Bußgeld anhand Tachoscheibe...?

Hallo brauch mal kurz ne Info...
Mein Vater wurde vor ca. 2 Wochen von
der Polizei kontrolliert, alles ok. Kein Beanstandung.
Einen Tag später wurde er wieder Kontrolliert,
dabei wurde ihm die aktuelle Scheibe abgenommen,
weil er einmal !!! kurz zu schnell war.
Nun kam der Bußgeldbescheid.
Es waren abzüglich Toleranz 111 kmh laut dem
Schreiben ! Resultat: 1 Monant Fahrverbot und 100,-Euro Geldstrafe.
Ist es überhaupt zulässig anhand er Taschoscheibe nachträglich einen Geschwinigkeitsverstoß zu Strafen ?
Er hat bei der blöden Bullenschl... die ihn angehalten hat gesagt der überholende LKW hat Gas gegen und daher hat er kurz beschleunigt um den Überholvorgang zu beenden, weil hinter ihm zuviel Autos waren. Meint ihr er hat ne Chance das rauzukommen ?

73 Antworten

So, hab mal heut in der Bibliothek kurz mal meine oben zitierten Urteile ganz durchgelesen, ebenso die zugehörige Eu-Richtlinie.

Besagen also etwa folgendes: Die Aufzeichnung des Schaublattes sind als eindeutiger Beweis der Geschwindigkeit zu sehen, da es sich um geeichte Aufzeichnungsgeräte handelt. ABER es obliegt der Polizei nachzuweisen, dass der Verstoss innerhalb der Gültigkeit der StVO erfolgt ist.

Sprich im Grenzbereich, wo die Überschreitung im Ausland gewesen könnte geht das nicht. Desweiteren darf die wohl nur max. 24h rückwirkend geahndet werden, also bei alten Scheiben braucht man sich keine Sorgen machen.

Der Grund für verschiedene Urteile liegt meiner Einschätzung nach also bei dem Punkt, inwieweit die Polizei in der Lage ist nachzuweisen, ob der Verstoss eben im Rahmen der StVO erfolgt ist. Somit anscheinend Einzelfallentscheidungen.

Ansonsten warte ich mal auf die Antwort von ToppA75, vielleicht hat der ja noch was besseres gefunden.

Gruß Meik

Auf dem Bußgeldbescheid denn er erhalten hat
stand es sind abzüglich Toleranz 111 kmh,
allerdings wurde die weder die gefahrene Geschwindigkeit, noch die abgezogene Toleranz erwähnt.
Kontrolliert wurde am am 19.03. um 10.30 Uhr,
abgenommen wurde das Blatt vom 18.03., der Verstoß wurde lt. Bescheid um 15.20 Uhr begangen.
Ist m.E. alles ein wenig dubios, der Anwalt hat jetzt erstmal das Schaublatt, bzw. Akteneinsicht verlangt.
Wenn tätsachlich 6 kmh abgezogen werden sollten, geh ich davon aus das sich das Fahrverbot eh erledigt hat.

Die Richtlinien lassen eine Toleranz von 6 Km/h zu. kann man auch nachlesen. In der Regel werden aber leider nur 3 km/h abgezogen. Dies ist aber der Fall bei Radarmessungen. Ich würde mich auf die Richtlinien berufen.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Besagen also etwa folgendes: Die Aufzeichnung des Schaublattes sind als eindeutiger Beweis der Geschwindigkeit zu sehen, da es sich um geeichte Aufzeichnungsgeräte handelt. ABER es obliegt der Polizei nachzuweisen, dass der Verstoss innerhalb der Gültigkeit der StVO erfolgt ist.

Das ist nicht ganz richtig, der Staat BRD muss beweisen das die Übertretung auf dem Gebiet der BRD stattgefunden hat.

Kann er das nicht...

Zumal es um eine Tat geht die schon Stunden vorher begangen wurde, je nach Richter, sieht der eine das so und der andere das eben so.

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Hab´s nur abgeschrieben.

Ist doch fast das gleiche, ausserhalb der BRD gilt die StVO eh nicht und die Polizei als ermittelnde Behörde muss den Beweis dafür liefern.
Davon hängt es letztendlich ab, ob dieser Nachweis gelingt, also Einzelfallentscheidungen.

ToppA75, was ist mit dem was du nachgucken wolltest?

Gruß Meik

das ist vollkommen berechtigt bin auch LKW fahrer und wer mit nem 7,5 tonner 111 fährt dem gehört der schein net nur 4 wochen sonder gleich 8 wochen abgenommen denn dafür sind geschwindigkeiten da um sie einzuhalten wir LKW fahrer werden nur durch solche noch mehr bestraft und kontroliert als nötig wäre aber anscheinend ist es nötig

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Hab´s nur abgeschrieben.

Ist doch fast das gleiche, ausserhalb der BRD gilt die StVO eh nicht und die Polizei als ermittelnde Behörde muss den Beweis dafür liefern.
Davon hängt es letztendlich ab, ob dieser Nachweis gelingt, also Einzelfallentscheidungen.

Das Schaublatt selber ist erst mal nur eine Kontrollmöglichkeit der Fahrzeit. In wie weit der Speed aus diesen abgenommen werden kann...

Erfunden wurde es mal um den Fahrer zu schützen, in wie weit man es heute nutzen kann um gegen den Fahrer einen Speed Verstoss durchzusetzen, ich würde streiten bis aufs Messer.

Wobei die BRD zu klein ist um einen 100% Nachweiss zu führen das der Übertritt in den Grenzen der BRD gemacht wurde.

@jmlif

es gehr darum ob man jemanden dafür bestrafen kann, der eine Speed überschreitung 22h vorher begangen hat.

Hier wird das Arbeitszeit Kontrollgerät missbraucht, für eine Tat bestraft zu werden die nicht genau am Tatzeitpunkt ermittelt wurde und schon 22h her ist.

Die Geschwindigkeitsaufzeichnung ist rechtsgültig als Messung verwendbar, da gibt es genug Urteile zu, da ist nichts dran zu rütteln.

Einzige Chance ist darauf zu hoffen, dass die Polizei keine Beweise vorlegen kann, dass der Übertritt im Geltungsbereich der StVO erfolgt ist.

Wobei mir trotz allem für 111 im LKW das Verständnis fehlt.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Einzige Chance ist darauf zu hoffen, dass die Polizei keine Beweise vorlegen kann, dass der Übertritt im Geltungsbereich der StVO erfolgt ist.

Anders rum, sie muss beweisen das der Übertritt auf dem Gebiet der BRD statt gefunden hat. Hoffen ist meist der falsche Ansatz, der Vorwurf muss bewiesen werden, kann das der Staat BRD nicht. Ja dann kann er gerne mal schauen was in anderen EU Staaten aktuell ist.

In der Vergangenheit hat die EU den Staat BRD schon öfter falten müssen, weil dieser annimmt das er selbstherlich ist. (gemeint ist hier das nicht anerkennen eines FS der im Ausland gemacht wurde) Auf der einen Seite schreit der Staat BRD nach seinen Rechten in der EU auf der anderen Seite halten sie nicht mal die einfachsten Regeln des Zusammenlebens innerhalb der EU ein.

Das ganze geht aber wieder in Richtung Politik ab, zu dieser habe ich in diesem Land eh eine gespaltende Meinung....

worüber reden wir hier ...

es ist müßig, über diese thema zu diskutieren. es gibt eine gesetzesgrundlage und eine zulässige höchstgeschwindigkeit für lkw. (punkt)
'fast' uns 'knapp' geht nur bei der handgranate.
man kann ja mal über ein kleineres vergehen mit dem beamten reden, aber 111 km/h, was glaubst du, wo wir hier sind?
hoast

ich finde das mit dem Ausland eine gute Idee.

Alles andere ist hier schzon gesagt worden.

Ich war der meinung von einem Schaublatt müssen 7 km/h Toleranz abgezogen werden, aber wo das stehen könnte weiss ich nicht.

Ich persönlich bin mal für eine Geschwindigkeitsübertretung bestraft worden die 2 Tage vorher ging. War aber nicht sooo wild. Bin Kassler Berge gefahren und waren drei Spitzen mit über 100 bis 105 km/h drin. Damalige Aussage des Polizisten wenns über 100 km/h ist, müssen wir was machen. Seit dem nie mehr über 100km/h rollen lassen und keine Probs mehr gehabt.

Zu den vielen Mängelen bei kontrollen. Wenn man will findet man bei fast jedem etwas. Fast jeder fährt auf der BAB mehr als die erlaubten 80. Auch Lenk und Ruhezeiten kann man nicht immer vorschriftsmässig einhalten. oder sind bei euch nach 4,5 Std Fahrzeit immer ein Parkplatz vorhanden und es ist auch Platz?

Wenn ich dann lese dass wieder einer erwischt wurde der 48 std am Steuer sahs muss ich persönlich lachen. Er/sie wird halt ihre Pausen nicht eingehalten haben.

So und nun deinem Vater noch viel Glück. Vielleicht lernt er ja auch was aus der Sache.

Allzeit gute Fahrt.

MfG

Frank

Zitat:

Original geschrieben von WernervonCroy


Wenn ich dann lese dass wieder einer erwischt wurde der 48 std am Steuer sahs muss ich persönlich lachen. Er/sie wird halt ihre Pausen nicht eingehalten haben.

Wenn die Tagesruhezeit unterschritten wird, nennen sie es eben als gesammte Fahrzeit. Sprich, Ruhezeit unter 8 Stunden ist eben keine und so kommt man auf solche Werte.

Ich bin wegen dem Speed auch mal angehalten worden unweit der polnischen Grenze, der Typ hat keinen Ton zu den 106km/h gesagt. Auch wenn er einen Bussgeld geschrieben hätte, vor Gericht muss mir bewiesen werden das ich diese Überschreitung auf dem Gebiet der BRD begangen habe.

@der hoast

Recht und Gesetz der deutschen Stvo gelten auf dem Gebiet der BRD, nicht in anderen Staaten. Kein Land innerhalb der EU hat das Recht, seine Gesetze auf Gebiete eines anderen Staates der EU zu übertragen. Die BRD musste wegen dieser merkwürigen Einstellungen nunmehr vom EU Gerichtshof schon zur Ordnung gerufen werden.

Genauso deswegen lache ich ja. Niemadn kann sich 48 Std am Stück wach halten und seinen Job machen.
Ja du machst 7h 55min Pause und dann hast keine 8 std pause genacht und schwups wird das zusammen gezählt ist mir schon klar, aber jeder der nicht vom Fach ist und sowas liest denkt WIR ALLE sind die bösen Jungs die fahren auf Teufel komm raus.

Habe selbst bei meinen Eltern sehr viel Aufklärung betreiben müssen, damit die sowas lockerer sehen.

Aber das ist halt Deutschland.

Kaum jemand würdigt dich als Fahrer egal was du machst. Viele scheren dich als Fahrer über einen Kamm.

LG Frank

Leider hast Du Recht, die Lobby der LKW Fahrer in Frankreich ist deutlich besser. Schade das, dass so ist immerhin haben wir mit DB und MAN LKW Hersteller die sehr gute Produkte herstellen und auch z.Z. ganz gut verkaufen können. Was bei uns fehlt ist Einigkeit, würden LKW Fahrer von Gewerkschaftlichen Anwälten vertreten werden, hätten wir so manchen Ärger nicht. Dazu bedarft es noch Gesetzesauslegungen die den Arbeitnehmer schützen und nicht nur die Allgemeinheit. Ohne Frage müssen LKW Transporte sicher sein, aber diese Sicherheit muss auch bezahlt werden.

Dieses Land hat ein ganz grosses Problem, es fordert immer nur, geht es darum, Forderungen auch zu bezahlen, schauen sich alle um "was ich soll das bezahlen, warum ich?

hätte da auch mal ne frage/idee, könnte es nicht theoretisch auch sein, dass man die 111km/h auf privatgelände gefahren hat!?

meine persönliche meinung muss ich aber auch noch los werden!!!

warum wird die geschwindigkeit auf einer tachoscheibe vermerkt, wenn sie nicht der kontrolle dienen darf?
ok, bein einem unfall oder ähnlich... ( wie blackbox beim flugzeug!)
aber nur aus diesem grund?

und dann noch was zum eigentlichen vergehen:
wenn 111km/h ok sind, dann sind auch 120km/h in ordnung oder wie soll ich das vertstehen?
warum gibt es dann überhaupt vorschriften?

junge, das ist zu hoch für mich... wo sollte denn deiner meinung nach die grenze sein?

in diesem sinne
gute fahrt

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