C-Max Titanium Navi Update
Hallo,
habe mir vor kurzem ein Ford C-Max Titanium (Bj. 2009) gekauft.
Meiner Meinung nach sollte es das Blaupunkt Radio sein.
Es hat lediglich einen Cd Einschub. SD-Krate kann ich nicht finden.
Wie wird dieses Navi geupdatet?
Muß man dafür extra nach Ford, oder gibt es Möglichkeiten, selber die Software aufzuspielen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Arminth
Könnte mal jemand bitte die Softwareversionen posten von dem Update
Selbstverständlich 🙂
Gruß, flinki
76 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von flinki1
@dallwerm
Das zweite Bild auf der ersten Seite zeigt ja meine Karte, aber da steht bei mir nichts von "Sony" drauf. D.h. es gibt dann wohl schon drei Versionen der 2013`er Karten😕.
Wobei ein spezielles "Sony-Navi-Update" gibt es meines Wissens auch nicht, es wird immer nur nach Baujahr gefragt, also beim C-Max ab 10.2010., egal welches Radio.Gruß, flinki
Sorry, das war mein Fehler. Da steht natürlich nicht Sony, sondern Bosch. Die zweite Karte ist die, die der FFH auch bei mir getestet hat und die wenigstens den Download angeboten hat. Heute bekam ich die Info, das nochmals eine andere SD Karte bestellt wird, die der FFH dann testen möchte. Ich werde am Dienstag Nachmittag oder Mittwoch früh noch einmal hinfahren.
So, ich hoffe das diesmal nur eine Antwort von mir kommt.
Aha, dann ist ja gut. Kannst Du dann mal den Preis der Karte nennen? Da gibt es ja auch sehr große Unterschiede wie hier zu lesen war.
Gruß, flinki
Ich habe 149.- € beim FFH bezahlt.
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Das war auch mein Preis damals. Naja, dann hoffen wir mal das es beim nächsten Versuch auch endlich funktioniert.
Gruß, flinki
So, jetzt die neuen Erkenntnisse :
Die heute getestete SD Karte war von Ford mit der Pflaume drauf, entspricht vom Bild her der ersten abgebildeten Karte hier. Der Update verlief problemlos und hat funktioniert, aber dann lieferte die Rückfahrkamera kein Bild mehr. Die Parkpiepser waren akustisch vorne und hinten noch da aber
das war es dann schon. Ob das automatische Einparken noch geht haben wir nicht mehr getestet, der FFH will sich erneut schlau machen. "Jugend forscht"
Zitat:
Original geschrieben von Turnier
Hallo,nachdem ich eine neue SD-Karte
(Western Europe SD Sat Nav V3) BM5T-19H449-DAB
eingelegt hatte, gabs ein fast 10 Minutiges Softwareupdate.
Neu ist jetzt eine MUTE-Taste, die ich vorher noch nicht hatte.
Die Rückfahrkamera hatte sich danach "aufgehängt", funktionierte aber einen Tag später wieder.
Waren gerade in Österreich im Urlaub.
Nach dem Update auf die Version 3, zeigte es bei festen Blitzern, dies mit einem Achtungsschild an und einem Ausrufezeichen drin. Da in Tirol mehrere solcher Blitz Geräte fest Installiert sind, kam bei jedem Blitzer dieses Achtungszeichen im Display. 😁
Hat jemand dieses auch noch wo anders feststellen können.
Gruß
Werner
Zitat:
Original geschrieben von Atztek
Waren gerade in Österreich im Urlaub.Nach dem Update auf die Version 3, zeigte es bei festen Blitzern, dies mit einem Achtungsschild an und einem Ausrufezeichen drin. Da in Tirol mehrere solcher Blitz Geräte fest Installiert sind, kam bei jedem Blitzer dieses Achtungszeichen im Display. 😁
Hat jemand dieses auch noch wo anders feststellen können.
Gruß
Werner
hab ich bis jetzt noch nichts feststellen können.
oder darf das in deutschland nicht angezeigt werden?
Zitat:
Original geschrieben von oschies
hab ich bis jetzt noch nichts feststellen können.Zitat:
Original geschrieben von Atztek
Waren gerade in Österreich im Urlaub.Nach dem Update auf die Version 3, zeigte es bei festen Blitzern, dies mit einem Achtungsschild an und einem Ausrufezeichen drin. Da in Tirol mehrere solcher Blitz Geräte fest Installiert sind, kam bei jedem Blitzer dieses Achtungszeichen im Display. 😁
Hat jemand dieses auch noch wo anders feststellen können.
Gruß
Werner
oder darf das in deutschland nicht angezeigt werden?
Habe ich auch in Österreich festgestellt. In Deutschland ist mir das noch nicht aufgefallen.
Navi-Software SD SAT NAV V3
Viele Grüße Michael9000
Zitat:
Original geschrieben von michael9000
Habe ich auch in Österreich festgestellt. In Deutschland ist mir das noch nicht aufgefallen.Zitat:
Original geschrieben von oschies
hab ich bis jetzt noch nichts feststellen können.
oder darf das in deutschland nicht angezeigt werden?
Navi-Software SD SAT NAV V3
Viele Grüße Michael9000
Sehr wahrscheinlich, haben Sie in Österreich das Gesetz gelockert. Bei uns in Deutschland, war dies ja auch mal im Gespräch, das alle festen Blitzer im Navi eine Information geben.
Gruß
Werner
Zitat:
Original geschrieben von oschies
hab ich bis jetzt noch nichts feststellen können.
oder darf das in deutschland nicht angezeigt werden?
In D sind Systeme die dem Fahrer zugänglich sind und das "Potenzial" haben Blitzer anzuzeigen unzulässig.
Selbst wenn dies im Menü dekonfiguriert ist bleibt das Gerät unzulässig und kann eingezogen werden.
Paradoxerweise darf aber der Beifahrer mit seinem Smartphone solche Warner verwenden.
Es gibt einen Vorstoß (ich meine vom ADAC) diese unsinnige Regelung abzuschaffen.
Kümmern tut das sowieso niemanden, sollte ausgerechnet Ford hier eine Ausnahme machen?
monegasse
N'Abend,
Zitat:
Original geschrieben von Monegasse
In D sind Systeme die dem Fahrer zugänglich sind und das "Potenzial" haben Blitzer anzuzeigen unzulässig.
Selbst wenn dies im Menü dekonfiguriert ist bleibt das Gerät unzulässig und kann eingezogen werden.
Da darf ich Dich korrigieren, schicke aber gleich voraus, daß ich kein Jurist bin, dazu ist das Thema zumindest theoretisch zu heikel.
Ich zitiere mal www.radarfalle.de, wenngleich die Seite schon etwas älter ist:
Zitat:
Durch die Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (35. ÄndVStVR), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 71, Seite 3783 trat folgende Regelung in Kraft:
In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:
"(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."In die neue Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001 (BGBl. I S. 3033) wurde folgende neue Nummer 109a eingefügt:
"109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro"Durch Änderung der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde unter Nummer 4.10 derselbe Text hinterlegt, was in der Praxis bedeutet, daß gleichzeitig 4 (vier) Punkte in Flensburg eingetragen werden.
Wichtig dabei ist die Formulierung "das dafür bestimmt ist". Damit meint der Gesetzgeber insbesondere reine Radarwarner oder aber diese kleinen GPS-Empfänger z.B. von Pearl, die keinen anderen Zweck haben als vor Blitzern zu warnen. Diese Teile sind zweifelsfrei untersagt, auch das Mitführen im Handschuhfach, und diese Geräte können problemlos eingezogen werden.
Navis aber haben genauso wie Smartphones mit Navi-App ganz andere Zwecke, als die Warnung vor Radarfallen. Sie sind primär dazu bestimmt, mir den Weg zu weisen, Telefongespräche zu ermöglichen, Internetzugang, SMS usw. usf. Die Warnfunktion ist eine Nebenfunktion, wegen derer ein solches Gerät eher nicht eingezogen werden dürfte. Dazu kommt vor allem bei Smartphones, daß die Geräte private Informationen gespeichert haben, die die kontrollierenden Beamten nicht im mindesten was angehen. Evtl. könnte ein richterlicher Beschluß eine nähere Durchsuchung rechtfertigen, nicht aber der Verdacht der Nutzung eines Radarwarners auf dem Gerät. Für Navis ließe sich wegen der Adressspeicherung der Ziele ähnliches konstruieren.
Sehr interessant und humorvoll ist auch dieser Beitrag zum Thema.
Zitat:
Original geschrieben von Monegasse
Paradoxerweise darf aber der Beifahrer mit seinem Smartphone solche Warner verwenden.
Es gibt einen Vorstoß (ich meine vom ADAC) diese unsinnige Regelung abzuschaffen.Kümmern tut das sowieso niemanden, sollte ausgerechnet Ford hier eine Ausnahme machen?
Es gibt bisher auch noch keinerlei Urteile in Deutschland, die die Regelung bestätigen würden, selbst von Kontrollen mit wegen Blitzerwarnern eingezogenen Geräten hat man bisher hierzulande nichts gehört. Bei echten Radarwarnern sieht das dagegen schon anderes aus, dazu gibt es sehr wohl diverse Fälle, die die StVO-Regelung durchsetzen.
Interessant ist die Wandlung des ADAC, der bisher jährlich die Warnkeule gezogen und die StVO als einzig richtig und gut dargestellt hat, was dann regelmäßig von etlichen Medien ungeprüft und unkommentiert übernommen wurde, zum Befürworter des Gegenvorstoßes, der aber leider von der Verkehrsministerkonferenz im April dieses Jahres mehrheitlich abgelehnt wurde.
In anderen Ländern ist die Handhabung unterschiedlich. In der Schweiz gab es bisher eine deutlich schärfere Regelung und Handhabung. Allerdings gibt es hier auch ein kantonales Urteil, welches die Einziehung von Navi oder Handy als rechtswidrig darstellt, es gilt aber nur im Kanton Schaffhausen.
Österreich war, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, auch eher hart eingestellt gegenüber Warnernutzern.
Zu beiden Ländern sollten vielleicht dort ansässige Foristen Stellung nehmen können.
Fazit: Die Sachlage ist komplett unklar. Bisher gibt es keine Fälle, in denen Strafe und Punkte durchgesetzt wurden. Ein Risiko bleibt natürlich dennoch.
Zitat:
Original geschrieben von dja-it
Fazit: Die Sachlage ist komplett unklar. Bisher gibt es keine Fälle, in denen Strafe und Punkte durchgesetzt wurden. Ein Risiko bleibt natürlich dennoch.
Da hast Du sicher recht. Ich habe im Wesentlichen nur kurz wiedergegeben was mir aus den Medien zu dem Thema in Erinnerung ist. Danach muss man wohl (wie Du ja auch schreibst) mit einem gewissen, wohl geringen "Restrisiko" leben wenn ein Gerät das anbietet.
Wir sind beide keine Juristen, und selbst die wissen es scheinbar nicht genauer. Mir ging es hauptsächlich darum eine Begründung zu finden, warum das Ford Navi (eventuell) in D keine Blitzwarnungen ausspuckt. Und auch das mit dem vorsichtigen Beisatz "sollte ausgerechnet Ford hier eine Ausnahme machen?". Zumindest Navigon bietet das ungeniert an, natürlich mit einem entsprechenden Disclaimer:
Wegen rechtlicher Beschränkungen sind Anlagen zur Verkehrsüberwachung in der Schweiz nicht enthalten. Weiterhin gilt: Die Installation oder die Nutzung dieser Datenbank stellt in einigen europäischen Ländern eine Ordnungswidrigkeit dar. Bitte erkundigen Sie sich vor Erwerb und Installation der Datenbank über die Rechtslage und mögliche Rechtsfolgen im jeweiligen Land der Nutzung. Die NAVIGON AG übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit der Installation bzw. Nutzung dieser Datenbank. Ferner übernimmt die NAVIGON AG keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Anlagen zur Verkehrsüberwachung.
Hier ist auch gleich die Antwort für die Rechtslage in der Schweiz enthalten 😉
Vielleicht schaffen es ja Gesetzgeber und Behörden hier doch noch mal klare Worte zu sprechen.
monegasse