C270 Cdi mit angeblichem Partikelfilter gekauft...
Hallo und guten Morgen,
bin ganz neu hier und durch meine Suche nach Hilfe hier gelandet.
Wir haben vorgestern einen Mercedes C270 CDI von Privat gekauft, der in der Anzeige mit nachgerüstetem Partikelfilter und somit mit grüner Plakette ausgeweisen war. Ansonsten hätten wir kein Interesse an dem Fahrzeug gehabt, da wir seit kurzem in einer Umweltzone wohnen.
Das Auto ist optisch und technisch super in Schuss, viele andere dieses Baujahres (2002) haben Rost etc. dieser nicht. Alles wurde immer in der Mercedes Fachwerkstatt gemacht und auch das Serviceheft ist Lückenlos.
Der Verkäufer selbst hatte das Fahrzeug nun nur 3 Monate,da seine Frau wohl lieber einen Van möchte.
Langer Rede kurzer Sinn. Mein Mann hat das Fahrzeug gekauft, an der Scheibe klebt auch ein schöner grüner Aufkleber von ATU ,allerdings mit dem Kennzeichen des Vor-Vorbesitzers. Unser Verkäufer meinte er hätte sich nicht die Mühe machen wollen ihn abzukratzen und einen neuen hin zu machen....
Ich also gestern zu unserer Zulassungsstelle zum anmelden. Dort wurde mir mitgeteilt das das Fahrzeug lediglich die gelbe Plakette erhält, da der nachgerüstete Partikelfilter nicht eingetragen sei!
Da stand ich dann erst mal doof da.
Ich müsse eine ABE für den Filter beibringen um ihn eintragen zu lassen. Tja , was man nicht hat, kann man nicht beibringen.
Habe dann den Verkäufer angerufen, dieser stellt sich blöd, er habe nichts darüber, nur eine Rechnung von ATU auf der der Plakettenverkauf mitsamt Kennzeichen drauf steht.Vorbesitzer hätte ihm noch erklärt, das ATU ihm gezeigt hätte wo der Partikelfilter zu finden sei(gaaanz einfach, Motorhaube auf und schräg links gucken...)
Tja, leider nicht. Habe dann mit ATU dort telefoniert. Die haben in ihren Papieren stehen das ein Partikelfilter vorhanden sei und somit die Plakette verkauft. Wir sollen zu unserem hiesigen ATU fahren um uns die neue Plakette geben zu lassen.
Unser ATU sagt, so einfach geht das nicht, um das zu prüfen müsse weiß der Geier was gemacht werden und die in der anderen Filiale seien wohl doof.
Man empfahl uns das Auto beim TÜV vorzustellen,die könnten das prüfen ob einer verbaut sei oder nicht.
Also sind wir zum TÜV. 2 Prüfer haben sich den Wagen von unten und oben angeschaut, reingeleuchtet und geguckt aber nix gefunden. Ergebnis: kein Partikelfilter!
Verkäufer versucht sich rauszureden, er hätte es auch nur so weitergegeben wie ihm gesagt wurde, er nehme den Wagen nicht zurück und überhaupt. Jetzt stehen wir ziemlich blöde da, denn wir haben für dieses Fahrzeug 3000,- bezahlt und dürften so hier eigentlich gar nicht fahren.
Mein Mann wird heute noch zu unserem Mercedes Händler vor Ort fahren,aber auch der hat mir am Telefon schon mitgeteilt das das ganze nicht so einfach sei.Scheinbar wird dieser Filter gaaanz toll super versteckt eingebaut oder was? Falls überhaupt vorhanden...
Was machen wir denn jetzt wenn er wirklich keinen hat??? Bleiben wir auf dem Schaden sitzen? Uns wurde zum Anwalt geraten, aber davon lässt sich der Verkäufer nicht beeindrucken, er hätte selber schon mal einen Motorschaden auf dem Heimweg gehabt nach Abholung eines top Zustand PKW`s und sein Anwalt hätte nichts erreicht... er redet sich stundenlang aus allem raus. Ich kann und will das so nicht hinnehmen, und das können wir uns auch nicht leisten, haben 5 Kinder und mein Mann einen Job wo er täglich zur Arbeit fahren muss und wir kein Geld zu verschenken.
Gibts hier jemand, der sich auskennt? Evtl weiß wo , wenn, der Partikelfilter genau zu finden wäre? Oder wie die Rechtliche Lage aussieht? Kaufvertrag besteht nur aus paar Zeilen, allerdings beinhaltet er keinen Ausschluss der Sachmängelhaftung etc.Außerdem habe ich die Anzeige usw gespeichert in der steht mit Partikelfilter usw.
Bin sehr verzweifelt.
LG Saskia
Beste Antwort im Thema
Hallo,
HarryW211 schrieb:
Anwälte wollen leider auch nur Euer bestes - Euer Geld. Gutes wollen sie Euch nicht, Ihr seid nur Kunden.
Ich kenne 2 Wege, die sicher schmerzloser sind:
- grüne Plakette illegal besorgen
- Auto verkaufen, selbst mit 300 € weniger Verkaufpreis hättet Ihr massiv weniger Ärger
Hallo,
Du bist ein bester Kandidat für den Staatsanwalt. ( vielleicht liest hier ja einer mit????)
Es ist absolut unverantwortlich, was Du so von Dir gibst. Das ist nichts anderes als Anstiftung zu blankem Betrug und kann Dir durchaus- bei bisheriger Nichtbekanntschaft mit Strafurteilen, durchaus eine Bewährungsstrafe einbringen. Ansonsten auch eine Bewirtung auf Staatskosten.
Unglaublich, solche kriminelle Energie, die so selbstverständlich öffentlich verbreitet wird. Das ist ein Verbrechen und Du musst Dir den Vorwurf gefallen lassen, Anstifter für ein Verbrechen, also selber ein Verbrecher zu sein.
Der Rechtsstaat ist ganz gewiss nicht perfekt. Richter, Staatsanwälte, Rechtanwälte sind es auch nicht. Niemand ist perfekt. Du auch nicht!
Dass Reas nur das Geld ihrer Klienten wollen, ist albern und Unsinn. Baut der Rea Mist vor Gericht und berechnet dem Mandanten dann eine überzogene Gebühr ( was im Prinzip so gar nicht geht), dann spricht sich das sehr schnell rum. Der Pleitegeier kreist über der Kanzlei und Hartz IV lässt dann grüßen. Andererseits habe ich nicht 8 Jahre studiert, gebüffelt , gepaukt und nebenbei gejobbt, dass ich heute mein Können an jeden beliebigen Oberdackel verschenke. Auch Juristen wollen leben, genau so wie Du auch!
Wer auf Dich und Deine Ratschläge hört, hat bereits alles verloren. Vor allem seine Ehre, Selbstachtung, Anstand und Verstand.
Im Übrigen: Wer heuzutage zu geizig ist, jährlich 50.- Euro für eine KFZ- Rechtsschutzversicherung zu investieren, ist in meinen Augen ein Volldackel, angesichts der Vielzahl möglicher Streitigkeiten im täglichen Strassenverkehr.
Gruss vom Asphalthoppler
85 Antworten
Schade das meine Frage von Seite 1 nicht beantwortet wird. Wenn der Wagen mit angeblichen DPF verkauft wurde, dann ist dir vollkommen egal wo der Verkaeufer das Geld her nimmt. Dieser ist dir gegenueber in der Pflicht. Hier muesst ihr mal ernste Toene anschlagen.
Der Verkaeufer muss dann selbst sehen wie er an das Geld von seinem kauf kommt. Das ist nicht euer Problem.
Hat man da nicht nur Chancen, wenn der Partikelfilter oder die grüne Plakette auch im Kaufvertrag genannt werden?
Zitat:
@206driver schrieb am 4. September 2017 um 14:39:21 Uhr:
Hat man da nicht nur Chancen, wenn der Partikelfilter oder die grüne Plakette auch im Kaufvertrag genannt werden?
Der PDF muss nicht im Vertrag stehen. Wenn dieser in der Anzeige z.b. Autoscout oder Mobile angefuehrt wurde. Hierzu braucht man halt die komplette Anzeige (Ausdruck)
Allerdings kenn ich die heutigen Fahrzeugpapiere von Deutschland nicht. In meinem Norwegischen Schein steht z.b. aufgefuehrt Euro 4
Sollte in den Papieren vom TE auch die Euroklasse angegeben sein und diese ist nicht Euro 4 da hat der TE ein Problem. Ist schon ein bissel verzwickt. Der Verkaeufer hat sicher auch wegen der Euroklasse verkauft. Sicher hat er sich da auch uebern Nuckel ziehen lassen.
Nicht unmittelbar wegen der Schadstoffklasse (Euronorm), sondern wegen der Schadstoffgruppe (Plakette).
Bin mir nicht sicher, ob so eine Verkaufsanzeige rechtsgültige ist, oder ob das nur auf den Vertrag zutrifft.
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Es gibt da ein paar Links im Netz. z.b. https://www.anwalt.de/.../...s-beschaffenheitsvereinbarung_015462.html
Mein letzter Stand war auch das der Text in der Anzeige binden ist.
Zitat:
@mattalf schrieb am 3. September 2017 um 06:55:16 Uhr:
Ist das schriftlich vermerkt das der PDF hatte beim Verkauf? Habt ihr einen kompletten Ausdruck der Verkaufsanzeige wo der DPF ausgewiesen wurde? Noch besser wenns im Kaufvertrag steht. Wenn ja, dann zurueck mit dem Karren! Die Cancen stehen da nicht schlecht.
Ansonsten koennt ihr das abhaken. Verkaufen oder selbst wenn moeglich Nachruesten.
Es steht in der Anzeige. Habe von allem Screenshots.
Im Kaufvertrag steht es nicht.
Dann hast gute Chancen. Wo er das Geld her holt ist nicht euer Problem
Hey,
die Sache ist natürlich super ärgerlich nur muss dir klar sein wenn du das Geld einklagst und der Verkäufer die Kohle nicht hat kommst du auch nicht viel weiter....
Ich würde es unter dumm gelaufen abschreiben und den DPF Nachrüsten oder das Auto wieder verkaufen.
Geld wirst du in jedem Fall erst mal in die Hand nehmen müssen. Es ist halt nur die Frage wie viel Geld du noch hinter der ganzen Sache her wirfst in Form von Anwalts und Gerichtskosten.
Ist nur meine Meinung zu der Sache.
Anzeigen würde ich den Verkäufer trotzdem.
Gruß
Hi,
der hat doch Geld bei Verkauf bekommen. Ansonsten es interesiert niemanden ob er Geld hat oder nicht. Er hat betrogen, deshalb sollte man vor Gericht ziehen. Da die Fakten eindeutig sind kann er nur verlieren und muss auch die Kosten des Verfahrens zahlen.
Hallo,
genau dies ist so ein Fall, warum wir immer öfter zu einer Vorauszahlung, bzw. Anzahlung auf die zu erbringende Lesitung plädieren. Anstatt dass der TE mal Nägel mit Köpfen macht, gibt es ein ewiges Palawer.
Ein Vertrag kann natürlich auchwegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Dies ist z.B. Fall, wenn der Verkäufer wissentlich Mängel eines Produkts verschweigt ( nichtvorhandener Partikelfilter) oder Eigenschaften zusichert, die die Ware nachweislich nicht hat.
Gruss vom Asphalthoppler
In Deutschland recht haben und recht bekommen sind immer 2 verschiedene paar Schuhe.
Wenn es wirklich vor Gericht gehen sollte und du an einen Richter gerätst der nicht mal weiß was ein DPF ist dann kannst du die Sache schon abschreiben.
Und so einen Aufriss für ein 3000 Euro Auto? Um vielleicht die 800 Euro für den DPF rauszuholen?
Ich hatte mal einen ähnlich Fall da hat mir schon mein Anwalt gesagt damit wirft man gutes Geld hinter schlechtem Geld her.
Aber nur um es nochmal klar zu stellen das ist meine Meinung entscheiden muss die TE natürlich selbst was sie tut oder nicht.
MFG
Passt.
Mir sagte mal jemand "In Deutschland hast Du keinen Anspruch auf Gerechtigkeit, Du hast nur einen Anspruch auf ein Urteil"-
Er hatte Recht.
Er sagte doch schon, daß er kein Geld hat. (Was ich ja schon richtig vermutete bei 3.000-EUR-Auto-Beschäftigern.)
Und daß er wissentlich betrogen hat, kann man ziemlich wahrscheinlich nicht beweisen. Also ist auch eine Betrugsanzeige eher nutzlos und kostet Zeit und Energie - denn wer muß wohl die Beweise beibringen?...
Wenn das Auto in gutem Zustand ist, evtl. noch gute Ausstattung, sind 3.800 EUR zzgl. Selbsteinbau doch vielleicht ein angemessener Preis...
Nebenbei: Nicht mehr in DM rechnen - alle 25 Jahre halbiert sich der Wert des Geldes, somit sind die 3.000 EUR = 3.000 DM von 1992 -> Autopreise für Studenten damals.
Harry
Zitat:
@mattalf schrieb am 4. September 2017 um 20:06:57 Uhr:
Dann hast gute Chancen. Wo er das Geld her holt ist nicht euer Problem
Doch, genau, es ist deren Problem: Sie müssen in Vorleistung gegenüber der Justiz gehen, und beim Verkäufer ist nichts zu holen.
Das scheinen naive Rechtsgläubige und von sowas immer profitierende Juristen nicht glauben zu können oder zu wollen.
Tip: Laßt Euch von Juristen nicht verarschen!
Harry
Es scheint ein lohnendes Geschaeft zu sein beim Auto verkauf den anderen zu verarschen. 3000 Euro einfach so abhaken, ist doch kein Problem. Er hat ja nix der arme Mensch. Kein Wunder das viele versuchen die Kaeufer zu verarschen bei dieser Denkweise.
Als Verkaeufer, egal ob ich das Auto nur 3 Monate hatte, weiss ich ob das Auto DPF hat oder nicht. Hier reicht dem TE die Verkaufsanzeige als Nachweis.
Da der TE drueber nachdenkt den PDF selber einzubauen, wuerde der Verkaeufer bei einer Beteiligung echt gut weg kommen. Denn eigendlich hat der Kaeufer einen Grund das Auto zurueck zu geben.
Der TE sollte nur mal ernste Toene beim Verkaeufer anschlagen. Eine Frist setzen, ansonsten Anwalt und Klage. Ich denke der wird mit ziemlicher Sicherheit einlenken. Er weiss ja selbst das er im Unrecht ist.