Bußgeldverfahren

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo ich habe eine Frage.

Gerade schaue ich in meinen Briefkasten und sehe einen Brief von meiner Stadt.

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Betreff: Anhörung zum Bußgeldverfahren

Sehr geehrter Herr xxxx

Ihnen wird vorgeworfen, am 20.09.2008 in xxxx, xxxxx Str. , als Füher/in des PKW xx-xx-xxx folgende Ordungswiedrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben.

Siehe Anlage

Tatvorwurf:

Sie missachten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. DieRotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Beweismittel : Zeugenaussage
Zeugen Frau xxxxx

Nach §55 des Gesetztes über Ordnunswiedirgkeiten gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, zu dem VOrwurd Stellung zu nehmen....

....äusern Sie sich nicht zur Sache oder erheben Sie Einwendungen gegen den Vorwurf, werde ich entscheiden, ob weitere Ermittlungen vorgenommen werden, das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Mitteilung von mir ein Busgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass eines Busgeldbescheids ist mit Kosten verbunden.
Hochauchtungsvoll

Im Auftrag

xxxxxxxxx
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Was soll das denn? , Ich fahre die Strecke öfters, erinnere mich aber nicht jemals über Rot gefahren zu sein.

Natürlich werde ich Stellung nehmen , aber was kann ich gegen sowas machen, wie soll ich mich verhalten.

Viele Grüße jamie

Beste Antwort im Thema

Schon wieder der unterprivilegierte opa_hartmut: Nein, Opa, noch sind wir nicht so weit, dass man seine Unschuld beweisen muss, wenn man nur beschuldigt wird. Das ist Wunschdenken. Oder Vergangenheitsbewältigung. Bestenfalls Unwissen. Bestenfalls.

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hast keine Zeugen als Beifahrer gehabt????

Die Zeugenangabe finde ich sehr komisch. Kein Foto ? Ist die Frau Polizistin ? Heißt das ich kann jeden den ich nicht mag anzeigen und behaupten er ist bei Rot über die Ampel gefahren ? 😕

Das kannste mit Datum und Uhrzeit

doch ja eine Freundin könnte es bezeugen, aber hilft sowas?

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Ohne Beweisfoto können die dir garnix.

Ist die gute Dame "Superwoman" ? Oder was gibt ihr das recht zu beurteilen, das die Ampel 1Sek. Rot war, als du drüber bist.. wahrscheinlich sind in ihre Augen so Laserschranken eingebaut, die auf die Zehntelsekunde messen 😉

ich hätte da keine Angst, und schon garnicht wenn du eine Zeugin hast.

Jaja, der nebulöse "Zeuge" ... dabei kann es sich auch schlicht und ergreifend um die Person handelt, die den Film aus dem "Starenkasten" (Fotoapparat) nimmt, - wie ich von einem Rechtsanwalt auf Nachfrage erfahren durfte.

Falls Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen hast, würde ich Dir den Gang zum Anwalt nahe legen.
Falls nicht , keine Äusserung zur Sache sondern einfach das eventuell gar nicht existierende Foto anfordern.
Vieleicht bist Du ja nicht deutlich genug zu erkennen und die liebe Behörde versucht erstmal auf doof den Halter des Fzg. zu belangen.
Gruß

Ich habe keine Rechschutz, soll ich nicht einfach sagen das ich evl. dort vorbeigefahren sein kann, aber nicht über rot , meine Freundin kann das bestätigen.

Frage von mir , wer ist diese Person die mich beschuldigt.
Und ich frage mal nach einem Foto...

Oder soll ich definitv keine Stellung dazu nehmen??

Zitat:

Original geschrieben von Smexer


Ohne Beweisfoto können die dir garnix.

Ist die gute Dame "Superwoman" ? Oder was gibt ihr das recht zu beurteilen, das die Ampel 1Sek. Rot war, als du drüber bist.. wahrscheinlich sind in ihre Augen so Laserschranken eingebaut, die auf die Zehntelsekunde messen 😉

ich hätte da keine Angst, und schon garnicht wenn du eine Zeugin hast.

Die können sehr wohl. Dafür gibt es in der rechtssprechung genügend urteile. Einfach mal nachschauen bevor sowas behauptet wird.

Auf die zentelsekunde muss sie nicht messen, sondern es muss einfach nur offentsichtlich genug gewesen sein, um begründet anzunehmen, dass die sekunde schon verstrichen ist. Das gericht traut jeden zu, die länge einer sekunde abzuschätzen. In manchen ländern (Österreich?) dürfen polizisten sogar die geschwindigkeit schätzen und dies hat gültigkeit vor dem gericht.

Beweisfotos müssen auch nicht sein, oder gibt es etwa bei einer geschwindigkeitsmessung per laser ein foto? Nein, nur die aussage der beamten zählt hier. Obwohl inzwischen ein richter in D bei einen verfahren ein foto gefordert hat, steht er i.M. noch alleine da.

Wenn es eine vom OA war oder eine polizistin, auch wenn nicht im dienst, hast du schlechte karten, auch wenn du eine zeugin hast, weil vor gericht immer davon ausgegangen wird, dass staatsangestellte und erst recht beamte immer die wahrheit sagen. Warum sollen sie auch irgendwas erfinden, solange sie keine persönlichen beweggründe haben? Bei privatpersonen ist es vielleicht nicht ganz so eindeutig, habe aber da noch kein urteil gelesen.

Ein student von uns hatte mal einen ähnlichen fall. Welches auto er hatte, weis ich nicht mehr, auf jeden fall waren die hinteren scheiben abgedunkelt und trotzdem hat ein pensionierter polizist behauptet er wäre nicht angeschnallt gewesen - sichtwinkel des opas von schräg hinten. Er und seine freundin sagten natürlich das er angeschnalt gewesen wäre. Die sache landete vor gericht und er verlor die sache aus oben genannten gründen. Hätte er die 40€ akzeptiert wäre er noch günstig davon gekommen, so bezahlte er 650€ insgesamt.

Da ich nach der geschichte des studenten das urteil auch nicht glauben wollte, hab ich mal im netz ein wenig umgeschaut und da findet man genügent urteile um zu der erkenntnis zu kommen, das man in einer solchen situation ganz schön angearscht ist.

Als Beweismittel gilt nur ein Foto aus einem regelmäßig geeichten Gerät.

....äusern Sie sich nicht zur Sache oder erheben Sie Einwendungen gegen den Vorwurf, werde ich entscheiden, ob weitere Ermittlungen vorgenommen werden, das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Mitteilung von mir ein Busgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass eines Busgeldbescheids ist mit Kosten verbunden.

Hochauchtungsvoll"

Lass Dich nicht von diesem Satz in die Irre führen, das Verfahren gegen Dich wird sowieso weiterbetrieben also lässt Du Dir die Beweismittel aushändigen oder verlangst, Einsicht nehmen zu dürfen.

Gruß

wenn kein foto existiert
und er einen zeugen hat, der angibt, dass er nicht ueber rot gefahren ist, dann braucht er keine angst haben
auch wenn die dame eine beamte ist, ob im dienst oder nicht, kann kein richter bei 2 zeufgenaussagen, gegen den vorwurf noch eine stafe aussprechen, selbst wenn die gegenaussage von einer polizistin kommt
ich kenne einen fall, da wurde eine bekannt ebenfalls angezeigt, gleich im nachbarort, sie sei ueber rot gefahren, was aber voelliger schwachsinn war, denn die tat ereignete sich um 22uhr am samstag, wo die ampelanlage schon abgeschaltet war 🙁 wer die frau war, kam nie heraus 🙁

Zitat:

Original geschrieben von jamief


Ich habe keine Rechschutz, soll ich nicht einfach sagen das ich evl. dort vorbeigefahren sein kann, aber nicht über rot , meine Freundin kann das bestätigen.

Frage von mir , wer ist diese Person die mich beschuldigt.
Und ich frage mal nach einem Foto...

Oder soll ich definitv keine Stellung dazu nehmen??

Eine stellungnahme kann nicht schaden und fragen nach person und foto ist auch legitim. Kampflos würde ich auch nicht gleich aufgeben, allerdings sollte man die kosten und das risiko im hinterkopf behalten. Wenn du die strafe gut wegstecken kannst (4 bienchen, 1M fahrverbot und 250€ + BG, glaub ich) ist es zwar ärgerlich aber man lernt daraus. Wenn nicht, kann ein anwalt nicht schaden solange er und du gewinnst.

Zitat:

Original geschrieben von Park Lane


Als Beweismittel gilt nur ein Foto aus einem regelmäßig geeichten Gerät.

Gruß

Oh man, wenn ich das schon wieder lese. Am besten sollte das Foto noch in HD - Auflösung sein, oder wie?

1. Anzeige kann erstmal jeder Bürger erstatten.
2. Bei Rotlichtüberwachungen bedarf es natürlich keinerlei Fotos, es reicht hier auch die simple einfache Zeugenaussage.
3. kann man hier keinerlei sachdienliche Hinweise geben, weil es sich um ein Standartschreiben handelt, ohne den Sachverhalt wiederzugeben. Interessant wäre, was wörtlich zu Anzeige gebracht wurde. - Nämlich wer oder was ist der Zeuge, welches Motiv hat der Zeuge, wo hat der Zeuge gestanden, wie kommt der Zeuge zu dem Schluss, dass es ein Rotlichtv erstoß gewesen ist? etc etc pp

Zitat:

Original geschrieben von DooMMasteR


wenn kein foto existiert
und er einen zeugen hat, der angibt, dass er nicht ueber rot gefahren ist, dann braucht er keine angst haben
auch wenn die dame eine beamte ist, ob im dienst oder nicht, kann kein richter bei 2 zeufgenaussagen, gegen den vorwurf noch eine stafe aussprechen, selbst wenn die gegenaussage von einer polizistin kommt
ich kenne einen fall, da wurde eine bekannt ebenfalls angezeigt, gleich im nachbarort, sie sei ueber rot gefahren, was aber voelliger schwachsinn war, denn die tat ereignete sich um 22uhr am samstag, wo die ampelanlage schon abgeschaltet war 🙁 wer die frau war, kam nie heraus 🙁

Okay, auch ein polizist kann nicht etwas behaupten, was

nachweislich

nicht sein kann. Aber nicht weil er

eine zeugenaussage

bringen konnte. Dieser Punkt interessiert nur wenig und alles ander ist ein allgemeiner irrglaube, wie es leider viele gibt.

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