Cargo Bügel - wo zum Geier soll das Ding sein?!
Hallo Gemeinde,
Mein w177 ist bestellt und nun geht es in die heiße Phase. Ich habe das Internet und auch das Form angestrengt, habe aber keine eindeutige Antwort gefunden.
Kann mir bitte jemand - am liebsten mit Bild - den cargo Bügel zeigen und erklären. Ich muss wohl dieses Ding in meinem Laderaum auch haben, weiß aber nicht wie es aussieht, wozu er gut ist und wo ich diesen finde?
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mich kurz updaten könntet.
Guten rutsch noch!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Termin am 18. Mai - kann ich machen. Ja, die Verkleidung muss dafür teilweise abgebaut werden und die Schlitze werden etwas erweitert. Was die Werksattleute wieder meinen: Sie bräuchten das Auto für zwei Tage. Außerdem wüssten sie nicht so genau, ob die fehlenden Bügel etwas mit dem Hybrid zu tun hätten und die da nicht vorgesehen wären ...
Hä? Was hat jetzt ein Clip für die Rücksitze mit dem Hybrid zu tun? Hallo! Laderaumpaket! Komplettieren!
Hallo zusammen,
ich habe auch das "Problem" der fehlenden Cargobügel. Lt. meinem Händler gibt es diese im Zusammenhang mit dem Hybriden (A250e) wohl wirklich nicht! Im ONline-Konfigurator steht da auch wirklich nichts von Cargostellung im Gegensatz dazu wenn man sich eine "normale" A-Klasse konfiguriert. Naja, mal abwarten, Er wollte noch weiter nachforschen.
In der Zwischenzeit habe ich mir selber ein paar Adapter gedruckt die als Bügel dienen. Sind zwar sicher nicht so stabil wie originale, aber für mal zwischendurch ganz ordentlich.
62 Antworten
Gebaut wird vom Werker nach dem SMA = Selektiver Montageauftrag oder den Codes in der Checkliste. Wenn da einer fehlt und alles zusammenpasst fällt sowas nicht unbedingt auf.
Tja das Drama nimmt seinen Lauf.
Mittlerweile nach dem Modelljahreswechsel ist der Cargo-Bügel für den Hybrid (und zwar nur und ausschießlich dort !!) nicht mehr verfügbar 😠😠😠😠😠
Ist mittlerweile auch ein Hinweis in der Preisliste drin.
Mich hat eben einer aus Rastatt angerufen und gemeint, dasd der CB noch nie für den Hybrid vorgesehen war und dass es Zertifizierungsgründe gäbe, die dagegen sprechen.
Ich bin echt auf 180, denn knapp 175.- Listenpreis für 2 Gepäcknetzchen, ne 12 V Dose und ne Wendematte finde ich ein starkes Stück.
Zumal sich der Preis null und nicht unterschiedet zu den Motorisierungen wo es geht.
Daimler, ich bin echt sauer.
Eine weitere Aussage, die mich etwas geschockt hat - ich hatte erwähnt, dass ich von Hybriden weiß, bei denen es nachgerüstet wurde - war:
"Die Nachrüstung ist nicht vom Werk freigegeben und somit muss im Falle eines Falles dann der nachrüstende Händler das alles auf seine Kappe nehmen"......
Nur mal so als Info, für die Leute, die das nachrüsten haben lassen.
Was mich interessieren würde:
Bei wievielen A250e wurde das nachgerüstet?
Habt ihr da Teilenummern?
Wisst ihr, dass da im Falle das Falles Ärger droht (wegen nicht erfolgter Zertifizierung)?
Danke und Gruß
S.
Zitat:
@firefox_i schrieb am 19. August 2020 um 15:46:12 Uhr:
Was mich interessieren würde:
Bei wievielen A250e wurde das nachgerüstet?
Habt ihr da Teilenummern?
Wisst ihr, dass da im Falle das Falles Ärger droht (wegen nicht erfolgter Zertifizierung)?Danke und Gruß
S.
Guck mal mein Post vom 2. Juli in diesem Thread. Der Einbau durch die Werkstatt war einwandfrei, auch optisch.
Ich finde das auch ein starkes Stück. Man macht es sich leicht und wälzt einfach mit fadenscheinigen Behauptungen ab, anstatt einfach die Teileliste zu komplettieren. Es gibt überhaupt keinen Grund diese Teile nicht mit einzubauen. Jedenfalls keine technischen aus Sicht des Fahrzeugs. Für mich klingt das nach Unfähigkeit. Jede Version des A-Kompakten kann Laderaumpaket mit Cargobügeln bekommen, nur nicht der Hybrid? Lächerlich. Es ist mit nichts zu begründen, auch nicht mit irgendwelcher Statik oder so, denn an der Statik ändert sich nichts.
Von Zertifizierung war noch nie die Rede. Sie haben es nachgerüstet. Es ist eine zugesicherte Eigenschaft, die ist zu erfüllen. Eine Zertifizierung gab es nicht, weil es schlichtweg vergessen wurde. Meine Meinung. Und das nachträglich in die Werksfertigung einzuplanen, dazu sehen die sich wohl außerstande.
Vielleicht sollte man diese Angelegenheit mal ganz hoch aufhängen. Denn den vollen Preis dafür bezahlen zu lassen, ist äußerst unseriös und könnte zu einem Imageschaden werden. Die Presse ist für solche Fälle immer sehr dankbar.
Ich weiß, dass @Inge-Anna diese auch hat nachrüsten lassen, sofern inzwischen geschehen. Ansonsten weiß ich nicht mehr.
Nicht den Boten ob der Botschaft erschlagen 😉
Ich kann nur das Widergeben, was mir gesagt wurde.
Dass es keine technischen Gründe gibt...puh soweit mich aus dem Fenster zu lehnen würe ich mich nicht trauen.
Wenn der 250e (der ja deutlich nach den anderen Variante kam) bei der Zertifizierung des Fahrzeuges den Cargobügel nicht mitzertifiziert wurde kann der 100 mal technisch passen. Ist halt nicht zulässig.
Zertifizierung bedeutet in dem Zusammenhang, dass das Fahrzeug so gecrasht wurde, Festigkeiten usw. nachgewisen wurden usw.
Geh doch mal zu Deinem Händler und bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass die Nachrüstung dem entspricht, wie es bei einer Montage im Werk wäre und dass Mercedes und/oder der Händler zusichern, dass es exakt dem Serienzustand entspricht - auch im Falle eines Unfalles.
Vor allem vor dem Hintergund der Info aus dem Werk, die ich bekommen habe, dass es eben keine Zertifizierung dafür gibt.
Hast Du schriftlich eine Bestätigung, dass es vergessen wurde?
Sorry wenn ich da so penetrant nachhake.
Aber wenn Du da eine Bestätigung bekommst, hat mindestens eine Seite Mist erzählt.
Und darauf kann man dann aufbauen.
Mich nervt es komplett an, dass der Bügel fehlt...vor allem da es keinen Hinweis gab und es eben derselbe Preis ist für weniger Leistung.
S.
Zitat:
@Inge-Anna schrieb am 20. August 2020 um 09:18:37 Uhr:
Mein Händler hat mir problemlos das Geld für das Cargopack zurück überwiesen.
Ah okay,
also wurde bei dir nicht nachgerüstet. Danke für die Info.
Was war bei Dir die Begründung, dass es nicht nachgerüstet wird?
Also momentan somit genau ein Fall, bei dem nachgerüstet wurde.
Gruß
Sven
Begründung: Beim A250e leider nicht möglich. Also etwas dürftige Antwort, dafür wären Steckdose, Netze und Wendematte umsonst. Kann ich mit leben.
Wenn es einen besonderen Grund gibt, Cargobügel ausgerechnet in diesem Modell nicht zertifizieren zu können, sollte das offen kommuniziert werden. Wird es nicht. Einen Ausgleich direkt bei der Bestellung anzubieten wäre dann ebenfalls geboten. Also bestehe ich auf Erfüllung einer angepriesenen Eigenschaft der bestellten Leistung.
Der Cargobügel wird direkt mit der Arretierung der Rücksitzbank verbunden. Es gibt keinen Unterschied zu anderen Modellen. Es gibt ferner keine Änderung der Verankerung und Zugkräfte werden im Hybrid dadurch auch nicht größer als bei anderen Modellen, wenn von hinten etwas drückt. Im Fall eines Auffahrunfalls werden möglicher weise die Steuerungselemente, Batterie, Tank oder anderes gestaucht, beschädigt, zerstört. Ob mit oder ohne Cargostellung besteht m. E. keine größere Gefährdung von Insassen, denn auf der Rücksitzbang befindet sich dann normaler weise niemand. Sofern die Bügel nicht ausgeklappt sind, besteht keinerlei Unterschied zu der Variante ohne Cargobügel. Wenn ich so alle Möglichkeiten durchgehe, die entstehen können, so finde ich nichts, was den Einbau oder die Benutzung von den Bügeln einschränken könnte. Man möge mich belehren.
Es gibt nach meiner Nachrüstung keinerlei Hinweise auf irgendeine Änderung der Garantiebedingungen nach Einbau dieser klappbaren Metalllaschen, keine Einschränkungen oder Warnhinweise. Jedenfalls nicht bei mir. Demnach ist der Einbau normkonform mit den anderen Modellen.
Hast Du das schriftlich, dass es keine Einschränkungen gibt?
Im Zweifelsfall ist es leider in Deiner Verantwortung - wenn ein Gutachter bei einem Unfall feststellt "hier ist das Fahrzeug nicht serienmäßig" - dass dieser Umbau legal ist.
Ich persönlich würde bei erfolgter Umsrüstung einen schrifltichen Beleg der Werkstatt einfordern aus der das hervorgeht.
Die Hybrid Karosse ist aufgrund des Batterieverbaus anders und ich bin mir nicht sicher, ob wir hier alle technischen Hintergründe durchschauen und verstehen.
Ich habe eben die Aussage vom Werk, dass es Zertifizierungsgründe seien, die das beim Hybrid nicht erlauben.
Darauf habe ich hier nun hingewiesen und nachdem es scheinbar genau einen nachgerüsteten 250e zu geben scheint, werde ich mich mal - sofern mein Händler nichts erreicht - über das CAC versuchen was zu erreichen.
S.
Zitat:
@firefox_i schrieb am 20. August 2020 um 11:48:54 Uhr:
Hast Du das schriftlich, dass es keine Einschränkungen gibt?
Im Zweifelsfall ist es leider in Deiner Verantwortung - wenn ein Gutachter bei einem Unfall feststellt "hier ist das Fahrzeug nicht serienmäßig" - dass dieser Umbau legal ist.
Ich persönlich würde bei erfolgter Umsrüstung einen schrifltichen Beleg der Werkstatt einfordern aus der das hervorgeht.
S.
Weil der Umbau von einer konzerneigenen Werkstatt durchgeführt wurde, liegt die Verantwortung in deren Hand, sofern sie mir nicht irgendwelche Unterschriften abverlangt haben.
Okay, wäre mir zu heiß, da nix schriftliches zu haben, aber gut.
Ich bin da übervorsichtig.
Im Zweifelsfall ist im ersten Moment der Fahrzeughalter nachweispflichtig.
S.
Ich habe ja den E-Mailverkehr mit Terminabsprachen etc. Spätestens an dieser Stelle hätte von MB etwas vorgelegt werden müssen.
Zitat:
@alfriedro schrieb am 20. August 2020 um 19:52:48 Uhr:
Ich habe ja den E-Mailverkehr mit Terminabsprachen etc. Spätestens an dieser Stelle hätte von MB etwas vorgelegt werden müssen.
Hmmm und eben da bin ich mir nicht sicher....
Selbst die in Rastatt haben 2 Tage (!) gebraucht, um mir die Begründung zu geben warum es nicht geht.
Ich bin mir nicht sicher, ob eine Werkstatt bei einer Nachrüstung auch diesen Aufwand betreibt um bei den Produktverantwortlichen in UT nachzufragen was der Hintergrund ist.
Wenn die sagen "die Teile passen, schrauben wir einfach rein".....
Wie gesagt: mir persönlich wäre es zu heiß (mit dem Wissen, dass es scheinbar nie von DAI vorgesehen war für den 250e) hier keineschriftliche Bestätigung aus der konkret die Legalität hervorgeht zu haben.
Aber das ist eine persönliche Einstellung.
Das ist einfach die Erfahrung aus vielen Jahren arbeiten in der Automobilbranche.....
S.
Nee, nee, ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber als Architekt habe ich Regeln im Bauwesen, die in der Technik ganz ähnlich sind. Es liegt ein Werkvertrag vor nach vereinbarten Normen und Vorgaben. Änderungen müssen vom Auftraggeber schriftlich abgesegnet werden. Dann geht die Haftung auf ihn über. Ein Auftraggeber kann ja verlangen, was er will. Wenn jedoch Bedenken seitens des Auftragnehmers angezeigt werden, muss der Auftraggeber diese prüfen und ggf. die Haftung für Folgen übernehmen oder aber Abstand nehmen. Ganz besonders hier in Deutschland sichert man sich 100%ig vor Haftungsfragen ab. Ein Fahrzeugkonzern in dieser besonderen Zeit erst recht. Wenn eine konzerneigene Werkstatt eine technische Änderung am Fahrzeug vornimmt, kann sie das auch vertreten. Ich nehme auch an, dass sie das im Vorfeld geprüft haben.
Wenn eine Leistung von einem Auftragnehmer (Laderaumpaket) angeboten wird, ist diese vollumfänglich zu erfüllen. Wenn er das nicht kann, ist er in der Gewährleistungspflicht. Ersatz ist anzubieten, zumindest aber das (teilweise) Unvermögen der Leistungserfüllung.
Wenn also aus technischen Gründen diese Bügel nicht hätten verbaut werden dürfen, hätte der Auftragnehmer dieses im Vorfeld anzeigen müssen, sodass ein Ersatz vereinbart werden kann. Unterbleibt dieses alles und der Auftragnehmer nimmt die technische Änderung auf eigene Kosten und als Nachbesserung zur Vertragserfüllung an, ist es seine Entscheidung und die Haftungsfrage ist kein Thema.
Aus Sicht der Werkstatt: Welche Folgen könnte der Einbau dieser Metallbügel auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs haben? Wenn es keine Zertifizierung dafür im Werk gab, welche waren die Gründe? Es kann da ganz triviale geben. Dürfen wir sie wissen?
Naja.
Also erstmal in ein Autokauf ein Kaufvertrag und kein Werkvertrag. Somit gelten die einschlägigen Regeln eines WV leider nicht.
Wenn Du der Meinung bist, es ist alles i.O. ist doch alles bestens.
Ich frage mich nur:
- ist es wirklilch eine konzerneigene Werkstatt oder die WS eines Vertragshändlers (deutlicher Unterschied) ?
- hat deine WS wirklich nachgefragt?
- lt Daimler kann der CargoBügel in einem A250e nicht verbaut werden. Es gibt hierfür keine Werksfreigabe! Macht eine WS das dann doch, ist es deren Verantwortung....und wie es dann im Problemfall für dich ausgeht...das kann keiner sagen.
Die Gründe, warum es keine Werksfreigabe hat, kann ich Dir nicht sagen. Ich kann nur weitergeben was mir gesagt wurde. Und warum eine Zertifizierung nicht stattgefunden hat? Vergessen? Kosten? Nicht notwendig weil zu wenige das bestellt haben? Ich weiß es nicht.
Ich bin nur ein großer Fan von "wenn ich Zweifel habe, frage ich nach und räume diese Zweifel aus".
Annahmen, dass die WS schon alles richtig gemacht hat und dass im Fall der Fälle alles passt....mir zu heiß, denn wenn - ich male mal jetzt bewusst schwarz - der Bügel bei nem Unfall abreißt, die Ladung deinen Beifahrer in den Rollstuhl bringt, dann wird da sicherlich nachgeschaut. Und wenn dann ein SV feststellt, dass hier das Fahrzeug nicht einer möglichen Serienausstattung entspricht, dann weiß keiner wie diese Sache ausgehen wird.
Aber gut. Ich denke wir haben hier unterschiedliche Meinungen und ich für meinen Teil werde mich via Händler und oder CAC um einen Ausgleich oder eine gesichert legale Nachrüstung bemühen.
Danke
S.