C270 Cdi mit angeblichem Partikelfilter gekauft...
Hallo und guten Morgen,
bin ganz neu hier und durch meine Suche nach Hilfe hier gelandet.
Wir haben vorgestern einen Mercedes C270 CDI von Privat gekauft, der in der Anzeige mit nachgerüstetem Partikelfilter und somit mit grüner Plakette ausgeweisen war. Ansonsten hätten wir kein Interesse an dem Fahrzeug gehabt, da wir seit kurzem in einer Umweltzone wohnen.
Das Auto ist optisch und technisch super in Schuss, viele andere dieses Baujahres (2002) haben Rost etc. dieser nicht. Alles wurde immer in der Mercedes Fachwerkstatt gemacht und auch das Serviceheft ist Lückenlos.
Der Verkäufer selbst hatte das Fahrzeug nun nur 3 Monate,da seine Frau wohl lieber einen Van möchte.
Langer Rede kurzer Sinn. Mein Mann hat das Fahrzeug gekauft, an der Scheibe klebt auch ein schöner grüner Aufkleber von ATU ,allerdings mit dem Kennzeichen des Vor-Vorbesitzers. Unser Verkäufer meinte er hätte sich nicht die Mühe machen wollen ihn abzukratzen und einen neuen hin zu machen....
Ich also gestern zu unserer Zulassungsstelle zum anmelden. Dort wurde mir mitgeteilt das das Fahrzeug lediglich die gelbe Plakette erhält, da der nachgerüstete Partikelfilter nicht eingetragen sei!
Da stand ich dann erst mal doof da.
Ich müsse eine ABE für den Filter beibringen um ihn eintragen zu lassen. Tja , was man nicht hat, kann man nicht beibringen.
Habe dann den Verkäufer angerufen, dieser stellt sich blöd, er habe nichts darüber, nur eine Rechnung von ATU auf der der Plakettenverkauf mitsamt Kennzeichen drauf steht.Vorbesitzer hätte ihm noch erklärt, das ATU ihm gezeigt hätte wo der Partikelfilter zu finden sei(gaaanz einfach, Motorhaube auf und schräg links gucken...)
Tja, leider nicht. Habe dann mit ATU dort telefoniert. Die haben in ihren Papieren stehen das ein Partikelfilter vorhanden sei und somit die Plakette verkauft. Wir sollen zu unserem hiesigen ATU fahren um uns die neue Plakette geben zu lassen.
Unser ATU sagt, so einfach geht das nicht, um das zu prüfen müsse weiß der Geier was gemacht werden und die in der anderen Filiale seien wohl doof.
Man empfahl uns das Auto beim TÜV vorzustellen,die könnten das prüfen ob einer verbaut sei oder nicht.
Also sind wir zum TÜV. 2 Prüfer haben sich den Wagen von unten und oben angeschaut, reingeleuchtet und geguckt aber nix gefunden. Ergebnis: kein Partikelfilter!
Verkäufer versucht sich rauszureden, er hätte es auch nur so weitergegeben wie ihm gesagt wurde, er nehme den Wagen nicht zurück und überhaupt. Jetzt stehen wir ziemlich blöde da, denn wir haben für dieses Fahrzeug 3000,- bezahlt und dürften so hier eigentlich gar nicht fahren.
Mein Mann wird heute noch zu unserem Mercedes Händler vor Ort fahren,aber auch der hat mir am Telefon schon mitgeteilt das das ganze nicht so einfach sei.Scheinbar wird dieser Filter gaaanz toll super versteckt eingebaut oder was? Falls überhaupt vorhanden...
Was machen wir denn jetzt wenn er wirklich keinen hat??? Bleiben wir auf dem Schaden sitzen? Uns wurde zum Anwalt geraten, aber davon lässt sich der Verkäufer nicht beeindrucken, er hätte selber schon mal einen Motorschaden auf dem Heimweg gehabt nach Abholung eines top Zustand PKW`s und sein Anwalt hätte nichts erreicht... er redet sich stundenlang aus allem raus. Ich kann und will das so nicht hinnehmen, und das können wir uns auch nicht leisten, haben 5 Kinder und mein Mann einen Job wo er täglich zur Arbeit fahren muss und wir kein Geld zu verschenken.
Gibts hier jemand, der sich auskennt? Evtl weiß wo , wenn, der Partikelfilter genau zu finden wäre? Oder wie die Rechtliche Lage aussieht? Kaufvertrag besteht nur aus paar Zeilen, allerdings beinhaltet er keinen Ausschluss der Sachmängelhaftung etc.Außerdem habe ich die Anzeige usw gespeichert in der steht mit Partikelfilter usw.
Bin sehr verzweifelt.
LG Saskia
Beste Antwort im Thema
Hallo,
HarryW211 schrieb:
Anwälte wollen leider auch nur Euer bestes - Euer Geld. Gutes wollen sie Euch nicht, Ihr seid nur Kunden.
Ich kenne 2 Wege, die sicher schmerzloser sind:
- grüne Plakette illegal besorgen
- Auto verkaufen, selbst mit 300 € weniger Verkaufpreis hättet Ihr massiv weniger Ärger
Hallo,
Du bist ein bester Kandidat für den Staatsanwalt. ( vielleicht liest hier ja einer mit????)
Es ist absolut unverantwortlich, was Du so von Dir gibst. Das ist nichts anderes als Anstiftung zu blankem Betrug und kann Dir durchaus- bei bisheriger Nichtbekanntschaft mit Strafurteilen, durchaus eine Bewährungsstrafe einbringen. Ansonsten auch eine Bewirtung auf Staatskosten.
Unglaublich, solche kriminelle Energie, die so selbstverständlich öffentlich verbreitet wird. Das ist ein Verbrechen und Du musst Dir den Vorwurf gefallen lassen, Anstifter für ein Verbrechen, also selber ein Verbrecher zu sein.
Der Rechtsstaat ist ganz gewiss nicht perfekt. Richter, Staatsanwälte, Rechtanwälte sind es auch nicht. Niemand ist perfekt. Du auch nicht!
Dass Reas nur das Geld ihrer Klienten wollen, ist albern und Unsinn. Baut der Rea Mist vor Gericht und berechnet dem Mandanten dann eine überzogene Gebühr ( was im Prinzip so gar nicht geht), dann spricht sich das sehr schnell rum. Der Pleitegeier kreist über der Kanzlei und Hartz IV lässt dann grüßen. Andererseits habe ich nicht 8 Jahre studiert, gebüffelt , gepaukt und nebenbei gejobbt, dass ich heute mein Können an jeden beliebigen Oberdackel verschenke. Auch Juristen wollen leben, genau so wie Du auch!
Wer auf Dich und Deine Ratschläge hört, hat bereits alles verloren. Vor allem seine Ehre, Selbstachtung, Anstand und Verstand.
Im Übrigen: Wer heuzutage zu geizig ist, jährlich 50.- Euro für eine KFZ- Rechtsschutzversicherung zu investieren, ist in meinen Augen ein Volldackel, angesichts der Vielzahl möglicher Streitigkeiten im täglichen Strassenverkehr.
Gruss vom Asphalthoppler
85 Antworten
Ah ha.
Da kaum Partikel gefiltert werden bekommt man auch keine bessere Abgasnorm eingetragen?
Warum dann die ganze Aufregung?
Zitat:
@exMV6 schrieb am 14. September 2017 um 10:39:49 Uhr:
Ah ha.
Da kaum Partikel gefiltert werden bekommt man auch keine bessere Abgasnorm eingetragen?
Warum dann die ganze Aufregung?
Sich selbst per Internet schlau machen ist nicht so Deins, oder? 😁
Manche benötigen eine grüne Plakette, um in gewissen Ballungszentren einfahren zu dürfen. Der C270 ist "von Haus aus" EURO3 mit gelber Plakette, und könnte durch einen Nachrüstfilter auf EURO3 mit grüner Plakette "aufgerüstet" werden...
O.K. wenn das so ist dann bringt es ja doch evtl. etwas. Mal sehen was nach der Wahl noch alles so passiert...
Bitte jetzt keine Diesldiskussion anfangen, die gibt es hier schon genug 🙂
Es wird halt die grüne Plakette erteilt. Der Steuersatz ist der gleiche, da für EU3 und EU4 der selbe Steuersatz gilt.
Die Motoren OM611/612/613 wurden nicht mit einem Werks-Dpf angeboten. Den bekamen nur Modelle mit OM646, OM648 und OM642. Die hatten auch dann das geschlossene System, d.h. mit entsprechend erweiterter Motorsteuersoftware, Diff-Drucksensor und Temperatursenoren vor und nach dem DPF.
Das Nachrüstsystem ist ein offenen System, der Wirkungsgrad ist bei weitem nicht so hoch wie der vom geschlossenen System, dort werden die Partikel nahezu zu 100% herausgefiltert. Die Regeneration erfolgt beim offenen System durch eine spezielle Innenbeschichtung. Beim geschlossenen DPF wird hingegen bei der Regeneration die Abgastemperatur durch Nacheinspritzungen erhöht, das führt zur Verbrennung der Rußpartikel.
Die Waben sind beim offenen System auch nicht so fein gestaltet wie bei dem geschlossenen DPF.
Dadurch ist auch der Rückhalteffekt geringer.
Gruß Julian
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Zitat:
@Sabetojumaja schrieb am 7. September 2017 um 16:25:04 Uhr:
Zitat:
@mattalf schrieb am 5. September 2017 um 05:33:17 Uhr:
Es scheint ein lohnendes Geschaeft zu sein beim Auto verkauf den anderen zu verarschen. 3000 Euro einfach so abhaken, ist doch kein Problem. Er hat ja nix der arme Mensch. Kein Wunder das viele versuchen die Kaeufer zu verarschen bei dieser Denkweise.
Als Verkaeufer, egal ob ich das Auto nur 3 Monate hatte, weiss ich ob das Auto DPF hat oder nicht. Hier reicht dem TE die Verkaufsanzeige als Nachweis.
Da der TE drueber nachdenkt den PDF selber einzubauen, wuerde der Verkaeufer bei einer Beteiligung echt gut weg kommen. Denn eigendlich hat der Kaeufer einen Grund das Auto zurueck zu geben.
Der TE sollte nur mal ernste Toene beim Verkaeufer anschlagen. Eine Frist setzen, ansonsten Anwalt und Klage. Ich denke der wird mit ziemlicher Sicherheit einlenken. Er weiss ja selbst das er im Unrecht ist.Leider bringt alles Druck machen nichts. 1 Woche später sind wir kein Stück weiter, ich höre nur das er von nix wusste und sich somit auch nicht in der Pflicht fühlt.
Anzeige ist raus, aber das wird auch ins Leere laufen.
Wir sind inzwischen soweit das ganze unter Lehrgeld zu verbuchen.
Das Fahrzeug ist wirklich ansonsten Top.
Ich sehe es nicht ein jetzt zusätzlich zur Nachrüstung noch 100te euro für nix raus zu hauen.
Was ich aber definitiv sagen kann ist, das wir nie wieder bei einem türkischen Mitbürger ein Auto kaufen werden, weder Privat noch gewerblich!
Gute Idee.
Mein Deutscher Nachbar Marcel Heße (in Herne) hat ein kleines Kind 52x erstochen und ermordet. Alle Deutsche sind Mörder.
Wer Ironie und Sarkasmus findet, darf behalten.
Es liegt nicht an der Herkunft des Autohändlers. Das liegt an der Mentalität der Leute, die Autohandel betreiben. Da kannst du alle nationalitäten über einen Kamm scheren. Du triffst immer die gleiche Sorte an.
So wie es sich darstellt hat der Vorbesitzer sich illegal eine grüne Plakette besorgt um in Umweltzonen einfahren zu können. Das hätte bei der HU eigentlich auffallen müssen. Interessant wäre es, wenn raus kommt, wer die ohne Nachweis verkauft hat. Evtl ging das auch über Kennzeichentausch.
Besorge dir einen Nachrüst-DPF und bau den ein. Bescheinigen und erstmal ist es gut. Die Rechnungen machst du bei dem Händler geltend. Der wird freiwillig nicht zahlen, also über Mahnbescheid geltend machen. Bei der Klage solltest du dir von jemand helfen lassen, der sich darauf versteht. Der muss die Klage nicht einreichen, das kannst du auch als Laie machen. Aber die Klageschrift sollte halbwegs Hand und Fuß haben. Und Wertungen wie betrogen etc sieht kein Richter da gerne drin. Auf diese Gedanken kommen die nämlich gerne selbst.
Problem ist das 70% der Hinterhofhändler halt Ausländer sind, keine Türken, Ausländer.
Nicht jeder Bürger mit Schwarzen Haaren ist ein Türke.
Aber die 30% die dazu kommen sind genau gleich, die wollen alle ihr Geld verdienen und denen ist egal ob die Kunden schei** kaufen oder nicht. Die Wirtschaften nur in ihrer eigenen Tasche.
Mit einer Rechtsschutzversicherung hättet ihr gute Chancen und wenig Risiko. Ich rate jedem sich so eine Versicherung zu machen, ich wurde einmal verarscht und hatte zu dem Zeitpunkt leider keine, seitdem war mir klar das es ohne nicht mehr sein soll.
Gruß
Tipp an den TE: Die ARAG bietet eine Rechtsschutzversicherung an, welche (ich glaube) 3 Monate rückwirkend für einen Rechtsschutzfall gilt, sofern man 24 Monate im Vertrag bleibt. -> Abschließen, Kostendeckungszusage einholen und zum Anwalt gehen, der Druck aufbaut und das ganze dann vor dem zuständigen Amtsgericht des Verkäufers klärt! Kostenrisiko ist absolut kalkulierbar!
Also mal ganz grundsätzlich...
Ist der Verkäufer eine Privatperson: Druck aufbauen, auf den Nerv gehen, Einschreiben / Rückschein mit Forderung zur Nacherfüllung (Nachbesserung o. Geld anteilig zurück) oder zur Wandlung des Kaufes stellen. Eine Pflicht des Verkäufers gibt es nicht - sofern die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Wäre lediglich Bauernfängerei, klappt aber manchmal. Eine Betrugsanzeige kann zwar prinzipiell gestellt werden, große Aussichten gibt es hierbei jedoch nicht, wenn beim "Tatverdächtigen" keine erhärtenden Anhaltspunkte zu finden sind. Nur weil im Inserat was davon stand, heißt es nicht, dass man prinzipiell davon ausgehen kann, dass das Fahrzeug auch diese Eigenschaften besitzt. Es gibt beim Autokauf seitens des Käufers auch Obliegenheitspflichten. Hierbei kann sich der Verkäufer auf einen Irrtum oder Tippfehler beziehen bzw. auf die Aussage des Vorbesitzers. Da Verkäufer regelmäßig keine Fachleute sind, wird es auch hier schwer gerichtlich etwas durchzusetzen. Schließlich gelten Nebenabreden, sofern nicht im Kaufvertrag ausgeschlossen, auch neben schriftlichen Vereinbarungen. Schließt der Verkäufer die Gewährleistung im Kaufvertrag nicht aus, dann gilt die 2 Jährige Verjährungsfrist für Mängel, die vor Übergabe des Fahrzeuges bereits bestanden und nicht erwähnt / aufgezählt sind.
Ist der Verkäufer gewerblich tätig: 2 Jahre Gewährleistung, 6 Monate Beweislastumkehr (Verkäufer hat zu beweisen, dass der Mangel nach Übergabe eingetreten ist und nicht schon vorher bestand bzw. sich angebahnt hat). Ausgenommen sind zwangsläufig Verschleißteile. Dann gibt es sehr gute Chancen für Käufer seine Ansprüche nach Fristsetzung von 14 Tagen gerichtlich geltend zu machen bzw. eine andere Werkstatt mit der Nachbesserung zu beauftragen und die Kosten geltend zu machen.
Augen auf beim Autokauf, Verträge vollständig lesen und vorher Papiere prüfen und bei der DEKRA checken lassen!
Je nach Versicherung greift für das Auto und den Autokauf auch die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Das bitte mal überprüfen. Die ist oft im Autoclubbeitrag enthalten.
Wie ist denn der Sachstand?
Hallo, hat jemand vielleicht die ABE von dem Nachrüstpartikelfilter ( Twintec KBA 17033 ) für den CLK oder C270 CDI. Finde die nirgendwo.