugeschickt bekommen habe, weder habe ich sonst noch irgendwleche Papiere für diese Kombination von VW bekommen.

Habe dies bei meinem VW AUtohaus gemeldet, und jetzt soll ich so einen Wisch in ausgedruckter Form bekommen....ob das reicht ?

PS. Ich kam bisher noch in keine Polizeikontrolle.

MfG

Gab doch schonmal einen Fred genau zu dem Thema...mmh

Meines Wissens nach müssen die auch nicht eingetragen werden, dafür gibt ja eben die EWG, wo alle möglichen Reifen - Felgen Kombinationen eingetragen sind. Da war der Herr in grün dann schlecht informiert!

EWG heisst was?

im übrigen musst nicht Du beweisen, dass diese Reifen gefahren werden dürfen, sondern die müssen beweisen, dass sie nicht gefahren werden dürfen!!

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Mir ist genau das gleiche passiert. Nachdem ich mich beim Freundlichen daruber beschwert habe, dass die ABE der Chicagos eine Eintragung vorsieht, diese aber weder im Schein noch im Brief stehen, hat er sich mal informiert. Das Ergebnis sieht so aus. Die ABE soll ich beim nächsten Mal nicht mehr vorzeigen. Die Felgengrößen aus der EWG sind für das Fahrzeug zugelassen. Die Polizei muss mir nachweisen, dass ich sie nicht fahren darf. Doof nur, dass der Polizist davon nichts wusste. Hane ihm nämlich auch die EWG in Kopie gezeigt und er sagte, dass ihn das gar nicht interessiere, da es ein Dokument von VW sei. In der ABE stehe nämlich, dass die Felgen von einem Sachverständigen abgenommen werden und später eingetragen werden müssen. Ich bin damal auch nur verwarnt worden. Aber es gabe auch "kleinen" Ärger wegen der Tönung der hinteren Scheiben. Auch dafür habe ich natürlich keine ABE oder eintragung, da dies im Sportpakte enthalten war. Von dem Sportfahrwerk habe ich nix erzählt und sieht manja auch kaum.

Blöd wäre es nur, wenn die einem Fahren ohne Betriebserlaubnis vorwerfen, da die Felgen nicht abgenommen wurden (so wie es in der ABE steht) und man dann 3 Punkte bekommen und 50 € blechen soll. Dann wäre es an einem selber Widerspruch einzulegen und den Rechtsweg zu bestreiten, was Geld und Nerven kostet.

Zitat:

Original geschrieben von BomBastiK


Mir ist genau das gleiche passiert. Nachdem ich mich beim Freundlichen daruber beschwert habe, dass die ABE der Chicagos eine Eintragung vorsieht, diese aber weder im Schein noch im Brief stehen, hat er sich mal informiert. Das Ergebnis sieht so aus. Die ABE soll ich beim nächsten Mal nicht mehr vorzeigen. Die Felgengrößen aus der EWG sind für das Fahrzeug zugelassen. Die Polizei muss mir nachweisen, dass ich sie nicht fahren darf. Doof nur, dass der Polizist davon nichts wusste. Hane ihm nämlich auch die EWG in Kopie gezeigt und er sagte, dass ihn das gar nicht interessiere, da es ein Dokument von VW sei. In der ABE stehe nämlich, dass die Felgen von einem Sachverständigen abgenommen werden und später eingetragen werden müssen. Ich bin damal auch nur verwarnt worden. Aber es gabe auch "kleinen" Ärger wegen der Tönung der hinteren Scheiben. Auch dafür habe ich natürlich keine ABE oder eintragung, da dies im Sportpakte enthalten war. Von dem Sportfahrwerk habe ich nix erzählt und sieht manja auch kaum.

Blöd wäre es nur, wenn die einem Fahren ohne Betriebserlaubnis vorwerfen, da die Felgen nicht abgenommen wurden (so wie es in der ABE steht) und man dann 3 Punkte bekommen und 50 € blechen soll. Dann wäre es an einem selber Widerspruch einzulegen und den Rechtsweg zu bestreiten, was Geld und Nerven kostet.

...vielleicht den verkaufsprospekt zeigen???

..nur so mal als Idee

gruss

19FC

Zitat:

Mir ist genau das gleiche passiert. Nachdem ich mich beim Freundlichen daruber beschwert habe, dass die ABE der Chicagos eine Eintragung vorsieht, diese aber weder im Schein noch im Brief stehen, hat er sich mal informiert. Das Ergebnis sieht so aus. Die ABE soll ich beim nächsten Mal nicht mehr vorzeigen. Die Felgengrößen aus der EWG sind für das Fahrzeug zugelassen. Die Polizei muss mir nachweisen, dass ich sie nicht fahren darf. Doof nur, dass der Polizist davon nichts wusste. Hane ihm nämlich auch die EWG in Kopie gezeigt und er sagte, dass ihn das gar nicht interessiere, da es ein Dokument von VW sei. In der ABE stehe nämlich, dass die Felgen von einem Sachverständigen abgenommen werden und später eingetragen werden müssen. Ich bin damal auch nur verwarnt worden. Aber es gabe auch "kleinen" Ärger wegen der Tönung der hinteren Scheiben. Auch dafür habe ich natürlich keine ABE oder eintragung, da dies im Sportpakte enthalten war. Von dem Sportfahrwerk habe ich nix erzählt und sieht manja auch kaum.

Die EWG Übereinstimmungsbescheinigung gilt nur dann, wenn sie mit Kennzeichen versehen ist und einen Stempel der Zulassungstelle trägt! Als Kopie alleine ist sie überhaupt nichts wert!

Hi,

das ärgert mich irgendwie. Habe gerade mit einem guten Bekannten gesprochen, der als freier Gutachter arbeitet. Er meint, das die Reifengrössse grundsätzlich im Fahrzeugschein (Teil II) dokumentiert sein sollte. Wenn icht im oberen Teil, dann unten als Nachtrag.
Echt schade, das es nicht ganz klar geregelt ist.
Entweder hat VW da Mist gebaut oder der Ordnungshüter hat seine Hausaufgaben nicht gemacht.

Fakt ist allerdings, das wenn mein Auto mal auf dem Dach liegt, ich gern wissen möchte, ob mein Fahrzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis und somit Versicherungschutz hat, bzw. hatte! Da möchte ich nicht das geringste Risiko eingehen.

Werde Morgen oder Montag mein Freundlichen anpiepsen und ansonsten auf eine schrifliche Info der Hotline hoffen. Wobei das vermutlich wieder mehrere Wochen dauert.

MfG Ron

Dann sag mal bescheid was dabei herausgekommen ist.

Hi,

habe das Gutachten nocheinmal durchforstet.
Unter Punkt IV - Berichtigung der Zulassungsdokumente steht geschrieben, das die Dokumente erst bei der nächsten "Befassung durch die Zulassungsstelle" geändert werden müssen.
Darunter befindet sich noch ein Kästchen mit einem Vorschlag wie dies zu erfolgen hat.
Wenn man jedoch Punkt 0. Hinweise für Fahrzteughalter - berücksichtigt, dürfte man das Fahrzeug tatsächlich nicht bewegen ohne Prüfung eines Sachverständigen.
Da bin ich echt gespannt!

@nanimarc: Werde auf jeden Fall bescheid sagen wenn ich etwas weiß.

MfG R.M.

Hi,
der fehlende Eintrag trifft viele, ist auch bei anderen Herstellern so. Es müssen in den Schein nur noch die Standardfelgen eingetragen werden. Breitreifen, etc. die auch "Serie" sind müssen nicht eingetragen werden.
Die Polizei hat die Pflicht zu prüfen, ob sie passen oder nicht.
Da jeder weiß, dass es unter Umständen nicht einfach ist die Leute, die nur Ihre Pflicht machen zu belehren, ist es zu empfehlen vom Hersteller eine entsprechend "polizeiverträgliche" Beschreibung zu fordern.
Aber von Rechts wegen muss die Polizei das prüfen.

Das ist ja übel!

Wie soll das funktionieren und vor allem seit wann ist das so?
Früher wurden Fahrzeuge bei denen mehr als eine Eintragung fehlt zum Teil stillgelegt. Es ist doch für die Verkehrspolizei nahezu unmöglich das nachzuvollziehen oder verfügen die über eine direkte Verbindung zum Kraftfahrtbundesamt!?
Ist das wieder eine neue EU- Richtline?

MfG R.M.

Hallo,

ne ABE kann das Fahrzeug schon so nicht haben - die nach EU-Norm notwendige deutlich sichtbareKennzeichnung der Reinigunzyklen auf dem Wasserbehälter und den Scheinwerfern fehlt (ECE-R 45 und Richtlinie 94/68/EG)...Somit prinzipiell ein Vertoss gegen EU-Zulassungsnormen...Habe deshalb am 2.10. VW AG und Händler angeschrieben....keinerlei Antwort.

Grüssle

'n Abend!

So, ich bin wieder etwas schlauer geworden, behalte aber meine gesunde Skepsis.
Ich habe mein Freundlichen mit der ABE- Geschichte konfrontiert und dieser hat mir ein Fax aus Emden unter die Nase gehalten.
In diesem Fax schien die Problematik seitens VW zwar erkannt zu sein aber eine Änderung "sei bis Dato nicht vorgesehen".
Es wird nocheinmal auf Teil VII (Schlussbescheinigung) des beigefügten Gutachtens von VW- Individual im Bordbuch hingewiesen. Das war der Teil, der von dem Ordnungshüter so nicht akzeptiert wurde.

Zitate daraus:

2.Absatz:

Der Auftraggeber des vorliegenden Teilegutachtens hat den Nachweis erbracht (Zertifikat- Register- Nr. 08 102 1983), dass er ein Qualitätsmanagmentsystem gemäß Abschnitt 2.1 der Anlage XIX zu StVZO unterhält.

4. Absatz

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit

- bei technischen Änderungen des Fahrzeuges, durch die die Änderungen gemäß dem vorliegenden Teilegutachten beeinflusst werden.

- bei technischen Änderungen der gegebenfalls für die Räder/ Reifenkombinationen erforderlichen Fahrzeugteile sowie

- bei Änderungen der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen

Ich gebe mich zwar fürs Erste zufrieden, habe trotzdem Bedenken wenn man den ersten Teil (Punkt 0) des Gutachtens betrachtet sieht es so aus als würde eine Eintragung Pflicht sein. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, das der Polizist der sich mein Fahrzeug angeschaut hat so schlecht seine Hausaufgaben gemacht hat. Schließlich erwähnte er ja, das er die Gutachten kennen würde, jedoch dieses nicht ausreichen würde.
Ich werde in den nächsten Tagen noch ein bischen weiter bohren und meinen Bekannten, den Gutachter kontaktieren.
Noch ist das Ganze nicht so wild, wenn der gute Wagen aber mal auf dem Dach liegt, könnte das richtige Probleme geben und da Murphy mir ständig auf den Nerven herumtanzt, gehe ich auf NR. sicher.

MfG Ron

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