Bußgeldverfahren
Hallo Zusammen.
Am 14.10.2008 habe ich nach hause ein Bußgeldverfahren bekommen ist auch in ordnung.
Weil pech wollte genau am diese stelle wo ich kürz zu schnell war stande ein radarmesung.
( In Deutschland Außerhalb geschlossener Ortschaft also autobahn bin ich 31 km/h zu schnell gefahren )
Es geht mir aber um andere sache. Also 14.10.2008 habe ich dieses Bußgeldverfahren bekommen gelesen und ausgefüllt.Und innerhalb eine woche zuruck gesendet. Und bis heute 10.02.2009 nichts mehr bekommen zb: Bußgeldbescheid zu bezahlen. Also ich warte jetzt schon fast 4 monate und nichts weiter pasiert. Ist das normal so lange zu warten oder was ist los jetzt ,oder haben die mich vergessen ?
Kann mir jemmand ne antwort geben ? Danke .
Beste Antwort im Thema
Du hast keinen Bußgeldbescheid, sondern (lediglich) einen Anhörungsbogen bekommen, in dem du dich äußern kannst. Die Verjährung für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beträgt 3 Monate. Die Verjährung beginnt am Tag des Vergehens zu laufen. Die Anhörung des Betroffenen unterbricht diese Verjährung und die Frist von 3 Monaten beginnt erneut zu laufen. Wenn du es also im Oktober die Anhörung bekommen hast, ist die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.
22 Antworten
Also ich habe glaube 3 oder 4 monate nachdem ich denen das Geld überwiesen habe erfahren das ich mir in meiner verlängerten probezeit nix mehr zukommen darf usw also glaube da könnte noch was kommen.
Aber glaube bei deinem fall könnte es sogar sein das wenn die sich nicht bis zu einem bestimmten zeitraum melden verfällt das, glaube zumindestens das das mal so war.
Du hast keinen Bußgeldbescheid, sondern (lediglich) einen Anhörungsbogen bekommen, in dem du dich äußern kannst. Die Verjährung für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beträgt 3 Monate. Die Verjährung beginnt am Tag des Vergehens zu laufen. Die Anhörung des Betroffenen unterbricht diese Verjährung und die Frist von 3 Monaten beginnt erneut zu laufen. Wenn du es also im Oktober die Anhörung bekommen hast, ist die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.
Also ich habe bis heute nocht kein geld bezahlt Weil ich habe keine ahnung wieviel soll ich bezahlen. Und ich habe kein brobezeit. Und diese zeitraum wie lange ist er gültig ?.
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Zitat:
Original geschrieben von Opel Fan SGW
Also ich habe bis heute nocht kein geld bezahlt Weil ich habe keine ahnung wieviel soll ich bezahlen. Und ich habe kein brobezeit. Und diese zeitraum wie lange ist er gültig ?.
1000 €
mom ich hole meine Bankverbindung
loool
Vergiss die Sache einfach. Die werden warum auch immer, keinen Bußgeldbescheid erlassen haben. Ich weis nicht, was du in die Anhörung geschrieben hast, dann könnte man evtl. Rückschlüsse ziehen.
In die anhörung habe ich kein einzige wort geschrieben, Habe einfach so lerr zurück verschickt.
Und Dir Danke fur Deine hilfreiste antworten.
Brauchst dir keine Sorgen zu machen, wenn die was wollen melden sie sich schon per Einschreiben 😉
Kann sein das, dass Verfahren eingestellt wurde und die Info einfach nicht bei dir angekommen ist.
A propo Verjährung, es gibt Vollstreckungs und Verfolgungsverjährung beides kann Unterbrochen werden sodass die 3 Monate wieder von vorne beginnen.
Aber da das jetzt 4 Monate her ist kann gut sein, dass es eingestellt wurde, also mach dir keine Sorgen!
Die Verjährung kann aber schon wieder von vorne angefangen sein wenn zb die Bußgeldstelle ne Anfrage nach Flensburg gestellt hat. Was bei 31 km/h drüber durchaus der Fall sein kann.
Was meinst du mit "Anfrage nach Flensburg"?
Meines Erachtens wird die Verjährung nur unterbrochen bei der Zustellung eines Anhörungsbogens und bei dem Erlass eines Bußgeldbescheides...
Zitat:
Original geschrieben von mo81de
Die Verjährung kann aber schon wieder von vorne angefangen sein wenn zb die Bußgeldstelle ne Anfrage nach Flensburg gestellt hat. Was bei 31 km/h drüber durchaus der Fall sein kann.
Die Auskunft aus dem zentralen Fahrzeug Register wird vor dem Absenden des Anhörungsbogens eingeholt, sonst hätte man ja gar keinen Fahrzeughalter.
Zitat:
Original geschrieben von GolfVI
Brauchst dir keine Sorgen zu machen, wenn die was wollen melden sie sich schon per Einschreiben 😉
Kann sein das, dass Verfahren eingestellt wurde und die Info einfach nicht bei dir angekommen ist.
A propo Verjährung, es gibt Vollstreckungs und Verfolgungsverjährung beides kann Unterbrochen werden sodass die 3 Monate wieder von vorne beginnen.
Aber da das jetzt 4 Monate her ist kann gut sein, dass es eingestellt wurde, also mach dir keine Sorgen!
Die Vollstreckungsverjährung beginnt erst bei Erlass eines Bußgeldbescheides.
Zitat:
Original geschrieben von Opel Fan SGW
In die anhörung habe ich kein einzige wort geschrieben, Habe einfach so lerr zurück verschickt.Und Dir Danke fur Deine hilfreiste antworten.
Wenn du nichts geschrieben hast, also den Verstoß nicht zugegeben hast, wird wohl das Verfahren eingestellt worden sein, weil z.B. das Lichtbild schlecht war und man niemand indendifizieren kann mit Abgleich eines Passbildes.
Zitat:
Original geschrieben von GolfVGoal19
Die Vollstreckungsverjährung beginnt erst bei Erlass eines Bußgeldbescheides.
Hab ich auch nichts anderes behauptet.
Zitat:
Original geschrieben von Opel Fan SGW
In die anhörung habe ich kein einzige wort geschrieben, Habe einfach so lerr zurück verschickt.
oben hast du aber noch geschrieben! 😁
Zitat: Also 14.10.2008 habe ich dieses Bußgeldverfahren bekommen gelesen und "ausgefüllt".Und innerhalb eine woche zuruck gesendet.
Zitat:
Original geschrieben von GolfVI
Ich denke mal er hat die Angaben zu seiner Person ausgefüllt, aber das Feld zum SV leer gelassen. 😉
Was auch sein Gutes Recht ist.
Stimmt, du hast ja auch nichts andres behauptet 😉